Medienmitteilung Bern, 28. April 2015 Achtung Steuerfalle: Nein zur neuen Billag-Mediensteuer Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes stellen Bundesrat und SRG dem Volk eine Steuerfalle: Vorgegaukelt wird eine Senkung der Billag-Gebühren. Eingeführt wird eine neue Billag-Mediensteuer. Diese kann der Bundesrat unbeschränkt erhöhen. Volk und Parlament haben nichts mehr zu sagen. Neu müssen auch diejenigen bezahlen, die gar keine Empfangsgeräte haben. Befreit wird niemand. An seiner Pressekonferenz hat das überparteiliche Komitee „Nein zur neuen Billag-Mediensteuer“ diese Steuerfalle Stück für Stück enttarnt. Der Köder ist ausgelegt. Mit 60 Franken vorgegaukelter Gebührenreduktion wollen die SRG und der Bundesrat die Bevölkerung in die Billag-Steuerfalle locken. Schnappt die Steuerfalle zu, zahlen alle mehr. Denn mit der RTVG-Revision wird aus einer Gebühr eine Mediensteuer für alle. Selbst wer kein Radio und kein Fernseher hat, bezahlt künftig für die Programme, die er gar nicht nutzen kann. Was bei keiner anderen Steuer im ganzen Rechtssystem der Fall ist, soll mit der neuen Billag-Mediensteuer eingeführt werden: Ohne dass Volk oder Parlament etwas zu sagen haben, kann der Bundesrat die neue Steuer im Alleingang unbeschränkt erhöhen. „Die neue Billag-Mediensteuer wird rasch steigen“, warnt Jean-François Rime, SVP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. Sämtliche objektiven Indizien, basierend auf der Strategie und den Zahlen der SRG selber, seien eindeutig: Kassierte die SRG 1990 279 Franken Billag-Gebühren pro Haushalt und Jahr, sind es heute bereits 462.50 Franken. Das sind satte 65% mehr, stellt Rime fest. Gleichzeitig konnte die SRG ihr Budget dank der Zuwanderung seit der Jahrtausendwende jährlich um zusätzlich 142 Millionen Franken steigern. „Heute beträgt es unglaubliche 1.6 Milliarden Franken. Damit ist die SRG in ganz Europa der mit Abstand teuerste Staatssender“, so Rime. Doch damit hört es nicht auf. Die SRG präsentiert zusätzlich eine Strategie, die vor Zusatzausgaben nur so strotzt: Digitalisierung der Radios, massiv mehr teure Eigenproduktionen, bei denen die Sendeminute 10‘000 Franken kostet, sowie teure Sendungen einzig fürs Internet. „Mit dieser Strategie widersprechen sich die SRG-Spitze und die Medienministerin gleich selber. In wenigen Jahren werden 1000 Franken Billag-Mediensteuer pro Haushalt traurige Realität sein, wenn wir das jetzt nicht stoppen“, rechnet Rime der SRG vor. Gleich eine doppelte Ungerechtigkeit ist die neue Billag-Mediensteuer für Unternehmerinnen und Unternehmer. „Obwohl jeder Einzelunternehmer, jeder Familienbetrieb, ja jedes noch so kleine KMU über Mitarbeiter und Patrons die neue Billag-Mediensteuer zwangsweise zahlen müssen, werden sie als Unternehmen gerade nochmals zur Kasse gebeten“, kritisiert FDP-Nationalrätin Petra Gössi. Zahlen müssen alle. Befreit wird niemand, auch wenn an den allermeisten Arbeitsplätzen in den Betrieben häufig nicht mal Radio gehört, geschweige denn TV geschaut werden kann. „Dass kleine Betriebe befreit sein sollen, ist eine reine Augenwischerei. Wer Glück hat muss nur einmal zahlen. Wer einen Umsatz von über 500‘000 Franken erreicht, zahlt doppelt“, so Gössi. Mit der neuen BillagMediensteuer wird die Wirtschaft neu jährlich mit 200 Millionen Franken belastet. Das ist fünfmal mehr als heute. „Die SRG ist heute einfach zu gross und zu teuer geworden“, kritisiert Nicolas Leuba, Unternehmer und Mitglied der FDP Waadt. Dabei ist nicht einmal diskutiert, was mit den Billag-Steuermilliarden überhaupt für Leistungen bezahlt werden sollen. Für Leuba ist es unbestritten, dass es qualitativ Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - www.mediensteuer-nein.ch – [email protected] hochstehende Informationen in der jeweiligen Landessprache braucht. Heute bestimme aber die SRG im Alleingang, was sie sich unter dem Schlagwort Service Public alles bezahlen lassen wolle. „Es braucht dringend eine fundierte politische Diskussion, was wir unter Service Public von der SRG wirklich erwarten“, fordert auch BDP-Ständerat Lorenz Hess: „Erst wenn klar ist, was wir wirklich wollen, kann man über die Finanzierung sprechen und nicht umgekehrt.“ Mit dem neuen RTVG würden wir ausländische Spielfilme, Serien und seichte Unterhaltung mit Steuergeldern finanzieren. Michel Rudin, Geschäftsführer des Konsumentenforums kf und GLP-Grossrat im Kanton Bern, sieht mit der Revision des RTVG die Interessen der Konsumenten verletzt. „Alle Konsument müssen die neue Steuer zahlen, auch wenn sie gar keine Empfangsgeräte besitzen oder die Programme wegen einer Behinderung im hohen Alter oder weil sie schlicht keine Zeit dazu haben gar nicht nutzen können.“ Auch sei es schlicht falsch einzig von einem Internetanschluss auf eine Gebührenpflicht zu schliessen. „Gerade junge Menschen nutzen die Programme der SRG nicht mehr aber nutzen das Internet für zahlreiche andere Inhalte. Die Revision des RTVG ist einzig darauf ausgelegt noch mehr Geld bei den Konsumenten abholen zu können. Das lehnen wir als Konsumentenorganisation entschieden ab“, so Rudin. Das überparteiliche Komitee fordert die Stimmberechtigen auf, mit einem Nein zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes eine neue absurde und ungerechte Billag-Mediensteuer abzulehnen. Weitere Auskünfte Jean-François Rime, Nationalrat SVP (FR) und Präsident Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Mobile: 079 230 24 03 Petra Gössi, Nationalrätin FDP (SZ), Mobile: 079 347 88 71 Nicolas Leuba, Unternehmer, Vorstandsmitglied AGVS, FDP Waadt, Mobile: 079 401 10 11 Lorenz Hess, Nationalrat BDP (BE), Mobile: 079 356 59 26 Michel Rudin, Geschäftsführer Konsumentenforum Kf / Kantonsrat GLP (BE), Mobile: 078 804 30 30 2/2 Medienkonferenz „Nein zur neuen Billag-Mediensteuer“ vom 28. April 2015, Bern Jean-François Rime, Nationalrat SVP und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Ich begrüsse Sie herzlich zur Pressekonferenz des überparteilichen Referendumskomitees gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG, mit dem der Bundesrat eine neue Billag Mediensteuer einführen will. Wie sie wissen, stimmen wir am 14. Juni 2015 über diese Vorlage ab, weil der Schweizerische Gewerbeverband sgv dagegen mit über 100'000 Unterschriften erfolgreich das Referendum ergriffen hat. Und wie der angelaufene Abstimmungskampf zeigt, ist es sehr wichtig, dass eine fundierte politische Diskussion zu diesem Thema geführt wird. Denn die Vorlage ist äusserst geschickt – um nicht zu sagen fies – als Steuerfalle aufgestellt. Mit der Steuerfalle vorgegaukelt wird von Bundesrat und SRG nicht nur eine Gebührensenkung, die sich rasch ins Gegenteil einer Steuererhöhung kehren wird. Es wird auch versucht, die neue Steuer mit unredlichen Kurzschlüssen und offensichtlich falschen Annahmen beim Volk durchzubringen. So gehört zur Steuerfalle die falsche Behauptung, KMU würden vom neuen RTVG profitieren. Dies während gleichzeitig für jeden Einzelunternehmer, jedes Familienunternehmen und für alle Angestellten und den Patrons bis ins kleinste Mikro-KMU hinein eine neue Kopfsteuer eingeführt wird. Sie alle müssen zahlen. Unternehmen, die mehr als 500'000 Umsatz machen, zahlen zusätzlich doppelt nochmals bis zu 39'000 Franken pro Jahr. Ein weiterer Teil der Steuerfalle ist die verkürzte und anmassende Annahme, dass jeder, der einen Internetanschluss hat, auch die Programme der SRG konsumiert und gebührenpflichtig ist. Sehr viele Leute haben Internet um ihre Emails zu kontrollieren, den Fahrplan der SBB zu konsultieren oder andere Inhalte anzusehen. Sie schauen oder hören aber nie die Programme der SRG. Sie alle sollen jetzt pauschal für Radio und Fernsehen bezahlen, obwohl die nötigen Software-Programme auf ihren Geräten gar nicht installiert sind. Schnappt die Steuerfalle zu, zahlen wir alle bald massiv mehr Billag-Mediensteuer. Wir sind heute hier um die Steuerfalle der neuen Billag-Mediensteuer zu enttarnen. Wir wollen Ihnen aufzeigen, dass die Revision des RTVG eine trügerische und demagogisch aufgemachte Vorlage ist, bei der es schlussendlich nur darum geht, auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Geld in die Kassen des Staatssenders zu spülen. Gerne stelle ich Ihnen kurz die Kolleginnen und Kollegen vor, die heute zu Ihnen sprechen werden. Es sind dies, Nicolas Leuba, Unternehmer und Mitglied der FDP Waadt, Lorenz Hess, BDP-Nationalrat aus Bern, Petra Gössi, FDP-Nationalrätin aus dem Kanton Schwyz und Michel Rudin, GLP-Kantonsrat aus Bern und Geschäftsführer des Konsumentenforums kf. Lassen Sie mich zuerst aber einen entscheidenden Punkt kurz vertiefen: Das zentrale Element der Billag-Steuerfalle ist die Behauptung, dass die neue Billag-Mediensteuer zu einer Gebührensenkung führen werde. Der Bevölkerung wird mit dieser Aussage vorgemacht, sie würde von der Revision des Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - www.mediensteuer-nein.ch – [email protected] RTVG profitieren. Dies um die neue Steuer an der Urne am Volk vorbei zu bringen. Gleichzeitig lässt sich der Bundesrat einen Freipass geben, die neue Steuer künftig in Eigenregie beliebig erhöhen zu können. Weder Volk noch Parlament haben künftig zu Erhöhungen der neuen Billag-Mediensteuer etwas zu sagen. Eine derartige Kompetenz hat der Bundesrat bei keiner anderen Steuer im ganzen Rechtssystem. Bei jeder anderen Steuer müssen Erhöhungen demokratisch legitimiert werden. Entscheidend dabei ist, dass die Revision des RTVG aus einer Billag-Gebühr eine Billag-Mediensteuer macht. Ein Punkt, der von namhaften Experten wie Peter Hettich, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen oder dem Bundesrichter Peter Karlen bestätigt und stark kritisiert wird. Bisher konnte man sich von der Gebühr befreien lassen, wenn man die Programme nicht genutzt hat. Das ist auch der Grund, wieso sich sehr viele Unternehmen nicht bei der Billag angemeldet haben. Ein Bauarbeiter am Presslufthammer kann beim besten Willen nicht Radio hören. Künftig wird aber auch für ihn gleich doppelt die neue Zwangssteuer fällig. Dabei wissen sowohl die Medienministerin wie auch der Generaldirektor sehr genau, dass die neue Billag-Mediensteuer künftig steigen wird. Denn es sind die Zahlen und Fakten der SRG selber, die hier keinen Zweifel lassen. Sämtliche objektiven Indizien widersprechen der vorgegaukelten Gebührensenkungen und weisen eindeutig darauf hin, dass die Billag-Mediensteuer künftig nur eine Richtung kennt: Nach oben. Nehmen wir die SRG-Zahlen aus der Vergangenheit: 1990 kassierte die SRG pro Haushalt 279 Franken Billag-Gebühren. Heute sind es 462.50 Franken. Das ist eine Steigerung von 65%. 1984 betrug das Budget der SRG rund 500 Millionen. Heute sind es 1.6 Milliarden Franken und damit dreimal mehr. Aufgrund der Zuwanderung nimmt die SRG heute im Vergleich zur Jahrtausendwende jährlich über 140 Millionen Franken zusätzlich an Billag-Gebühren ein. Trotzdem wurden auch in dieser Zeit die Gebühren nur nach oben angepasst. Gesenkt wurden sie nie. Schon nur wenn diese Entwicklung in den kommenden Jahren linear so weitergeht, zahlen wir in den nächsten Jahren 700 bis 800 Franken Billag-Gebühren pro Haushalt und Jahr. Doch schauen wir nun auf die Strategie der SRG, wie sich das Unternehmen künftig entwickeln will. Denn diese Strategie der SRG strotzt nur so von teuren Ausbauprojekten, die sich nicht mit dem bisherigen finanziellen Rahmen finanzieren lassen. Die neue Steuer wird exponentiell steigen, so dass schon in wenigen Jahren 1000 Franken Billag-Mediensteuer traurige Realität sein werden. Die teuren Eigenproduktionen (einen Minute Sendung kostet 10‘000 Franken gegenüber 1‘000 Franken bei einer eingekauften Sendung) sollen von heute 20%- auf künftig 60%-Anteil angehoben werden. Mit der Digitalisierungsstrategie der Radios steht ein weiteres teures Projekt an, dass die SRG nur schon bis am 14. Juni 4 Millionen Franken kostet, danach noch viel mehr. Die SRG will weiter neu einzig fürs Internet Sendungen produzieren. Das kommt dem Aufbau eines weiteren eigenständigen Senders gleich. Auch das kostet zusätzlich massiv Mittel. Mit ihrer Strategie widerspricht die SRG den eigenen Behauptungen und denen von Frau Leuthard direkt. Die Gebührenreduktion ist einzig der Köder, der ausgelegt wird, um die neue Billag-Mediensteuer durchsetzen zu können. Ist das neue System einmal eingeführt, zahlen alle massiv mehr als heute. 2/2 Medienkonferenz „Nein zur neuen Billag-Mediensteuer“ vom 28. April 2015, Bern Nein zu immer neuen Steuern und Abgaben Petra Gössi, Nationalrätin FDP (SZ) Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Eine durchschnittliche Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 100‘000 Franken arbeitet die Hälfte des Jahres nur für den Staat. Es ist mitten im Sommer, bis die Familie zum ersten Mal richtig Geld für sich selber verdient. Bis dahin arbeitet sie nur, um den Forderungen für die Benzinsteuer, die Mehrwertsteuer, die Gemeindesteuer, die Staatssteuer, die Tabaksteuer, die Kirchensteuer, die Hundesteuer und, und, und … nachzukommen. Der Staat verlangt immer mehr und immer höhere Abgaben, Gebühren und Steuern. Und das in der angespannten Situation, in welcher unsere Betriebe und ihre Angestellten mit den Auswirkungen des starken Frankens zu kämpfen haben. 10-15% sind die Fixkosten aufgrund der Frankenstärke gestiegen. Das wird nicht spurlos vorbei gehen. In dieser Zeit müssen zusätzliche Belastungen und Abgaben vermieden und Entlastung umgesetzt werden. Und dann dies: Am 14. Juni, an einem einzigen Abstimmungssonntag, sollen an der Urne mit der Erbschaftssteuer und der neuen Billag-Mediensteuer gleich zwei neue Steuern eingeführt werden. Mit der neuen Billag-Mediensteuer sollen alle Privathaushalte und sämtliche Unternehmen für die SRG eine neue Billag-Mediensteuer entrichten müssen. Dabei spielt es künftig keine Rolle mehr, ob in einem Haushalt überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind. Es spielt keine Rolle mehr, ob jemand die Programme schauen will. Ja es spielt keine Rolle mehr, ob jemand überhaupt in der Lage ist, die Programme zu nutzen. Bezahlen müssen alle. Gleichzeitig will sich der Bundesrat mit der neue BillagMediensteuer die Kompetenz geben lassen, die neue Steuer beliebig erhöhen zu können. Das Volk soll schweigen und zahlen. Gleich doppelt besteuert werden die Unternehmen, die künftig mit insgesamt 200 Millionen belastet werden sollen. Das ist fünfmal mehr als bisher. Jede Unternehmerfamilie muss privat sowieso schon zahlen. Über den Betrieb kommt oben drauf eine zweite Rechnung von bis zu 39‘000 Franken pro Jahr. Genau gleich geht es einem Einzelunternehmer, ja jedem Mikro-KMU. Da die neue BillagMediensteuer als Kopfsteuer eingetrieben wird, sind sie zum Zahlen verdammt. Erwirtschaften sie einen Umsatz von 500‘000 Franken pro Jahr, kommt automatisch eine zweite Rechnung oben drauf. Es ist ein Teil der fiesen Steuerfalle, dass die Befürworter die absurde und unfaire Doppelbesteuerung als „Befreiung der KMU“ anpreisen. Befreit wird mit der Revision des RTVG gar niemand. Bezahlen müssen alle. Unternehmen ab einem Umsatz von 500‘000 sogar doppelt. Dies obwohl das Parlament den Bundesrat klar beauftragt hat, die KMU mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes herauszunehmen und nicht zusätzlich zu belasten. Dem kommt die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes in keiner Weise nach. Mit der willkürlichen Doppelbesteuerung basierend auf dem Umsatz der Unternehmen kommt es so zu absurden Situationen: Kleine Mikrounternehmen mit 10-15 Mitarbeitern, die einen hohen Umsatz mit geringen Margen erzielen, - beispielsweise ein Altgoldhändler - sehen Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schw eizerischer Gew erbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - w w w .mediensteuer-nein.ch – [email protected] sich plötzlich mit Billag-Steuerrechnungen von 15‘600 Franken konfrontiert. Das sind über 1‘000 Franken pro Mitarbeiter. Die ganze Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ist einzig darauf ausgelegt, mehr Geld in die Kassen der aufgeblasenen und selbstherrlichen SRG zu spülen. Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes muss deshalb klar abgelehnt werden. Schweiz Deutschland Österreich Frankreich Italien Grossbritannien 2/2 Medienkonferenz „Nein zur neuen Billag-Mediensteuer“ vom 28. April 2015, Bern Nein zu einer immer teureren SRG Nicolas Leuba, Unternehmer, Vorstandsmitglied AGVS, FDP Waadt Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Jede Sprachregion in der Schweiz hat ihre eigene Diskussionskultur. Die öffentlichen Themen in der Romandie sind teilweise andere als in der der Deutschschweiz. Und die Debatten im Tessin funktionieren nochmals anders als in der rätoromanischen Schweiz. Es ist auch wichtig, dass Gefässe bestehen, über die die unterschiedlichen Sprachregionen miteinander kommunizieren. Eine Klammer über die Vielfalt der Schweiz. Ich spreche wahrscheinlich vielen Romands, Tessiner/innen oder Rätoromanen aus dem Herzen, wenn ich sage, dass die SRG und ihre viersprachigen Programme hier eine wichtige Rolle spielen. Das ist unbestritten. Doch heute ist die SRG derart angewachsen und macht sich als Quasi-Monopolistin derart breit, dass dies für die privaten Medien, die für die sprachliche Medienvielfalt ebenfalls wichtig sind, vielmehr zum Problem wird. Dies beispielsweise dann, wenn sich Verlage und Redaktionen der Printmedien bei ihren online-Auftritten durch die SRG zunehmend bedrängt fühlen. Die SRG ist schlicht zu gross und zu teuer geworden. 1,6 Milliarden Franken beträgt das Budget der Staatssender. Das entspricht einer Verdreifachung seit 1984, wo noch kein Internet existierte und die Informationsvermittlung über Radio und Fernsehen noch viel wichtiger war. Die SRG profitierte von der starken Zuwanderung in den letzten Jahren. Weil immer mehr Leute zu uns kommen, fliesst automatisch immer mehr Geld in die Kassen der Staatssender. 142 Millionen Franken zusätzlich holt die SRG über diesen Weg seit der Jahrtausendwende ein – jährlich! Trotzdem steigen die Gebühren stetig an. Gespart wurde nie. Seit 1990 sind die Billag-Gebühren für die Privathaushalte von 279 Franken auf 462 Franken pro Jahr um unglaubliche 65% angestiegen. Im europäischen Vergleich ist die SRG der mit Abstand teuerste Staatssender. Die Italiener zahlen mit umgerechnet 132 Franken pro Jahr knapp einen Drittel. Auch die Franzosen kommen mit 154.90 Franken nicht einmal auf die Hälfte der Billag-Steuer, die jeder Schweizer Haushalt zahlen muss. Und auch Deutschland (258 Franken) oder Österreich (333 Franken) kommen viel günstiger weg. Klar hat die Schweiz mit den vier Landessprachen anspruchsvolle Bedingungen. Aber solche Unterschiede lassen sich damit einfach nicht erklären. Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - www.mediensteuer-nein.ch – [email protected] Mit der neuen Billag-Mediensteuer wird die SRG erst recht zum Fass ohne Boden. Denn mit der Revision lässt sich der Bundesrat gleichzeitig den Freipass geben, die neue Billag-Mediensteuer beliebig erhöhen zu können. Bei keiner anderen Steuer im ganzen Rechtssystem gibt es einen solchen Blankocheck. Denn weder Parlament noch das Volk hätten künftig noch etwas zu sagen. Kommt die Vorlage durch, schnappt die Steuerfalle zu. Für mich als Unternehmer und KMU-Politiker ebenfalls unannehmbar ist die Doppelbesteuerung für die Unternehmen. Jeder Mitarbeiter, jeder Patron, alle müssten die neue Steuer zwangsweise bezahlen. Die Unternehmen müssten obendrauf gleich nochmals und doppelt die neue Steuer bezahlen. Je nach Umsatz geht die Steuer bis auf 39‘000 Franken pro Jahr. Und das obwohl an den allermeisten Arbeitsplätzen Fernsehschauen – aus Sicherheitsgründen oder schlicht, weil die Mitarbeitenden zum Arbeiten und nicht zum Fernsehschauen angestellt sind – nicht nur nicht möglich, sondern auch verboten ist. Deshalb fordere ich Sie auf: Sagen Sie NEIN zu dieser neuen Steuerfalle, NEIN zur neuen BillagMediensteuer, NEIN zur staatlichen Zwangssteuer, NEIN zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Schweiz Deutschland Österreich Frankreich Italien Grossbritannien 2/2 Medienkonferenz „Nein zur neuen Billag-Mediensteuer“ vom 28. April 2015, Bern Es ist nicht die SRG, die definieren soll, was als „Service Public“ gilt Lorenz Hess, Nationalrat BDP Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Ich möchte in mein Referat einsteigen mit der Betonung, dass ich viele Leistungen der SRG sehr schätze und die SRG als Institution für die Schweiz wichtig finde. Die SRG nimmt in unserem viersprachigen Land mit seinen vielen kulturellen und gesellschaftlichen Besonderheiten und mit unserer direkten Demokratie eine wichtige Funktion ein. Es ist unbestritten: Die Schweizerinnen und Schweizer sollen schweizweit mit qualitativ hochstehenden Informationssendungen in ihrer jeweiligen Sprache bedient werden. Die Situation heute bei der SRG hat mit einer vernünftigen Definition von Service Public aber nicht mehr viel zu tun. Das vor allem auch deshalb, weil diese wichtige Diskussion nie richtig geführt wurde. Der Bericht einer Expertengruppe, was die SRG unter dem Stichwort Service Public alles leisten soll, liegt bestenfalls Ende Jahr, wahrscheinlich aber auch erst viel später vor. Bereits am 14. Juni aber wollen die Medienministerin und die SRG-Spitze mit einer neuen Billag-Mediensteuer die Finanzierung sichern. Zu einem Zeitpunkt also, in welchem noch gar nicht klar ist, was es alles an bestellten Leistungen zu bezahlen gibt. In keinem Unternehmen hätte ein solcher Prozess eine Chance. Nie würde eine Firma von einer Bank einen Kredit bekommen, wenn sie erst im Nachhinein definieren will, wofür. Auch bei der SRG darf das nicht der Fall sein. Über Jahrzehnte hat die SRG jetzt im Alleingang definieren können, was als Service Public zu gelten hat. Die SRG Spitze konnte sich quasi selber die Aufträge geben. Unter dem Deckmantel eines schwammigen und je nach Lust und Laune der SRG-Spitze ausgedehnten und zurechtgebogenen Begriffs „Service Public“ haben sie sich „ihre SRG“ vergolden lassen. So haben wir heute eine Situation, dass die öffentlichen Sender mit Gebührengeldern deutsche Serien, amerikanische Spielfilme oder irgendwelche eingekauften Casting Shows und seichte Unterhaltung bezahlen, die einfach nicht mit Steuergeldern bezahlt werden dürfen. Die SRG-Spitze betont gerne die Wichtigkeit ihrer Programme für den nationalen Zusammenhalt und die direkte Demokratie. Grosse Teile dessen, was heute von der SRG produziert wird, hat mit dem nichts zu tun. Ja, im Gegenteil. Die SRG schadet der wichtigen öffentlichen Diskussion in unserem Land vielmehr, wenn sie ihren Auftrag derart ins Beliebige ausdehnt. Für die eigentliche Vermittlung von qualitativ hochwertigen Informationen zu Politik, Kultur und Gesellschaft in der Schweiz, fehlt der SRG hingegen vielfach das Gespür. Nur so kann ich es mir erklären, dass man Sendungen mit zu hohem Schweizanteil aus dem Programm kippen will. Oder dass die Arena als Format so umgebaut wird, dass ausser den grossen Polparteien am linken und rechten Spektrum die Parteien wie die BDP aus der öffentlichen Diskussion ausgeschlossen werden. Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schw eizerischer Gew erbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - w w w .mediensteuer-nein.ch – [email protected] Mit der neuen Billag-Mediensteuer behält die SRG quasi die alleinige Kompetenz, weiterhin zu bestimmen, welchen Service Public die Schweiz in welchem Umfang braucht. Da die Mediensteuer nach oben nicht begrenzt ist, kann die SRG aus den Vollen schöpfen. Zahlen muss das Volk, ohne dass es sich gegen die Steuererhöhungen wehren kann. Solch ein System dürfen wir nicht annehmen. Deshalb fordere ich Sie auf, am 14. Juni ein Nein zur neuen Billag-Mediensteuer in die Urne zu legen. Schw eiz Deutschland Österreich Frankreich Italien Grossbritannien 2/2 Medienkonferenz „Nein zur neuen Billag-Mediensteuer“ vom 28. April 2015, Bern Die neue Billag-Mediensteuer ist konsumentenfeindlich Michel Rudin, Kantonsrat GLP (BE) und Geschäftsführer des Konsumentenforums Kf Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Um es gleich zu Beginn in aller Deutlichkeit zu sagen: Die neue Billag-Mediensteuer ist aus Konsumentensicht untragbar. Das Konsumentenforum lehnt diese neue Steuer klar ab. Sie ist unsozial, ungerecht und unfair. Lassen Sie mich dies begründen: Die neue Billag-Mediensteuer ist unfair: Die frühere Billag-Gebühr wird neu in eine Steuer transferiert. Jeder Konsument wird diese voraussetzungslos bezahlen müssen. Dies ist in Bezug auf behinderte Menschen (zB. Blinde, Gehörlose, etc.) stossend und in Bezug auf solche Menschen, die keine Empfangsgeräte besitzen, unfair. lst eine Gebühr nur dann geschuldet, wenn von etwas Gebrauch gemacht wird, so ist eine Steuer flächendeckend und voraussetzungslos zu bezahlen. Das bisherige System stellt den Konsumenten besser, weshalb die neue Mediensteuer bereits aus diesem Grund abgelehnt wird. Die neue Billag-Mediensteuer ist unsozial: Bei Steuern werden soziale Ungerechtigkeiten mit Progressionen beseitigt. Die vorliegende Mediensteuer kennt dies nicht und stellt diesbezüglich ein Novum in der Steuerlandschaft dar. Die neue Steuer belastet sozial Schwächere übermässig und verletzt das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Die neue Billag-Mediensteuer ist ungerecht: Lassen wir Fakten sprechen! Der Konsument wird mit dem Argument geködert, die neue Mediensteuer werde billiger als die alte Billag-Gebühr. Die Staatsund Fiskalquote der eidgenössischen Verwaltung zeigt ganz klar, dass dies reine Augenwischerei ist. Mit der neuen Steuer werden die Ungerechtigkeiten geschaffen und mehr Menschen belastet. Die Ausgaben des Service Public werden aber nicht geringer, sondern auf mehr Schultern verteilt. Die Verwaltung räumt sich das Recht ein, die Höhe der Steuer für die Zukunft selber festzulegen. Wenn die Steuer in dem Umfang wächst, wie es die Billag-Gebühr seit 1990 getan hat, dann wird der Konsument bereits in wenigen Jahren eine Mediensteuer von CHF 1'000 pro Haushalt bezahlen. Nicht die Katze im Sack kaufen! Hinzu kommt, dass die Konsumenten mit der Revision des Radiound Fernsehgesetzes die Katze im Sack kaufen sollen. Dem Konsumenten wird weder heute noch in Zukunft gesagt, wofür er Billag-Gebühren oder eine neue Mediensteuer bezahlt. Bevor die Verwaltung mit Steuerforderungen vorprescht, muss der Service Public-Auftrag diskutiert und definiert werden. Die SRG muss ihre Ausgaben transparent offen legen. Brauchen wir in der Schweiz sieben staatliche TV-Sender und 17 staatliche Radios? Wie hoch sind die Ausgaben für eine Tagesschausendung? Wieviel kostet eine Sportsendung? Wieviel eine Unterhaltungssendung oder eine Quizsendung? Und was davon soll über eine Gebühr oder Steuer bezahlt werden. Statt dass über Leistungen und Kosten transparent diskutiert werden kann, stellt die Verwaltung neue teure Steuerforderungen an die Konsumenten. Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schw eizerischer Gew erbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - w w w .mediensteuer-nein.ch – [email protected] Das Konsumentenforum betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, den Konsumenten mit gezielter und professioneller Information und mit entsprechender lnteressensvertretung in Verwaltung und Parlament vor übermässigen staatlichen Eingriffen zu schützen. Die neue Mediensteuer ist aus vielerlei Hinsicht NICHT im Sinne der Konsumenten: Das Konsumentenforum empfiehlt deshalb allen Konsumentinnen und Konsumenten, die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes abzulehnen. 2/2 Faktenblatt heutige Gebührenpflicht für Unternehmen Falsche Anschuldigungen an Unternehmen Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG stellen Bundesrat und SRG-Spitze dem Volk eine fiese Steuerfalle. Getarnt wird diese mit einer vorgegaukelten Gebührenreduktion, die sich schnell ins Gegenteil kehren wird. Und getarnt wird die Steuerfalle mit Falschanschuldigungen und unrechtmässigen Kurzschlüssen. So kann der Vorwurf, die Unternehmen seien Schwarzseher, im heute geltenden Recht nicht stichhaltig begründet, geschweige denn bewiesen werden. Dieser Vorwurf ist eine rein politisch motivierte Behauptung, wie die Übersicht über das heute geltende Recht zeigt. Die heutige Regelung*: Recht zur Abmeldung bzw. Nicht-Anmeldung Bei den Unternehmen wird heute zwischen gewerblichem und kommerziellem Empfang unterschieden. Gewerblich ist der Empfang dann, wenn lediglich das Betriebspersonal in den Genuss der Unterhaltung kommt (Werkstatt). Kommerziell ist der Empfang dann, wenn die Kundschaft profitieren kann (z.B. Show-Raum). Beim kommerziellen Empfang werden die Betriebe in Kategorien eingeteilt: (Kat. I 1 bis 10 Geräte, Kat. II 11 bis 50 Geräte, Kat. III ab 51 Geräte). Beim Vorhandensein folgender Geräte ist eine Meldepflicht für den gewerblichen Empfang notwendig: Radios (auch Autoradios), Fernseher, multifunktionale Geräte (wie z.B. I-Phone) oder Mobiltelefone, mit denen man via Internet Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen kann. Radio- und Fernsehempfang via Internet ist dann gebührenpflichtig, wenn Empfang via ISDN oder Breitbandanschluss (W-LAN, ADSL, Kabelnetze) besteht oder über entsprechende Software (Media-Player, Real-Player) erfolgt. Grundsätzlich genügt es, wenn die Geräte vorhanden sind und mit wenigen Griffen in Betrieb genommen werden können. Sie müssen nicht mal tagtäglich benutzt werden. Die heutige Regelung erlaubt es jedoch Unternehmen, sich von der Billag-Gebühr abzumelden: • Eine Anmeldepflicht für den Empfang von Fernsehprogrammen via Internet entfällt, wenn auf den Geräten keine entsprechende Software (Media-Player, Real-Player) für den Empfang von Fernsehprogrammen via Internet installiert ist. • Die Anmeldepflicht entfällt ebenfalls, wenn keine kostenpflichtigen Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internetanbieter abgeschlossen sind oder wenn sich die Firma bei keinem Anbieter für kostenlosen Zugang zu Fernsehprogrammen registriert hat. • Beim gewerblichen (nicht aber beim kommerziellen) Empfang kann der Arbeitgeber den Mitarbeitenden per Weisung verbieten, über Internet Radio zu hören oder TV zu schauen. Die gilt aber nur für den Fall, dass keine weiteren (konventionellen Geräte) vorhanden sind (z.B. Radio in einem Geschäftslieferwagen). • Können Angestellte einen Computer/Laptop sowie andere Geräte wie I-Phone, Notebook und ähnlich privat nutzen und bezahlen sie privat Gebühren, ist eine Anmeldung durch den Betrieb für den gewerblichen Empfang nicht notwendig. • Nimmt ein Mitarbeiter sein privates Gerät an den Arbeitsplatz und nutzt es für sich allein, so ist der Empfang in seiner Meldung für den privaten Radio- bzw. Fernsehempfang eingeschlossen. Das Unternehmen ist in diesem Fall nicht gebührenpflichtig. Überparteiliches Kom itee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schw eizerischer Gew erbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern - w w w .m ediensteuer-nein.ch – info@m ediensteuer-nein.ch Die Situation in den Unternehmungen Für die allermeisten Arbeiten in den Unternehmen ist es nicht nötig und auch nicht erwünscht, dass die Mitarbeitenden Radio- und Fernsehprogramme nutzen. Die Unternehmen haben ein grosses Interesse, dass die Mitarbeitenden arbeiten und nicht Fernsehen schauen. Bei sehr vielen Arbeiten ist es zudem aufgrund der Begebenheiten vor Ort schlicht nicht möglich, dass man gleichzeitig Fernsehprogramm konsumiert. Beispielsweise bei der gesamten Tiefbaubranche, wo die Mitarbeitenden im Strassen- oder im Tunnelbau schlicht nicht Radio oder Fernsehen konsumieren können. In sehr vielen Fällen ist es weiter aus Sicherheitsgründen (häufig untermauert durch entsprechende Suva-Weisungen) verboten, Radio- oder Fernsehprogramme zu nutzen. Dies beispielsweise bei Arbeiten mit spitzigen und giftigen Gegenständen, auf Baustellen mit schwerem Gerät usw. In all diesen Fällen haben die Unternehmen ein grosses Interesse, dass die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz nicht Radio hören und Fernsehen schauen. Entsprechend nutzen sie die Möglichkeiten im geltenden Recht, sich bei der Billag abzumelden bzw. gar nicht anzumelden. Diese Unternehmen jetzt im Abstimmungskampf als Schwarzseher darzustellen, ist unredlich und einzig politisch motiviert. Das neue Radio- und Fernsehgesetz RTVG Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz zahlt jeder Einzelunternehmer, jeder Familienbetrieb und das kleinste KMU über die Unternehmer und die Mitarbeitenden zwangsweise schon Billag-Mediensteuer. Ab einem Umsatz von über 500'000 Franken würden die Unternehmen gleich doppelt der Billag-Mediensteuer unterworfen und müssten zusätzlich jährlich bis zu 39'000 Franken BillagMediensteuer zahlen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern sachlich nicht zu rechtfertigen. In der Botschaft ans Parlament sieht der Bundesrat für die Verordnung folgende Kategorien: Kategorie Umsatz in CHF Steuer in CHF Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 500‘000 – 1 Mio. 1 – 5 Mio. 5 – 20 Mio. 400 1‘000 2‘500 Kat. 4 Kat. 5 Kat. 6 20 – 100 Mio. 100 Mio. – 1 Mrd. über 1 Mrd. 6‘300 15‘600 39‘000 Die Regelung ist insbesondere aus gewerblicher Sicht ungerecht, provoziert sie eine Doppelbesteuerung und ist zudem nicht nachvollziehbar. Die heute gültige Regelung wurde im Verlauf der Jahre und mit neuen Gerätegenerationen präzisiert. Sie lässt den Unternehmen verschiedene Möglichkeiten des Opting-outs, die völlig rechtens auch genutzt werden. Wird das Radio- und Fernsehgesetz am 14. Juni abgelehnt, wird diese Regelung vorläufig beibehalten. * Quelle: Auslegung der Radio- und Fernsehgesetzgebung betreffend Melde- und Gebührenpflicht für den privaten, gewerblichen und kommerziellen Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen. Übersicht über die Anwendungspraxis der Billag, Version 2.0 vom 1.1.12. Dossierve rantw ortlicher: Dieter Kläy, Ressortleiter Tel. 031 380 14 45, E-Mail [email protected] Bern, 28. April 2015 2/2 Nein zu immer neuen Steuern und Abgaben! Mehr als das halbe Jahr arbeiten wir nur für den Staat! Genug ist genug. Bereits jetzt zahlen viele mehr als die Hälfte ihres Einkommens an den Staat. Im Jahresverlauf wird es Juli, bis wir den ersten Franken für uns selber verdienen. Und am 14. Juni 2015 sollen an einem Abstimmungswochenende nochmals zwei neue Steuern eingeführt werden. Bürgerinnen und Bürger und die KMU dürfen nicht immer mehr abgezockt werden. Nein zur Erbschaftssteuer! Nein zur neuen Billag-Mediensteuer! Durchschnittsehepaar mit 2 Kindern Bruttoverdienst 100 000 Franken Effektiver Lohn Paar: CHF 116 000 Lohn nach Abzug aller Zwangsabgaben CHF 55 400 Abgabenquote 52.2% 47.8% us Min ts2r0bs% chaf E er steu M in u Bi CH s lla F gM ed i 10 en 00 ste ue r Effektiver Lohn Paar: 116 000.00 CHF Arbeitgeber-Prozente (AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, Unfall- und Nichtberufsunfallversicherung, Familienzulagen) – 16 000.00 Arbeitnehmer-Prozente – 14 000.00 Krankenkassenprämien – 9 000.00 Einkommenssteuer im Landesdurchschnitt – 8 700.00 Direkte Bundessteuer – Mehrwertsteuer auf Konsumausgaben (Nahrungsmittel, Ferien, Restaurants, Telefon, Kleider, Möbel, Zeitungsabonnement etc.) von rund 54 000 Franken – 4 000.00 Motorfahrzeug- und Mineralölsteuer, Autobahnvignette, Importzoll für Auto – 1 400.00 Tabaksteuer (1 Pack Zigaretten pro Tag) – 1 600.00 Diverse Gebühren und Abgaben (Kehricht- und Abwasserentsorgung, Stempelabgabe, Krankenzusatzversicherung, Billettsteuern, Alkoholsteuer, Hundesteuer, Selbstbehalte bei den Gesundheitskosten etc.) – 5 000.00 Lohn nach Abzug aller Zwangsabgaben Abgabenquote Achtung neue Steuerfalle: Erbschaftssteuer +20% Achtung neue Steuerfalle: zusätzlich 1000 Franken neue Billag-Mediensteuer NEIN zu ständig neuen und teuren Steuern und Abgaben! 900.00 55 400.00 CHF 52.2% Achtung: Neue Steuerfalle! Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen Neue Billag-Mediensteuer www.mediensteuer-nein.ch NEIN Darum NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer (Änderung vom 26.9.2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen/RTVG) 1. Neue Zwangssteuer für alle Mit dem neuen RTVG will der Staat für alle Haushalte und Firmen eine neue Billag-Mediensteuer einführen. Alle müssen die neue Zwangssteuer zahlen – egal, ob sie überhaupt Empfangsgeräte haben – egal, ob sie TV oder Radio nutzen können. 2. Achtung Steuerfalle: Freipass für unbeschränkte Steuererhöhung Mit dem Köder, die neue Billag-Mediensteuer würde kurzfristig sinken, erhalten Bundesrat und SRG einen Blankocheck, um die Billagsteuer danach in eigener Regie zu erhöhen – völlig intransparent und ohne dass Volk oder Parlament etwas zu sagen hätten. Jürg Grossen, GLP-Nationalrat, BE Nein zur neuen “Billag-Medien- Nein zur neuen “Billag-Medien- steuer, weil wir den KMU nicht noch eine neue Steuer aufbürden dürfen. steuer, weil ich nicht der Futtertopf eines überteuerten Staatsfernsehens sein will. ” Michelle Inauen, Gebührenzahlerin ” 3. Teures Staatsfernsehen wird zum Fass ohne Boden Seit 1990 ist die Billag-Abgabe von Fr. 279 um 65% auf Fr. 462 gestiegen. Alleine mit dieser Entwicklung zahlen wir in einigen Jahren 700 bis 800 Franken Billag-Mediensteuer pro Haushalt und Jahr. Zusätzlich will das Staatsfernsehen massiv ins Web investieren und teure Eigenproduktionen forcieren. Damit sind 1000 Franken Mediensteuer pro Haushalt und Jahr in den nächsten Jahren vorprogrammiert. Eine effiziente landesweit qualitativ gute Grundversorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen ist unbestritten. Diese darf aber nicht immer mehr kosten. Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv, ZH Nein zur neuen “Billag-Medien- Nein zur neuen “Billag-Mediensteuer, steuer, weil diese mit 1000 Franken pro Jahr und Haushalt eine teure Steuerfalle ist. weil es ungerecht ist, wenn man Firmen und Privatpersonen doppelt belastet. ” Sylvia Flückiger, Nationalrätin SVP, AG ” 4. Absurde Besteuerung Künftig sollen alle Unternehmer Billag-Steuer zahlen. Selbst, wenn die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz TV und Radio gar nicht nutzen können! Ab einem Umsatz von 500 000 Franken zahlen sie sogar doppelt, bis zu 39 000 Franken pro Jahr. Die Folge: Fr. 200 Millionen zusätzliche Kosten belasten unsere Wirtschaft! Das ist fünf Mal mehr als heute. So vernichtet der Staat mit neuen Steuern Arbeitsund Ausbildungsplätze! Ernst Tschanz, Rentner Nein zur neuen “Billag-Medien- Nein zur neuen “Billag-Medien- steuer, weil ich etwas teuer zahlen muss, was ich gar nicht nutzen will und kann. steuer, weil ich es satt habe, mit immer neuen erfundenen Steuern abgezockt zu werden. ” Marianne Meister, Unternehmerin ” So stimmen Sie richtig gegen immer neue Steuern, Abgaben und Gebühren: immung bst für die Volksa Stimmzettel 2015 vom 14. Juni hluss n Bundesbesc Wollen Sie de er die üb 14 20 r embe vom 26. Sept zes et s Bundesges Änderung de n he se d Fern über Radio un ? en hm anne Antwort NEIN Stimmzett el für die V olksabstim vom 14. Ju mung ni 2015 Wollen Sie die Volksin itiative «Millionen-E rbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaft ssteuerrefo rm)» annehmen? Antwort NEIN 1. Titel NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer – Neue Steuerfalle NEIN! (Änderung vom 26.9.2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen/RTVG) www.mediensteuer-nein.ch www.facebook.com/sgvusam Überparteiliches Komitee «NEIN zur neuen Billag-Mediensteuer!» c/o Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Postfach, 3001 Bern Schluss mit immer neuen Steuern! Deshalb am 14. Juni: An einem Abstimmungssonntag 2 neue Steuern einführen?! NEIN Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen Neue Billag-Mediensteuer NEIN zur Erbschaftssteuer Jovica Dimitrijevic, Kranführer “Nein zur neuen Billag-Mediensteuer, weil sie das Staatsfernsehen verteuert, ohne es besser zu machen. ” Franco Albanese, Unternehmer, Gemeinde- und Kantonsrat CVP, ZH “Nein zur neuen Billag-Mediensteuer, weil wir Mittelstand und KMU nicht mit dauernd neuen Steuern belasten dürfen. ”
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