TK-Tarif KG Künstler und Publizisten - kuenstler

Techniker Krankenkasse
Krankengeld ab 15. Tag: TK-Tarif KG Künstler und Publizisten
Zusätzlich zum bewährten Versicherungsschutz bietet
Ihnen die TK Krankengeld-Wahltarife an. Damit können Sie Ihre finanzielle Absicherung durch Ihren gesetzlichen Krankengeldanspruch individuell erweitern.
Leistungen des gesetzlichen Krankengelds
Das Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung gezahlt.
Selbstständige erhalten 70 Prozent ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Wegen derselben Krankheit wird das Krankengeld für
längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren
gezahlt.
Wer kann teilnehmen?
Der TK-Tarif KG Künstler und Publizisten ist ein Tarif
für selbstständige Künstler und Publizisten, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend
pflichtversichert sind. Für die Teilnahme am Tarif zahlen Sie eine monatliche Prämie.
Wann erhalten Sie Krankengeld?
Mit dem TK-Tarif KG Künstler und Publizisten können
Sie sich Krankengeld schon ab dem 15. Tag sichern.
Werden Sie arbeitsunfähig oder müssen Sie sich stationär behandeln lassen, zahlt Ihnen die TK das Krankengeld vom 15. bis maximal zum 42. Tag. Danach
erhalten Sie das gesetzliche Krankengeld. Bei einer
vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus, erhalten Sie Krankengeld sogar schon ab dem ersten
Tag.
Wie lange erhalten Sie Krankengeld?
Ihr Krankengeld aus dem Tarif erhalten Sie für insgesamt 26 Wochen innerhalb von drei Jahren, wenn Sie
arbeitsunfähig sind oder stationär behandelt werden.
Das vorzeitige Krankengeld ab dem ersten Tag einer
vollstationären Krankenhausbehandlung bekommen
Sie insgesamt für maximal zwölf Wochen innerhalb
von drei Jahren. Es wird nicht auf Ihren Krankengeldanspruch von 26 Wochen angerechnet.
Wie hoch ist Ihr Krankengeld bei welcher
Prämie?
Sie können die Höhe Ihres Krankengeldes abhängig
von Ihrem Einkommen individuell bestimmen. Dazu
wählen Sie Ihr kalendertägliches Krankengeld zwischen 30 und 90 Euro in 5-Euro-Schritten. Je 5 Euro
Krankengeld zahlen Sie eine monatliche Prämie von
1,75 Euro. Somit erhalten Sie ein kalendertägliches
10.2/310 01/13
Krankengeld in Höhe von 30 Euro bereits für eine monatliche Prämie von 10,50 Euro.
Entscheiden Sie sich für ein Krankengeld von über 30
Euro, darf es nicht mehr als 70 Prozent Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens betragen.
Zahlen Sie Ihre Prämie jährlich oder halbjährlich im
Voraus statt monatlich, erhalten Sie einen Rabatt in
Höhe von vier oder zwei Prozent auf die zu zahlende
Prämie.
Wie können Sie teilnehmen?
Zur Teilnahme am TK-Tarif KG Künstler und Publizisten senden Sie bitte eine unterschriebene Teilnahmeerklärung an die TK. Wenn die Voraussetzungen erfüllt
sind, beginnt die Teilnahme am Tarif grundsätzlich am
Ersten des Kalendermonats der auf den Eingang der
Teilnahmeerklärung bei der TK folgt. Bis zum Beginn
der Teilnahme zahlen Sie keine Prämie und erhalten
keine Leistungen.
Entscheiden Sie sich für den Tarif, sind Sie ab Beginn
der Teilnahme drei Jahre an Ihre Wahl gebunden. Eine
vorzeitige Kündigung des Tarifs ist nur in besonderen
Fällen möglich. Auch Ihre TK-Mitgliedschaft können
Sie während dieser Zeit nicht kündigen.
Haben Sie weitere Fragen?
Die weiteren Einzelheiten des TK-Tarif KG Künstler
und Publizisten können Sie in den jeweils aktuellen
Teilnahmebedingungen nachlesen, die Ihnen die TK
gern zusendet. Für Ihre Fragen steht Ihnen das TKServiceTeam unter Tel. 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) zur Verfügung.