Elterngeld für Alleinerziehende Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne! Die Partnermonate können auch Alleinerziehenden zustehen, sofern eine Einkommensminderung während des Bezugszeitraumes eingetreten ist, die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihnen allein zusteht und keine gemeinsame Wohnung mit dem anderen Elternteil besteht. Frau Ruschhaupt Buchstaben: A – Fn Tel.: 05251 308-5136 [email protected] Frau Goedde-Menke Buchstaben: Fo – He Tel.: 05251 308-5137 [email protected] Frau Jäger Buchstaben: Hi – Hz und N – P Tel.: 05251 308-5139 [email protected] Frau Jung Buchstaben: I – M Tel.: 05251 308-5138 [email protected] Ausnahmen können sich bei Nicht-EU/EWR-Bürgern und NATOAngehörigen ergeben. Jugendamt Frau Hochstein Buchstaben: Q – T Tel.: 05251 308-5135 [email protected] Frau Stroetzel Buchstaben: U – Z Tel.: 05251 308-5134 [email protected] Sprechzeiten: Impressum: Kreis Paderborn - Der Landrat Jugendamt Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn 05251 308-5134 [email protected] www.kreis-paderborn.de Mo. – Fr. 8.30 – 12 Uhr Do. 14 – 18 Uhr Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Wie lange werden? kann Elterngeld bezogen Elterngeld kann grundsätzlich von einem Elternteil für 12 Lebensmonate bezogen werden. Ein Anspruch auf zwei zusätzliche Partnermonate kann bestehen, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert und die Grundvoraussetzungen (z.B. maximale wöchentliche Arbeitszeit von 30 Wochenstunden) erfüllt werden. Wie hoch ist das Elterngeld? Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 € monatlich. Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Mütter und Väter die ihr Neugeborenes selbst betreuen und erziehen nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten die nicht der sogenannten Reichensteuer unterliegen die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erzielte der antragstellende Elternteil vor Geburt des Kindes Erwerbseinkommen, beträgt das Elterngeld zwischen 65 und 67 % des durchschnittlichen bereinigten Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist, höchstens jedoch 1.800 € monatlich. Bei bereinigtem Nettoeinkommen unter 1.000 € wird ein Geringverdienerzuschlag gewährt. Ein zusätzlicher Geschwisterbonus kann zustehen, wenn sich ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt befinden. Bei einem behinderten Kind beträgt die Altersgrenze 14 Jahre. Weitere Regelungen! Bitte beachten Sie, dass weitere Vorschriften bestehen, z.B. zur Anrechnung des Mutterschaftsgeldes, die sich auf den Elterngeldanspruch auswirken können!
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