info August 2015 Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung Ihre 2. Steuerrate 2015: zahlbar bis 19. SeptemberI Sie merken es: Bei den Steuern gibt’s keine Sommerpause … … daher erhalten Sie heute von uns die zweite Steuerrate für die Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2015. Die erste und zweite Rate machen zusammen 70 Prozent Ihres voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags aus. Der Betrag der bezahlten ersten Rate ist bei der zweiten Rate berücksichtigt. Die Berechnung basiert auf den Zahlen Ihrer letzten eingereichten bzw. veranlagten Steuererklärung. Sie können die Rate nicht anfechten. Danke für die Bezahlung bis 19. September. Bequemer bezahlen! Bei Eingang der Zahlung nach dem 19. September belasten wir einen Verzugszins von 3 Prozent. Stellt sich bei der definitiven Veranlagung heraus, dass die Rate zu hoch war, erhalten Sie auf den zu viel in Rechnung gestellten und bezahlten Beträgen einen Vergütungszins von ebenfalls 3 Prozent. Vorauszahlungen Alle Vorauszahlungen, die bis 16. Juli bei der Steuerverwaltung eingegangen sind, werden mit der zweiten Rate verrechnet und sind beim in Rechnung gestellten Betrag bereits berücksichtigt. Spätere Vorauszahlungen können wir erst auf der dritten Ratenrechnung vom November ausweisen. Wer seine Rechnungen nicht mehr auf Papier erhalten möchte, kann sich diese elektronisch in sein E-Banking-Portal senden lassen. Voraussetzung: Sie müssen E-Banking-/ E-Finance nutzen. Seit fünf Jahren können Sie sich die Ratenrechnungen und provisorischen Abrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern sowie die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer als E-Rechnung zustellen lassen. NEU auch Verfügungen undi Schlussabrechnungen als E-Rechnungi Wir erfüllen damit einen grossen Wunsch unserer bisherigen E-Rechnungskunden. Das ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll, denn gerade diese Dokumente umfassen meistens mehrere Seiten. Mit der E-Rechnung sparen wir viel Papier – das freut auch die Umwelt. Es ist nur möglich, sowohl die Ratenrechnungen als auch die Verfügungen als E-Rechnung zu erhalten. Fortsetzung nächste Seite Was ist eine E-Rechnung? Die E-Rechnung empfangen Sie dort, wo Sie diese bezahlen: direkt in Ihrem E-Banking/E-Finance. Mit wenigen Mausklicks prüfen und bezahlen Sie die E-Rechnung – einfach, bequem und schnell. Dank E-Rechnung sparen Sie viel Zeit und Papier. Ihre Vorteile beim Bezahlen mit E-Rechnung: Immer Info per E-Mail und i keine Fristen verpassen!i Sobald wir eine neue E-Rechnung oder Verfügung verschickt haben, erhalten Sie ein E-Mail. Eine allfällige Einsprache müssen Sie innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vornehmen. Entweder schriftlich oder elektronisch via BE-Login. Bequem Das langwierige und fehleranfällige Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Kontoinformationen im E-Banking entfällt. Schnell Sie bezahlen die E-Rechnung mit wenigen Mausklicks. en Registrier für die t z t e j h ic s ie S g E-Rechnun Wünschen Sie künftig die Rechnungen (Ratenrechnungen, prov. Rechnungen, Schlussabrechnungen), Veranlagungsverfügungen und allfällige Einspracheentscheide elektronisch? Papierlos Die E-Rechnung gelangt direkt in Ihr E-Banking. Sie erhalten kein Papier mehr. Kontrollierbar Registrieren Sie sich für die E-Rechnungen der Steuerverwaltung in Ihrem E-Banking / E-Finance. Sobald Sie eine gültige E-Mailadresse hinterlegt und die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung. Sie prüfen die E-Rechnung und lehnen sie bei Unstimmigkeiten einfach ab. Sicher Die E-Rechnung ist so sicher wie Ihr E-Banking. Mehr Infos: www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > E-Rechnung Registrieren Sie sich noch heute und machen Sie mit beim Wettbewerb von E-Rechnung! Es gibt jeden Monat einen attraktiven Preis zu gewinnen. Weitere Informationen und Link zum Wettbewerb auf www.e-rechnung.ch Haben Sie bisher Ihre Raten mit E-Rechnung bezahlt und wundern sich,i dass Sie die zweite Rate nun per Post erhalten?i Aus rechtlichen Gründen mussten wir – wie im Mai 2015 mitgeteilt – nach dem Versand der ersten Rate sämtliche Registrierungen für die E-Rechnung der Steuerverwaltung deaktivieren. Weil neu nebst den Raten auch die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide als E-Rechnung bezogen werden können, ändern sich die Nutzungsbedingungen. Wenn Sie die Rechnungen und Verfügungen der Berner Steuerverwaltung wiederum per E-Rechnung erhalten und bezahlen möchten, müssen Sie sich in Ihrem E-Banking / E-Finance neu registrieren, Ihre E-Mailadresse angeben und die neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren. Es ist nur möglich, sowohl die Rechnungen als auch die Verfügungen als E-Rechnung zu erhalten. Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach 8334, 3001 Bern, Telefon 031 633 60 01 (Mo– Fr 8 –12h / 13–17h) Verantwortlich: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation www.be.ch/steuern, www.taxme.ch
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