Voraussetzungen für nichtdeutsche Eltern 13 Wie hoch ist das Elterngeld? Mindestens 300 bis maximal 1.800 EUR Elterngeld werden gezahlt. Bei Mehrlingen erhöht sich die Summe, und auch ein Geschwisterbonus ist möglich. Die Berechnung orientiert sich am Einkommen und ist entsprechend kompliziert. In diesem Kapitel lesen Sie, mit welcher Zahlung Sie rechnen können (S. 14), welche Regelungen gelten, wenn Sie mehrere Kinder ha ben (S. 19), wie Sie das in Anschlag zu bringende Netto Einkommen korrekt berechnen (S. 23), welche Ansprüche Sie als Selbstständige/r haben (S. 29), welche weiteren Sozialleistungen Ihnen evtl. zustehen (S. 34) und wie sich das Elterngeld steuerlich auswirkt (S. 39). 14 Wie hoch ist das Elterngeld? Die Grundregeln Grundsätzlich gilt: Elterngeld wird in Höhe von 67 % des monatlichen Netto Erwerbseinkommens gezahlt, das in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kin des durchschnittlich erzielt wurde. Höchstens werden jedoch 1.800 € monatlich gezahlt. Grundlage ist das Einkommen desjenigen Elternteils, der zugunsten der Kinderbetreuung seine Arbeitszeit reduziert oder nicht erwerbstätig ist. Das Netto Erwerbseinkommen nach dem BEEG ist jedoch nicht genau das, was bei Arbeitnehmern auf der Lohn und Ge haltsabrechnung steht. Wie Sie die Grundlage der Berechnung des Elterngelds ermitteln, finden Sie in den entsprechenden Kapiteln für Arbeitnehmer (Seite 22 ff.), für Selbstständige (Seite 29 ff.) und für Empfänger von Sozialleistungen (Sei te 34). Hier zunächst zu den Grundregeln der Berechnung. Einkommen aus Erwerbstätigkeit Elterngeld steht nicht nur Arbeitnehmer(inne)n und Be amt(inn)en zu. Auch Freiberufler, Gewerbetreibende und in Land und Forstwirtschaft Selbstständige können es bekom men. Allerdings berechnet sich der Anspruch je nach Ein kommensart anders. Grundsätzlich werden nur positive Ein künfte zugrunde gelegt. Anders als im Steuerrecht werden also Verluste aus einer Einkommensart (z. B. aus Gewerbebetrieb) mit anderem Ein kommen (z. B. aus Arbeitnehmertätigkeit) nicht verrechnet. Das ist für Sie ein Vorteil. Die Grundregeln 15 Beispiel Sie arbeiten im Angestelltenverhältnis und haben ein Netto Einkommen von 2.200 €. Daneben haben Sie einen kleinen Gewerbebetrieb eingerichtet, der aber noch in der Anfangsphase ist und Verluste macht. Diese werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Sie bekommen 67 % von 2.200 €. Die ausschließliche Einbeziehung positiver Einkünfte im Sin ne des Steuerrechts bedeutet gleichzeitig auch, dass steuer freie Einnahmen wie Nacht und Sonntagszuschläge nicht in die Berechnung einfließen. Kein Einkommen? Mindestbetrag 300 €! Selbst wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes gar kein Ein kommen bezogen haben bzw. keines, das laut Gesetz als Einkommen gilt, bekommen Sie Elterngeld: nämlich den Mindestbetrag von 300 € monatlich (§ 2 Abs. 5 BEEG). Das gilt z. B. für Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose und Empfänger von Erwerbsminderungsrenten. Beispiel Frau H. ist Hausfrau, Herr H. zurzeit arbeitslos. Nach der Geburt ihres gemeinsamen Kindes bezieht Frau H. monatlich 300 € Elterngeld. Als sie nach drei Monaten wieder in Vollzeit zu arbeiten beginnt, beantragt Herr H. das Elterngeld. Für die restlichen neun Monate bekommt er 300 € monatlich. Diese werden nicht auf sein Arbeitslosengeld angerechnet, sondern in vollem Umfang ausgezahlt. Zu beachten ist hier: Da in diesem Fall kein Einkommensverlust durch die Kinderbetreuung vorliegt, besteht insgesamt nur Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. 16 Wie hoch ist das Elterngeld? Geringverdiener bekommen mehr Wenn Sie erwerbstätig sind, aber vergleichsweise wenig verdienen, sollen Sie besser gestellt werden als Eltern mit hohem Erwerbseinkommen. Deswegen wurde eine Geringver diener Komponente eingeführt für Personen, die ein Netto Einkommen von unter 1.000 € im Sinne des Gesetzes haben (§ 2 Abs. 2 BEEG). Diese Komponente funktioniert so: Für je 2 €, die Ihr Netto Einkommen unter 1.000 € liegt, bekommen Sie jeweils 0,1 Prozentpunkte mehr Elterngeld (für 20 € also einen Pro zentpunkt). Dadurch kann sich der Prozentsatz zur Berech nung des Elterngeldes aus Ihrem Netto Einkommen von 67 % auf bis zu 100 % erhöhen. Im Extremfall bekommen Sie El terngeld in der Höhe Ihres vorherigen Verdienstes. Beispiel 1 Sie verdienen 760 € netto monatlich. 1. Schritt: 1.000 € – 760 € = 240 € 2. Schritt: 240 = 120 x 2 € 3. Schritt: 120 x 0,1 = 12 Prozentpunkte Sie bekommen also nicht 67, sondern 79 % (= 67 + 12) Ihres Netto Einkommens als Elterngeld. 4. Schritt: Ihr Elterngeld beträgt monatlich 760 € x 0,79 = 600,40 €. Ohne diese Geringverdiener Komponente bekämen Sie nur 67 % von 760 € = 509,20 €, also monatlich 91,20 € weniger. Die Grundregeln 17 Beispiel 2 Sie verdienen im Rahmen eines Minijobs 320 € netto. 1. Schritt: 1.000 € – 320 € = 680 € 2. Schritt: 680 € = 340 x 2 € 3. Schritt: 340 x 0,1 = 34 Prozentpunkte. 67 % + 34 % = 101 %. Damit stoßen Sie an die Obergrenze von 100 % Ihres Netto Einkommens. 4. Schritt: Sie bekommen die vollen 320 € als Elterngeld. Obergrenze für Gutverdiener Gutverdiener müssen mit größeren finanziellen Einbußen rechnen als Normalverdiener. Sie bekommen nämlich keines wegs immer 67 % Ihres Netto Einkommens als Elterngeld. Denn das gilt nur bis zu einem Netto Einkommen von 2.686,57 €. Ihr Elterngeld würde dann, wenn Sie Ihre Arbeits zeit auf Null setzen, 1.800 € betragen. Verdienen Sie mehr als 2.686,57 € netto, bekommen Sie trotzdem höchstens 1.800 € Elterngeld. Beispiel Sie hatten vor der Geburt Ihres Kindes ein Netto Einkommen von 4.000 €. 67 % davon wären 2.680 €. Sie bekommen aber nur den Höchstbetrag von 1.800 € monatlich. Wenn Sie weiter arbeiten In der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Wochenstunden bei Ihrem alten oder einem anderen Arbeitgeber bzw. selbststän dig arbeiten. Trotzdem können Sie Elterngeld bekommen. 18 Wie hoch ist das Elterngeld? Waren Sie schon vorher in Teilzeit unter 30 Wochenstunden beschäftigt und ändern daran nichts (haben also auch keinen Minderverdienst), bekommen Sie den Mindestsatz von 300 €. Haben Sie Ihre Arbeitszeit in der Elternzeit reduziert und dadurch einen Verdienstausfall, ist dessen Höhe entschei dend. Maßgeblich ist dann der Differenzbetrag zwischen Ihrem Netto Einkommen vor und während der Elternzeit. 67 % des Differenzbetrags zwischen Ihrem früheren und Ihrem jetzigen Einkommen bekommen Sie als Elterngeld bzw. auch hier wieder den aufgestockten Satz, wenn Sie weniger als 1.000 € verdienen. Allerdings wird Ihr vorheriges durch schnittliches Einkommen nur bis zum Höchstbetrag von 2.700 € berücksichtigt. Beispiel 1 Sie hatten ein Netto Einkommen von 1.800 € und verdienen in der Elternzeit bei 25 Wochenstunden noch 1.200 €. Schritt 1: 1.800 € – 1.200 € = 600 € Schritt 2: Sie erhalten 67 % von 600 € = 402 € Elterngeld. Beispiel 2 Sie hatten ein Netto Einkommen von 5.000 € und verdienen nun bei reduzierter Arbeitszeit noch 2.000 €. Schritt 1: Ihr früheres Einkommen wird nur in Höhe von 2.700 € berücksichtigt. Schritt 2: 2.700 € – 2.000 € = 700 € Schritt 3: Sie erhalten 67 % von 700 € = 469 € Elterngeld.
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