Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Abteilung Schulcontrolling Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz Telefon 041 819 19 11 Telefax 041 819 19 17 Vorgehen bei einer Notenbefreiung oder einer Fachbefreiung KLP EB KLP-SI SI KLP-IF • Bevor ein Gesuch eingereicht wird, muss schulintern der Fall besprochen werden. • Die Klassenlehrperson berät mit der zuständigen IF-LP unter möglichem Einbezug der ASP und/oder der SL das Vorgehen und trifft mögliche Lösungen. • Nebst Notenbefreiung sind andere schulorganisatorische Massnahmen wie Repetition oder separative Förderung in einer Kleinklasse zusammen mit dem Fachteam sorgfältig zu prüfen. • Der Lösungsvorschlag wird den Eltern im Gespräch erläutert und die möglichen Massnahmen besprochen. • Die Eltern sind vollständig über die Konsequenzen aufzuklären. • Kommt man überein, ein Gesuch zu stellen, tritt die Klassenlehrperson mit dem zuständigen Schulinspektor in Kontakt und erläutert die Situation. • Im Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen. • Erst jetzt wird das Formular mit allen Unterschriften, ergänzt mit Kopien der Zeugnisnoten und ev. weiteren relevanten Unterlagen, eingereicht. • Der zuständige Schulinspektor behandelt das Gesuch und schickt das Original per Post wieder an die Klassenlehrperson retour. Ebenfalls wird der Schulleiter, die zuständige If-Lehrperson, die zuständige Schulpsychologin mit dem behandelten, eingescannten Formular bedient. • Die Eltern werden durch die Klassenlehrperson über den Entscheid informiert. • Erst jetzt wird die Massnahme an der Schule umgesetzt. KLP: Klassenlehrperson / EB: Erziehungsberechtigte / SL: Schulleitung / SI: Schulinspektor / IF: Lehrperson integrative Förderung / ASP: Abteilung Schulpsychologie 02.12.2015
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