Das Referat Gleichstellung informiert: Elterngeld Plus – doppelt so lang, maximal halb so hoch Neue Möglichkeiten für ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet. Neuregelungen des Bundeselterngeldgesetzes sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Damit diese Rechtsänderungen auch für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg übernommen werden, sind Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung erforderlich. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren werden, können Eltern Elternzeit und Elterngeldbezug flexibler gestalten. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Zudem ist die Elternzeit in drei Zeitabschnitte teilbar und nicht mehr wie bisher nur in zwei Abschnitte. Das Elterngeld Plus kann bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit eines Elternteils zukünftig doppelt so lange bezogen werden wie bisher. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, das Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert hätte. Mit der Einführung des Partnerschaftsbonus verlängert sich nicht nur die Bezugsdauer des Elterngeld Plus um vier Monate für jeden Elternteil, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus lassen sich zudem kombinieren. Insgesamt kann die maximale Bezugsdauer des Elterngeld Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden. Bei Mehrlingsgeburten wird klargestellt, dass es nur einen Anspruch auf Elterngeld gibt: Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind wird ein Zuschlag von 300 Euro ausgezahlt. Elterngeld und Elterngeld Plus in Teilzeit – Beispiele für unterschiedliche Einkommen: Ausgangslage I: Einkommen vor der Geburt des Kindes: 3300€ netto/Monat Volles Einkommen während des Mutterschutzes Elterngeldanspruch/Monat bei voller beruflicher Unterbrechung: 1800€ Elterngeld insgesamt für 10 von 12 Monaten: 18 000€ Beispielrechnung für 6 Monate Vollausstieg aus dem Job und Rückkehr in Teilzeit mit maximal 18 Stunden Unterricht: Anspruch auf Elterngeld wie bisher: Elterngeld während voller Unterbrechung: 1800€ X 4 Monate = 7200€ Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden: 2550€/Monat (Einkommensausfall von 750€/Monat) Elterngeld bei Teilzeit: 487,50€/Monat (=65% von 750€) x 6 Monate = 2925€ Monatliches Gesamteinkommen: 2550€+487,50€ = 3037,50€ Elterngeld für 10 von 12 Monaten: 7 200€+2925€ = 10 125€ Anspruch bei der Kombination von Elterngeld und Elterngeld plus: Elterngeld während voller Unterbrechung: 1800€ X 4 Monate = 7200€ Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden: 2550€/Monat (Einkommensausfall von 750€/Monat) Elterngeld Plus bei Teilzeit: 900€/Monat (Höchstgrenze von 1800€ : 2) für eine Dauer von 12 Monaten statt von nur 6 Monaten: 900€ x 12 = 10 800€ Monatliches Gesamteinkommen: 2550€+900€ = 3450€ Elterngeld und Elterngeld Plus für 18 Monate: 7200€+10 800€ = 18 000€ Ausgangslage II: Einkommen vor der Geburt des Kindes: 2557€ netto/Monat Volles Einkommen während des Mutterschutzes Elterngeldanspruch/Monat bei voller beruflicher Unterbrechung: 1603€ Elterngeld insgesamt für 10 von 12 Monaten: 16 030€ Beispielrechnung für 6 Monate Vollausstieg aus dem Job und Rückkehr in Teilzeit mit maximal 18 Stunden Unterricht: Anspruch auf Elterngeld wie bisher: Elterngeld während voller Unterbrechung: 1603€ X 4 Monate = 6412€ Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden: 1867€/Monat (Einkommensausfall von 690€/Monat) Elterngeld bei Teilzeit: 448,50€/Monat (=65% von 750€) x 6 Monate = 2691€ Monatliches Gesamteinkommen: 1867€+448,50€ =2315,50€ Elterngeld für 10 von 12 Monaten: 6412€+2691€ = 9103€ Anspruch bei der Kombination von Elterngeld und Elterngeld plus: Elterngeld während voller Unterbrechung: 1603€ X 4 Monate = 6412€ Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden: 1867€/Monat (Einkommensausfall von 690€/Monat) Elterngeld Plus bei Teilzeit: 800,50€/Monat (Höchstgrenze von 1603€ : 2) für eine Dauer von 12 Monaten statt von nur 6 Monaten: 801,50€ x 12 = 9618€ Monatliches Gesamteinkommen: 1867€+800,50€ = 2667,50€ Elterngeld und Elterngeld Plus für 18 Monate: 6412€+9618€ = 16 030€ Wie kann das Elterngeld, das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus kombiniert werden? Weitere Informationen finden Sie unter dem Link www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=207628.html Christa Holoch Leitung Referat Gleichstellung
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