RA Dr. Claas-Hendrik Soehring | PDF

Dr. Claas-Hendrik Soehring
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zu meiner Person:
Nach einer kaufmännischen Berufsausbildung an der Wirtschaftsakademie
­Hamburg habe ich in Hamburg und Passau Rechtswissenschaften studiert, dann
in Berlin das Referendariat absolviert und schließlich an der Universität Hamburg
promoviert. Parallel habe ich bei einer regionalen Tageszeitung und einem privaten Fernsehsender ein Volontariat absolviert, bin also ausgebildeter Redakteur.
Als Rechtsanwalt zugelassen bin ich seit 1997. Anwaltlich tätig war ich bis 2001
zunächst in einer Münchener Medienrechts-Sozietät, anschließend bis 2008 in eigener Kanzlei in Frankfurt/Main sowie als Syndikus der Frankfurter Allgemeine Zeitung
GmbH. Seit 2009 bin ich in Berlin niedergelassen und zugleich als Syndikus/Leiter
Verlagsrecht der Axel Springer SE tätig. In 2008 wurde ich zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ernannt. Seit 2012 bin ich Mitglied des Deutschen Presserats.
Dr. Claas-Hendrik Soehring
Zu meinen Zielen:
In die sechste Satzungsversammlung der BRAK gehören mehr Syndici. Die vom
Gesetzgeber im Referentenentwurf des BMJV zur Änderung der Bundesrechts­
anwaltsordnung angestrebte Aufgabe der Doppelberufstheorie wird das Standesrecht nachhaltig verändern und eine Anpassung der einschlägigen FAO- und BORA- Regelungen erforderlich machen. Nur einige
Beispiele: Bei der Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen sollen nunmehr praktische Erfahrungen aus
der (neuen) Syndikusrechtsanwaltstätigkeit anerkannt werden, fundamentale besondere Berufspflichten
wie etwa das Umgehungsverbot gemäß § 12 BORA sollen ohne Wenn und Aber auch für den Syndikusrechtsanwalt gelten, und selbst die Vertretung des Arbeitgebers in bestimmten Gerichtsverfahren wird es
zukünftig geben. Wer, wenn nicht diejenigen, die es angeht, sollten sich in die berufspolitische Umsetzung
einer derart weit reichenden gesetzgeberischen Neuregelung eines Berufsbildes einbringen?
Hinzu kommt: Die Realität des Anwaltsberufs verändert sich. Rechtsanwälte sind nicht allein freiberuflich
tätig, sondern auch als Angestellte in Kanzleien, Unternehmen und Verbänden, das hergebrachte „Ent­
weder-oder“ löst sich zunehmend auf. Ein Standesrecht, das diese Entwicklung ignoriert, ist nicht mehr
zeitgemäß und muss der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Und: Auch für die Zukunft ist die Durchlässigkeit innerhalb der Anwaltschaft zu gewährleisten, im Interesse aller Berufsträger. Der Wechsel aus
Kanzleien zu Unternehmen oder Verbänden – und umgekehrt – muss weiterhin ebenso uneingeschränkt
möglich sein wie eine parallele freiberufliche und angestellte Tätigkeit. Schon insoweit gibt es erhebliche
deckungsgleiche Interessen von niedergelassenen Anwälten und Syndici. Ich meine: Die Anwaltschaft darf
nicht weiter gespalten werden. Darauf möchte ich berufspolitisch hinarbeiten und meine anwaltlichen
Erfahrungen „aus beiden Welten“ vermittelnd in die neue Satzungsversammlung einbringen.