RAin Henrike Quast

Kurzvita
Seit Mitte 2010 arbeite ich als Syndika für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft und berate Geschäftsführung und Kollegen in Fragen des Kapitalanlagerechts, Gesellschaftsrechts, Immobilienrechts und natürlich allgemeinen Zivilrechts und betreue eine Vielzahl von gerichtlichen wie
außergerichtlichen als auch behördlichen Rechtsangelegenheiten. Zuvor habe ich ca. 3 ½ Jahre
als angestellte Rechtsanwältin für eine internationale Großkanzlei gearbeitet. Mein Referendariat habe ich am KG Berlin absolviert, studiert habe ich an den Universitäten Passau und Glasgow.
Ziele/Gründe
Ich kandiere zum ersten Mal als Kandidatin für die Satzungsversammlung, dem Parlament der
Rechtsanwaltschaft. In der Vergangenheit war ich entweder als frisch zugelassene Rechtsanwältin nicht wählbar oder hat die geschätzte Arbeit der Satzungsversammlung mich als Syndika nur
marginal berührt. Die Verneinung der Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherung für Syndici durch das Bundessozialgericht hat mich—wie wohl auch die Mehrheit der Syndici—aus
dem Dornröschenschlaf geweckt. Die in der Praxis längst gelebte Abkehr vom traditionellen Bild
des Rechtsanwalts wird über kurz oder lang auch in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Henrike Helene Quast, LL.M. (Glasgow)
Rechtsanwältin
reflektiert werden. Das von mir befürwortete Eckpunktepapier des Bundesjustizministers ist ein
erster Vorgeschmack der anstehenden Neuregelung des Berufsrechts der Syndici, was auch Anpassungen der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) bedingen wird. In diesen Anpassungsprozess möchte ich meine Erfahrungen als Syndika und zuvor angestellte Rechtsanwältin einbringen und den Belangen der in Kanzleien oder Unternehmen beschäftigten Rechtsanwälte Gehör
verschaffen. Aufgrund meiner eigenen Vita kann ich aus erster Hand beurteilen, welche anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung sich im Arbeitsalltag eines Syndikus umsetzen lassen.