Förderkonzept der Peter-Hille-Schule / Städt. Realschule Nieheim / Schuljahr 20015/16 (Primärbereich) (Übersicht 1) „Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf individuelle Förderung. Jede Schule erarbeitet ein schulisches Förderkonzept, das im Rahmen der Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen Maßnahmen der äußeren Differenzierung umfasst. Es dient insbesondere der individuellen Förderung von Schülern, deren Versetzung gefährdet ist / die die Schulform gewechselt haben oder für einen Wechsel in Frage kommen, namentlich in die gymnasiale Oberstufe / die besondere Begabungen haben.“ (APO S I / Erster Abschnitt / Allgemeine Bestimmungen / § 3 Unterricht, individuelle Förderung) Förderband I / Klasse 5 – 6 / Ganztag - Mathematik (5) - Deutsch-LRS (5-6) - Englisch (5) - Mathematik (6) - Sport (5-6) Wahrnehmungsförderung - Schulung und Förderung von audio-visuellen Wahrnehmungsleistungen (Herr Conrady / Kinesiologe) § Hausaufgabenbetreuung Förderband II / Klasse 5 – 6 / Ganztag - Deutsch (5) - Deutsch-LRS (5-6) - Englisch (6) - Mathematik (5) - Deutsch (6) Förderunterricht / Klasse 7-10 - Deutsch-LRS Förderkonzept Peter-Hille-Schule Primärbereich Forderkurse / Klasse 5 – 6 / Ganztag - Kreatives Schreiben (D) - Projekte (E) - Denksport (M) - Allgemeinbildung - Soziales Lernen - Lesen (D/E) - Partnerschule: DFB - Sport Förderunterricht / Klasse 7 – 9 („Sprintkurse“) - Deutsch - Englisch - Mathematik Förderunterricht: Deutsch § Lesekompetenzförderung / Klasse 5-10 ( internationale Klasse) "Begabten-Förderung“ (9-10) - Lesebuch / Lektüren - Deutsch - Bücherpool - Englisch „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirt- Schülerbibliothek - Mathematik schaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein - Vorlesewettbewerb - Bausteine der Lesekompetenzförderung für die Fachbereiche: Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik/Technik, Musik/Textil/ Gesetzes gewährleistet.“ (Schulgesetz / Erster Teil – AllKunst, Geschichte/Erdkunde/Politik/Religion, Physik/Chemie/ gemeine Grundlagen / Erster Abschnitt – Auftrag der Biologie Schule / § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung / Art. 1)
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