Erhebungsbogen zum Fremdenverkehrsbeitrag 2015

Beitragspflichtige(r):
Aktenzeichen:
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14 -
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- 87 -
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Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Fachbereich 2 - FVB
Hauptstraße 30
29574 Ebstorf
Erhebungsbogen - Fremdenverkehrsbeitrag 2015
1. Anschrift der beitragspflichtigen Tätigkeit:
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2. Wurde die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2013 oder später aufgenommen?
nein
ja
Datum des Beginns der Tätigkeit:
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3. Wurde die Tätigkeit bereits aufgegeben?
nein
ja
Datum der Betriebsaufgabe:
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4. Vermieten/Verpachten Sie in der Stadt Bad Bevensen Räume/Flächen an Gewerbebetriebe und/oder Selbständige?
nein
ja
siehe Hinweis zu 5.
5. Angaben zum Umsatz bzw. zu den erzielten Einnahmen
Hinweis: Haben Sie 4. mit ja beantwortet, geben Sie hier die vom jeweiligen Mieter/Pächter ausgeübte Tätigkeit sowie
Ihre jährlichen Miet-/Pachteinnahmen für jedes einzelne Miet-/Pachtverhältnis an.
Ausgeübte Tätigkeit(en)
Umsatz/Einnahmen
1.
2.
3.
6. Ansprechpartner für die Angaben dieser Erklärung:
Name:
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Telefon:
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Ich (Wir) versichern, die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen
gemacht zu haben. Nachweise über die erzielten Umsätze/Einnahmen lege(n) ich (wir) diesem Erhebungsbogen bei.
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Ort, Datum
Unterschrift des Beitragspflichtigen, des zur Abgabe der Erklärung
Bevollmächtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite.
Hinweise zum Erhebungsbogen:
Zu 1.
Bitte nennen Sie hier die Anschrift, an der die beitragspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird.
Zu 2.
Geben Sie hier bitte an, seit wann Sie die beitragspflichtige Tätigkeit ausüben. Handelt es sich um eine
meldepflichtige gewerbliche Tätigkeit, so stimmt diese Angabe mit der in Ihrer Gewerbeanmeldung überein.
Zu 3.
Wenn Sie die beitragspflichtige Tätigkeit bereits aufgegeben haben, geben Sie hier bitte das Datum der
Betriebsaufgabe an. Im Falle einer meldepflichtigen gewerblichen Tätigkeiten entspricht diese Angabe dem in Ihrer
Gewerbeabmeldung angegebenen Zeitpunkt.
Zu 5.
Abhängig vom Beginn der jeweiligen Tätigkeit (siehe 3. und 4.) sind hier folgende Umsätze/Einnahmen einzutragen:
- bei Beginn vor 2013:
- bei Beginn im Laufe des Jahres 2013:
- bei Beginn im Laufe des Jahres 2014 oder später:
- bei Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres 2015:
Umsatz/Einnahmen des Jahres 2013
Umsatz/Einnahmen des Jahres 2014
Schätzung des Umsatzes bzw. der Einnahmen
des laufenden Jahres 2015
Umsatz/Einnahmen des Jahres 2015
Bitte benennen Sie die einzelnen ausgeübten Tätigkeiten. Bei meldepflichtigen Gewerbebetrieben entspricht diese
den Angaben in Ihrer Gewerbemeldung. Geben Sie bitte den erzielten Umsatz (ohne Umsatzsteuer) oder, wenn
keine Umsatzsteuerpflicht besteht, die erzielten Einnahmen für jede einzelne Tätigkeit an.
Sind Sie Vermieter oder Verpächter tragen Sie bitte die jährlichen Miet- bzw. Pachteinnahmen jedes
Mieters/Pächters und die jeweilige Nutzung dieser Räume/Flächen (z.B. Bäckerei oder Verkauf von
Geschenkartikeln) ein.
Bitte denken Sie daran, dem Erhebungsbogen entsprechende Nachweise beizufügen (Kopie der
Umsatzsteuererklärung/Umsatzsteuervoranmeldung; bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die vom zuständigen Finanzamt geprüften Erklärungen für die betreffende einkommenssteuerliche Einkunftsart).
Sind die Einnahmen des Jahres 2014 maßgeblich, reichen Sie mit Ihrer Erklärung bitte eine aussagekräftige
Aufstellung ein, soweit noch keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfolgte.
Zu 6.
Bitte geben Sie hier für eventuelle Rückfragen Ihre bzw. die Kontaktdaten Ihres Bevollmächtigten oder Vertreters an.
Allgemeine Hinweise:
Der Fremdenverkehrsbeitrag errechnet sich wie folgt:
erzielter Umsatz x Vorteilssatz x Gewinnsatz x Beitragssatz.
Die Vorteils- und Gewinnsätze sind für die jeweiligen Tätigkeiten in der Betriebsartentabelle der Satzung festgeschrieben. Der
Vorteilssatz bezeichnet dabei den Teil des Umsatzes, der als auf dem Fremdenverkehr beruhend gilt. Der Gewinnsatz bildet
die objektive Gewinnmöglichkeit der Tätigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt nach der geltenden Satzung 12,6 Prozent für das
Jahr 2015.
Für Fragen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die
Fremdenverkehrsbeitragssatzung sowie einen Beitragsrechner für das aktuelle Jahr finden Sie auch auf der Internetseite der
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (http://www.bevensen-ebstorf.de) im Bereich Bürgerservice
Ortsrecht
Ortsrecht
der Stadt Bad Bevensen oder Sie nutzen die folgenden QR-Codes (lesefähiges Endgerät erforderlich):
Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Beitragsrechner
Beitragsjahr 2014
Beitragsjahr 2015
Beitragsjahr 2015
PDF-Dokument - 52,9 kB
PDF-Dokument - 52,9 kB
Excel-Datei (.xls) - 61,5 kB
Die Erhebung der Daten erfolgt aufgrund §§ 149 ff. Abgabenordnung in Verbindung mit §§ 1, 9 und 11 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Bad
Bevensen in der jeweils geltenden Fassung. Werden keine Angaben gemacht oder besteht begründeter Anlass
zu der Annahme, dass die gemachten Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann die Stadt vertreten
durch die Samtgemeinde nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung diese Auskünfte
von anderen Stellen einholen und die Berechnungsgrundlagen schätzen.