Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Einsetzungsverfügung für Ombudspersonen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Fragen der inklusiven Bildung gemäߧ 12 Hamburgisches Schulgesetz Gemäß der Drucksache 20/3641 wurde eine Ombudsstelle Inklusive Bildung eingerichtet. Als Beratungs- und Klärungsstelle ergänzt diese Ombudsstelle für Sorgeberechtigte mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die bereits vorhandenen Möglichkeiten, sich in Konfliktfällen an die in diesen Fragen zuständigen schulischen bzw. behördlichen Stellen zu wenden oder gegen Verfügungen mit Regelungscharakter Widerspruch einzulegen. In diesem Sinne soll die Ombudsstelle Sorgeberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler unterstützen und eine kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe in Fragen der sonderpädagogischen Förderung bieten. Mit der Berufung mehrerer, alternierend tätiger Ombudspersonen ist sichergestellt, dass die Ombudsstelle über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner verfügt, die sich in ihren Qualifikationen und ihren Erfahrungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung ergänzen, um Sorgeberechtigte passgenau beraten und unterstützen zu können. Die Ombudspersonen haben folgende Aufgaben: 1. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sorgeberechtigte, die in einem konkreten Fall Beratungs- oder Unterstützungsbedarf in schulischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der lnklusiven Bildung in Hamburg haben. 2. Sie können von Sorgeberechtigten bei Konflikten als Vermittlungspersonen eingeschaltet werden. 3. Sie können um Rat gefragt werden, wenn es im Zusammenhang mit sonderpädagogischen Fragestellungen Unterstützungsbedarf gibt. 4. Sie tauschen sich untereinander aus und führen einen regelmäßigen Informationsaustausch mit den im Amt für Bildung der BSB für Inklusion und sonderpädagogische Förderung zuständigen Stellen durch und beraten sich mit diesen in Konfliktfällen. 5. Sie informieren auf Anfrage den Beirat Inklusion, die Eltern-, Lehrer- und Schülerkammer sowie den Landesschulbeirat und nehmen auf Einladung an deren Sitzungen teil. 6. Sie berichten der Leitung des Amtes für Bildung einmal jährlich schriftlich über ihre Tätigkeit. Nach Beratung wird der Jahresbericht der Öffentlichkeit vorgestellt und den Schulen zur Kenntnis gegeben. 7. Die Ombudspersonen sind verpflichtet, den Grundsatz der Vertraulichkeit und Unabhängigkeit zu beachten und zu wahren. Eine Ausnahme gilt für den Fall einer drohenden Kindeswohlgefährdung, im Fall des gesetzlichen Notstands oder bei Vorliegen eines vergleichbaren Rechtfertigungsgrundes. Mit den Aufgaben einer Ombudsfrau beziehungsweise eines Ombudsmannes in der Ombudsstelle Inklusive Bildung werden bis Ende des Jahres 2018 betraut: • • • • Uta Buresch, ehemalige Oberstudienrätin an Sonderschulen Dr. Jürgen Näther, ehemaliger Leiter des Amtes für Kinderbetreuung der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung Dagmar Uentzelmann, ehemalige leitende Oberschulrätin Birgit Zeidler, ehemalige Oberschulrätin für Lernen, Sprache und Verhalten Die Ombudsstelle ist zu erreichen über das Schulinformationszentrum der BSB, Frau Kristiane Harrendorf, Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg, Tel.: 040-42863-2897. Mail: [email protected] Landesschulrat 13. Juni 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc