Das Referat Gleichstellung informiert: Elterngeld Plus – doppelt so

Das Referat Gleichstellung informiert:
Elterngeld Plus – doppelt so lang, maximal halb so hoch
Neue Möglichkeiten für ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder
Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 den Gesetzentwurf zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet.
Neuregelungen des Bundeselterngeldgesetzes sind zum 1. Januar 2015 in Kraft
getreten. Damit diese Rechtsänderungen auch für Beamtinnen und Beamte des
Landes Baden-Württemberg übernommen werden, sind Änderungen im
Landesbeamtengesetz und der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung erforderlich.
Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren werden, können Eltern Elternzeit und
Elterngeldbezug flexibler gestalten. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr
erforderlich. Zudem ist die Elternzeit in drei Zeitabschnitte teilbar und nicht mehr wie
bisher nur in zwei Abschnitte.
Das Elterngeld Plus kann bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit eines Elternteils zukünftig
doppelt so lange bezogen werden wie bisher. Bislang ist eine Kombination aus
Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, das Einkommen aus der
Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes ohne
dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert hätte.
Mit der Einführung des Partnerschaftsbonus verlängert sich nicht nur die
Bezugsdauer des Elterngeld Plus um vier Monate für jeden Elternteil, wenn beide in
Teilzeit arbeiten. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus lassen sich
zudem kombinieren. Insgesamt kann die maximale Bezugsdauer des Elterngeld
Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate
bezogen werden.
Bei Mehrlingsgeburten wird klargestellt, dass es nur einen Anspruch
auf Elterngeld gibt: Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind wird ein Zuschlag
von 300 Euro ausgezahlt.
Elterngeld und Elterngeld Plus in Teilzeit – Beispiele für unterschiedliche
Einkommen:
Ausgangslage I:
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Einkommen vor der Geburt des Kindes: 3300€ netto/Monat
Volles Einkommen während des Mutterschutzes
Elterngeldanspruch/Monat bei voller beruflicher Unterbrechung: 1800€
Elterngeld insgesamt für 10 von 12 Monaten: 18 000€
Beispielrechnung für 6 Monate Vollausstieg aus dem Job und Rückkehr in
Teilzeit mit maximal 18 Stunden Unterricht:
Anspruch auf Elterngeld wie bisher:
 Elterngeld während voller Unterbrechung: 1800€ X 4 Monate = 7200€
 Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden:
2550€/Monat (Einkommensausfall von 750€/Monat)
 Elterngeld bei Teilzeit: 487,50€/Monat (=65% von 750€) x 6 Monate = 2925€
 Monatliches Gesamteinkommen: 2550€+487,50€ = 3037,50€
 Elterngeld für 10 von 12 Monaten: 7 200€+2925€ = 10 125€
Anspruch bei der Kombination von Elterngeld und Elterngeld plus:
 Elterngeld während voller Unterbrechung: 1800€ X 4 Monate = 7200€
 Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden:
2550€/Monat (Einkommensausfall von 750€/Monat)
 Elterngeld Plus bei Teilzeit: 900€/Monat (Höchstgrenze von 1800€ : 2) für
eine Dauer von 12 Monaten statt von nur 6 Monaten: 900€ x 12 = 10 800€
 Monatliches Gesamteinkommen: 2550€+900€ = 3450€
 Elterngeld und Elterngeld Plus für 18 Monate: 7200€+10 800€ = 18 000€
Ausgangslage II:
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Einkommen vor der Geburt des Kindes: 2557€ netto/Monat
Volles Einkommen während des Mutterschutzes
Elterngeldanspruch/Monat bei voller beruflicher Unterbrechung: 1603€
Elterngeld insgesamt für 10 von 12 Monaten: 16 030€
Beispielrechnung für 6 Monate Vollausstieg aus dem Job und Rückkehr in
Teilzeit mit maximal 18 Stunden Unterricht:
Anspruch auf Elterngeld wie bisher:
 Elterngeld während voller Unterbrechung: 1603€ X 4 Monate = 6412€
 Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden:
1867€/Monat (Einkommensausfall von 690€/Monat)
 Elterngeld bei Teilzeit: 448,50€/Monat (=65% von 750€) x 6 Monate = 2691€
 Monatliches Gesamteinkommen: 1867€+448,50€ =2315,50€
 Elterngeld für 10 von 12 Monaten: 6412€+2691€ = 9103€
Anspruch bei der Kombination von Elterngeld und Elterngeld plus:
 Elterngeld während voller Unterbrechung: 1603€ X 4 Monate = 6412€
 Einkommen bei maximal zulässiger Teilzeit von 18 Unterrichtsstunden:
1867€/Monat (Einkommensausfall von 690€/Monat)
 Elterngeld Plus bei Teilzeit: 800,50€/Monat (Höchstgrenze von 1603€ : 2) für
eine Dauer von 12 Monaten statt von nur 6 Monaten: 801,50€ x 12 = 9618€
 Monatliches Gesamteinkommen: 1867€+800,50€ = 2667,50€
 Elterngeld und Elterngeld Plus für 18 Monate: 6412€+9618€ = 16 030€
Wie kann das Elterngeld, das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus
kombiniert werden?
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=207628.html
Christa Holoch
Leitung Referat Gleichstellung