Info-Flyer zum Elterngeld

Elterngeld für Alleinerziehende
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!
Die
Partnermonate
können
auch
Alleinerziehenden zustehen, sofern eine
Einkommensminderung während des
Bezugszeitraumes eingetreten ist, die
elterliche Sorge oder zumindest das
Aufenthaltsbestimmungsrecht
ihnen
allein zusteht und keine gemeinsame
Wohnung mit dem anderen Elternteil
besteht.
Frau Ruschhaupt
Buchstaben: A – Fn
Tel.: 05251 308-5136
[email protected]
Frau Goedde-Menke Buchstaben: Fo – He
Tel.: 05251 308-5137
[email protected]
Frau Jäger
Buchstaben: Hi – Hz und N – P
Tel.: 05251 308-5139
[email protected]
Frau Jung
Buchstaben: I – M
Tel.: 05251 308-5138
[email protected]
Ausnahmen können sich bei
Nicht-EU/EWR-Bürgern und NATOAngehörigen ergeben.
Jugendamt
Frau Hochstein
Buchstaben: Q – T
Tel.: 05251 308-5135
[email protected]
Frau Stroetzel
Buchstaben: U – Z
Tel.: 05251 308-5134
[email protected]
Sprechzeiten:
Impressum:
Kreis Paderborn
- Der Landrat Jugendamt
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
05251 308-5134
[email protected]
www.kreis-paderborn.de
Mo. – Fr. 8.30 – 12 Uhr
Do.
14 – 18 Uhr
Elterngeld
nach dem Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG)
Wie lange
werden?
kann
Elterngeld
bezogen
Elterngeld kann grundsätzlich von einem Elternteil für
12 Lebensmonate bezogen werden.
Ein Anspruch auf zwei zusätzliche Partnermonate kann
bestehen, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert und die
Grundvoraussetzungen (z.B. maximale wöchentliche
Arbeitszeit von 30 Wochenstunden) erfüllt werden.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige
Elternteile mindestens 300 € monatlich.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich
Mütter und Väter





die ihr Neugeborenes selbst betreuen
und erziehen
nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
arbeiten
die nicht der sogenannten Reichensteuer
unterliegen
die mit ihrem Kind in einem Haushalt
leben und
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben.
Erzielte der antragstellende Elternteil vor Geburt
des Kindes Erwerbseinkommen, beträgt das
Elterngeld zwischen 65 und 67 % des durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommens in
den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes
bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist, höchstens
jedoch 1.800 € monatlich.
Bei bereinigtem Nettoeinkommen unter 1.000 €
wird ein Geringverdienerzuschlag gewährt.
Ein
zusätzlicher
Geschwisterbonus
kann
zustehen, wenn sich ein weiteres Kind unter drei
Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs
Jahren im Haushalt befinden.
Bei einem behinderten Kind beträgt die Altersgrenze 14 Jahre.
Weitere Regelungen!
Bitte beachten Sie, dass weitere Vorschriften bestehen,
z.B. zur Anrechnung des Mutterschaftsgeldes, die sich
auf den Elterngeldanspruch auswirken können!