Im Institut für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt in außerschulischen Feldern ist zum 1. Oktober 2015 eine Stelle als Akademische Mitarbeiterin / Akademischer Mitarbeiter im Bereich Freizeitpädagogik/-bildung Kennziffer 3/2015 zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt 50% und umfasst 16 SWS Lehre pro Jahr; die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium (bevorzugt mit Promotion) und eine hohe Affinität zu erziehungs/bildungswissenschaftlichen Fragestellungen. Erwartet werden sehr gute Kenntnisse hinsichtlich freizeitpädagogischer/-wissenschaftlicher Theoriebildung, method(olog)ischer Zugänge (qualitative, ggf. auch quantitative Forschung) und einer reflektierten Projektarbeit in ausgewählten Feldern (Kinder- und Jugendarbeit, Freizeit- und Beschäftigungsangebote für Senioren/innen, Menschen mit Handicaps). Zusätzliche Schwerpunkte (z.B. im Bereich des ökologischen Tourismus) sind erwünscht. Nachgewiesen werden sollte eine erfolgreiche mehrjährige Lehrtätigkeit an einer Hochschule / Universität. Das im Bachelorstudiengang SportGesundheitFreizeit abzudeckende Lehrangebot (Module 6 u. 19) konzentriert sich derzeit auf das Sommersemester, nach Absprache mit den Studierenden ist ggf. eine (Teil-)Vorverlegung auf das Wintersemester möglich. Die Modulbeschreibung ist erhältlich unter http://www.phkarlsruhe.de/fileadmin/user_upload/hochschule/verwaltung/Rechtsgrundlagen/ Bachelor/2014_29_04_Anhang-03-Modulhandbuch.pdf. Die Bereitschaft zur Weiterqualifikation (ggf. Promotion, insbes. Habilitation) wird unterstützt. Bewerbungsschluss: 15. März 2015 Die Stelle ist dem Arbeitsbereich von Frau Prof. Dr. Annette Stroß zugeordnet. Schriftliche Bewerbungen unter Angabe der Kennziffer mit den üblichen Unterlagen werden erbeten an das Dekanat der Fakultät für Geistes- und Humanwissenschaften, Bismarckstraße 10, 76133 Karlsruhe. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein. Wir werden die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden. Bitte beachten Sie dies bei der Verwendung von Bewerbungsmappen. Datenschutzrechtlich sichere Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
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