Elterngeld: Ihre Checkliste Die Checkliste zum Beantragen von Elterngeld Was & Wer? Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die in den ersten 12-14 Monaten nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieser kann aber auch in der Zeit, in der man Elterngeld bezieht, noch geändert werden. Dies ist aber immer nur für die Monate möglich, in denen noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Wie & Wo? Um Elterngeld zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag zusammen mit einer Anzahl von Unterlagen bei der je nach Wohnsitz zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Anträge unterscheiden sich je nach Region, es muss also darauf geachtet werden, den für die eigene Wohnregion entsprechenden Antrag zu nutzen. Hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html finden Sie durch einfaches Eingeben Ihrer Postleitzahl die jeweils zuständige Behörde und hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld%2Cdid%3D99360.html den je nach Bundesland entsprechenden Antrag. Wann? Das Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden, da zu den zahlreichen Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, unter anderem auch die Geburtsurkunde des Kindes gehört. Der Elterngeldantrag ist sehr umfangreich und eines der für frische Eltern oft nervigen Aufgaben, die nach der Geburt des Kindes auf Sie zukommen. Unsere Checkliste zum Beantragen von Elterngeld hilft Ihnen, im Blick zu behalten, welche Unterlagen Sie benötigen um Ihr Elterngeld möglichst unkompliziert beantragen zu können. Tipp: August 2015 Das Elterngeld wird für bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt, das heißt Sie haben die ersten drei Monate nach der Geburt Zeit, um den Antrag mit allen benötigten Unterlagen einzureichen! 1 Elterngeld: Ihre Checkliste Diese Dokumente brauchen Sie für Ihren Elterngeldantrag: Dokument Erklärung Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, bei alleinigem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht die Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils. Den Antrag für Ihre Region finden Sie hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/ elterngeld%2Cdid%3D99360.html Das bei Fragen zum Elterngeld für Sie zuständige Amt finden Sie hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html Geburtsurkunde des Kindes Bevor die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden kann, muss die Geburt dem Standesamt angezeigt werden. Dies muss innerhalb einer Woche nach Geburt gemacht werden. Hierzu sind die Träger von Krankenhäusern und sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, verpflichtet. Um die Anzeige der Geburt beim Standesamt müssen Sie sich also nicht selbst kümmern. In einigen Krankenhäusern werden die erforderlichen Unterlagen und Gebühren (diese betragen je nach Region in der Regel zwischen 10€ und 15€) für die Geburtsurkunde bereits im Krankenhaus bei den Eltern abgefordert, vorbereitet und zusammen mit der Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt geschickt. Dort wird dann die Geburtsurkunde ausgestellt. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Bei den Krankenhäusern, die dies nicht machen, wird nur die Geburtsanzeige direkt zum Standesamt geschickt. ERST wenn die Geburtsanzeige dem Standesamt vorliegt, können die Eltern mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (Siehe dazu auch die Checkliste für die Geburtsurkunde) die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen (siehe dazu auch die Checkliste für die Geburtsurkunde). Die Urkunde muss dem Elterngeldantrag im Original beigelegt werden. Sie bekommen in der Regel vier Ausfertigungen der Geburtsurkunde beim Standesamt. Für den Elterngeldantrag benötigen Sie die Urkunde mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „Soziale Zwecke“. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate Für Nicht-Selbstständige/ Angestellte: Monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz (beginnt in der Regel 6 Wochen vor Geburt). August 2015 Für Selbstständige: Steuerbescheid des letzten angeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (falls noch nicht vorhanden, kann auch eine Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht werden). 2 Elterngeld: Ihre Checkliste Dokument Erklärung Bescheinigung über Bezug des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse Sie erhalten in der 34. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin vom Frauenarzt, die Sie dann mit noch von Ihnen benötigten Daten (z.B. Kontodaten, Angaben zum Arbeitgeber) ausgefüllt an die Krankenkasse schicken. Auf Basis dieser Bescheinigung erhalten Sie dann von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse stellt Ihnen dann eine weitere Bescheinigung darüber aus, dass Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Diese brauchen Sie für Ihren Elterngeldantrag. Wichtig ist, dass Sie die Bescheinigung vom Frauenarzt über den Entbindungstermin maximal sieben Wochen (also ab der 34. Schwangerschaftswoche) vor Entbindung ausgestellt bekommen. Eine vor diesem Zeitpunkt ausgestellte Bescheinigung wird von Krankenkassen für das Mutterschaftsgeld nicht akzeptiert. Die Bescheinigung, die Sie vom Frauenarzt erhalten, kostet übrigens nichts. Die benötigte Bescheinigung für den Elterngeldantrag wird aber erst nach der Geburt des Kindes von der Krankenkasse ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, fragen Sie hier einfach nach. Bescheinigung des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld Die Vorlage für die Bescheinigung finden Sie als Anlage in Ihrem Elterngeldantrag. Diese Anlage müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen und dieser muss die Anlage dann ausfüllen und an Sie zurück geben, damit Sie diese für Ihren Elterngeld-Antrag mit einreichen können. Angabe und Bestätigung Notwendig nur, wenn Sie planen, während der Elternzeit und während Sie Elterngeld beziehen, nebenbei in Teilzeit bis zu max. 30 Stunden pro Woche zu über die geplante wöchentliche Arbeitszeit arbeiten. Die Bestätigung muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden, bei dem Sie in Teilzeit arbeiten möchten. Bei Nicht-Selbstständigen/Angestellten: Bestätigung über die Teilzeittätigkeit vom Arbeitgeber mit Nennung der Stundenanzahl, die Sie tätig sein werden, während Sie Elterngeld beziehen. August 2015 Bei Selbstständigen: Erklärung über die Arbeitszeiten der selbständigen Arbeitszeit während Sie Elterngeld beziehen. 3
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