info Mai 2015 Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung 1. Steuerrate 2015: zahlbar bis 19. JuniI Die erste von drei Ratenrechnungen macht 40 Prozent Ihres voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrages für das Jahr 2015 aus; sie kann nicht angefochten werden. Danke für die Bezahlung bis 19. Juni. Leere Einzahlungsscheine Bei der Ratenrechnung ist der zu bezahlende Betrag auf dem Einzahlungsschein vorgedruckt. Benötigen Sie leere Einzahlungsscheine für Teilzahlungen? Bitte beachten Sie den Verzugszins von 3 Prozent, wenn der Ratenbetrag bis 19. Juni nicht oder nur teilweise bezahlt ist. Stellt sich bei der definitiven Veranlagung heraus, dass die Ratenrechnung zu hoch war, erhalten Sie auf den zu viel in Rechnung gestellten und bezahlten Beträgen einen Vergütungszins von ebenfalls 3 Prozent. Es gibt drei Möglichkeiten: –– über BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons Bern (wenn Sie dafür registriert sind) –– via www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts) > Steuern bezahlen –– telefonisch auf 031 633 60 01 (ZPV-Nummer angeben). E-Rechnung – einfach, sicher, kontrollierbar Das Abtippen der langen Referenznummer entfällt. Stattdessen prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen mit wenigen Mausklicks! Mehr Infos gibt es auf www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > E-Rechnung oder auf www.e-rechnung.ch. Neu: Die elektronische Verfügung ist da! Seit fünf Jahren können Sie sich die Ratenrechnungen und provisorischen Abrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern sowie die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer als E-Rechnung zustellen lassen. Jetzt geht die Steuerverwaltung noch einen Schritt weiter und verschickt auch die Veranlagungsverfügung und die Schlussabrechnung elektronisch. Wenn Sie dies wünschen, erhalten Sie neu auch diese Dokumente als E-Rechnung in Ihr E-Banking- / E-Finance-Portal. Immer Info per E-Mail Sobald wir Ihnen eine neue E-Rechnung / Verfügung geschickt haben, erhalten Sie von uns ein E-Mail. So verpassen Sie keine Fristen, denn eine allfällige Einsprache müssen Sie innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vornehmen. Die Einsprache erheben Sie wie gewohnt schriftlich oder elektronisch via BE-Login. Was müssen Sie tun? Wenn Sie künftig sowohl die Rechnungen (Ratenrechnungen, prov. Rechnungen und Schlussabrechnungen) als auch die Veranlagungsverfügung und allfällige Einspracheentscheide elektronisch per E-Banking möchten, müssen Sie sich für die E-Rechnungen der Steuerverwaltung registrieren. Das machen Sie direkt in Ihrem E-Banking / E-Finance. Sobald Sie eine gültige Mailadresse hinterlegt und die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Das ist alles! Wichtig für bestehende E-Rechnungskunden Erhalten Sie Ihre Ratenrechnungen bereits als E-Rechnung? Aufgrund der geänderten Nutzungs bedingungen müssen Sie sich neu registrieren, wenn wir Ihnen weiterhin sowohl die Rechnungen als auch neu die Verfügungen direkt in Ihr E-Banking / E-Finance zustellen sollen. Das lässt sich aus rechtlichen Gründen leider nicht vermeiden. Wer sich nicht neu registriert, erhält ab Juni 2015 keine E-Rechnungen mehr, sondern wieder Papierrechnungen. Übrigens: E-Rechnungskunden, von denen wir eine E-Mailadresse haben, erhalten dieser Tage von uns eine Spezialausgabe des Newsletters «10 Minuten» mit allen notwendigen Informationen. Fortsetzung nächste Seite ISteuererklärung ausgefüllt?I Haben Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht eingereicht? Herzlichen Dank! Müssen Sie Ihre Steuererklärung noch ausfüllen? Am einfachsten geht das mit TaxMe-Online auf www.taxme.ch. Haben Sie beim Online-Ausfüllen Unsicherheiten, dann helfen Ihnen die kurzen Erklärungsvideos von TaxMe-Online Tour. Diese finden Sie auf jeder Hauptseite von TaxMe-Online sowie auf www.taxme.ch > TaxMe-Online Tour Hatten Sie bis jetzt keine Zeit, die Steuererklärung auszufüllen? Dann haben Sie sicherlich eine Fristverlängerung gemacht. Wenn nicht, ist nun der letzte Zeitpunkt. Sie vermeiden damit, dass wir Sie kostenpflichtig (60 Franken) mahnen müssen. Auf www.taxme.ch ist die Fristverlängerung rasch gemacht und bis längstens 15.9. kostenlos. Beantragen Sie die Frist verlängerung schriftlich oder via Telefon, verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken. Um die Kosten zu senken und die Umwelt weniger zu belasten, haben wir erstmals keine TaxMe-CD mehr produziert. Auf die Software zum Erfassen der Steuererklärung, die Sie bislang via TaxMe-CD heruntergeladen haben, müssen Sie aber nicht verzichten. Damit Sie weiterhin Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen können, ohne mit dem Internet verbunden zu sein, laden Sie nun die Software via www.taxme.ch auf Ihren Computer: www.taxme.ch > TaxMe-Offline Sie finden dort eine Anleitung, wie das funktioniert. INur noch reduzierter FormularsatzI Haben Sie anfangs Jahr den Brief zur Steuererklärung 2014 ohne Formulare erhalten und sind darüber erstaunt? Keine oder nur einige wenige Formulare bekommen Sie dann, wenn Sie oder Ihr Treuhänder die Steuerklärung 2013 mit TaxMe-Offline, der TaxMe-CD oder Dr. Tax (steuer verwaltungsfremdes Programm) ausgefüllt haben. Da diese Programme die Formulare im Computer automatisch erstellen, benötigen Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung keine leeren Formulare. Haben Sie im 2013 jedoch Kinder, Liegenschaften oder Beteiligungen deklariert, haben Sie nur die für Sie zutreffenden Formulare mit den notwendigen, eingedruckten Angaben für die Steuererklärung 2014 erhalten. Letztjährige Daten einfach importieren Selbstverständlich können Sie bei TaxMe-Offline die erfassten Daten des Vorjahres auf einfache Weise importieren, auch wenn Sie letztes Jahr noch die TaxMe-CD verwendet und die Daten als .tax-Datei abgespeichert haben. Wie das geht, entnehmen Sie unserem Leitfaden auf www.taxme.ch > TaxMe-Offline. Der Import der Daten funktioniert auch, wenn Sie auf TaxMe-Online wechseln. Füllen Sie auch Steuererklärungen für Dritte aus? In BE-Login, dem E-Governmentportal des Kantons Bern, gibt es den praktischen Dienst «Weitere Steuererklärungen». Damit haben Sie künftig nicht nur Ihre persönliche Steuer erklärung zur Hand, sondern zusätzlich auch die Steuer erklärung von Dritten auf einen Klick und Blick. Infos dazu unter www.taxme.ch > BE-Login Abonnieren Sie unseren kostenlosen elektronischen News letter «10 Minuten» auf www.be.ch/steuern > Ratgeber > Aktuell > Newsletter «10 Minuten». So kommen Sie bis 4-mal jährlich mit einem Klick zu praktischen und wissenswerten Infos. Verzinsliche Vorauszahlungen für 2015 Auch im 2015 erhalten Sie für Vorauszahlungen Ihrer Kantonsund Gemeindesteuern 0,25 Prozent Zins. Dafür benötigen Sie separate Einzahlungsscheine mit einer andern Referenznummer. Bestellen Sie diese wie folgt: –– elektronisch über das dafür vorgesehene Kontaktformular auf www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts) –– über BE-Login: Gehen Sie zum Menüpunkt «Meine Steuern bezahlen» > Zahlungsinformationen. Dort finden Sie die Referenznummer für E-Banking/E-Finance. Kopieren und im Bereich E-Banking/PostFinance einfügen. –– schriftlich bei der Steuerverwaltung (Adresse siehe unten) oder bei ihrer zuständigen Inkassostelle –– telefonisch auf 031 633 60 01 (bitte ZPV-Nummer angeben). Details: www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > Zinsen Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern Postfach 8334, 3001 Bern, Telefon 031 633 60 01 (Mo– Fr 8 –12h / 13–17h) Verantwortlich: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation www.be.ch/steuern, www.taxme.ch
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