Wie praxistauglich ist die neue KRINKO-Empfehlung?

Wie praxistauglich ist
die neue KRINKO-Empfehlung?
10. Ulmer Symposium
KRANKENHAUSINFEKTION
19. – 22. März 2013
Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler
Antje Hartwig
Chronologie
1993
1994
1998
1999
2000
2001
2002
2005
2007
2010
2011
2012
Gründung der „Chirurgie-Instrumenten-AG (CIA)“ im Krankenhaus Moabit Berlin
Schriftführer Dr. med. Dipl.-Ing. Thomas W. Fengler, Mitglied diverser Wissenschaftlicher
Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Deutsche Gesellschaft für Viszeralchirurgie,
European Association of Endoscopic Surgery (E.A.E.S.), Deutsche Gesellschaft für KrankenhausHygiene (DGKH), Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) e.V., Mitglied verschiedener
Normungsausschüsse national/international (DIN EN ISO 15883, 17664)
Technische Leitung A. Hartwig (früher Helmut Pahlke)
Qualität von Instrumentarium für die Laparoskopie – retro- und prospektive klinische Studien zu
Medizinprodukten für die Abdominalchirurgie im Krankenhaus Moabit Berlin
Projekte mit verschiedenen Herstellern von Produkten für die Chirurgie (BODE, KARL STORZ
Endoskope, Miele PROFESSIONAL, ebro) hinsichtlich Funktion und Hygiene (Optimierung,
Restkontamination, Prozesskontrolle)
Organisation der weltweit ersten klinischen Multicenterstudie zur Restkontamination nach
Automatenreinigung vor der thermischen Desinfektion für verschiedene Instrumenten-Design in
6 verschiedenen Krankenhäusern (ZSVA)
1. Internationales FORUM Medizinprodukte & Prozesse, Kongress-Center MEDICA Düsseldorf.
Gründung der SMP GmbH in Tübingen – Prüfen, Validieren, Forschen
Geschäftsführender Gesellschafter Klaus Roth
Gründung ZEHNACKER CLEANICAL® GmbH
3. Internationales FORUM Medizinprodukte und Prozesse in Berlin
Business Support International: FORUM-Tour Argentinien, Armenien, China, Georgien, Irland,
Mexico, Norwegen, Russland
Gründung CMP GmbH (Prozess-Validierung) und
CLEANICAL® GmbH (Anwenderberatung Medizinprodukte & Prozesse)
Mitglied des Herausgeber-Beirates ZENTRALSTERILISATION (Dr. Thomas W. Fengler)
Mitglied des Beirates aseptica (A. Hartwig)
Schriftenreihe „Internationales FORUM Medizinprodukte & Prozesse“ Band Nr. 1-17
Hygiene
ist die „Lehre von der Verhütung
der Krankheiten und der
Erhaltung, Förderung und
Festigung der Gesundheit“.
Mittel:
Aufklärung
(Aus- und Fortbildung)
Barrieren
(z.B. Handschuhe, Isolation)
Kontrolle
(z.B. Begehungen, Stichproben)
Hygiene
Die Hygiene unterliegt der staatlichen Aufsicht.
In Europa gibt es einheitliche Regelungen durch
entsprechende Richtlinien (93/42/EWG über Medizinprodukte,
derzeit in Überarbeitung).
Nationale Gesetze und Verordnungen konkretisieren die
Richtlinien für eine praxisorientierte Umsetzung (MPG,
MPBetreibV).
Fachverbände und Normenausschüsse erstellen technische
Regeln als Ausführungshilfen zur detaillierten Umsetzung.
Empfehlungen und Leitlinien („Expertenmeinung“ und
Konsens-Findung) helfen dabei (RKI, BfArM, BVMed, DIMDI,
DGKH, DGSV, A-K-I, weitere).
Hygiene im Regelwerk
Die Risikobetrachtung bei Inverkehrbringung eines
Medizinproduktes, dessen Marktbeobachtung und Betreibung
(Benutzung gemäß bestimmungsgemäßem Zweck) schließt
das Regelwerk ein:
• Ist es geordnet?
• Ist es verständlich?
• Besitzt es einen klaren sprachlichen Aufbau?
• Sind alle Begriffe und Abkürzungen erklärt?
• Rechtfertigen die umfangreichen Veränderungen den
derzeit bestehenden Einschluss (der Empfehlung von
2001 wohlgemerkt) in die Medizinprodukte-BetreiberVerordnung (MPBetreibV: „… wird vermutet, wenn
beachtet…“)?
Hygiene im Regelwerk
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten“
„Diese Empfehlung wurde 2001 vom Robert Koch-Institut
(RKI) im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht (Anmerkung:
damals 12 Seiten insgesamt ohne Anlagen!). Diese Tatsache
veranlasst zahlreiche Anwender zu der Annahme, dass das
RKI in diesem Bereich für die Beantwortung fachlicher
Anfragen grundsätzlich zuständig sei. Tatsächlich handelt es
sich beim genannten Dokument um eine Empfehlung der
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte. Die Expertise des RKI bezieht sich
vornehmlich auf Aspekte der Inaktivierung von
Krankheitserregern.“
Hygiene im Regelwerk
Hygiene-Empfehlung zur Aufbereitung
KRINKO am RKI und BfArM
• Derzeit Synopsis (zusammenfassende Sicht) von vielen
Einwänden und Erfahrungen aus 11 Jahren geltender
früherer „RKI-Empfehlung“
• Zielgruppe sind Betreiber, Hygienepersonal, HygieneKommissionen in allen Einrichtungen im ambulanten und
stationären Sektor, die Medizinprodukte aufbereiten
(Präsentation M. Thanheiser, RKI)
• Standardarbeits- bzw. Verfahrensanweisung bzw. standard
operating procedure (SOP) für den Umgang erforderlich?
Veränderungen zur Empfehlung 2001 im Entwurf gelb gekennzeichnet:
http://
www.cleanical.de/media/pdf/2012_KRINKO_babett%20hartung_08_11.pdf
Hygiene im Regelwerk
Hygiene-Empfehlung zur Aufbereitung
KRINKO am RKI und BfArM
1. Hauptdokument 15 Seiten (ohne Anlagen)
2. Anhänge und Anlagen 52 zusätzliche Seiten:
•
•
•
•
•
Anhänge A (Gesetze) und Normen (Anhang B)
8 Anlagen mit diversen eigenen Anlagen
Kein Inhaltsverzeichnis
Kein Glossar
Fehlen von Ambulanter Pflege und Zahnheilkunde
Hygiene im Regelwerk
Hygiene-Empfehlung zur Aufbereitung
KRINKO am RKI und BfArM
Unzureichendes Lektorat
• Uneinheitliche/unklare Begriffsverwendung
(z.B. Prionen-/TSE-Erreger, Standardarbeitsanweisung)
• Unverständliche Bandwurmsätze
(siehe S. 1245 Mitte oben)
• Endoskopie-Anforderungen (mit 8 Anhängen) erst nach der
„Prionen“-Anforderung (Anlage 7)
• 336 Literaturstellen, mehrheitlich in englisch
Hygiene im Regelwerk
Hygiene-Empfehlung zur Aufbereitung
KRINKO am RKI und BfArM
• Standardarbeits- bzw. Verfahrensanweisung (Beispiel)
Die KRINKO-Empfehlung muss klarer werden
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Literaturstellen entfernen und auf Anfrage „liefern“
Inhaltsverzeichnis skizzieren
Neu durchformulieren (didaktische Reduktion)
Hauptdokument und Anlagen vom „Kopf auf den
Füsse stellen“
Glossar („chaotropes Salz, TSE)
Inhaltsverzeichnis „festigen“ (Vorsicht wg. Anlagen!)
Lektorat einschalten, ggf. Revision des Textes
Abschluss und Veröffentlichung
Die KRINKO-Empfehlung muss klarer werden
Die umfangreichen Veränderungen lassen derzeit
den bestehenden Einschluss (der Empfehlung von
2001 wohlgemerkt) in die Medizinprodukte-BetreiberVerordnung als juristisch angreifbar erscheinen, da
grundlegende Änderungen und Erweiterungen erfolgt
sind.
Das Risiko durch eine Fehlinterpretation wurde für
den Betreiber nicht minimiert, sondern vergrößert.
Die KRINKO-Empfehlung ist ein sehr
„inhaltsschweres“ Zentral-Dokument der
Medizinprodukte-Aufbereitung und muss daher
unbedingt weiterentwickelt werden.
„Entschuldige die Länge meines
Briefes. Ich hatte keine Zeit mich
kurz zu fassen.“