Ausgabe Mai / 2015

Mai 2015 CRPS – Netzwerk
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Bremen, Hamburg, Hessen, Krefeld, NRW,
Sachsen und Sachsen-Anhalt
2015 Ausgabe3
CRPS Netzwerk – Gemeinsam stark.
Ursachen bei Morbus Sudeck oder CRPS
Noch
immer
tappen
Ärzte
und
Wissenschaftler
bezüglich
Krankheitsursachen im Dunkeln. Erfahrungsgemäß geht meist eine eher
kleinere Verletzung (ein unkomplizierter Bruch, eine Prellung etc.) oder eine
kleinere Operation dem Schmerzsyndrom voraus. Steht am Anfang der
Problematik eine Nervenverletzung sprechen Mediziner vom komplexen
regionalen Schmerzsyndrom Typ II (CRPS II), alle anderen Morbus SudeckFälle gelten als Typ I. Der Glaube, dass eine labile Persönlichkeitsstruktur
die Erkrankung begünstigt, ist heute überholt. Rund 10.000 Menschen
erkranken jedes Jahr in Deutschland. Dabei betrifft es deutlich mehr Frauen
als Männer – meist im vierten und fünften Lebensjahrzehnt.
Inhalt
Spezialartikel
Ursache und Diagnose
1
Wie entscheide ich mich?
2
Fragen und Probleme
2
Spenden
3
Es gibt so viel zu tun
4
Krankengeldfalle
5
Artikelübersicht
Diagnose
bei Morbus
Sudeck:
Überschrift
Nebenartikel
Diagnose CRPS
1
Schwere Entscheidungen
2
Arbeit der Landesgruppen
2
Medikamente/Fahrtauglichkeit 3
Neuigkeiten aus dem Netzwerk 4
Morbus Sudeck ist eine Ausschlussdiagnose, da die Beschwerden nicht
spezifisch sind und auch andere Krankheiten die gleichen Symptome
hervorrufen. Zur Diagnosestellung greift der Arzt bei Bedarf – neben der
klinischen Untersuchung – auf anderen Techniken wie Röntgen-Aufnahmen,
Kernspin- oder Computertomografie oder Knochenszintigrafie zurück. Ziel
ist es, Hinweise auf eine Sudeck-Erkrankung zu finden und andere
Erkrankungen oder Ursachen auszuschließen.
Unfall mit Opioiden
5
Versicherungsschutz KFZ / Unfall 6
2
Wie Entscheide ich mich
Für was soll oder muss ich mich entscheiden?
Wer wie wir mit dieser Krankheit CRPS als Betroffener/e ist, dem fällt es
meist ganz schwer sich zu entscheiden. Soll man weiter Krank bleiben,
Arbeiten gehen, was wird wenn man Arbeitslos wird, Harzt IV, Rente oder
gar Sozialhilfe gar beantragen muss.
Wir können keinen diese schwere Entscheidung abnehmen, jeder muss den
eigenen Weg einschlagen und dann schauen ob es der rechte Weg ist oder
man seine getroffene Entscheidung bereut. Wir können bzw. wollen helfen
mit Tipps und Ratschlägen, das viele den richtigen Weg finden. Wichtige
Entscheidungen sollten immer
haben.
Eine Krankheit will uns oft auf den rechten Pfad zurückführen,
weshalb wir ihr dankbar sein sollten.
Aus der Arbeit der Landesgruppen des
CRPS Netzwerkes
Das Netzwerk CRPS hat nun schon insgesamt 9 Landesgruppen,
plus eine Untergruppe und die ganze Sache wird noch weiter
wachsen.
Anfragen:
Fast täglich gehen Anfragen aus verschiedenen Regionen
Deutschland ein und alle würden sich wünschen dass Ihnen ganz
schnell geholfen werden kann. Da liegt jedoch der „ wie man sagt
Hase im Pfeffer begraben“. Meist heißt es wo finde ich einen Arzt der
mir weiterhelfen kann.
Probleme:
Das Problem dabei ist, das Chirurgen und Orthopäden gesucht
werden die helfen sollen. Man muss den meisten Betroffenen jedoch
erklären, dass bei Schmerzen dies fast immer nicht die richtigen
Ansprechpartner sind. Schmerzärzte oder
auch Facharzt für
Anästhesiologie sind dann die, die man braucht.
Erschwerend kommt dazu, dass man zwar einige in den jeweiligen
Regionen finden kann, aber dann (viele) sich auch nicht mit dem
Krankheitsbild genau auskennen. Diese Erfahrung haben wir im
Laufe der Zeit machen müssen. Es fehlt auch oft eine
Zusammenarbeit der jeweiligen Ärzte und somit ist es für uns
Betroffene sehr oft nicht nachvollziehbar warum ein solcher ÄrzteMarathon dann los gehen muss.
Weitere Probleme entstehen noch das man meist für spezielle Ärzte
dann auch noch eine Überweisung benötigt und diese werden dann
auch nicht von jedem behandelten Arzt ausgestellt. Oft werden auch
nur Überweisungen von sogenannten Zuweiser-Ärzten angenommen.
3
CRPS Netzwerk –
Gemeinsam stark.
c/o Jürgen Kunze
Wilsdruffer Ring 11,
01169 Dresden
MORBUS SUDECK DRESDEN
[Faxnummer]
[E-Mail-Adresse]
[Firmenmotto]
Foto: Jürgen Kunze
Besuchen Sie uns im Internet:
[Firmen-URL]
Auch Selbsthilfegruppen brauchen für ihre
Tätigkeit fremde Geldmittel.
Warum sprechen wir auch hier diese Sache an. Ganz einfach
Selbsthilfegruppen können ihre Tätigkeit, die wir ja Ehrenamtlich machen
auch nur mit Unterstützung und Förderung betreiben. Zum einen haben die
meisten Selbsthilfegruppen bei den jeweiligen Kommunen Fördermittel
beantrag, diese sind gerade so bemessen dass man einige Dinge im Jahr
durchführen kann, aber Treffen, Gruppenseminare ja selbst Post und auch
das Internet und auch das Telefon, alles ist mit Kosten verbunden.
Medikamente und
Fahrtauglichkeit.
Die Deutsche Schmerzliga
rät:
◗ Informieren Sie unbedingt Ihren
Arzt, wenn Sie neben Opioiden
noch andere, auch
freiverkäufliche
Medikamente nehmen.
Denn dies ist für die Beurteilung
Ihrer Fahrtüchtigkeit wichtig.
◗ Erlaubt Ihr Arzt Ihnen das
Autofahren, lassen Sie sich dies
schriftlich bestätigen.
Deshalb sind wir auch auf Spenden angewiesen.
Uns ist es auch bewusst dass viele unserer Betroffenen leider durch die
Krankheit auch in nicht gerade in Geld schwimmen und viele auch nur durch
Unterstützung (Sozialamt) um die Runden kommen.
Raummieten für größere Veranstaltungen, Beschallung ja auch die
Verpflegung (darf zum Beispiel nicht aus Fördermitteln der Kommunen
verwendet werden) all dies kostet und kann aus Eigenmittel nicht aufgebracht
werden.
Unser Aufruf hier geht nicht nur an die Betroffenen, nein auch Unternehmen,
Geschäfte, Betriebe, privat Personen und viele andere, alle die uns bei unser
täglichen Arbeit unterstützen wollen können dies tun.
◗ Ein freiwilliger neutraler Leist ungstest (TÜV) kann die
Beurteilung Ihrer Fahrtüchtigkeit
erleichtern.
Allerdings verliert dieser seine
Aussagekraft, wenn die
Medikation umgestellt wird.
Besprechen Sie dies mit Ihrem
Arzt.
◗ Wenn Sie auch nur geringe
Mengen Alkohol trinken, lassen
Sie das Auto unbedingt stehen!
◗ Werden Sie in einen Unfall
verwickelt, sollten Sie sich einen
Anwalt nehmen, der auf
Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Denn es kann viel auf dem Spiel
stehen.
Wie und wo kann man Spenden?
Die meisten Selbsthilfegruppen haben ein eigenes Konto, welches
man dort erfragen kann, Sie können jedoch auch dem CRPS
Netzwerk spenden und dann kommt es dem gesamten Netzwerk und
somit allen Landesgruppen für die Gemeinsame Arbeit zugute.
http://www.nkr-koeln.de/erfahrungsberichte.html
Bank: Sparkasse KölnBonn – IBAN: DE88 3705 0198 0004 6630 76
BIC: COLSDE33XXX
4
Es gibt noch so viel zu tun
3
"Es gibt viel zu tun, packen wir's an"
Wir wissen dass es in vielen Bundesländern
noch sogenannte graue Zonen gibt, in denen
viele Betroffene keine richtige Hilfe und
Unterstützung bekommen.
Packen wir das das Ganze gemeinsam an
und sorgen wir alle dafür, diese Zonen zu
beseitigen. In 7 Bundesländern fehlen nach
unserem Kenntnisstand noch weitere CRPSSelbsthilfegruppen.
Keiner muss das Rad neu erfinden,
bereits vorhandenen Gruppen helfen
weiteren Gründungen. Wer Interesse hat
bei der Arbeit des Netzwerkes
unterstützen der Melde sich einfach.
die
bei
uns
zu
Auch auf der Homepage des CRPS Netzwerkes (http://www.crps-netzwerk.de) gibt es viele neue und
interessante Informationen. Die Homepage hat ein neues Erscheinungsbild bekommen, desweiterer
gibt es ein Forum für alle. Der Terminkalender wo alle Treffen der jeweiligen Selbsthilfegruppen aus
den jeweiligen Bundesländern zusammengefasst sind und es gibt nun auch eine kurze Vorstellung
der Bundesländer mit allen Angaben wie und wo man sie erreichen kann.
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In der Genesung erfreut sich das Leben an sich selbst.
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5
Achtung „Krankengeldfalle“!
Welches Risiko gehen Schmerzpatienten ein,
wenn sie Opioide einnehmen und unschuldig in
einen Unfall verwickelt werden?
NOVA-Autorin Valerie Neher hat sich bei
Fachanwälten und bei der Polizei kundig
gemacht.
◗ Bleiben Sie möglichst ruhig und höflich und zeigen
Viele Patienten und Patientinnen übersehen im
Krankheitsfalle eine gesetzliche Vorgabe, die
sich sehr nachteilig für sie auswirken kann. Die
Rede
ist
von
der
sogenannten
„Krankengeldfalle“.
Sie
liegt
darin
begründet,
dass
Bescheinigungen über eine vorliegende
Arbeitsunfähigkeit von
Ärzten nahtlos ausgestellt werden müssen,
sonst verfallen u.
U. die Ansprüche auf Krankengeld.
Sie keine Gefühlsausbrüche. Lachen und schimpfen
Sie nicht laut.
◗ Machen Sie keine unnötigen Angaben. Sie könnten
sich „um Kopf und Kragen“ reden.
◗ Sie müssen nur auf zwei Fragen antworten: Sind Sie
am Unfall beteiligt? Wie ist Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr
Geburtsdatum, Familienstand und Beruf?
◗ Verweigern Sie alle anderen Auskünfte freundlich,
etwa mit der Aussage: „Ich stehe jetzt unter Schock und
möchte dazu nichts sagen.“
◗ Machen Sie auch gegenüber Dritten keine Aussagen.
◗ Falls die Polizei im Verdachtsfall weitere Tests vornehmen
will: Lehnen Sie einen
Urintest ab. Dieser könnte falsche Ergebnisse erbringen.
◗ Nehmen Sie an keinem Reaktionstest teil.
Nervositätsbezogene Umstände wie Zittern oder
Unaufmerksamkeit könnten überinterpretiert werden.
◗ Nehmen Sie kooperativ am Bluttest teil. Dazu sind Sie
verpflichtet.
Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf
Krankengeld,
wenn
sie
arbeitsunfähig
geschrieben sind oder stationär in einem
Krankenhaus, einer Vorsorge- und in einer
Reha-Einrichtung behandelt werden.
Der Anspruch besteht von Beginn der Behandlung an. Endet der stationäre Aufenthalt, gilt der
Anspruch auf Krankengeld hingegen erst von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.
Versicherte, die nach einem Krankenhausaufenthalt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zum
Krankengeld wechseln, müssen deshalb aufpassen: Werden sie z.B. am Freitag ohne weitere
Krankschreibung aus dem Krankenhaus entlassen und suchen erst am Montag den Hausarzt auf, der
sie erneut arbeitsunfähig schreibt, entfällt von Samstag bis Montag der Krankengeldanspruch. Um
dies zu vermeiden, ist eine Krankschreibung vom Krankenhausarzt über die Entlassung hinaus
ratsam. Oder es muss noch am Freitag der Hausarzt oder ein Wochenendbereitschaftsdienst
aufgesucht werden. Insbesondere Versicherte im Arbeitslosengeldbezug müssen darauf achten, dass
sich die weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nahtlos an die Entlassung anschließt. Arbeitslose
haben nämlich nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie vorher Arbeitslosengeld I bezogen
haben oder wenn die Arbeitslosigkeit während des Bezugs von Krankengeld entstanden ist. Die
entstandene Lücke in der Arbeitsunfähigkeit hat zur Folge, dass der Krankengeldanspruch u.U. ganz
entfällt .Bei der aktuellen gesetzlichen Regelung haben auch Versicherte, die wegen derselben
Krankheit regelmäßig nur einen Tag arbeitsunfähig sind, das Nachsehen: Da gilt z.B. für Patientinnen
und Patienten, die wegen einer Chemotherapie oder wegen bestimmter Formen der Dialyse
behandelt werden.
Der SoVD kritisiert dies als nicht sachgerecht, da Versicherte auf ihre Entgeltersatzleistungen
verzichten müssen, die ihnen zustünden, wenn sie stationär behandelt würden. Nach einem aktuellen
Gesetzentwurf (Versorgungsstärkungsgesetz) sollen die Leistungsansprüche Versicherter erweitert
werden, um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen; u.a. soll dann der Anspruch auf Krankengeld
ab dem ersten Tag der Krankschreibung gelten. Bis dahin sollten Versicherte darauf achten, nicht in
die Krankengeldfalle zu tappen.
6
Versicherungsschutz gefährdet?
Wer fahruntüchtig ist, sich ans Steuer setzt und in einen Unfall
Wer fahruntüchtig ist, sich ans Steuer setzt und in einen Unfall verwickelt
verwickelt wird, läuft Gefahr, dass ihm eine Teilschuld am Unfall
wird, läuft Gefahr, dass ihm eine Teilschuld am Unfall zugewiesen wird.
zugewiesen
wird. Dann kann die Kfz-Haftpflicht-Versicherung Regress
Dann
fordern.
kann die Kfz-Haftpflicht-Versicherung
Regress
fordern.
Wie erfährt der
Kfz-Versicherer nach einem Unfall von einer
0)
711 2172474
1
(0)711 2172
4741
(0)711 2172
4741
Medikamenteneinnahme?
Bei größeren Unfällen beschafft der Versicherer sich die amtliche
Ermittlungsakte. Theoretisch kann er schon zu diesem Zeitpunkt aktiv
werden, wenn daraus ein Verdacht hervorgeht, dass der Fahrer wegen
Medikamentenkonsums fahruntüchtig war. Er könnte Ermittlungen
anstrengen, auch wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft nichts unternommen
haben.
Muss ein Fahrer, der anscheinend unschuldig in einen Unfall verwickelt
war, aber im Zuge der Ermittlungen wegen medikamentenbedingter
Fahruntüchtigkeit angeklagt und verurteilt wurde, mit einer Teilschuld
rechnen?
So etwas kann vorkommen, wenn etwa die Einnahme von Opiaten zu einer
verzögerten Reaktion führte. Kann das nachgewiesen werden, wäre das die
Grundlage für eine Teilschuld.
Welche Kosten muss die Versicherung des Fahrers bei einer Teilschuld
übernehmen?
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Die Schuld wird nach Quoten auf die
Beteiligten aufgeteilt. Bei 30 Prozent Mitschuld müsste die eigene
Versicherung für diese Teilschuld aufkommen.
Sollte ein chronischer Schmerzpatient seiner Kfz-Versicherung vorab
eine Mitteilung über seine Dauermedikation machen?
Das würde ich nicht empfehlen. Schlafende Hunde soll man nicht
wecken. Eine Änderung des Gesundheitszustandes müsste man nur
dann melden, wenn damit eine Gefahrenerhöhung für den
Straßenverkehr einherginge. Doch wenn der Arzt die Fahrtüchtigkeit
bestätigt, ist dies nicht gegeben.
CRPS Netzwerk – Gemeinsam stark.
c/o Jürgen Kunze
Wilsdruffer Ring 11,
01169 Dresden
Adresse