Ministerium für Integration - Stellenausschreibung Kennziffern 33/2015 und 34/2015 vom 14. April 2015 Bewerbungsschluss: 5. Mai 2015 Beim Ministerium für Integration Baden-Württemberg in Stuttgart wird auf Beschluss der Landesregierung eine ehrenamtliche Ombudsstelle in der Flüchtlingsaufnahme eingerichtet. Die Ombudsstelle wird Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg während der Erstaufnahme sein. Für die Geschäftsstelle der Ombudsstelle suchen wir vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Haushaltsgesetzgeber ab Mai 2015 befristet bis zum Ablauf des 31. Juli 2019 eine Referentin / einen Referenten des höheren Dienstes (Kennziffer 33/2015) Erforderlich ist ein Diplom-/Magisterabschluss an einer Universität, ein Masterabschluss oder das zweite juristische Staatsexamen. Ein Masterabschluss an einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule muss in einem akkreditierten Studiengang abgelegt sein. Der Dienstposten eignet sich für Volljuristinnen und -juristen. In Betracht kommen auch Bewerberinnen und Bewerber mit verwaltungs-, sozial-, politikoder wirtschaftswissenschaftlichem Hochschulabschluss. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere: • • Der Aufbau und die Leitung der Geschäftsstelle für die ehrenamtliche Ombudsstelle sowie das Knüpfen entsprechender Kontakte, Bearbeitung von Anliegen, die an die Ombudsperson als Ansprech-, Mittlerund Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtliche engagierte Bürger herangetragen werden in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Ministerium für Integration - Stellenausschreibung - -2Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter des (vergleichbaren) gehobenen Verwaltungsdienstes (ebenfalls befristet bis zum Ablauf des 31. Juli 2019) (Kennziffer 34/2015) Die Stelle eignet sich für Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder für den gehobenen Dienst in der Allgemeinen Finanzverwaltung. In Betracht kommen auch Absolventinnen und Absolventen mit Abschluss eines Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule in einem verwaltungsnahen Studiengang. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 möglich. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere: • • Die Mitarbeit in der Geschäftsstelle für die ehrenamtliche Ombudsstelle Bearbeitung von Anliegen, die an die Ombudsperson als Ansprech-, Mittlerund Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtliche engagierte Bürger herangetragen werden in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen, einschließlich der Zusammenarbeit mit den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Die Tätigkeiten in der Geschäftsstelle erfordern ein hohes Interesse an den vielfältigen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung, Verwaltungsverständnis und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick, eigenverantwortliches und konzeptionelles Arbeiten, Teamfähigkeit und Verhandlungsgeschick setzen wir voraus. Verwaltungserfahrung ist von Vorteil. -3- Für vorstehende Stellen gilt: Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Beide Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Das Ministerium für Integration besetzt offene Stellen im Wege des anonymisierten Bewerbungsverfahrens. Bei diesem Verfahren erhalten die Personalverantwortlichen zunächst nur Ihre anonymen Bewerbungsunterlagen. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Bewerbung unter Angabe der jeweiligen Kennziffer ausschließlich auf dem auf dieser Seite bereitgestellten Bewerbungsformular (http://www.integrationsministeriumbw.de/pb/,Lde/Stellenangebote) unter Verzicht auf weitere Bewerbungsunterlagen zu übersenden. Ergänzende Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse und Lebenslauf lassen Sie uns bitte erst nach erfolgter Einladung zum Vorstellungsgespräch zukommen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber vernichtet. Das Land Baden-Württemberg ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.
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