Akademische Mitarbeiterin / Akademischer Mitarbeiter im Bereich

Im Institut für Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt in außerschulischen Feldern
ist zum 1. Oktober 2015 eine Stelle als
Akademische Mitarbeiterin / Akademischer Mitarbeiter
im Bereich Freizeitpädagogik/-bildung
Kennziffer 3/2015
zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt 50% und umfasst 16 SWS Lehre pro Jahr; die
Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
(bevorzugt mit Promotion) und eine hohe Affinität zu erziehungs/bildungswissenschaftlichen Fragestellungen. Erwartet werden sehr gute Kenntnisse
hinsichtlich
freizeitpädagogischer/-wissenschaftlicher
Theoriebildung,
method(olog)ischer Zugänge (qualitative, ggf. auch quantitative Forschung) und einer
reflektierten Projektarbeit in ausgewählten Feldern (Kinder- und Jugendarbeit, Freizeit- und Beschäftigungsangebote für Senioren/innen, Menschen mit Handicaps).
Zusätzliche Schwerpunkte (z.B. im Bereich des ökologischen Tourismus) sind erwünscht. Nachgewiesen werden sollte eine erfolgreiche mehrjährige Lehrtätigkeit an
einer Hochschule / Universität.
Das im Bachelorstudiengang SportGesundheitFreizeit abzudeckende Lehrangebot
(Module 6 u. 19) konzentriert sich derzeit auf das Sommersemester, nach Absprache
mit den Studierenden ist ggf. eine (Teil-)Vorverlegung auf das Wintersemester möglich.
Die
Modulbeschreibung
ist
erhältlich
unter
http://www.phkarlsruhe.de/fileadmin/user_upload/hochschule/verwaltung/Rechtsgrundlagen/
Bachelor/2014_29_04_Anhang-03-Modulhandbuch.pdf. Die Bereitschaft zur Weiterqualifikation (ggf. Promotion, insbes. Habilitation) wird unterstützt.
Bewerbungsschluss: 15. März 2015
Die Stelle ist dem Arbeitsbereich von Frau Prof. Dr. Annette Stroß zugeordnet.
Schriftliche Bewerbungen unter Angabe der Kennziffer mit den üblichen Unterlagen
werden erbeten an das Dekanat der Fakultät für Geistes- und Humanwissenschaften, Bismarckstraße 10, 76133 Karlsruhe.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein. Wir
werden die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden. Bitte beachten Sie
dies bei der Verwendung von Bewerbungsmappen. Datenschutzrechtlich sichere
Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.