Daniel von Bronewski Marie-Alix Ebner von Eschenbach Roland Heller Björn Honekamp Dr. iur. Oliver Schlüter Dr. Claas-Hendrik Soehring Isabelle Weidemann Wählen Sie Ihre Berliner Vertretung in die 6. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer! Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nachfolgend stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten vor, die als Syndikusanwälte in einem Unternehmen tätig sind. Ziel ist es, möglichst stark in der Satzungsversammlung vertreten zu sein, um dort auch die Interessen dieser Rechtsanwältinnen und Rechts anwälte zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche eindeutige Regelung ihrer Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen. Näheres zur Wahl finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Berlin www.buj.net Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen Sie für die Kandidatinnen und Kandidaten! Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen in deren anwaltlicher Funktion! www.syndikusanwaelte.de unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Daniel von Bronewski Rechtsanwalt und Mediator Eschershauser Weg 15 g, 14163 Berlin 030/84319911, 030/726153-155 [email protected] Vita •zugelassen als Rechtsanwalt seit 2000 •Mediator seit 2006 •Prüfer für beide juristische Staatsexamina seit 2010 •Lehrbeauftragter an der FU Berlin (Uni-Rep) seit 2012 Daniel von Bronewski Engagement und Ziele Nach meiner Zulassung im Jahr 2000 war ich zunächst Justiziar eines mittelständischen Unternehmens sowie bis 2003 eines deutschen börsennotierten Konzerns. Anschließend wechselte ich 2003 zur Deut schenAnwaltAkademie, einer Tochter des Deutschen Anwaltvereins. Schwerpunkte meiner Tätigkeiten liegen u. a. im Vertrags-, Arbeits-, IT- und Gesellschaftsrecht. Zudem wurde ich zum Datenschutzbeauf tragten berufen und befasse mich insbesondere mit berufsrechtlichen Fragestellungen. Ferner bin ich als Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin tätig – daneben wurde ich zum Prüfer für beide juristische Staatsexamina vom Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin-Brandenburg bestellt. Weiterhin veröffentliche ich regelmäßig zu berufsrechtlichen Problematiken in juristischen Fachperiodika. Nach den Erfahrungen aus 15 Jahren forensischer Anwaltstätigkeit sowie insbesondere aus der Tätigkeit für ein berufsständisches Verbandsunternehmen des Deutschen Anwaltvereins verfüge ich über einen reich haltigen Erfahrungsschatz, um den derzeitigen Fragestellungen im Bereich des Berufsrechts kompetent und praxisnah zu begegnen: Es stehen aktuelle Änderungen an, bei denen die Interessen von niedergelas senen Anwälten und Unternehmenssyndici in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind. Besonders im Hinblick auf eine breit qualifizierte Ausrichtung der Satzungsversammlung würde ich dort gern als Mitglied konstruktiv an der Schaffung eines modernen Berufsrechts mitwirken. Insoweit stehe ich für eine Stärkung der gesamten Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege. unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Marie-Alix Ebner von Eschenbach, M.A. Vita Ich studierte Rechtswissenschaft sowie Politikwissenschaft in Passau, Potsdam, Berlin und Erlangen. Seit 2003 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und bei der Siemens AG als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten nationales und internationales Baurecht sowie öffentliches Recht tätig. 2011 kehrte ich nach Berlin zurück. Marie-Alix Ebner von Eschenbach Ziele Die Einheit der Anwaltschaft ist mein besonderes Anliegen. Kern des Anwaltsberufes ist der unabhängige Rechtsrat und die Unabhängigkeit vom Staat. Diese Unabhän gigkeit eint die gesamte Anwaltschaft – Kanzleianwalt und Syndikusanwalt. Zudem ist es im Interesse der Sicherung der Qualität der Rechtsberatung wichtig, weiterhin den Wechsel von Juristen zwischen Kanzlei und Unternehmen aufrechtzuerhalten. Im Zuge der Modernisierung und Europäisierung von Rechtsdienstleistungen können wir nur gemeinsam durch Qualität und Unabhängigkeit unserer Rechtsberatung überzeugen. Hierfür werde ich mich in der Satzungsversammlung einsetzen. unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Roland Heller Vita Nach meinem Studium und der Referendarzeit in Köln und Bonn begann ich meine berufliche Laufbahn zunächst in der Rechtsabteilung einer Bank, später als Leiter des Bereichs Recht in einer staatlichen Beteiligungsgesellschaft. Seit 2002 bin ich zugelas sener Rechtsanwalt bei der RAK Berlin und seitdem auch bei der KPMG AG Wirtschafts prüfungsgesellschaft als Syndikusanwalt tätig. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder. Roland Heller Ziele Ich stelle mich zur Wahl der Berliner Mitglieder der 6. Satzungsversammlung der BRAK, weil es mir wichtig ist, auch die beruflichen Erfahrungen der Syndikusanwälte und unsere Sicht z. B. auf die drohenden Folgen der sozialgerichtlichen Rechtsprechung in der Satzungsversammlung vertreten zu wissen. Es geht mir dabei nicht um eine Konfrontation zwischen Syndikusanwalt und „freien“ Anwälten. Ich will mich für den einen Berufsstand einsetzen, in dem beide Gruppen konstruktiv miteinander arbeiten zum Wohle der Anwaltschaft. Im Fokus stehen dabei die Folgen der aktuellen BSG-Rechtsprechung. Nach dem aktuellen Gesetzesstand würde hierbei der Satzungsversammlung durchaus eine Rolle zukommen. Aber auch die behutsame Fortentwicklung der BORA ist eine spannende Aufgabe, für die ich mich gerne verwende. Schließlich wird es Zeit, einmal die Frage zu diskutieren, ob und warum die geltenden Fachanwaltsord nungen Syndikusanwälte faktisch von Fachanwaltstiteln ausschließen. unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Björn Honekamp Vita Nach Studium in Berlin und Brüssel sowie Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin bin ich seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. In meinen ersten acht Berufsjahren war ich als Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei an den Standorten München und zuletzt in Berlin tätig. Seit Januar 2014 arbeite ich als niedergelassener Rechtsanwalt und zugleich als Syndikus bei der Deutschen Bahn AG in Berlin. Schwerpunkte meiner dortigen Tätigkeit sind vor allem vergabe- und vertragsrechtliche Fragestellungen im Einkauf. Björn Honekamp Ziele In der Satzungsversammlung der BRAK möchte ich mich vor allem für eine praxistaug liche Anpassung des Satzungsrechtes an die Neuregelungen der BRAO zum Syndikus rechtsanwalt einsetzen. Angesichts der anstehenden Änderungen ist es wichtig, dass in der Satzungsversammlung Sachverstand aus allen anwaltlichen Berufsgruppen vorhanden ist. Ich bin überzeugt, dass ich aufgrund meiner Erfahrun gen aus den unterschiedlichen Bereichen rechtsanwaltlicher Tätigkeit in der Satzungsversammlung einen für alle Rechtsanwälte gewinnbringenden Beitrag leisten kann. Ferner möchte ich mich in der Satzungsversammlung dafür einsetzen, Fachwanwaltschaften nur mit Augenmaß zu erweitern. Die mit dem Fachanwalt einhergehende Spezialisierung ist sicherlich in vielen Bereichen sinnvoll und notwendig; eine ausufernde Zersplitterung birgt aber immer auch die Gefahr des Bedeutungsverlustes. Schließlich möchte ich die bereits von der letzten Satzungsversammlung angestoßene Initiative zur Rege lung von Fortbildungspflichten für Rechtsanwälte weiter voranbringen. Neue Herausforderungen für die Anwaltschaft ergeben sich sowohl aus der Rechtsentwicklung selbst als auch aus dem zunehmenden Wettbewerbsdruck anderer Berufsgruppen. Die hohe Qualität unserer anwaltlichen Arbeit ist im beson deren Maße Garant für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Anwaltschaft. Bei der Ausge staltung solcher Fortbildungspflichten ist aber sicherzustellen, dass keine zu hohen Hürden aufgebaut und vor allem die Interessen der kleinen und mittelständischen Kanzleien nicht außer Acht gelassen werden. unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Dr. iur. Oliver Schlüter Vita Nach einem Volontariat (Ausbildung zum Redakteur) bei einer regionalen Tageszeitung Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Sussex/England sowie Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. Zulassung zur Anwaltschaft durch die RAK Berlin in 2007, danach zunächst Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei und Promotion an der Freien Universität Berlin. Seit 2009 Anwalt in eigener Kanzlei und Syndikus der Axel Springer SE. Ernennung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in 2011. Regelmäßige wissenschaftliche Veröffentlichungen in verschiedenen Fachzeitschrif ten, Autor in den Münchener Anwaltshandbüchern „Urheber- und Medienrecht“ und „Vergütungsrecht“. Ziele Nachdem ich alle Perspektiven anwaltlicher Tätigkeit kennengelernt habe, steht für mich fest: Es kann (und darf) nur einen Beruf als Anwalt geben. Ein Standesrecht, das starr am Bild des freiberuflich tätigen Einzelanwalts festhält, wird der heutigen Realität, in der immer mehr Berufsträger bei anwaltlichen wie auch nicht-anwaltlichen Arbeitgebern angestellt sind, nicht gerecht. Anwalt ist Anwalt – ganz gleich, ob er nun in eigener Kanzlei, als Angestellter in einer Sozietät oder als Syn dikus in einem Unternehmen tätig ist. Dr. iur. Oliver Schlüter In der nächsten Satzungsversammlung der BRAK möchte ich mich daher für ein Ende der „Zweiklassen gesellschaft“ in der Anwaltschaft einsetzen. Die vom BMJV vorgeschlagenen Änderungen der BRAO sind ein erster (und überfälliger) Schritt in die richtige Richtung. Doch auch auf der Ebene der anwaltlichen Selbstverwaltung gilt es, dem gewandelten Berufsbild Rechnung zu tragen. Mein Motto dabei: Miteinander reden, statt übereinander. In der Diskussion über den Referentenentwurf sind allzu häufig sachliche Argu mente von emotionalen Ressentiments überlagert worden. Mit meinen Erfahrungen aus allen Bereichen anwaltlicher Tätigkeit möchte ich zum Abbau von Vorurteilen beitragen und aktiv an der Weiterentwick lung des Berufsrechts mitwirken – im Interesse aller Berufsträger und einer einheitlichen Anwaltschaft. unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Dr. Claas-Hendrik Soehring Vita Kaufmännische Berufsausbildung an der Wirtschaftsakademie Hamburg. Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Passau, Referendariat in Berlin, Promotion an der Universität Hamburg. Redakteursausbildung bei einer regionalen Tageszeitung und einem privaten Fernsehsender. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1997. Anwaltliche Tätigkeit bis 2001 in einer Münchener Medienrechts-Sozietät, anschließend bis 2008 in eigener Kanzlei in Frankfurt/Main sowie als Syndikus der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH. Seit 2009 niedergelassen in Berlin, zugleich tätig als Syndikus und Leiter Verlagsrecht der Axel Springer SE. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2008. Mitglied des Deutschen Presserats seit 2012. Ziele In die 6. Satzungsversammlung der BRAK gehören mehr Syndici. Die vom Gesetzgeber im Referentenentwurf des BMJV zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung angestrebte Aufgabe der Doppelberufstheorie wird das Standesrecht nachhaltig verändern. Nur einige Beispiele: Bei der Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen sollen nunmehr praktische Erfahrungen aus der (neuen) Syndikusrechtsanwaltstätigkeit anerkannt werden, fundamentale besondere Berufspflichten wie etwa das Umgehungsverbot gemäß § 12 BORA sollen ohne Wenn und Aber auch für den Syndikusrechtsanwalt gelten, und selbst die Vertretung des Arbeitgebers in bestimmten Gerichtsverfahren wird es zukünftig geben. Wer, wenn nicht diejenigen, die es angeht, sollten sich in die berufspolitische Umsetzung einer derart weitreichenden gesetzgeberischen Neuregelung eines Berufsbil des einbringen? Dr. Claas-Hendrik Soehring Hinzu kommt: Die Realität des Anwaltsberufs verändert sich. Rechtsanwälte sind nicht allein freiberuf lich tätig, sondern auch als Angestellte in Kanzleien, Unternehmen und Verbänden, das hergebrachte Entweder-oder löst sich zunehmend auf. Ein Standesrecht, das diese Entwicklung ignoriert, ist nicht mehr zeitgemäß und muss der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Und: Auch für die Zukunft ist die Durch lässigkeit innerhalb der Anwaltschaft zu gewährleisten, im Interesse aller Berufsträger. Der Wechsel aus Kanzleien zu Unternehmen oder Verbänden – und umgekehrt – muss weiterhin ebenso uneingeschränkt möglich sein wie eine parallele freiberufliche und angestellte Tätigkeit. Schon insoweit gibt es erhebliche deckungsgleiche Interessen von niedergelassenen Anwälten und Syndici. Ich meine: Die Anwaltschaft darf nicht weiter gespalten werden. Darauf möchte ich berufspolitisch hinarbeiten und meine anwaltlichen Erfahrungen „aus beiden Welten“ vermittelnd in die neue Satzungsversammlung einbringen. unterstützen folgende Kandidaten in Berlin: Isabelle Weidemann, LL.M. Isabelle Weidemann Vita Ich bin 1976 in Bückeburg geboren und habe Rechtswissenschaften in Passau, Krasnojarsk/Russland, Bonn und Helsinki (master of laws in Public International Law) studiert. Nach meinem 1. Staatsexamen und während des Referendariats am OLG München arbeitete ich am Lehrstuhl für Ostrecht, Strafrecht sowie Strafprozessrecht der Universität Passau. Nach dem 2. Staatsexamen begann ich meine Tätigkeit als zugelassene Rechtsanwältin zunächst in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Berlin mit Büros in Moskau und Novosibirsk und war dort für das Russlandgeschäft zuständig. 2008 wechselte ich zur PwC AG WPG und bin seitdem als Rechtsanwältin in der Russian Business Group von PwC Deutschland in Berlin tätig. In dieser Eigenschaft begleite ich deutsche Investoren bei ihrem Engagement in der Russischen Föderation sowie russische Investoren in Deutschland in allen damit im Zusammenhang stehen den rechtlichen Belangen. Meine fachlichen Schwerpunkte liegen dabei im deutschen und russischen Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie allgemeinem Zivil recht. Ich bin verheiratet und habe eine Tochter. Ziele Mein Ziel ist die Fortentwicklung des anwaltlichen Berufsrechts unter Berücksichtigung der Anforderungen, die an den grenzüberschreitenden Rechtsdienstleistungsmarkt gestellt werden. Hierzu gehört insbeson dere auch die Wechselmöglichkeit zwischen Anwaltskanzleien und Unternehmen (im In- und Ausland), ohne hierdurch die Altersvorsorge zu gefährden. Durch die in der Praxis – zumindest bis April 2014 – vielfältig genutzte Möglichkeit, anwaltliche Erfahrungen in Kanzleien und Unternehmen zu sammeln, wurde die Qualität der anwaltlichen Rechtsberatungsdienstleistungen insgesamt nachhaltig gesteigert. Insofern möchte ich mich für eine berufsrechtliche Klarstellung, dass angestellte Rechtsanwälte bei (nicht) anwaltlichen Arbeitgebern Rechtsanwälte und damit Organ der Rechtspflege – mit den entsprechenden Rechten und Pflichten – sind, einsetzen.
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