info Mai 2016 Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung 1. Steuerrate 2016: zahlbar bis 20. JuniI Sie erhalten die erste von drei Ratenrechnungen für die Kantonsund Gemeindesteuern. Diese Rate macht 40 Prozent Ihres voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrages für das Jahr 2016 aus; sie kann nicht angefochten werden. Bei Bezahlung nach dem 20. Juni berechnen wir auf dem ausstehenden Betrag einen Verzugszins von 3 Prozent. Stellt sich bei der definitiven Veranlagung heraus, dass die Ratenrechnung zu hoch war, erhalten Sie auf den zu viel in Rechnung gestellten und bezahlten Beträgen einen Vergütungszins von ebenfalls 3 Prozent. Die Raten zwei und drei sind am 20. August und 20. November fällig, zahlbar jeweils innert 30 Tagen. Haben Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht eingereicht? Herzlichen Dank! Leere Einzahlungsscheine Bei der Ratenrechnung ist der zu bezahlende Betrag auf dem Einzahlungsschein vorgedruckt. Benötigen Sie leere Einzahlungsscheine für Teilzahlungen? Sie bestellen diese –– über BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons Bern (wenn Sie dafür registriert sind), –– via www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts) > Steuern bezahlen –– telefonisch auf +41 31 633 60 01 (ZPV-Nummer angeben). Dann überreichen wir Ihnen einen symbolischen Blumenstrauss. Wenn nein, ist jetzt der letzte Zeitpunkt gekommen, die Steuererklärung auszufüllen oder eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie vermeiden damit, dass wir Sie kostenpflichtig (60 Franken) mahnen müssen. Fristverlängerungen bis 15. September sind kostenlos, wenn Sie diese online auf www.taxme.ch eingeben. Verlängern Sie die Frist schriftlich (Brief oder E-Mail) oder via Telefon, verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Franken. Nutzen auch Sie die praktische E-Rechnung für Ihre Ratenzahlungen und für die Begleichung der Schlussabrechnung der Steuerverwaltung – bequem, schnell, papierlos, kontrollierbar, sicher. Wählen Sie in Ihrem Online-Banking in der Liste der Rechnungssteller die Steuerverwaltung des Kantons Bern aus und melden Sie sich an. Sie erhalten dann die Dokumente direkt in Ihr E-Banking / E-Finance-Portal, können diese online prüfen und mit einem Klick bezahlen. Details dazu finden Sie auf www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > E-Rechnung Ihre Meinung ist uns wichtigI Befragung zur Kundenzufriedenheit der Steuerverwaltung Im Juni 2016 führen wir zum dritten Mal seit 2005 eine Kundenbefragung durch. Wir wollen den Puls spüren, um unseren Service und unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern. In den ersten Juni-Tagen erhalten rund 4 000 Personen einen Brief mit persönlichem Zugangscode zur Teilnahme an der Online-Kundenbefragung 2016 der Steuerverwaltung. Die Adressen sind zufällig aus den über 600 000 Steuerpflichtigen des Kantons Bern ausgewählt worden. Mit der Befragung beauftragt ist das unabhängige Beratungs- und Forschungsinstitut empiricon in Bern. Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und uns Ihre Meinung kundtun. Worum geht es bei der Befragung? Die Fragen betreffen unterschiedliche Themen zur Steuerverwaltung, zum Ausfüllen der Steuererklärung, zur Rechnungsstellung und zu den Dienstleistungen rund um Ihre Steuern. Es gibt keine Fragen zu politischen Entscheiden wie zur Höhe der Steuern im Kanton Bern und zur Steuergesetzgebung. Denn das ist Sache der Politik, die Sie übrigens als Stimmbürger/in beeinflussen können. Fortsetzung nächste Seite Diese Befragung ist wichtig für uns, denn die Antworten geben uns Aufschluss darüber, wo wir handeln müssen und uns weiter verbessern können. Die Einführung der verzinslichen Vorauszahlungen ist beispielsweise eine Massnahme, die sich aus den Ergebnissen der Befragung von 2009 herauskristallisiert hat. Damals wurde zudem bemängelt, dass die Veranlagungsverfügung unverständlich sei. Auch das haben wir als Auftrag verstanden: seit 2015 sind Veranlagungsverfügung und Schlussabrechnung neu gestaltet. Sie sehen: Die Ergebnisse aus der Befragung sind für uns richtungsweisend und kommen damit auch Ihnen zugute. Möchten Sie auch an der Kundenbefragung teilnehmen? Gehören Sie nicht zum zufällig gewählten Personenkreis, möchten aber den Fragebogen auch ausfüllen? Dann senden Sie ein E-Mail an empiricon AG ([email protected]). Sie werden in den ersten Juni-Tagen Ihren persönlichen Zugangscode zur Online-Kundenbefragung 2016 der Steuerverwaltung per E-Mail erhalten. Neu ab diesem Jahr I Telefonnummern im internationalen Format Sie haben es vielleicht bemerkt: Wir stellen in Drucksachen und Briefen die Telefonnummern neu im international gängigen Format dar – beispielsweise +41 31 633 60 01. Bei Publikationen im Internet können Sie die so dargestellten Nummern in den Dokumenten mit dem Smartphone direkt anwählen und die Verbindung herstellen. Die Software erkennt die Zahlenfolge als Telefonnummer. Selbstverständlich ändert das nichts an den Telefonkosten. A propos Kontaktaufnahme mit der Steuerverwaltung: Wir sind dankbar, wenn Sie uns bei Anfragen Ihre ZPV-Nummer, Ihre Mailadresse und / oder eine Telefonnummer angeben, damit wir Sie bei Rückfragen direkt erreichen können. Neue Regelung für Auskünfte aus dem Steuerregister Seit Januar 2016 dürfen Auskünfte aus dem Steuerregister nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an diesen Informationen geltend machen können. Den Gemeinden ist es daher auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister der natürlichen Personen zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen. Aus Gründen des Datenschutzes haben bereits zahlreiche andere Kantone die Öffentlichkeit des Steuerregisters vollständig abgeschafft oder – wie nun auch der Kanton Bern – eingeschränkt. Steuererklärung online ausfüllen Mit TaxMe-Online füllen Sie die Steuererklärung im Internet aus, ohne Softwareinstallation auf Ihrem Computer. Ihre Anmeldedaten finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Haben Sie beim Online-Ausfüllen Unsicherheiten? Die Videos von TaxMe-Online Tour erklären Schritt für Schritt, wie es funktioniert. Sie finden diese auf jeder Hauptseite von TaxMe-Online sowie auf www.taxme.ch > TaxMe-Online Tour Möchten Sie die Steuererklärung am Computer ausfüllen, ohne mit dem Internet verbunden zu sein? Mit TaxMe-Offline laden Sie die aktuelle Software lokal auf Ihren Computer. www.taxme.ch > TaxMe-Offline Füllen Sie auch Steuererklärungen für Dritte aus? In BE-Login, dem E-Government-Portal des Kantons Bern, gibt es den praktischen Dienst «Weitere Steuererklärungen». Damit haben Sie Ihre persönliche Steuererklärung und weitere nützliche Dienste auf einen Klick und Blick zur Hand. www.taxme.ch > BE-Login Verzinsliche Vorauszahlungen für 2016 Auch im 2016 erhalten Sie für Vorauszahlungen Ihrer Kantons- und Gemeindesteuern 0,25 Prozent Zins. Nutzten Sie bereits im letzten Jahr diesen Service? Dann haben wir Ihnen die neuen Einzahlungsscheine mit der für dieses Jahr gültigen Referenznummer zugesandt. Möchten Sie zum ersten Mal verzinslich vorauszahlen? Bestellen Sie die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine wie folgt: –– mit BE-Login, wenn Sie dafür registriert sind, www.be.ch/belogin > Steuern > Meine Steuern bezahlen –– online auf www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts) –– schriftlich bei der Steuerverwaltung (Adresse siehe unten) oder bei Ihrer Inkassostelle, –– telefonisch unter +41 31 633 60 01. Weitere Informationen: www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > Zinsen Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern, Telefon +41 31 633 60 01 (Mo – Fr 8–12h / 13 –17h) Redaktion: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation > www.be.ch/steuern, www.taxme.ch
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