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Mai 2015
Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung
1. Steuerrate 2015: zahlbar bis 19. JuniI
Die erste von drei Ratenrechnungen macht 40 Prozent Ihres
voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrages für das Jahr
2015 aus; sie kann nicht angefochten werden. Danke für die
Bezahlung bis 19. Juni.
Leere Einzahlungsscheine
Bei der Ratenrechnung ist der zu bezahlende Betrag auf
dem Einzahlungsschein vorgedruckt. Benötigen Sie leere
Einzahlungsscheine für Teilzahlungen?
Bitte beachten Sie den Verzugszins von 3 Prozent, wenn der
Ratenbetrag bis 19. Juni nicht oder nur teilweise bezahlt ist.
Stellt sich bei der definitiven Veranlagung heraus, dass die
Ratenrechnung zu hoch war, erhalten Sie auf den zu
viel in Rechnung gestellten und bezahlten Beträgen einen
Ver­gütungszins von ebenfalls 3 Prozent.
Es gibt drei Möglichkeiten:
–– über BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons
Bern (wenn Sie dafür registriert sind)
–– via www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular
(Spalte ganz rechts) > Steuern bezahlen
–– telefonisch auf 031 633 60 01 (ZPV-Nummer angeben).
E-Rechnung – einfach, sicher, kontrollierbar
Das Abtippen der langen Referenznummer entfällt. Stattdessen prüfen
und bezahlen Sie Ihre Rechnungen mit wenigen Mausklicks!
Mehr Infos gibt es auf www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > E-Rechnung
oder auf www.e-rechnung.ch.
Neu: Die elektronische
Verfügung ist da!
Seit fünf Jahren können Sie sich die Ratenrechnungen und
provisorischen Abrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern sowie die provisorische Abrechnung der direkten
Bundessteuer als E-Rechnung zustellen lassen.
Jetzt geht die Steuerverwaltung noch einen Schritt weiter
und verschickt auch die Veranlagungsverfügung und
die Schlussabrechnung elektronisch. Wenn Sie dies
wünschen, erhalten Sie neu auch diese Dokumente als
E-Rechnung in Ihr E-Banking- / E-Finance-Portal.
Immer Info per E-Mail
Sobald wir Ihnen eine neue E-Rechnung / Verfügung geschickt
haben, erhalten Sie von uns ein E-Mail. So verpassen
Sie keine Fristen, denn eine allfällige Einsprache müssen Sie
innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vornehmen.
Die Einsprache erheben Sie wie gewohnt schriftlich oder
elektronisch via BE-Login.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie künftig sowohl die Rechnungen (Ratenrechnungen,
prov. Rechnungen und Schlussabrechnungen) als auch die
Veranlagungsverfügung und allfällige Einspracheentscheide
elektronisch per E-Banking möchten, müssen Sie sich für die
E-Rechnungen der Steuerverwaltung registrieren.
Das machen Sie direkt in Ihrem E-Banking / E-Finance.
Sobald Sie eine gültige Mailadresse hinterlegt und die
Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, schicken
wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Das ist alles!
Wichtig für bestehende E-Rechnungskunden
Erhalten Sie Ihre Ratenrechnungen bereits als
E-Rechnung? Aufgrund der geänderten Nutzungs­
bedingungen müssen Sie sich neu registrieren,
wenn wir Ihnen weiterhin sowohl die Rechnungen
als auch neu die Verfügungen direkt in Ihr
E-Banking / E-Finance zustellen sollen. Das lässt
sich aus rechtlichen Gründen leider nicht vermeiden.
Wer sich nicht neu registriert, erhält ab Juni 2015
keine E-Rechnungen mehr, sondern wieder Papierrechnungen.
Übrigens: E-Rechnungskunden, von denen wir
eine E-Mailadresse haben, erhalten dieser Tage
von uns eine Spezialausgabe des Newsletters
«10 Minuten» mit allen notwendigen Informationen.
Fortsetzung nächste Seite
ISteuererklärung ausgefüllt?I
Haben Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht
eingereicht? Herzlichen Dank!
Müssen Sie Ihre Steuererklärung noch ausfüllen?
Am einfachsten geht das mit TaxMe-Online auf
www.taxme.ch.
Haben Sie beim Online-Ausfüllen Unsicherheiten, dann helfen
Ihnen die kurzen Erklärungsvideos von TaxMe-Online
Tour. Diese finden Sie auf jeder Hauptseite von TaxMe-Online
sowie auf www.taxme.ch > TaxMe-Online Tour
Hatten Sie bis jetzt keine Zeit, die
Steuer­erklärung aus­zufüllen?
Dann haben Sie sicherlich eine
Fristverlängerung gemacht.
Wenn nicht, ist nun der letzte Zeitpunkt. Sie vermeiden damit, dass
wir Sie kostenpflichtig (60 Franken)
mahnen müssen.
Auf www.taxme.ch ist die Fristverlängerung
rasch gemacht und bis längstens 15.9.
kostenlos. Beantragen Sie die Frist­
verlängerung schriftlich oder via Telefon,
verlangen wir eine Bearbeitungs­gebühr
von 20 Franken.
Um die Kosten zu senken und die Umwelt weniger zu belasten,
haben wir erstmals keine TaxMe-CD mehr produziert. Auf die
Software zum Erfassen der Steuererklärung, die Sie bislang via
TaxMe-CD heruntergeladen haben, müssen Sie aber nicht
verzichten. Damit Sie weiterhin Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen können, ohne mit dem Internet verbunden zu sein, laden
Sie nun die Software via www.taxme.ch auf Ihren Computer:
www.taxme.ch > TaxMe-Offline
Sie finden dort eine Anleitung, wie das funktioniert.
INur noch reduzierter FormularsatzI
Haben Sie anfangs Jahr den Brief zur Steuererklärung 2014
ohne Formulare erhalten und sind darüber erstaunt?
Keine oder nur einige wenige Formulare bekommen Sie
dann, wenn Sie oder Ihr Treuhänder die Steuerklärung 2013
mit TaxMe-Offline, der TaxMe-CD oder Dr. Tax (steuer­
verwaltungsfremdes Programm) ausgefüllt haben. Da diese
Programme die Formulare im Computer automatisch
erstellen, benötigen Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung
keine leeren Formulare.
Haben Sie im 2013 jedoch Kinder, Liegenschaften oder
Beteiligungen deklariert, haben Sie nur die für Sie
zutreffenden Formulare mit den notwendigen, eingedruckten
Angaben für die Steuererklärung 2014 erhalten.
Letztjährige Daten einfach importieren
Selbstverständlich können Sie bei TaxMe-Offline die erfassten
Daten des Vorjahres auf einfache Weise importieren,
auch wenn Sie letztes Jahr noch die TaxMe-CD verwendet
und die Daten als .tax-Datei abgespeichert haben.
Wie das geht, entnehmen Sie unserem Leitfaden auf
www.taxme.ch > TaxMe-Offline.
Der Import der Daten funktioniert auch, wenn Sie auf
TaxMe-Online wechseln.
Füllen Sie auch Steuererklärungen für Dritte aus?
In BE-Login, dem E-Governmentportal des Kantons Bern,
gibt es den praktischen Dienst «Weitere Steuererklärungen».
Damit haben Sie künftig nicht nur Ihre persönliche Steuer­
erklärung zur Hand, sondern zusätzlich auch die Steuer­
erklärung von Dritten auf einen Klick und Blick.
Infos dazu unter www.taxme.ch > BE-Login
Abonnieren Sie unseren kostenlosen elektronischen News­
letter «10 Minuten» auf www.be.ch/steuern > Ratgeber
> Aktuell > Newsletter «10 Minuten».
So kommen Sie bis 4-mal jährlich mit einem Klick zu
praktischen und wissenswerten Infos.
Verzinsliche Vorauszahlungen für 2015
Auch im 2015 erhalten Sie für Vorauszahlungen Ihrer Kantonsund Gemeindesteuern 0,25 Prozent Zins. Dafür benötigen
Sie separate Einzahlungsscheine mit einer andern Referenznummer. Bestellen Sie diese wie folgt:
–– elektronisch über das dafür vorgesehene Kontaktformular
auf www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular
(Spalte ganz rechts)
–– über BE-Login: Gehen Sie zum Menüpunkt «Meine
Steuern bezahlen» > Zahlungsinformationen. Dort finden
Sie die Referenznummer für E-Banking/E-Finance.
Kopieren und im Bereich E-Banking/PostFinance einfügen.
–– schriftlich bei der Steuerverwaltung (Adresse siehe unten)
oder bei ihrer zuständigen Inkassostelle
–– telefonisch auf 031 633 60 01
(bitte ZPV-Nummer angeben).
Details: www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > Zinsen
Impressum
Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach 8334, 3001 Bern, Telefon 031 633 60 01 (Mo– Fr 8 –12h / 13–17h)
Verantwortlich: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation
www.be.ch/steuern, www.taxme.ch