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Mai 2016
Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung
1. Steuerrate 2016: zahlbar bis 20. JuniI
Sie erhalten die erste von drei Ratenrechnungen für die Kantonsund Gemeindesteuern. Diese Rate macht 40 Prozent
Ihres voraussichtlich geschuldeten Steuerbetrages für das
Jahr 2016 aus; sie kann nicht angefochten werden.
Bei Bezahlung nach dem 20. Juni berechnen wir auf dem ausstehenden Betrag einen Verzugszins von 3 Prozent. Stellt sich
bei der definitiven Veranlagung heraus, dass die Ratenrechnung
zu hoch war, erhalten Sie auf den zu viel in Rechnung gestellten
und bezahlten Beträgen einen Vergütungszins von ebenfalls
3 Prozent. Die Raten zwei und drei sind am 20. August und
20. November fällig, zahlbar jeweils innert 30 Tagen.
Haben Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht
eingereicht?
Herzlichen Dank!
Leere Einzahlungsscheine
Bei der Ratenrechnung ist der zu bezahlende Betrag
auf dem Einzahlungsschein vorgedruckt. Benötigen Sie leere
Einzahlungsscheine für Teilzahlungen? Sie bestellen diese
–– über BE-Login, das E-Government-Portal des Kantons
Bern (wenn Sie dafür registriert sind),
–– via www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular
(Spalte ganz rechts) > Steuern bezahlen
–– telefonisch auf +41 31 633 60 01 (ZPV-Nummer angeben).
Dann überreichen wir Ihnen einen symbolischen
Blumenstrauss. Wenn nein, ist jetzt der letzte Zeitpunkt
gekommen, die Steuererklärung auszufüllen oder
eine Fristverlängerung zu beantragen.
Sie vermeiden damit, dass wir Sie kostenpflichtig
(60 Franken) mahnen müssen.
Fristverlängerungen bis 15. September sind kostenlos,
wenn Sie diese online auf www.taxme.ch eingeben.
Verlängern Sie die Frist schriftlich (Brief oder E-Mail)
oder via Telefon, verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr
von 20 Franken.
Nutzen auch Sie die praktische E-Rechnung für Ihre Ratenzahlungen und für die Begleichung der Schlussabrechnung
der Steuerverwaltung – bequem, schnell, papierlos,
kontrollierbar, sicher. Wählen Sie in Ihrem Online-Banking
in der Liste der Rechnungssteller die Steuerverwaltung
des Kantons Bern aus und melden Sie sich an. Sie erhalten
dann die Dokumente direkt in Ihr E-Banking / E-Finance-Portal,
können diese online prüfen und mit einem Klick bezahlen.
Details dazu finden Sie auf
www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > E-Rechnung
Ihre Meinung ist uns wichtigI
Befragung zur Kundenzufriedenheit
der Steuerverwaltung
Im Juni 2016 führen wir zum dritten Mal
seit 2005 eine Kundenbefragung durch. Wir wollen
den Puls spüren, um unseren Service und
unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern.
In den ersten Juni-Tagen erhalten rund 4 000 Personen
einen Brief mit persönlichem Zugangscode
zur Teilnahme an der Online-Kundenbefragung 2016 der Steuerverwaltung.
Die Adressen sind zufällig aus
den über 600 000 Steuerpflichtigen
des Kantons Bern ausgewählt worden.
Mit der Befragung beauftragt ist das unabhängige
Beratungs- und Forschungsinstitut empiricon in Bern.
Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und uns
Ihre Meinung kundtun.
Worum geht es bei der Befragung?
Die Fragen betreffen unterschiedliche Themen
zur Steuerverwaltung, zum Ausfüllen der Steuererklärung, zur Rechnungsstellung und zu den Dienstleistungen rund um Ihre Steuern. Es gibt keine Fragen
zu politischen Entscheiden wie zur Höhe der Steuern
im Kanton Bern und zur Steuergesetzgebung.
Denn das ist Sache der Politik, die Sie übrigens als
Stimmbürger/in beeinflussen können.
Fortsetzung nächste Seite
Diese Befragung ist wichtig für uns, denn die Antworten
geben uns Aufschluss darüber, wo wir handeln müssen und
uns weiter verbessern können.
Die Einführung der verzinslichen Vorauszahlungen ist beispielsweise eine Massnahme, die sich aus den Ergebnissen der Befragung von 2009 herauskristallisiert hat. Damals wurde zudem
bemängelt, dass die Veranlagungsverfügung unverständlich sei.
Auch das haben wir als Auftrag verstanden: seit 2015 sind
Veranlagungsverfügung und Schlussabrechnung neu gestaltet.
Sie sehen: Die Ergebnisse aus der Befragung
sind für uns richtungsweisend und kommen damit auch
Ihnen zugute.
Möchten Sie auch an der Kundenbefragung
teilnehmen?
Gehören Sie nicht zum zufällig gewählten
Personenkreis, möchten aber den Fragebogen
auch ausfüllen? Dann senden Sie ein E-Mail
an empiricon AG ([email protected]).
Sie werden in den ersten Juni-Tagen Ihren persönlichen
Zugangscode zur Online-Kundenbefragung 2016
der Steuerverwaltung per E-Mail erhalten.
Neu ab diesem Jahr I
Telefonnummern im internationalen Format
Sie haben es vielleicht bemerkt: Wir stellen in Drucksachen
und Briefen die Telefonnummern neu im international
gängigen Format dar – beispielsweise +41 31 633 60 01.
Bei Publikationen im Internet können Sie die so dargestellten
Nummern in den Dokumenten mit dem Smartphone direkt
anwählen und die Verbindung herstellen. Die Software erkennt
die Zahlenfolge als Telefonnummer. Selbstverständlich ändert
das nichts an den Telefonkosten.
A propos Kontaktaufnahme mit der Steuerverwaltung:
Wir sind dankbar, wenn Sie uns bei Anfragen
Ihre ZPV-Nummer, Ihre Mailadresse und / oder
eine Telefonnummer angeben, damit wir Sie
bei Rückfragen direkt erreichen können.
Neue Regelung für Auskünfte
aus dem Steuerregister
Seit Januar 2016 dürfen Auskünfte aus dem Steuerregister
nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes
wirtschaftliches Interesse an diesen Informationen geltend
machen können. Den Gemeinden ist es daher auch
nicht mehr gestattet, die Steuerregister der natürlichen
Personen zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.
Aus Gründen des Datenschutzes haben bereits
zahlreiche andere Kantone die Öffentlichkeit des Steuerregisters vollständig abgeschafft oder – wie nun auch
der Kanton Bern – eingeschränkt.
Steuererklärung online ausfüllen
Mit TaxMe-Online füllen Sie die Steuererklärung
im Internet aus, ohne Softwareinstallation
auf Ihrem Computer. Ihre Anmeldedaten finden Sie
auf dem Brief zur Steuererklärung.
Haben Sie beim Online-Ausfüllen Unsicherheiten?
Die Videos von TaxMe-Online Tour erklären Schritt
für Schritt, wie es funktioniert. Sie finden diese
auf jeder Hauptseite von TaxMe-Online sowie auf
www.taxme.ch > TaxMe-Online Tour
Möchten Sie die Steuererklärung am Computer ausfüllen,
ohne mit dem Internet verbunden zu sein?
Mit TaxMe-Offline laden Sie die aktuelle Software lokal
auf Ihren Computer. www.taxme.ch > TaxMe-Offline
Füllen Sie auch Steuererklärungen
für Dritte aus?
In BE-Login, dem E-Government-Portal
des Kantons Bern, gibt es den praktischen
Dienst «Weitere Steuererklärungen».
Damit haben Sie Ihre persönliche Steuererklärung
und weitere nützliche Dienste auf einen Klick und Blick
zur Hand.
www.taxme.ch > BE-Login
Verzinsliche Vorauszahlungen für 2016
Auch im 2016 erhalten Sie für Vorauszahlungen Ihrer Kantons- und Gemeindesteuern 0,25 Prozent Zins.
Nutzten Sie bereits im letzten Jahr diesen Service? Dann haben wir Ihnen die neuen Einzahlungsscheine
mit der für dieses Jahr gültigen Referenznummer zugesandt. Möchten Sie zum ersten Mal verzinslich
vorauszahlen? Bestellen Sie die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine wie folgt:
–– mit BE-Login, wenn Sie dafür registriert sind, www.be.ch/belogin > Steuern > Meine Steuern bezahlen
–– online auf www.be.ch/steuern > Kontakt / Kontaktformular (Spalte ganz rechts)
–– schriftlich bei der Steuerverwaltung (Adresse siehe unten) oder bei Ihrer Inkassostelle,
–– telefonisch unter +41 31 633 60 01.
Weitere Informationen: www.be.ch/steuern > Steuern bezahlen > Zinsen
Impressum
Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern, Telefon +41 31 633 60 01 (Mo – Fr 8–12h / 13 –17h)
Redaktion: Yvonne v. Kauffungen, Leiterin Kommunikation
> www.be.ch/steuern, www.taxme.ch