Beitragspflichtige(r): Aktenzeichen: __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ 14 - ___________________________________________ - 87 - ____________ __________________________________________________________________________________________ Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf Fachbereich 2 - FVB Hauptstraße 30 29574 Ebstorf Erhebungsbogen - Fremdenverkehrsbeitrag 2015 1. Anschrift der beitragspflichtigen Tätigkeit: _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. Wurde die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2013 oder später aufgenommen? nein ja Datum des Beginns der Tätigkeit: _____________________________________________________________________________________________________________________ 3. Wurde die Tätigkeit bereits aufgegeben? nein ja Datum der Betriebsaufgabe: _____________________________________________________________________________________________________________________ 4. Vermieten/Verpachten Sie in der Stadt Bad Bevensen Räume/Flächen an Gewerbebetriebe und/oder Selbständige? nein ja siehe Hinweis zu 5. 5. Angaben zum Umsatz bzw. zu den erzielten Einnahmen Hinweis: Haben Sie 4. mit ja beantwortet, geben Sie hier die vom jeweiligen Mieter/Pächter ausgeübte Tätigkeit sowie Ihre jährlichen Miet-/Pachteinnahmen für jedes einzelne Miet-/Pachtverhältnis an. Ausgeübte Tätigkeit(en) Umsatz/Einnahmen 1. 2. 3. 6. Ansprechpartner für die Angaben dieser Erklärung: Name: ___________________________________________________________________________________________________ Telefon: _________________________________________________________________ Ich (Wir) versichern, die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Nachweise über die erzielten Umsätze/Einnahmen lege(n) ich (wir) diesem Erhebungsbogen bei. ___________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Beitragspflichtigen, des zur Abgabe der Erklärung Bevollmächtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite. Hinweise zum Erhebungsbogen: Zu 1. Bitte nennen Sie hier die Anschrift, an der die beitragspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird. Zu 2. Geben Sie hier bitte an, seit wann Sie die beitragspflichtige Tätigkeit ausüben. Handelt es sich um eine meldepflichtige gewerbliche Tätigkeit, so stimmt diese Angabe mit der in Ihrer Gewerbeanmeldung überein. Zu 3. Wenn Sie die beitragspflichtige Tätigkeit bereits aufgegeben haben, geben Sie hier bitte das Datum der Betriebsaufgabe an. Im Falle einer meldepflichtigen gewerblichen Tätigkeiten entspricht diese Angabe dem in Ihrer Gewerbeabmeldung angegebenen Zeitpunkt. Zu 5. Abhängig vom Beginn der jeweiligen Tätigkeit (siehe 3. und 4.) sind hier folgende Umsätze/Einnahmen einzutragen: - bei Beginn vor 2013: - bei Beginn im Laufe des Jahres 2013: - bei Beginn im Laufe des Jahres 2014 oder später: - bei Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres 2015: Umsatz/Einnahmen des Jahres 2013 Umsatz/Einnahmen des Jahres 2014 Schätzung des Umsatzes bzw. der Einnahmen des laufenden Jahres 2015 Umsatz/Einnahmen des Jahres 2015 Bitte benennen Sie die einzelnen ausgeübten Tätigkeiten. Bei meldepflichtigen Gewerbebetrieben entspricht diese den Angaben in Ihrer Gewerbemeldung. Geben Sie bitte den erzielten Umsatz (ohne Umsatzsteuer) oder, wenn keine Umsatzsteuerpflicht besteht, die erzielten Einnahmen für jede einzelne Tätigkeit an. Sind Sie Vermieter oder Verpächter tragen Sie bitte die jährlichen Miet- bzw. Pachteinnahmen jedes Mieters/Pächters und die jeweilige Nutzung dieser Räume/Flächen (z.B. Bäckerei oder Verkauf von Geschenkartikeln) ein. Bitte denken Sie daran, dem Erhebungsbogen entsprechende Nachweise beizufügen (Kopie der Umsatzsteuererklärung/Umsatzsteuervoranmeldung; bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die vom zuständigen Finanzamt geprüften Erklärungen für die betreffende einkommenssteuerliche Einkunftsart). Sind die Einnahmen des Jahres 2014 maßgeblich, reichen Sie mit Ihrer Erklärung bitte eine aussagekräftige Aufstellung ein, soweit noch keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfolgte. Zu 6. Bitte geben Sie hier für eventuelle Rückfragen Ihre bzw. die Kontaktdaten Ihres Bevollmächtigten oder Vertreters an. Allgemeine Hinweise: Der Fremdenverkehrsbeitrag errechnet sich wie folgt: erzielter Umsatz x Vorteilssatz x Gewinnsatz x Beitragssatz. Die Vorteils- und Gewinnsätze sind für die jeweiligen Tätigkeiten in der Betriebsartentabelle der Satzung festgeschrieben. Der Vorteilssatz bezeichnet dabei den Teil des Umsatzes, der als auf dem Fremdenverkehr beruhend gilt. Der Gewinnsatz bildet die objektive Gewinnmöglichkeit der Tätigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt nach der geltenden Satzung 12,6 Prozent für das Jahr 2015. Für Fragen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung sowie einen Beitragsrechner für das aktuelle Jahr finden Sie auch auf der Internetseite der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (http://www.bevensen-ebstorf.de) im Bereich Bürgerservice Ortsrecht Ortsrecht der Stadt Bad Bevensen oder Sie nutzen die folgenden QR-Codes (lesefähiges Endgerät erforderlich): Fremdenverkehrsbeitragssatzung Fremdenverkehrsbeitragssatzung Beitragsrechner Beitragsjahr 2014 Beitragsjahr 2015 Beitragsjahr 2015 PDF-Dokument - 52,9 kB PDF-Dokument - 52,9 kB Excel-Datei (.xls) - 61,5 kB Die Erhebung der Daten erfolgt aufgrund §§ 149 ff. Abgabenordnung in Verbindung mit §§ 1, 9 und 11 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Bad Bevensen in der jeweils geltenden Fassung. Werden keine Angaben gemacht oder besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die gemachten Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann die Stadt vertreten durch die Samtgemeinde nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 der Fremdenverkehrsbeitragssatzung diese Auskünfte von anderen Stellen einholen und die Berechnungsgrundlagen schätzen.
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