Wie hoch ist das Elterngeld?

Voraussetzungen für nichtdeutsche Eltern
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Wie hoch ist das
Elterngeld?
Mindestens 300 bis maximal 1.800 EUR Elterngeld werden
gezahlt. Bei Mehrlingen erhöht sich die Summe, und auch ein
Geschwisterbonus ist möglich. Die Berechnung orientiert sich
am Einkommen und ist entsprechend kompliziert.
In diesem Kapitel lesen Sie,
mit welcher Zahlung Sie rechnen können (S. 14),
welche Regelungen gelten, wenn Sie mehrere Kinder ha
ben (S. 19),
wie Sie das in Anschlag zu bringende Netto Einkommen
korrekt berechnen (S. 23),
welche Ansprüche Sie als Selbstständige/r haben (S. 29),
welche weiteren Sozialleistungen Ihnen evtl. zustehen
(S. 34) und
wie sich das Elterngeld steuerlich auswirkt (S. 39).
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Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Grundregeln
Grundsätzlich gilt: Elterngeld wird in Höhe von 67 % des
monatlichen Netto Erwerbseinkommens gezahlt, das in den
zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kin
des durchschnittlich erzielt wurde. Höchstens werden jedoch
1.800 € monatlich gezahlt. Grundlage ist das Einkommen
desjenigen Elternteils, der zugunsten der Kinderbetreuung
seine Arbeitszeit reduziert oder nicht erwerbstätig ist.
Das Netto Erwerbseinkommen nach dem BEEG ist jedoch nicht
genau das, was bei Arbeitnehmern auf der Lohn und Ge
haltsabrechnung steht. Wie Sie die Grundlage der Berechnung
des Elterngelds ermitteln, finden Sie in den entsprechenden
Kapiteln für Arbeitnehmer (Seite 22 ff.), für Selbstständige
(Seite 29 ff.) und für Empfänger von Sozialleistungen (Sei
te 34). Hier zunächst zu den Grundregeln der Berechnung.
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Elterngeld steht nicht nur Arbeitnehmer(inne)n und Be
amt(inn)en zu. Auch Freiberufler, Gewerbetreibende und in
Land und Forstwirtschaft Selbstständige können es bekom
men. Allerdings berechnet sich der Anspruch je nach Ein
kommensart anders. Grundsätzlich werden nur positive Ein
künfte zugrunde gelegt.
Anders als im Steuerrecht werden also Verluste aus einer
Einkommensart (z. B. aus Gewerbebetrieb) mit anderem Ein
kommen (z. B. aus Arbeitnehmertätigkeit) nicht verrechnet.
Das ist für Sie ein Vorteil.
Die Grundregeln
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Beispiel
Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und haben ein Netto
Einkommen von 2.200 €. Daneben haben Sie einen kleinen
Gewerbebetrieb eingerichtet, der aber noch in der Anfangsphase
ist und Verluste macht. Diese werden bei der Berechnung des
Elterngeldes nicht berücksichtigt. Sie bekommen 67 % von
2.200 €.
Die ausschließliche Einbeziehung positiver Einkünfte im Sin
ne des Steuerrechts bedeutet gleichzeitig auch, dass steuer
freie Einnahmen wie Nacht und Sonntagszuschläge nicht in
die Berechnung einfließen.
Kein Einkommen? Mindestbetrag 300 €!
Selbst wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes gar kein Ein
kommen bezogen haben bzw. keines, das laut Gesetz als
Einkommen gilt, bekommen Sie Elterngeld: nämlich den
Mindestbetrag von 300 € monatlich (§ 2 Abs. 5 BEEG). Das
gilt z. B. für Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose und
Empfänger von Erwerbsminderungsrenten.
Beispiel
Frau H. ist Hausfrau, Herr H. zurzeit arbeitslos. Nach der Geburt
ihres gemeinsamen Kindes bezieht Frau H. monatlich 300 €
Elterngeld. Als sie nach drei Monaten wieder in Vollzeit zu
arbeiten beginnt, beantragt Herr H. das Elterngeld. Für die
restlichen neun Monate bekommt er 300 € monatlich. Diese
werden nicht auf sein Arbeitslosengeld angerechnet, sondern in
vollem Umfang ausgezahlt. Zu beachten ist hier: Da in diesem
Fall kein Einkommensverlust durch die Kinderbetreuung vorliegt,
besteht insgesamt nur Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.
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Wie hoch ist das Elterngeld?
Geringverdiener bekommen mehr
Wenn Sie erwerbstätig sind, aber vergleichsweise wenig
verdienen, sollen Sie besser gestellt werden als Eltern mit
hohem Erwerbseinkommen. Deswegen wurde eine Geringver
diener Komponente eingeführt für Personen, die ein Netto
Einkommen von unter 1.000 € im Sinne des Gesetzes haben
(§ 2 Abs. 2 BEEG).
Diese Komponente funktioniert so: Für je 2 €, die Ihr Netto
Einkommen unter 1.000 € liegt, bekommen Sie jeweils
0,1 Prozentpunkte mehr Elterngeld (für 20 € also einen Pro
zentpunkt). Dadurch kann sich der Prozentsatz zur Berech
nung des Elterngeldes aus Ihrem Netto Einkommen von 67 %
auf bis zu 100 % erhöhen. Im Extremfall bekommen Sie El
terngeld in der Höhe Ihres vorherigen Verdienstes.
Beispiel 1
Sie verdienen 760 € netto monatlich.
1. Schritt: 1.000 € – 760 € = 240 €
2. Schritt: 240 = 120 x 2 €
3. Schritt: 120 x 0,1 = 12 Prozentpunkte
Sie bekommen also nicht 67, sondern 79 % (= 67 + 12) Ihres
Netto Einkommens als Elterngeld.
4. Schritt: Ihr Elterngeld beträgt monatlich 760 € x 0,79 =
600,40 €.
Ohne diese Geringverdiener Komponente bekämen Sie nur 67 %
von 760 € = 509,20 €, also monatlich 91,20 € weniger.
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Beispiel 2
Sie verdienen im Rahmen eines Minijobs 320 € netto.
1. Schritt: 1.000 € – 320 € = 680 €
2. Schritt: 680 € = 340 x 2 €
3. Schritt: 340 x 0,1 = 34 Prozentpunkte. 67 % + 34 % = 101 %.
Damit stoßen Sie an die Obergrenze von 100 % Ihres Netto
Einkommens.
4. Schritt: Sie bekommen die vollen 320 € als Elterngeld.
Obergrenze für Gutverdiener
Gutverdiener müssen mit größeren finanziellen Einbußen
rechnen als Normalverdiener. Sie bekommen nämlich keines
wegs immer 67 % Ihres Netto Einkommens als Elterngeld.
Denn das gilt nur bis zu einem Netto Einkommen von
2.686,57 €. Ihr Elterngeld würde dann, wenn Sie Ihre Arbeits
zeit auf Null setzen, 1.800 € betragen. Verdienen Sie mehr
als 2.686,57 € netto, bekommen Sie trotzdem höchstens
1.800 € Elterngeld.
Beispiel
Sie hatten vor der Geburt Ihres Kindes ein Netto Einkommen
von 4.000 €. 67 % davon wären 2.680 €. Sie bekommen aber
nur den Höchstbetrag von 1.800 € monatlich.
Wenn Sie weiter arbeiten
In der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Wochenstunden bei
Ihrem alten oder einem anderen Arbeitgeber bzw. selbststän
dig arbeiten. Trotzdem können Sie Elterngeld bekommen.
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Wie hoch ist das Elterngeld?
Waren Sie schon vorher in Teilzeit unter 30 Wochenstunden
beschäftigt und ändern daran nichts (haben also auch keinen
Minderverdienst), bekommen Sie den Mindestsatz von 300 €.
Haben Sie Ihre Arbeitszeit in der Elternzeit reduziert und
dadurch einen Verdienstausfall, ist dessen Höhe entschei
dend. Maßgeblich ist dann der Differenzbetrag zwischen
Ihrem Netto Einkommen vor und während der Elternzeit.
67 % des Differenzbetrags zwischen Ihrem früheren und
Ihrem jetzigen Einkommen bekommen Sie als Elterngeld bzw.
auch hier wieder den aufgestockten Satz, wenn Sie weniger
als 1.000 € verdienen. Allerdings wird Ihr vorheriges durch
schnittliches Einkommen nur bis zum Höchstbetrag von
2.700 € berücksichtigt.
Beispiel 1
Sie hatten ein Netto Einkommen von 1.800 € und verdienen in
der Elternzeit bei 25 Wochenstunden noch 1.200 €.
Schritt 1: 1.800 € – 1.200 € = 600 €
Schritt 2: Sie erhalten 67 % von 600 € = 402 € Elterngeld.
Beispiel 2
Sie hatten ein Netto Einkommen von 5.000 € und verdienen
nun bei reduzierter Arbeitszeit noch 2.000 €.
Schritt 1: Ihr früheres Einkommen wird nur in Höhe von
2.700 € berücksichtigt.
Schritt 2: 2.700 € – 2.000 € = 700 €
Schritt 3: Sie erhalten 67 % von 700 € = 469 € Elterngeld.