Medizintechnologie.de Klinische Bewertung (Literaturverfahren) ★ Die klinische Bewertung eines Medizinprodukts kann anhand publizierter Daten nachweisbar äquivalenter Produkte und medizinischer Anwendungsgebiete erfolgen. Man spricht in diesem Fall auch von „Literaturverfahren“. Für Medizinprodukte der Risikoklasse III sowie implantierbare Medizinprodukte ist regelhaft eine klinische Prüfung vorgesehen, es sei denn, es liegen bereits ausreichend klinische Daten vor. Die Literaturrecherche muss systematisch und geplant durchgeführt sowie protokolliert werden. Dabei ist die ausgewählte Literatur nach ihrem Informationsgehalt gewichtet zu betrachten. Kriterien zur Gewichtung der Literatur sind im Leitfaden MEDDEV 2.7.1 enthalten. Generell müssen alle relevanten Publikationen berücksichtigt werden, auch wenn sie für das zu bewertende Produkt unvorteilhaft sind. In der Klinischen Bewertung müssen sowohl die Methodik zur Auswahl der Literatur als auch die Art der Studien, die herangezogen wurden, erläutert und transparent gemacht werden. Die klinische Bewertung eines Medizinprodukts ist Teil der Technischen Dokumentation und der Konformitätsbewertung. Sie muss für jedes Medizinprodukt unabhängig von der Risikoklasse des Medizinprodukts erstellt und dokumentiert werden. Die klinische Bewertung eines Medizinprodukts hat auf der Basis eines „definierten, methodisch einwandfreien Verfahrens“ zu erfolgen und basiert nach § 19 des Medizinproduktegesetzes (MPG) in der Regel auf klinischen Daten zum Medizinprodukt. Ziel der klinischen Bewertung eines Medizinprodukts ist: nachzuweisen, dass sich das Medizinprodukt für den vorgesehenen Verwendungszweck eignet, unerwünschte Nebenwirkungen auszuschließen, das Nutzen-/Risiko-Verhältnis zu beurteilen. Die klinische Bewertung und das daraus resultierende Ergebnis sind zu dokumentieren und in die Technische Dokumentation über das Produkt aufzunehmen. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess, der über den ganzen Lebenszyklus eines Medizinprodukts zu erfolgen hat und parallel zum Risikomanagement ablaufen sollte. Bereits während der Entwicklung des Medizinprodukts sollten klinische Daten erhoben bzw. Dokumente (beispielsweise Testprotokolle) so verfasst werden, dass sie in der klinischen Bewertung genutzt werden können. Nach ihrem vorläufigen Abschluss wird in festgelegten Intervallen überprüft, ob die klinische Bewertung weiterhin aktuell ist. Sollten Komplikationen, Risiken und Vorkommnisse mit dem bewerteten oder einem äquivalenten Medizinprodukt veröffentlicht werden, muss die vorliegende klinische Bewertung überprüft werden. Ablauf einer klinischen Bewertung Vorbereitung Bevor mit der klinischen Bewertung begonnen werden kann, wird eine fachlich qualifizierte Person – der sogenannte klinische Bewerter – benannt. Dieser erstellt bzw. aktualisiert die Unterlagen, die für den Nachweis, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, notwendig sind. Außerdem müssen die Zweckbestimmung und eine Gebrauchsanweisung des Medizinprodukts vorliegen, und die normalen Einsatzbedingungen müssen definiert sein. Protokoll der Literaturrecherche Das Ziel der Literaturrecherche muss vorab klar definiert werden, sprich es muss klar sein, welche klinischen Daten benötigt werden. Dabei muss spezifiziert und festgehalten werden, welche wissenschaftliche Qualität die einzuschließenden klinischen Daten haben müssen. Außerdem muss dargelegt werden, ob die Daten vom zu bewertenden Medizinprodukt selbst oder von einem äquivalenten Medizinprodukt stammen. Für die Literaturrecherche muss das Protokoll folgende Punkte enthalten: die Quelle der Daten und eine Begründung für die Auswahl den Umfang der Recherche sowie das Vorgehen bei der Suche die Auswahl bzw. Kriterien, die dabei zum Einsatz kommen Strategien, um die Mehrfachnennung von Publikationen zu vermeiden Kriterien zur Auswahl eines äquivalenten Medizinprodukts Die verwendeten Daten sollten nur aus anerkannten Quellen stammen und neben positiven auch negative Daten enthalten. Mögliche Quellen für klinische Daten aus der Literatur sind in der MEDDEV 2.7.1 Rev. 3 aufgeführt. Ein vergleichbares, äquivalentes Medizinproduktes definiert sich über klinische, technische und biologische Äquivalenz. Klinische Äquivalenz Technische Äquivalenz Biologische Äquivalenz gleiche klinische ähnliche Benutzung gleicher Bedingungen Anwendungsbedingungen Materialien in Kontakt mit beziehungsweise menschlichem Gewebe gleicher klinischer oder Flüssigkeiten Zweck Anwendung an ähnliche Spezifikationen und derselben Stelle Eigenschaften (zum Beispiel: im/am Körper Bruchfestigkeit, Oberflächenbeschaffenheit) Anwendung an ähnliche ähnlicher Entwicklungsmethoden Patientengruppe (Alter, Anatomie, Physiologie) ähnliches ähnliche Nutzen/Risiko- Anwendungsprinzipien Verhältnis Dokumentation vor der klinischen Bewertung Folgende Dokumente muss der Entwickler dem klinischen Bewerter bereitstellen: die Zweckbestimmung, die Definition der normalen Einsatzbedingungen, die Gebrauchsanweisung, die Benennung der anzuwendenden Grundlegenden Anforderungen, die Ergebnisse der Risikoanalyse und Risikobeherrschung sowie die technische und funktionelle Beschreibung des Medizinproduktes. Der klinische Bewerter fügt zu diesen Unterlagen einen Nachweis seiner Qualifikation und das Protokoll zur Literaturrecherche hinzu. Tätigkeiten während der klinischen Bewertung Die Study Group 5 der Global Harmonization Task Force (GHTF) hat die klinische Bewertung in drei Stufen unterteilt: Zunächst müssen die zutreffenden Normen und klinischen Daten identifiziert werden. Dann müssen diese hinsichtlich ihrer Relevanz, Anwendbarkeit, Qualität und klinischen Bedeutung bewertet werden. Im dritten Schritt schließlich müssen die Daten analysiert und Aussagen über Anwendung und Sicherheit sowie hinsichtlich der Präsentation – Beschriftung, Patienteninformation, Gebrauchsanweisung – getroffen werden. Sollten die bei der Literaturrecherche erhobenen klinischen Daten nicht ausreichend sein, so können auch Daten beispielsweise aus Veröffentlichungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA), aus Post-Market-Surveillance-Reports oder Beobachtungsstudien, aus Laboruntersuchungen oder präklinischen Tests für die klinische Bewertung herangezogen werden. Über die Literaturrecherche muss ein Bericht verfasst werden, der auf dem Protokoll zur Literaturrecherche basiert. Aus dem Bericht muss hervorgehen, ob der Autor der bewerteten Literatur über die nötige Expertise in Bezug auf das zu bewertende Medizinprodukt verfügt und seine Folgerungen durch andere verfügbare Daten bekräftigt werden. Es muss auch sichtbar werden, ob die Literatur den aktuellen Stand der medizinischen Praxis sowie der Technik darstellt und ob die Referenzen aus bekannten wissenschaftlichen Publikationen stammen. Schlussendlich muss der klinische Bewerter darlegen, warum er die dargelegten Referenzen für die klinische Bewertung gewählt hat. Bewertung der klinischen Daten aus der Literatur Für die Einschätzung, ob und in welchem Maße die erhobenen klinischen Daten zum Medizinprodukt passen, können die Bewertungskriterien der GHTF („Clinical Evaluation“) herangezogen werden. Sample Appraisal Criteria for Suitability Suitability Criteria Description Grading System Appropriate Were the data generated from the device in D1 device question? Actual device D2 Comparable device D3 Other device Appropriate Was the device used for the same intended device use (e.g., methods of deployment, application, application etc.)? A1 Same use A2 Minor deviation A3 Major deviation Sample Appraisal Criteria for Suitability Suitability Criteria Description Grading System Appropriate Were the data generated from a patient group P1 Applicable patient that is representative of the intended group treatment population (e.g., age, sex, etc.) and P2 Limited P3 Different clinical condition (i.e., desease, including state and severity)? Acceptable Do the reports or collations of data contain report/data sufficient information to be able to undertake collation a rational and objective assessment? population R1 High quality R2 Minor deficiencies R3 Insufficient information Im Anschluss sollten die klinischen Daten aus der Literatur im Hinblick auf die Auswirkung ihrer Interpretation gewichtet werden. Sample Appraisal Criteria for Data Contribution Suitability Grading Criteria Description System Data Was the design of the study appropriate? T1 Yes T2 No O1 Yes O2 No F1 Yes complications? F2 No Statistical Has a statistical analysis of the data been provided and S1 Yes significance is it appropriate? S2 No source type Outcome Do the outcome measures reported reflect the intended measures performance of the device? Follow up Is the duration of follow-up long enough to assess whether duration of treatment effects and identify Sample Appraisal Criteria for Data Contribution Suitability Grading Criteria Description System Clinical Was the magnitude of the treatment effect observed C1 Yes significance clinically significant? C2 No Die klinische Bewertung muss von Anfang an dokumentiert werden. Dabei sind sowohl Berichte über die Datenrecherche als auch veröffentlichte Artikel sowie andere relevante Referenzen zu berücksichtigen. Dokumentation nach der klinischen Bewertung Folgende Nachweise muss der Hersteller auf Basis der erfolgten Dokumentationsschritte erbringen: Nachweis über die Erfüllung der vom Hersteller spezifizierten merkmal- und leistungsbezogenen Anforderungen unter normalen Einsatzbedingungen Nachweis des klinischen Zustands und der Sicherheit des Patienten als auch von Gesundheit und Sicherheit der Anwender und von Dritten Nachweis, dass die Risiken mit einem hohen Maß an Sicherheit und Schutz von Gesundheit der Anwender und gegebenenfalls Dritter vereinbar sind Nachweis, dass die Risiken verglichen mit der nützlichen Wirkung vertretbar sind Bewertung der unerwünschten Nebenwirkungen des Medizinprodukts schriftlicher Bericht über eine kritische Würdigung der klinischen Daten (Anforderungen dazu können MEDDEV 2.7.1 entnommen werden) Bewertung der Gebrauchstauglichkeit PMS (postmarket surveillance): „Die klinische Bewertung und ihre Dokumentation müssen aktiv anhand der aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen erhaltenen Daten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wird eine klinische Überwachung nach dem Inverkehrbringen als Bestandteil des Überwachungsplans nach dem Inverkehrbringen nicht für erforderlich gehalten, muss dies ordnungsgemäß begründet und dokumentiert werden.“ (RL 93/42/EWG Anhang X Abs. 1.1c). Es gibt bisher allerdings kein standardisiertes Verfahren zum Erfassen der Daten nach dem Inverkehrbringen. Die Nachweise sind vom Hersteller in einem schriftlichen Abschlussbericht über den aktuellen Stand der klinischen Bewertung zusammenzufassen. Dabei sollten folgende Punkte enthalten sein: Titel der klinischen Bewertung eindeutige Identifikation des bewerteten Medizinprodukts, inklusive Name und Modellbezeichung Scope und Umfeld der klinischen Bewertung Weiterempfehlen Zusammenfassung der klinischen Daten sowie deren Bewertung Stufen der Analyse und Bewertung der klinischen Daten Folgerungen zur Sicherheit und Anwendung des bewerteten Medizinprodukts Beschreibung der Technologie, die dem Medizinprodukt zugrunde liegt, den Verwendungszweck und alle Anforderungen an die Sicherheit oder Anwendung des Medizinproduktes Art und Ausmaß der klinischen Daten, die bewertet wurden referierte Informationen (anerkannte Standards, klinische Daten), welche klinische Anwendung und Sicherheit des bewerteten Medizinprodukts darlegen Bericht über die Datenrecherche Feedback Als PDF herunterladen Drucken
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