Mai 2015 CRPS – Netzwerk Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Krefeld, NRW, Sachsen und Sachsen-Anhalt 2015 Ausgabe3 CRPS Netzwerk – Gemeinsam stark. Ursachen bei Morbus Sudeck oder CRPS Noch immer tappen Ärzte und Wissenschaftler bezüglich Krankheitsursachen im Dunkeln. Erfahrungsgemäß geht meist eine eher kleinere Verletzung (ein unkomplizierter Bruch, eine Prellung etc.) oder eine kleinere Operation dem Schmerzsyndrom voraus. Steht am Anfang der Problematik eine Nervenverletzung sprechen Mediziner vom komplexen regionalen Schmerzsyndrom Typ II (CRPS II), alle anderen Morbus SudeckFälle gelten als Typ I. Der Glaube, dass eine labile Persönlichkeitsstruktur die Erkrankung begünstigt, ist heute überholt. Rund 10.000 Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland. Dabei betrifft es deutlich mehr Frauen als Männer – meist im vierten und fünften Lebensjahrzehnt. Inhalt Spezialartikel Ursache und Diagnose 1 Wie entscheide ich mich? 2 Fragen und Probleme 2 Spenden 3 Es gibt so viel zu tun 4 Krankengeldfalle 5 Artikelübersicht Diagnose bei Morbus Sudeck: Überschrift Nebenartikel Diagnose CRPS 1 Schwere Entscheidungen 2 Arbeit der Landesgruppen 2 Medikamente/Fahrtauglichkeit 3 Neuigkeiten aus dem Netzwerk 4 Morbus Sudeck ist eine Ausschlussdiagnose, da die Beschwerden nicht spezifisch sind und auch andere Krankheiten die gleichen Symptome hervorrufen. Zur Diagnosestellung greift der Arzt bei Bedarf – neben der klinischen Untersuchung – auf anderen Techniken wie Röntgen-Aufnahmen, Kernspin- oder Computertomografie oder Knochenszintigrafie zurück. Ziel ist es, Hinweise auf eine Sudeck-Erkrankung zu finden und andere Erkrankungen oder Ursachen auszuschließen. Unfall mit Opioiden 5 Versicherungsschutz KFZ / Unfall 6 2 Wie Entscheide ich mich Für was soll oder muss ich mich entscheiden? Wer wie wir mit dieser Krankheit CRPS als Betroffener/e ist, dem fällt es meist ganz schwer sich zu entscheiden. Soll man weiter Krank bleiben, Arbeiten gehen, was wird wenn man Arbeitslos wird, Harzt IV, Rente oder gar Sozialhilfe gar beantragen muss. Wir können keinen diese schwere Entscheidung abnehmen, jeder muss den eigenen Weg einschlagen und dann schauen ob es der rechte Weg ist oder man seine getroffene Entscheidung bereut. Wir können bzw. wollen helfen mit Tipps und Ratschlägen, das viele den richtigen Weg finden. Wichtige Entscheidungen sollten immer haben. Eine Krankheit will uns oft auf den rechten Pfad zurückführen, weshalb wir ihr dankbar sein sollten. Aus der Arbeit der Landesgruppen des CRPS Netzwerkes Das Netzwerk CRPS hat nun schon insgesamt 9 Landesgruppen, plus eine Untergruppe und die ganze Sache wird noch weiter wachsen. Anfragen: Fast täglich gehen Anfragen aus verschiedenen Regionen Deutschland ein und alle würden sich wünschen dass Ihnen ganz schnell geholfen werden kann. Da liegt jedoch der „ wie man sagt Hase im Pfeffer begraben“. Meist heißt es wo finde ich einen Arzt der mir weiterhelfen kann. Probleme: Das Problem dabei ist, das Chirurgen und Orthopäden gesucht werden die helfen sollen. Man muss den meisten Betroffenen jedoch erklären, dass bei Schmerzen dies fast immer nicht die richtigen Ansprechpartner sind. Schmerzärzte oder auch Facharzt für Anästhesiologie sind dann die, die man braucht. Erschwerend kommt dazu, dass man zwar einige in den jeweiligen Regionen finden kann, aber dann (viele) sich auch nicht mit dem Krankheitsbild genau auskennen. Diese Erfahrung haben wir im Laufe der Zeit machen müssen. Es fehlt auch oft eine Zusammenarbeit der jeweiligen Ärzte und somit ist es für uns Betroffene sehr oft nicht nachvollziehbar warum ein solcher ÄrzteMarathon dann los gehen muss. Weitere Probleme entstehen noch das man meist für spezielle Ärzte dann auch noch eine Überweisung benötigt und diese werden dann auch nicht von jedem behandelten Arzt ausgestellt. Oft werden auch nur Überweisungen von sogenannten Zuweiser-Ärzten angenommen. 3 CRPS Netzwerk – Gemeinsam stark. c/o Jürgen Kunze Wilsdruffer Ring 11, 01169 Dresden MORBUS SUDECK DRESDEN [Faxnummer] [E-Mail-Adresse] [Firmenmotto] Foto: Jürgen Kunze Besuchen Sie uns im Internet: [Firmen-URL] Auch Selbsthilfegruppen brauchen für ihre Tätigkeit fremde Geldmittel. Warum sprechen wir auch hier diese Sache an. Ganz einfach Selbsthilfegruppen können ihre Tätigkeit, die wir ja Ehrenamtlich machen auch nur mit Unterstützung und Förderung betreiben. Zum einen haben die meisten Selbsthilfegruppen bei den jeweiligen Kommunen Fördermittel beantrag, diese sind gerade so bemessen dass man einige Dinge im Jahr durchführen kann, aber Treffen, Gruppenseminare ja selbst Post und auch das Internet und auch das Telefon, alles ist mit Kosten verbunden. Medikamente und Fahrtauglichkeit. Die Deutsche Schmerzliga rät: ◗ Informieren Sie unbedingt Ihren Arzt, wenn Sie neben Opioiden noch andere, auch freiverkäufliche Medikamente nehmen. Denn dies ist für die Beurteilung Ihrer Fahrtüchtigkeit wichtig. ◗ Erlaubt Ihr Arzt Ihnen das Autofahren, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Deshalb sind wir auch auf Spenden angewiesen. Uns ist es auch bewusst dass viele unserer Betroffenen leider durch die Krankheit auch in nicht gerade in Geld schwimmen und viele auch nur durch Unterstützung (Sozialamt) um die Runden kommen. Raummieten für größere Veranstaltungen, Beschallung ja auch die Verpflegung (darf zum Beispiel nicht aus Fördermitteln der Kommunen verwendet werden) all dies kostet und kann aus Eigenmittel nicht aufgebracht werden. Unser Aufruf hier geht nicht nur an die Betroffenen, nein auch Unternehmen, Geschäfte, Betriebe, privat Personen und viele andere, alle die uns bei unser täglichen Arbeit unterstützen wollen können dies tun. ◗ Ein freiwilliger neutraler Leist ungstest (TÜV) kann die Beurteilung Ihrer Fahrtüchtigkeit erleichtern. Allerdings verliert dieser seine Aussagekraft, wenn die Medikation umgestellt wird. Besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt. ◗ Wenn Sie auch nur geringe Mengen Alkohol trinken, lassen Sie das Auto unbedingt stehen! ◗ Werden Sie in einen Unfall verwickelt, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Denn es kann viel auf dem Spiel stehen. Wie und wo kann man Spenden? Die meisten Selbsthilfegruppen haben ein eigenes Konto, welches man dort erfragen kann, Sie können jedoch auch dem CRPS Netzwerk spenden und dann kommt es dem gesamten Netzwerk und somit allen Landesgruppen für die Gemeinsame Arbeit zugute. http://www.nkr-koeln.de/erfahrungsberichte.html Bank: Sparkasse KölnBonn – IBAN: DE88 3705 0198 0004 6630 76 BIC: COLSDE33XXX 4 Es gibt noch so viel zu tun 3 "Es gibt viel zu tun, packen wir's an" Wir wissen dass es in vielen Bundesländern noch sogenannte graue Zonen gibt, in denen viele Betroffene keine richtige Hilfe und Unterstützung bekommen. Packen wir das das Ganze gemeinsam an und sorgen wir alle dafür, diese Zonen zu beseitigen. In 7 Bundesländern fehlen nach unserem Kenntnisstand noch weitere CRPSSelbsthilfegruppen. Keiner muss das Rad neu erfinden, bereits vorhandenen Gruppen helfen weiteren Gründungen. Wer Interesse hat bei der Arbeit des Netzwerkes unterstützen der Melde sich einfach. die bei uns zu Auch auf der Homepage des CRPS Netzwerkes (http://www.crps-netzwerk.de) gibt es viele neue und interessante Informationen. Die Homepage hat ein neues Erscheinungsbild bekommen, desweiterer gibt es ein Forum für alle. Der Terminkalender wo alle Treffen der jeweiligen Selbsthilfegruppen aus den jeweiligen Bundesländern zusammengefasst sind und es gibt nun auch eine kurze Vorstellung der Bundesländer mit allen Angaben wie und wo man sie erreichen kann. ____________________________________________________________________________ In der Genesung erfreut sich das Leben an sich selbst. _____________________________________________________________________________________________________ 5 Achtung „Krankengeldfalle“! Welches Risiko gehen Schmerzpatienten ein, wenn sie Opioide einnehmen und unschuldig in einen Unfall verwickelt werden? NOVA-Autorin Valerie Neher hat sich bei Fachanwälten und bei der Polizei kundig gemacht. ◗ Bleiben Sie möglichst ruhig und höflich und zeigen Viele Patienten und Patientinnen übersehen im Krankheitsfalle eine gesetzliche Vorgabe, die sich sehr nachteilig für sie auswirken kann. Die Rede ist von der sogenannten „Krankengeldfalle“. Sie liegt darin begründet, dass Bescheinigungen über eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit von Ärzten nahtlos ausgestellt werden müssen, sonst verfallen u. U. die Ansprüche auf Krankengeld. Sie keine Gefühlsausbrüche. Lachen und schimpfen Sie nicht laut. ◗ Machen Sie keine unnötigen Angaben. Sie könnten sich „um Kopf und Kragen“ reden. ◗ Sie müssen nur auf zwei Fragen antworten: Sind Sie am Unfall beteiligt? Wie ist Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Familienstand und Beruf? ◗ Verweigern Sie alle anderen Auskünfte freundlich, etwa mit der Aussage: „Ich stehe jetzt unter Schock und möchte dazu nichts sagen.“ ◗ Machen Sie auch gegenüber Dritten keine Aussagen. ◗ Falls die Polizei im Verdachtsfall weitere Tests vornehmen will: Lehnen Sie einen Urintest ab. Dieser könnte falsche Ergebnisse erbringen. ◗ Nehmen Sie an keinem Reaktionstest teil. Nervositätsbezogene Umstände wie Zittern oder Unaufmerksamkeit könnten überinterpretiert werden. ◗ Nehmen Sie kooperativ am Bluttest teil. Dazu sind Sie verpflichtet. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig geschrieben sind oder stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- und in einer Reha-Einrichtung behandelt werden. Der Anspruch besteht von Beginn der Behandlung an. Endet der stationäre Aufenthalt, gilt der Anspruch auf Krankengeld hingegen erst von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Versicherte, die nach einem Krankenhausaufenthalt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zum Krankengeld wechseln, müssen deshalb aufpassen: Werden sie z.B. am Freitag ohne weitere Krankschreibung aus dem Krankenhaus entlassen und suchen erst am Montag den Hausarzt auf, der sie erneut arbeitsunfähig schreibt, entfällt von Samstag bis Montag der Krankengeldanspruch. Um dies zu vermeiden, ist eine Krankschreibung vom Krankenhausarzt über die Entlassung hinaus ratsam. Oder es muss noch am Freitag der Hausarzt oder ein Wochenendbereitschaftsdienst aufgesucht werden. Insbesondere Versicherte im Arbeitslosengeldbezug müssen darauf achten, dass sich die weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nahtlos an die Entlassung anschließt. Arbeitslose haben nämlich nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie vorher Arbeitslosengeld I bezogen haben oder wenn die Arbeitslosigkeit während des Bezugs von Krankengeld entstanden ist. Die entstandene Lücke in der Arbeitsunfähigkeit hat zur Folge, dass der Krankengeldanspruch u.U. ganz entfällt .Bei der aktuellen gesetzlichen Regelung haben auch Versicherte, die wegen derselben Krankheit regelmäßig nur einen Tag arbeitsunfähig sind, das Nachsehen: Da gilt z.B. für Patientinnen und Patienten, die wegen einer Chemotherapie oder wegen bestimmter Formen der Dialyse behandelt werden. Der SoVD kritisiert dies als nicht sachgerecht, da Versicherte auf ihre Entgeltersatzleistungen verzichten müssen, die ihnen zustünden, wenn sie stationär behandelt würden. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf (Versorgungsstärkungsgesetz) sollen die Leistungsansprüche Versicherter erweitert werden, um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen; u.a. soll dann der Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung gelten. Bis dahin sollten Versicherte darauf achten, nicht in die Krankengeldfalle zu tappen. 6 Versicherungsschutz gefährdet? Wer fahruntüchtig ist, sich ans Steuer setzt und in einen Unfall Wer fahruntüchtig ist, sich ans Steuer setzt und in einen Unfall verwickelt verwickelt wird, läuft Gefahr, dass ihm eine Teilschuld am Unfall wird, läuft Gefahr, dass ihm eine Teilschuld am Unfall zugewiesen wird. zugewiesen wird. Dann kann die Kfz-Haftpflicht-Versicherung Regress Dann fordern. kann die Kfz-Haftpflicht-Versicherung Regress fordern. Wie erfährt der Kfz-Versicherer nach einem Unfall von einer 0) 711 2172474 1 (0)711 2172 4741 (0)711 2172 4741 Medikamenteneinnahme? Bei größeren Unfällen beschafft der Versicherer sich die amtliche Ermittlungsakte. Theoretisch kann er schon zu diesem Zeitpunkt aktiv werden, wenn daraus ein Verdacht hervorgeht, dass der Fahrer wegen Medikamentenkonsums fahruntüchtig war. Er könnte Ermittlungen anstrengen, auch wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft nichts unternommen haben. Muss ein Fahrer, der anscheinend unschuldig in einen Unfall verwickelt war, aber im Zuge der Ermittlungen wegen medikamentenbedingter Fahruntüchtigkeit angeklagt und verurteilt wurde, mit einer Teilschuld rechnen? So etwas kann vorkommen, wenn etwa die Einnahme von Opiaten zu einer verzögerten Reaktion führte. Kann das nachgewiesen werden, wäre das die Grundlage für eine Teilschuld. Welche Kosten muss die Versicherung des Fahrers bei einer Teilschuld übernehmen? Das ist von Fall zu Fall verschieden. Die Schuld wird nach Quoten auf die Beteiligten aufgeteilt. Bei 30 Prozent Mitschuld müsste die eigene Versicherung für diese Teilschuld aufkommen. Sollte ein chronischer Schmerzpatient seiner Kfz-Versicherung vorab eine Mitteilung über seine Dauermedikation machen? Das würde ich nicht empfehlen. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Eine Änderung des Gesundheitszustandes müsste man nur dann melden, wenn damit eine Gefahrenerhöhung für den Straßenverkehr einherginge. Doch wenn der Arzt die Fahrtüchtigkeit bestätigt, ist dies nicht gegeben. CRPS Netzwerk – Gemeinsam stark. c/o Jürgen Kunze Wilsdruffer Ring 11, 01169 Dresden Adresse
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