Ihre Kandidaten stellen sich vor

Daniel von
Bronewski
Marie-Alix Ebner
von Eschenbach
Roland Heller
Björn Honekamp
Dr. iur. Oliver
Schlüter
Dr. Claas-Hendrik
Soehring
Isabelle
Weidemann
Wählen Sie Ihre Berliner Vertretung
in die 6. Satzungsversammlung der
Bundesrechts­anwaltskammer!
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
nachfolgend stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten vor, die als Syndikusanwälte
in einem Unternehmen tätig sind. Ziel ist es, möglichst stark in der Satzungs­versammlung
vertreten zu sein, um dort auch die Interessen dieser Rechtsanwältinnen und Rechts­
anwälte zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche eindeutige Regelung ihrer
­Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen.
Näheres zur Wahl finden Sie
auf der Homepage der
Rechtsanwaltskammer Berlin
www.buj.net
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen
Sie für die Kandidatinnen und Kandidaten!
Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in
den Unternehmen in deren anwaltlicher
Funktion!
www.syndikusanwaelte.de
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Daniel von Bronewski
Rechtsanwalt und Mediator
Eschershauser Weg 15 g, 14163 Berlin
030/84319911, 030/726153-155
[email protected]
Vita
•zugelassen als Rechtsanwalt seit 2000
•Mediator seit 2006
•Prüfer für beide juristische Staatsexamina seit 2010
•Lehrbeauftragter an der FU Berlin (Uni-Rep) seit 2012
Daniel von Bronewski
Engagement und Ziele
Nach meiner Zulassung im Jahr 2000 war ich zunächst Justiziar eines mittelständischen Unternehmens
sowie bis 2003 eines deutschen börsennotierten Konzerns. Anschließend wechselte ich 2003 zur Deut­
schenAnwaltAkademie, einer Tochter des Deutschen Anwaltvereins. Schwerpunkte meiner Tätigkeiten
liegen u. a. im Vertrags-, Arbeits-, IT- und Gesellschaftsrecht. Zudem wurde ich zum Datenschutzbeauf­
tragten berufen und befasse mich insbesondere mit berufsrechtlichen Fragestellungen. Ferner bin ich als
Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin tätig – daneben wurde ich zum Prüfer für beide juristische
Staatsexamina vom Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin-Brandenburg bestellt. Weiterhin
veröffentliche ich regelmäßig zu berufsrechtlichen Problematiken in juristischen Fachperiodika.
Nach den Erfahrungen aus 15 Jahren forensischer Anwaltstätigkeit sowie insbesondere aus der Tätigkeit für
ein berufsständisches Verbandsunternehmen des Deutschen Anwaltvereins verfüge ich über einen reich­
haltigen Erfahrungsschatz, um den derzeitigen Fragestellungen im Bereich des Berufsrechts kompetent
und praxisnah zu begegnen: Es stehen aktuelle Änderungen an, bei denen die Interessen von niedergelas­
senen Anwälten und Unternehmenssyndici in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind.
Besonders im Hinblick auf eine breit qualifizierte Ausrichtung der Satzungsversammlung würde ich dort
gern als Mitglied konstruktiv an der Schaffung eines modernen Berufsrechts mitwirken. Insoweit stehe ich
für eine Stärkung der gesamten Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege.
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Marie-Alix Ebner von Eschenbach, M.A.
Vita
Ich studierte Rechtswissenschaft sowie Politikwissenschaft in Passau, Potsdam, Berlin
und Erlangen. Seit 2003 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und bei der Siemens AG
als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten nationales und internationales Baurecht
sowie öffentliches Recht tätig. 2011 kehrte ich nach Berlin zurück.
Marie-Alix Ebner von Eschenbach
Ziele
Die Einheit der Anwaltschaft ist mein besonderes Anliegen. Kern des Anwaltsberufes
ist der unabhängige Rechtsrat und die Unabhängigkeit vom Staat. Diese Unabhän­
gigkeit eint die gesamte Anwaltschaft – Kanzleianwalt und Syndikusanwalt. Zudem ist
es im Interesse der Sicherung der Qualität der Rechtsberatung wichtig, weiterhin den
Wechsel von Juristen zwischen Kanzlei und Unternehmen aufrechtzuerhalten. Im Zuge
der Modernisierung und Europäisierung von Rechtsdienstleistungen können wir nur
gemeinsam durch Qualität und Unabhängigkeit unserer Rechtsberatung überzeugen.
Hierfür werde ich mich in der Satzungsversammlung einsetzen.
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Roland Heller
Vita
Nach meinem Studium und der Referendarzeit in Köln und Bonn begann ich meine
berufliche Laufbahn zunächst in der Rechtsabteilung einer Bank, später als Leiter des
Bereichs Recht in einer staatlichen Beteiligungsgesellschaft. Seit 2002 bin ich zugelas­
sener Rechtsanwalt bei der RAK Berlin und seitdem auch bei der KPMG AG Wirtschafts­
prüfungsgesellschaft als Syndikusanwalt tätig. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder.
Roland Heller
Ziele
Ich stelle mich zur Wahl der Berliner Mitglieder der 6. Satzungsversammlung der BRAK,
weil es mir wichtig ist, auch die beruflichen Erfahrungen der Syndikusanwälte und
unsere Sicht z. B. auf die drohenden Folgen der sozialgerichtlichen Rechtsprechung
in der Satzungsversammlung vertreten zu wissen. Es geht mir dabei nicht um eine
Konfrontation zwischen Syndikusanwalt und „freien“ Anwälten. Ich will mich für den
einen Berufsstand einsetzen, in dem beide Gruppen konstruktiv miteinander arbeiten zum Wohle der
Anwaltschaft. Im Fokus stehen dabei die Folgen der aktuellen BSG-Rechtsprechung. Nach dem aktuellen
Gesetzesstand würde hierbei der Satzungsversammlung durchaus eine Rolle zukommen. Aber auch die
behutsame Fortentwicklung der BORA ist eine spannende Aufgabe, für die ich mich gerne verwende.
Schließlich wird es Zeit, einmal die Frage zu diskutieren, ob und warum die geltenden Fachanwaltsord­
nungen Syndikusanwälte faktisch von Fachanwaltstiteln ausschließen.
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Björn Honekamp
Vita
Nach Studium in Berlin und Brüssel sowie Referendariat im Kammergerichtsbezirk
Berlin bin ich seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. In meinen ersten acht Berufsjahren
war ich als Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei an den Standorten München und
zuletzt in Berlin tätig. Seit Januar 2014 arbeite ich als niedergelassener Rechtsanwalt
und zugleich als Syndikus bei der Deutschen Bahn AG in Berlin. Schwerpunkte meiner
dortigen Tätigkeit sind vor allem vergabe- und vertragsrechtliche Fragestellungen im
Einkauf.
Björn Honekamp
Ziele
In der Satzungsversammlung der BRAK möchte ich mich vor allem für eine praxistaug­
liche Anpassung des Satzungsrechtes an die Neuregelungen der BRAO zum Syndikus­
rechtsanwalt einsetzen.
Angesichts der anstehenden Änderungen ist es wichtig, dass in der Satzungsversammlung Sachverstand
aus allen anwaltlichen Berufsgruppen vorhanden ist. Ich bin überzeugt, dass ich aufgrund meiner Erfahrun­
gen aus den unterschiedlichen Bereichen rechtsanwaltlicher Tätigkeit in der Satzungsversammlung einen
für alle Rechtsanwälte gewinnbringenden Beitrag leisten kann.
Ferner möchte ich mich in der Satzungsversammlung dafür einsetzen, Fachwanwaltschaften nur mit
Augenmaß zu erweitern. Die mit dem Fachanwalt einhergehende Spezialisierung ist sicherlich in vielen
Bereichen sinnvoll und notwendig; eine ausufernde Zersplitterung birgt aber immer auch die Gefahr des
Bedeutungsverlustes.
Schließlich möchte ich die bereits von der letzten Satzungsversammlung angestoßene Initiative zur Rege­
lung von Fortbildungspflichten für Rechtsanwälte weiter voranbringen. Neue Herausforderungen für die
Anwaltschaft ergeben sich sowohl aus der Rechtsentwicklung selbst als auch aus dem zunehmenden
Wettbewerbsdruck anderer Berufsgruppen. Die hohe Qualität unserer anwaltlichen Arbeit ist im beson­
deren Maße Garant für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Anwaltschaft. Bei der Aus­ge­
staltung solcher Fortbildungspflichten ist aber sicherzustellen, dass keine zu hohen Hürden aufgebaut und
vor allem die Interessen der kleinen und mittelständischen Kanzleien nicht außer Acht gelassen werden.
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Dr. iur. Oliver Schlüter
Vita
Nach einem Volontariat (Ausbildung zum Redakteur) bei einer regionalen Tageszeitung
Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Sussex/England sowie Referendariat
im Bezirk des Kammergerichts. Zulassung zur Anwaltschaft durch die RAK Berlin in
2007, danach zunächst Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei und Promotion
an der Freien Universität Berlin. Seit 2009 Anwalt in eigener Kanzlei und Syndikus der
Axel Springer SE. Ernennung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in 2011.
Regelmäßige wissenschaftliche Veröffentlichungen in verschiedenen Fachzeitschrif­
ten, Autor in den Münchener Anwaltshandbüchern „Urheber- und Medienrecht“ und
„Vergütungsrecht“.
Ziele
Nachdem ich alle Perspektiven anwaltlicher Tätigkeit kennengelernt habe, steht für
mich fest: Es kann (und darf) nur einen Beruf als Anwalt geben. Ein Standesrecht, das
starr am Bild des freiberuflich tätigen Einzelanwalts festhält, wird der heutigen Realität, in der immer mehr
Berufsträger bei anwaltlichen wie auch nicht-anwaltlichen Arbeitgebern angestellt sind, nicht gerecht.
Anwalt ist Anwalt – ganz gleich, ob er nun in eigener Kanzlei, als Angestellter in einer Sozietät oder als Syn­
dikus in einem Unternehmen tätig ist.
Dr. iur. Oliver Schlüter
In der nächsten Satzungsversammlung der BRAK möchte ich mich daher für ein Ende der „Zweiklassen­
gesellschaft“ in der Anwaltschaft einsetzen. Die vom BMJV vorgeschlagenen Änderungen der BRAO sind
ein erster (und überfälliger) Schritt in die richtige Richtung. Doch auch auf der Ebene der anwaltlichen
Selbstverwaltung gilt es, dem gewandelten Berufsbild Rechnung zu tragen. Mein Motto dabei: Miteinander
reden, statt übereinander. In der Diskussion über den Referentenentwurf sind allzu häufig sachliche Argu­
mente von emotionalen Ressentiments überlagert worden. Mit meinen Erfahrungen aus allen Bereichen
anwaltlicher Tätigkeit möchte ich zum Abbau von Vorurteilen beitragen und aktiv an der Weiterentwick­
lung des Berufsrechts mitwirken – im Interesse aller Berufsträger und einer einheitlichen Anwaltschaft.
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Dr. Claas-Hendrik Soehring
Vita
Kaufmännische Berufsausbildung an der Wirtschaftsakademie Hamburg. Studium der
Rechtswissenschaften in Hamburg und Passau, Referendariat in Berlin, Promotion an
der Universität Hamburg. Redakteursausbildung bei einer regionalen Tageszeitung
und einem privaten Fernsehsender. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1997. Anwaltliche
Tätigkeit bis 2001 in einer Münchener Medienrechts-Sozietät, anschließend bis 2008
in eigener Kanzlei in Frankfurt/Main sowie als Syndikus der Frankfurter Allgemeine
Zeitung GmbH. Seit 2009 niedergelassen in Berlin, zugleich tätig als Syndikus und Leiter
Verlagsrecht der Axel Springer SE. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2008.
Mitglied des Deutschen Presserats seit 2012.
Ziele
In die 6. Satzungsversammlung der BRAK gehören mehr Syndici. Die vom Gesetzgeber
im Referentenentwurf des BMJV zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
angestrebte Aufgabe der Doppelberufstheorie wird das Standesrecht nachhaltig
verändern. Nur einige Beispiele: Bei der Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen sollen nunmehr
praktische Erfahrungen aus der (neuen) Syndikusrechtsanwaltstätigkeit anerkannt werden, fundamentale
besondere Berufspflichten wie etwa das Umgehungsverbot gemäß § 12 BORA sollen ohne Wenn und
Aber auch für den Syndikusrechtsanwalt gelten, und selbst die Vertretung des Arbeitgebers in bestimmten
Gerichtsverfahren wird es zukünftig geben. Wer, wenn nicht diejenigen, die es angeht, sollten sich in die
berufspolitische Umsetzung einer derart weitreichenden gesetzgeberischen Neuregelung eines Berufsbil­
des einbringen?
Dr. Claas-Hendrik Soehring
Hinzu kommt: Die Realität des Anwaltsberufs verändert sich. Rechtsanwälte sind nicht allein freiberuf­
lich tätig, sondern auch als Angestellte in Kanzleien, Unternehmen und Verbänden, das hergebrachte
Entweder-oder löst sich zunehmend auf. Ein Standesrecht, das diese Entwicklung ignoriert, ist nicht mehr
zeit­gemäß und muss der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Und: Auch für die Zukunft ist die Durch­
lässigkeit innerhalb der Anwaltschaft zu gewährleisten, im Interesse aller Berufsträger. Der Wechsel aus
Kanzleien zu Unternehmen oder Verbänden – und umgekehrt – muss weiterhin ebenso uneingeschränkt
möglich sein wie eine parallele freiberufliche und angestellte Tätigkeit. Schon insoweit gibt es erhebliche
deckungsgleiche Interessen von niedergelassenen Anwälten und Syndici. Ich meine: Die Anwaltschaft darf
nicht weiter gespalten werden. Darauf möchte ich berufspolitisch hinarbeiten und meine anwaltlichen
Erfahrungen „aus beiden Welten“ vermittelnd in die neue Satzungsversammlung einbringen.
unterstützen folgende Kandidaten in Berlin:
Isabelle Weidemann, LL.M.
Isabelle Weidemann
Vita
Ich bin 1976 in Bückeburg geboren und habe Rechtswissenschaften in Passau,
­Krasnojarsk/Russland, Bonn und Helsinki (master of laws in Public International Law)
studiert. Nach meinem 1. Staatsexamen und während des Referendariats am OLG
München arbeitete ich am Lehrstuhl für Ostrecht, Strafrecht sowie Strafprozessrecht
der Universität Passau. Nach dem 2. Staatsexamen begann ich meine Tätigkeit als
zu­gelassene Rechtsanwältin zunächst in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in
Berlin mit Büros in Moskau und Novosibirsk und war dort für das Russlandgeschäft
zuständig. 2008 wechselte ich zur PwC AG WPG und bin seitdem als Rechtsanwältin in
der Russian Business Group von PwC Deutschland in Berlin tätig. In dieser Eigenschaft
begleite ich deutsche Investoren bei ihrem Engagement in der Russischen Föderation
sowie russische Investoren in Deutschland in allen damit im Zusammenhang stehen­
den rechtlichen Belangen. Meine fachlichen Schwerpunkte liegen dabei im deutschen
und russischen Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie allgemeinem Zivil­
recht. Ich bin ver­heiratet und habe eine Tochter.
Ziele
Mein Ziel ist die Fortentwicklung des anwaltlichen Berufsrechts unter Berücksichtigung der Anforderungen,
die an den grenzüberschreitenden Rechtsdienstleistungsmarkt gestellt werden. Hierzu gehört insbeson­
dere auch die Wechselmöglichkeit zwischen Anwaltskanzleien und Unternehmen (im In- und Ausland),
ohne hierdurch die Altersvorsorge zu gefährden. Durch die in der Praxis – zumindest bis April 2014 –
­vielfältig genutzte Möglichkeit, anwaltliche Erfahrungen in Kanzleien und Unternehmen zu sammeln,
wurde die Qualität der anwaltlichen Rechtsberatungsdienstleistungen insgesamt nachhaltig gesteigert.
Insofern möchte ich mich für eine berufsrechtliche Klarstellung, dass angestellte Rechtsanwälte bei (nicht)
anwalt­lichen Arbeitgebern Rechtsanwälte und damit Organ der Rechtspflege – mit den entsprechenden
Rechten und Pflichten – sind, einsetzen.