Was tun beim - Polizei Sachsen

Was tun beim ...
Verkehrsunfall
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Bei Unfällen, die sich so eben ereignet haben, sollten Sie telefonisch die Polizei verständigen. Gibt
es Verletzte, rufen Sie bitte zuerst den Rettungsdienst 112 und leisten Sie „Erste Hilfe“. Sichern Sie
bitte bis zum Eintreffen der Polizei den Unfallort. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht in Gefahr
begeben! Sollte sich nur ein minder schwerer Unfall (Blechschaden) ereignet haben, räumen Sie
bitte die Straße.
Was wir für Sie tun ...
❙❙ Die Polizei nimmt den Unfall auf und fertigt in der Regel auch Fotos der Fahrzeuge und des
Unfallortes.
❙❙ Im Streitfall können Sie bzw. Ihre Versicherung Akteneinsicht bei der Polizei einfordern.
❙❙ Nach der Unfallaufnahme bekommen Sie von der Polizei eine Unfallmitteilung, auf der eine
eindeutige Unfallnummer und alle Unfallbeteiligten vermerkt sind. Diese Mitteilung benötigen
Sie zur Schadensregulierung Ihrer Versicherung.
Woran Sie denken sollten ...
❙❙ Damit die Polizei den Unfall auch nachträglich aufnehmen kann, benötigt Sie einige Angaben
von Ihnen.
❙❙ Wichtig sind Unfallzeugen, Unfallzeit und der möglichst genaue Unfallort. Sollte sich dieser
außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden, notieren Sie sich bitte die Fahrtrichtung,
den Autobahnkilometer bzw. die Abschnitts- und Kilometrierungsangaben auf den Leitpfosten.
❙❙ Halten Sie bitte Ihren Führer- und Fahrzeugschein bereit. Wenn Sie nicht Halter des von Ihnen
geführten Fahrzeuges sind oder die Daten des Fahrzeugscheines von Ihrer tatsächlichen Wohnanschrift abweichen, wird auch Ihr Personalausweis benötigt.
❙❙ Überlegen Sie bitte bereits vor dem Eintreffen der Polizei, wie sich der Unfall aus Ihrer Sicht
ereignet hat. Hierbei kommt es ausschließlich auf Ihre eigene Wahrnehmung an.
❙❙ Wenn bei einem Parkplatzunfall der Verursacher nicht mehr vor Ort sein sollte, überlegen Sie
bitte, neben welchen Fahrzeugen sie Ihres geparkt hatten. Wichtig ist hierbei auch die Abstellund die Feststellzeit. Teilen Sie uns in solchen Fällen auch mit, ob andere - etwa Anwohner oder
Mitarbeiter angrenzender Geschäfte - den Unfall verfolgt haben könnten.
Wie geht es weiter?
❙❙ Nachdem der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde, müssen Sie diesen umgehend Ihrer
KFZ-Versicherung anzeigen. Dies sollten Sie erledigen, bevor Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug
beheben lassen.
❙❙ Über den kostenlosen Zentralruf der Autoversicherer Tel. 0800/6683663 erfahren Sie, bei welcher Versicherung Ihr Unfallgegner versichert ist.
❙❙ Bei Unfallbeteiligten aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an das Deutsche Büro Grüne Karte
e.V. (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg Tel. +49 40 33440-0).
❙❙ Sollte ein verursachender Unfallgegner nicht versichert sein oder in Fällen der Unfallflucht nicht
ermittelt werden können, hilft Ihnen die Verkehrsopferhilfe weiter. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr
fahrbereit, sind Sie für die Bergung selbst verantwortlich.
❙❙ Sollten Sie sich nicht in der Lage fühlen ein Bergungsunternehmen zu beauftragen, kann das
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die Polizei für Sie erledigen. Dies wird in der Regel das der Unfallstelle nächstgelegene Unternehmen sein.
❙❙ Stellt die Polizei Ihr Fahrzeug zur Spuren- bzw. Beweissicherung sicher, erhalten sie ein Sicherstellungsprotokoll, auf dem das durch die Polizei beauftragte Unternehmen und der Zeitpunkt
der Freigabe des Fahrzeuges vermerkt sind. In diesem Fall können Sie Ihr Fahrzeug nach der
Freigabe abholen. Ob die Freigabe bereits verfügt wurde, erfahren Sie beim Sachbearbeiter der
Polizei oder direkt beim Abschleppunternehmen.
❙❙ So genannte Bagatellunfälle, bei denen durch den Beamten vor Ort eine mündliche Verwarnung
oder ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, werden nicht weiter durch die Polizei bearbeitet. Die übrigen Vorgänge gelangen, wenn sie einen Straftatbestand enthalten, am folgenden
Werktag zu einem Sachbearbeiter der Verkehrvorgangsbearbeitung der Kriminalpolizei oder zur
Zentralen Bußgeldstelle, wenn sie nur Ordnungswidrigkeiten enthalten.