Matrix Förderkonzept - Peter-Hille

Förderkonzept der Peter-Hille-Schule / Städt. Realschule Nieheim / Schuljahr 20015/16 (Primärbereich) (Übersicht 1)
„Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf individuelle Förderung. Jede Schule erarbeitet ein schulisches Förderkonzept, das im Rahmen der Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen Maßnahmen der äußeren Differenzierung umfasst. Es dient insbesondere der individuellen Förderung von Schülern, deren Versetzung gefährdet ist / die die Schulform gewechselt haben oder für einen Wechsel in Frage kommen, namentlich in die gymnasiale Oberstufe /
die besondere Begabungen haben.“ (APO S I / Erster Abschnitt / Allgemeine Bestimmungen / § 3 Unterricht, individuelle Förderung)
Förderband I / Klasse 5 – 6 / Ganztag
- Mathematik (5)
- Deutsch-LRS (5-6)
- Englisch (5)
- Mathematik (6)
- Sport (5-6)
Wahrnehmungsförderung
- Schulung und Förderung von
audio-visuellen Wahrnehmungsleistungen (Herr Conrady / Kinesiologe)
§
Hausaufgabenbetreuung
Förderband II / Klasse 5 – 6 / Ganztag
- Deutsch (5)
- Deutsch-LRS (5-6)
- Englisch (6)
- Mathematik (5)
- Deutsch (6)
Förderunterricht / Klasse 7-10
- Deutsch-LRS
Förderkonzept
Peter-Hille-Schule
Primärbereich
Forderkurse / Klasse 5 – 6 / Ganztag
- Kreatives Schreiben (D)
- Projekte (E)
- Denksport (M)
- Allgemeinbildung
- Soziales Lernen
- Lesen (D/E)
- Partnerschule: DFB
- Sport
Förderunterricht / Klasse 7 – 9
(„Sprintkurse“)
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
Förderunterricht: Deutsch
§
Lesekompetenzförderung / Klasse 5-10
( internationale Klasse)
"Begabten-Förderung“ (9-10)
- Lesebuch / Lektüren
- Deutsch
- Bücherpool
- Englisch
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirt- Schülerbibliothek
- Mathematik
schaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein
- Vorlesewettbewerb
- Bausteine der Lesekompetenzförderung für die Fachbereiche: Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle
Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses
Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik/Technik, Musik/Textil/
Gesetzes
gewährleistet.“ (Schulgesetz / Erster Teil – AllKunst, Geschichte/Erdkunde/Politik/Religion, Physik/Chemie/
gemeine Grundlagen / Erster Abschnitt – Auftrag der
Biologie
Schule / § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und
individuelle Förderung / Art. 1)