Elterngeld Checkliste

Elterngeld: Ihre Checkliste
Die Checkliste zum Beantragen von Elterngeld
Was & Wer?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die in den ersten 12-14 Monaten nach der Geburt
des Kindes nicht arbeiten. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieser kann
aber auch in der Zeit, in der man Elterngeld bezieht, noch geändert werden. Dies ist aber immer nur für die
Monate möglich, in denen noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde.
Wie & Wo?
Um Elterngeld zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag zusammen mit einer Anzahl von Unterlagen bei
der je nach Wohnsitz zuständigen Behörde eingereicht werden.
Die Anträge unterscheiden sich je nach Region, es muss also darauf geachtet werden, den für die eigene
Wohnregion entsprechenden Antrag zu nutzen. Hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html
finden Sie durch einfaches Eingeben Ihrer Postleitzahl die jeweils zuständige Behörde und hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld%2Cdid%3D99360.html
den je nach Bundesland entsprechenden Antrag.
Wann?
Das Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden, da zu den zahlreichen Unterlagen,
die für den Antrag benötigt werden, unter anderem auch die Geburtsurkunde des Kindes gehört. Der
Elterngeldantrag ist sehr umfangreich und eines der für frische Eltern oft nervigen Aufgaben, die nach der
Geburt des Kindes auf Sie zukommen. Unsere Checkliste zum Beantragen von Elterngeld hilft Ihnen, im Blick
zu behalten, welche Unterlagen Sie benötigen um Ihr Elterngeld möglichst unkompliziert beantragen zu
können.
Tipp:
August 2015
Das Elterngeld wird für bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt, das heißt Sie haben die ersten drei
Monate nach der Geburt Zeit, um den Antrag mit allen benötigten Unterlagen einzureichen!
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Elterngeld: Ihre Checkliste
Diese Dokumente brauchen Sie für Ihren Elterngeldantrag:
Dokument
Erklärung
Ausgefülltes und
unterschriebenes
Antragsformular
Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, bei alleinigem
Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht die Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils.
Den Antrag für Ihre Region finden Sie hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/
elterngeld%2Cdid%3D99360.html
Das bei Fragen zum Elterngeld für Sie zuständige Amt finden Sie hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html
Geburtsurkunde des
Kindes
Bevor die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden
kann, muss die Geburt dem Standesamt angezeigt werden. Dies muss innerhalb
einer Woche nach Geburt gemacht werden.
Hierzu sind die Träger von Krankenhäusern und sonstige Einrichtungen, in denen
Geburtshilfe geleistet wird, verpflichtet. Um die Anzeige der Geburt beim Standesamt müssen Sie sich also nicht selbst kümmern.
In einigen Krankenhäusern werden die erforderlichen Unterlagen und Gebühren
(diese betragen je nach Region in der Regel zwischen 10€ und 15€) für die
Geburtsurkunde bereits im Krankenhaus bei den Eltern abgefordert, vorbereitet
und zusammen mit der Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt
geschickt. Dort wird dann die Geburtsurkunde ausgestellt. Zuständig ist das
Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Bei den Krankenhäusern, die dies nicht machen, wird nur die Geburtsanzeige
direkt zum Standesamt geschickt. ERST wenn die Geburtsanzeige dem Standesamt vorliegt, können die Eltern mit den weiteren erforderlichen Unterlagen
(Siehe dazu auch die Checkliste für die Geburtsurkunde) die Geburtsurkunde
beim Standesamt beantragen (siehe dazu auch die Checkliste für die Geburtsurkunde).
Die Urkunde muss dem Elterngeldantrag im Original beigelegt werden. Sie
bekommen in der Regel vier Ausfertigungen der Geburtsurkunde beim Standesamt. Für den Elterngeldantrag benötigen Sie die Urkunde mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „Soziale Zwecke“.
Einkommensnachweise
der letzten 12 Monate
Für Nicht-Selbstständige/ Angestellte: Monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz (beginnt in
der Regel 6 Wochen vor Geburt).
August 2015
Für Selbstständige: Steuerbescheid des letzten angeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (falls noch nicht vorhanden, kann auch eine Bilanz
oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht werden).
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Elterngeld: Ihre Checkliste
Dokument
Erklärung
Bescheinigung
über Bezug des
Mutterschaftsgeldes von
der Krankenkasse
Sie erhalten in der 34. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung über den
voraussichtlichen Entbindungstermin vom Frauenarzt, die Sie dann mit noch von
Ihnen benötigten Daten (z.B. Kontodaten, Angaben zum Arbeitgeber) ausgefüllt
an die Krankenkasse schicken. Auf Basis dieser Bescheinigung erhalten Sie dann
von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse stellt Ihnen dann
eine weitere Bescheinigung darüber aus, dass Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Diese brauchen Sie für Ihren Elterngeldantrag.
Wichtig ist, dass Sie die Bescheinigung vom Frauenarzt über den Entbindungstermin maximal sieben Wochen (also ab der 34. Schwangerschaftswoche) vor
Entbindung ausgestellt bekommen. Eine vor diesem Zeitpunkt ausgestellte
Bescheinigung wird von Krankenkassen für das Mutterschaftsgeld nicht akzeptiert. Die Bescheinigung, die Sie vom Frauenarzt erhalten, kostet übrigens nichts.
Die benötigte Bescheinigung für den Elterngeldantrag wird aber erst nach der
Geburt des Kindes von der Krankenkasse ausgestellt. Ist dies nicht der Fall,
fragen Sie hier einfach nach.
Bescheinigung des
Zuschusses des
Arbeitgebers zum
Mutterschaftsgeld
Die Vorlage für die Bescheinigung finden Sie als Anlage in Ihrem Elterngeldantrag. Diese Anlage müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen und dieser muss
die Anlage dann ausfüllen und an Sie zurück geben, damit Sie diese für Ihren
Elterngeld-Antrag mit einreichen können.
Angabe und Bestätigung Notwendig nur, wenn Sie planen, während der Elternzeit und während Sie
Elterngeld beziehen, nebenbei in Teilzeit bis zu max. 30 Stunden pro Woche zu
über die geplante
wöchentliche Arbeitszeit arbeiten. Die Bestätigung muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden, bei dem Sie
in Teilzeit arbeiten möchten.
Bei Nicht-Selbstständigen/Angestellten: Bestätigung über die Teilzeittätigkeit vom
Arbeitgeber mit Nennung der Stundenanzahl, die Sie tätig sein werden, während
Sie Elterngeld beziehen.
August 2015
Bei Selbstständigen: Erklärung über die Arbeitszeiten der selbständigen Arbeitszeit während Sie Elterngeld beziehen.
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