Einsetzungsverfügung

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Einsetzungsverfügung für Ombudspersonen
als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Fragen der
inklusiven Bildung gemäߧ 12 Hamburgisches Schulgesetz
Gemäß der Drucksache 20/3641 wurde eine Ombudsstelle Inklusive Bildung eingerichtet.
Als Beratungs- und Klärungsstelle ergänzt diese Ombudsstelle für Sorgeberechtigte mit
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die bereits vorhandenen
Möglichkeiten, sich in Konfliktfällen an die in diesen Fragen zuständigen schulischen bzw.
behördlichen Stellen zu wenden oder gegen Verfügungen mit Regelungscharakter
Widerspruch einzulegen. In diesem Sinne soll die Ombudsstelle Sorgeberechtigte sowie
Schülerinnen und Schüler unterstützen und eine kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe
in Fragen der sonderpädagogischen Förderung bieten.
Mit der Berufung mehrerer, alternierend tätiger Ombudspersonen ist sichergestellt, dass die
Ombudsstelle über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner verfügt, die sich in ihren
Qualifikationen und ihren Erfahrungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung
ergänzen, um Sorgeberechtigte passgenau beraten und unterstützen zu können.
Die Ombudspersonen haben folgende Aufgaben:
1. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sorgeberechtigte, die in
einem konkreten Fall Beratungs- oder Unterstützungsbedarf in schulischen Fragen im
Zusammenhang mit der Umsetzung der lnklusiven Bildung in Hamburg haben.
2. Sie können von Sorgeberechtigten bei Konflikten als Vermittlungspersonen
eingeschaltet werden.
3. Sie können um Rat gefragt werden, wenn es im Zusammenhang mit
sonderpädagogischen Fragestellungen Unterstützungsbedarf gibt.
4. Sie tauschen sich untereinander aus und führen einen regelmäßigen
Informationsaustausch mit den im Amt für Bildung der BSB für Inklusion und
sonderpädagogische Förderung zuständigen Stellen durch und beraten sich mit
diesen in Konfliktfällen.
5. Sie informieren auf Anfrage den Beirat Inklusion, die Eltern-, Lehrer- und
Schülerkammer sowie den Landesschulbeirat und nehmen auf Einladung an deren
Sitzungen teil.
6. Sie berichten der Leitung des Amtes für Bildung einmal jährlich schriftlich über ihre
Tätigkeit. Nach Beratung wird der Jahresbericht der Öffentlichkeit vorgestellt und den
Schulen zur Kenntnis gegeben.
7. Die Ombudspersonen sind verpflichtet, den Grundsatz der Vertraulichkeit und
Unabhängigkeit zu beachten und zu wahren. Eine Ausnahme gilt für den Fall einer
drohenden Kindeswohlgefährdung, im Fall des gesetzlichen Notstands oder bei
Vorliegen eines vergleichbaren Rechtfertigungsgrundes.
Mit den Aufgaben einer Ombudsfrau beziehungsweise eines Ombudsmannes in der
Ombudsstelle Inklusive Bildung werden bis Ende des Jahres 2018 betraut:
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Uta Buresch, ehemalige Oberstudienrätin an Sonderschulen
Dr. Jürgen Näther, ehemaliger Leiter des Amtes für Kinderbetreuung der Behörde für
Schule, Jugend und Berufsbildung
Dagmar Uentzelmann, ehemalige leitende Oberschulrätin
Birgit Zeidler, ehemalige Oberschulrätin für Lernen, Sprache und Verhalten
Die Ombudsstelle ist zu erreichen über das Schulinformationszentrum der BSB, Frau
Kristiane Harrendorf, Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg, Tel.: 040-42863-2897.
Mail: [email protected]
Landesschulrat
13. Juni 2016