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August 2015
Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung
Ihre 2. Steuerrate 2015: zahlbar bis 19. SeptemberI
Sie merken es:
Bei den Steuern gibt’s keine Sommerpause …
… daher erhalten Sie heute von uns die zweite Steuerrate
für die Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2015.
Die erste und zweite Rate machen zusammen
70 Prozent Ihres voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrags aus. Der Betrag der bezahlten ersten Rate ist
bei der zweiten Rate berücksichtigt. Die Berechnung basiert
auf den Zahlen Ihrer letzten eingereichten bzw. veranlagten
Steuererklärung. Sie können die Rate nicht anfechten.
Danke für die Bezahlung bis 19. September.
Bequemer
bezahlen!
Bei Eingang der Zahlung nach dem 19. September belasten
wir einen Verzugszins von 3 Prozent. Stellt sich bei
der definitiven Veranlagung heraus, dass die Rate zu hoch war,
erhalten Sie auf den zu viel in Rechnung gestellten und
bezahlten Beträgen einen Vergütungszins von ebenfalls
3 Prozent.
Vorauszahlungen
Alle Vorauszahlungen, die bis 16. Juli bei der Steuerverwaltung
eingegangen sind, werden mit der zweiten Rate verrechnet und
sind beim in Rechnung gestellten Betrag bereits berücksichtigt.
Spätere Vorauszahlungen können wir erst auf der dritten
Ratenrechnung vom November ausweisen.
Wer seine Rechnungen nicht mehr auf Papier
erhalten möchte, kann sich diese elektronisch
in sein E-Banking-Portal senden lassen.
Voraussetzung: Sie müssen E-Banking-/
E-Finance nutzen.
Seit fünf Jahren können Sie sich die Ratenrechnungen und provisorischen
Abrechnungen der Kantons- und
Gemeindesteuern sowie die provisorische
Abrechnung der direkten Bundessteuer
als E-Rechnung zustellen lassen.
NEU auch Verfügungen undi
Schlussabrechnungen als E-Rechnungi
Wir erfüllen damit einen grossen Wunsch
unserer bisherigen E-Rechnungskunden.
Das ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll,
denn gerade diese Dokumente umfassen
meistens mehrere Seiten.
Mit der E-Rechnung sparen wir viel Papier –
das freut auch die Umwelt.
Es ist nur möglich, sowohl die Ratenrechnungen als auch die Verfügungen
als E-Rechnung zu erhalten.
Fortsetzung nächste Seite
Was ist eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung empfangen Sie dort, wo Sie diese bezahlen:
direkt in Ihrem E-Banking/E-Finance. Mit wenigen Mausklicks prüfen
und bezahlen Sie die E-Rechnung – einfach, bequem und schnell.
Dank E-Rechnung sparen Sie viel Zeit und Papier.
Ihre Vorteile beim Bezahlen mit E-Rechnung:
Immer Info per E-Mail und i
keine Fristen verpassen!i
Sobald wir eine neue E-Rechnung oder
Verfügung verschickt haben, erhalten Sie
ein E-Mail.
Eine allfällige Einsprache müssen Sie
innert der gesetzlichen Frist
von 30 Tagen vornehmen. Entweder
schriftlich oder elektronisch via BE-Login.
Bequem
Das langwierige und fehleranfällige
Abtippen von Refe­renz­nummern,
Rechnungsbeträgen und Konto­informationen im E-Banking entfällt.
Schnell
Sie bezahlen die E-Rechnung
mit wenigen Mausklicks.
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Registrier
für die
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S
g
E-Rechnun
Wünschen Sie künftig
die Rechnungen (Ratenrechnungen, prov. Rechnungen,
Schlussabrechnungen), Veranlagungsverfügungen und allfällige Einspracheentscheide elektronisch?
Papierlos
Die E-Rechnung gelangt direkt
in Ihr E-Banking. Sie erhalten kein
Papier mehr.
Kontrollierbar
Registrieren Sie sich für die E-Rechnungen
der Steuerverwaltung in Ihrem E-Banking /
E-Finance.
Sobald Sie eine gültige E-Mailadresse
hinterlegt und die Nutzungsbedingungen
akzeptiert haben, schicken wir Ihnen
eine schriftliche Bestätigung.
Sie prüfen die E-Rechnung und
lehnen sie bei Unstimmigkeiten einfach ab.
Sicher
Die E-Rechnung ist so sicher
wie Ihr E-Banking.
Mehr Infos: www.be.ch/steuern
> Steuern bezahlen > E-Rechnung
Registrieren Sie sich noch heute und machen Sie mit beim
Wettbewerb von E-Rechnung! Es gibt jeden Monat einen attraktiven
Preis zu gewinnen. Weitere Informationen und Link zum Wettbewerb
auf www.e-rechnung.ch
Haben Sie bisher Ihre Raten mit E-Rechnung bezahlt und wundern sich,i
dass Sie die zweite Rate nun per Post erhalten?i
Aus rechtlichen Gründen mussten wir – wie im Mai 2015
mitgeteilt – nach dem Versand der ersten Rate
sämtliche Registrierungen für die E-Rechnung
der Steuerverwaltung deaktivieren. Weil neu nebst
den Raten auch die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide als E-Rechnung bezogen werden können,
ändern sich die Nutzungsbedingungen.
Wenn Sie die Rechnungen und Verfügungen der Berner
Steuerverwaltung wiederum per E-Rechnung erhalten und
bezahlen möchten, müssen Sie sich in Ihrem E-Banking /
E-Finance neu registrieren, Ihre E-Mailadresse
angeben und die neuen Nutzungsbedingungen
akzeptieren. Es ist nur möglich, sowohl die Rechnungen
als auch die Verfügungen als E-Rechnung zu erhalten.
Impressum
Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach 8334, 3001 Bern, Telefon 031 633 60 01 (Mo– Fr 8 –12h / 13–17h)
Verantwortlich: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation
www.be.ch/steuern, www.taxme.ch