MITTWOCH, 18. SEPTEMBER 2013 Am Dienstag im St. Galler Kantonsrat • Die Spitalimmobilien sollen den jeweiligen Spitalverbunden übertragen werden – unabhängig von den anstehenden Sanierungen. Der Kantonsrat hiess entsprechende Anträge im Rahmen eines Berichtes gut. Der Rat verlangte, dass die Botschaft für ein solches Geschäft noch vor 2016 vorzulegen sei. • Der Bericht über das Energiekonzept im Teilbereich Strom wurde diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die SP-Initiative, die pro Jahr 50 Millionen Franken für Energiespar- und -fördermassnahmen verlangt, wurde aber abgelehnt. Der Gegenvorschlag erhöht die Mittel für die Förderprogramme von heute 2,4 auf künftig 5,4 Millionen Franken. • Die Revision des Finanzausgleichs- und des Pflegefinanzierungsgesetzes konnte der Rat am Dienstagnachmittag nicht abschliessen. Die Fraktionen begaben sich auf die traditionellenAusflüge. (psg) Kein «Fall Carlos» im Kanton St. Gallen Im Kanton St. Gallen gibt es keinen «Fall Carlos» wie im Kanton Zürich: Die St. Galler Regierung hat eine dringliche SVP-Interpellation mit dem Titel «Zu viel Therapie – zu wenig Strafe auch im Kanton St. Gallen?» beantwortet. St. Gallen. – Die SVP hatte mit ihrem Vorstoss Fragen gestellt wie beispielsweise: «Wie viele Fälle von Einzeltherapien (‘Sonder-Settings’) für straffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene, die eine stationäre Betreuung ausserhalb der dafür vorgesehenenVollzugsinstitutionen bekommen, gibt es im Kanton St.Gallen?» Die St.Galler Regierung antwortete darauf, die Jugendanwaltschaft führe keine «Sonder-Settings», die mit dem «Fall Carlos» vergleichbar wären, weder hinsichtlich der Massnahmekosten noch hinsichtlich der Ausgestaltung der Massnahmen. Die St.Galler Jugendanwaltschaft habe im Moment 48 Jugendliche in anerkannten Einrichtungen untergebracht. Diese Unterbringungen kosten laut Regierung monatlich 4300 bis 25 600 Franken. Dabei handle es sich um Bruttokosten, einschliesslich der Therapien. Am teuersten seien auf drei Monate beschränkte Unterbringungen in der geschlossenen Wohngruppe im Massnahmenzentrum «Platanenhof». (sda) Interessenkonflikt im Gesundheitswesen? St. Gallen. – Die St.Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann (SP, Walenstadt) ist auch Präsidentin des Verwaltungsrates der Spitalverbunde. Dadurch entstünden Interessenkonflikte, sind die Fraktionen von SVP und FDP der Meinung – beide Parteien wollen das rasch ändern. Die Fraktionen der beiden bürgerlichen Parteien haben gestern im Kantonsrat wie angekündigt eine entsprechende Motion eingereicht. Das Gesetz über die Spitalverbunde müsse dahingehend geändert werden, dass dieVorsteherin oder derVorsteher des Gesundheitsdepartements nicht den Spitalverbunde-Verwaltungsrat präsidieren dürfe. Die heute von Heidi Hanselmann eingenommene Doppelrolle habe sich mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung akzentuiert, schreiben die Fraktionen von SVP und FDP in ihrem Vorstoss. (sda) KANTONSRAT / OSTSCHWEIZ SEITE 6 Wie weiter mit Spitalbauten? Immobilien der öffentlichen Spitäler im Kanton St. Gallen sollen künftig nicht mehr dem Kanton oder den Gemeinden gehören, sondern den Spitalregionen – unabhängig davon, wie es mit dem Sanierungsprogramm für Spitäler weitergeht. Von René Hornung St. Gallen. – In einem Bericht legte die St.Galler Regierung ihre Immobilienstrategie für die Spitalverbunde vor. Gestern diskutierte der Kantonsrat darüber. Regierung und vorberatende Kommission waren sich weitgehend einig: Weil die Spitalfinanzierung mit den Fallpauschalen und der Aufteilung der Kosten zwischen Krankenkassen und Kantonen neu geregelt wurde, drängt sich auch eine neue Immobilienstrategie auf. Die Fallpauschalen decken nämlich auch Investitionskosten und Abschreibungen ab.Alle Kantone diskutieren deshalb gegenwärtig über die Spitalimmobilien. Spitäler den Spitalregionen In Zukunft sollen auch im Kanton St.Gallen die Gebäude der öffentlichen Spitäler direkt den jeweiligen Spitalregionen gehören. Das verlangt allerdings nach aufwendigen Bewertungsverfahren. Klar war für den Kantonsrat, dass alle Gebäude übertragen werden sollen, auch jene, in denen eigentliche «Nebenbetriebe» untergebracht sind. Noch abzuklären bleibt allerdings, ob nur die Gebäude selbst oder auch die betreffenden Grundstücke die Hand wechseln sollen. Je nach Entscheid sind später nämlich auch noch Baurechtsverträge auszuhandeln. Während die Linke von dieser ganzen Übung nichts wissen wollte, weil die behauptete Konkurrenz und die angeblich gleich langen Spiesse im Gesundheitswesen sowieso eine Illusion blieben, drängten die bürgerlichen Fraktionen auf einen raschen Entscheid. Sie brachten durch, dass der Kantonsrat noch in der laufenden Legislatur, also vor 2016, eine entsprechende Botschaft behandeln kann – unabhängig vom Entscheid, wie es mit den Um- und Neubauten und dem Gesamtkonzept für die Spitäler weitergehen wird. Das Konzept wird Anfang Oktober vorgestellt. Betont wurde auch, dass man hier das Rad nicht neu erfinden müsse, sondern verschiedene andere Kantone diese Immobilienstrategie bereits umgesetzt hätten. In der Diskussion kam auch die Frage auf, wieso nur die Liegenschaften der Akutspitäler, nicht aber jene der Psychiatrischen Kliniken den Spitalverbunden übertragen werden. Regierung erachtet es als sinnvoll Regierungsrätin Heidi Hanselmann als Gesundheitschefin und RegierungsratWilli Haag als Bauchef betonten ihrerseits, dass diese Übertragung eine sinnvolle Lösung sei. Heidi Hanselmann wies darauf hin, dass der Kanton heute auch an ausserkantonale Hospitalisationen zahlen müsse – das sei teurer, als die Patienten im eigenen Kanton zu behandeln. Diese Konkurrenzsituation stelle Anforderungen an den Ausbaustandard der st.gallischen Spitäler. Deshalb sei es richtig, dass Gebäude und Betrieb zusammengehören. Regierungsrat Willi Haag war mit der Forderung einverstanden, das Geschäft vor 2016 behandlungsreif auszuarbeiten – dies entschied der Rat dann auch. Spitäler den Spitalregionen Die Immobilien der öffentlichen Spitäler könnten den Besitzer wechseln. Kantonsrat und Regierung wollen diese den Spitalregionen übertragen – aber erst nach 2016. Die angefragten CVP-Kantonsräte – beides Ärzte – befürworten das. Valentin Rehli (CVP,Walenstadt): Es geht um die Übertragung der Spitalbauten und deren Liegenschaften an die Spitalverbunde, welche heute noch im Besitz des Kantons sind.Viele Kantone haben diesen Schritt bereits vollzogen. Es besteht deshalb eine gewisse Wettbewerbsverzerrung. Eine eigene Immobiliengesell- schaft wird abgelehnt. Handlungsbedarf ist angesichts der neuen Spitalfinanzierung (Fallpauschalen) ausgewiesen. Öffentliche Spitäler sollen gestärkt werden. Zu den benachbarten Kantonen müssen wir aufAugenhöhe bleiben. Raschere und flexiblere Entscheidungsabläufe sind in diesem Umfeld notwendig. Eine ertragsabhängige Investitionsmöglichkeit ist gefordert. Der Einfluss der Politik wird notwendigerweise zurückgehen. Die endgültige Beschlussfassung soll noch in diese Legislatur (bis 2016) erfolgen. Thomas Warzinek (CVP, Mels): Die Finanzierung der Spitäler wurde in den letzten Jahren elementar verändert. Der Wettbewerb zwischen unseren öffentlichen und den privaten wie auch ausserkantonalen Spitälern hat sich dadurch markant verschärft. Damit unsere öffentlichen Spitäler in ihrer Planung und Entwicklung kei- ne schlechteren Bedingungen haben, müssen ihnen, wie bei den konkurrierenden Spitälern schon längstens geschehen, die Spitalimmobilien übertragen werden. Dieser komplexeVorgang sollte möglichst rasch, einfach und klar vollzogen werden. Zögern schwächt unsere öffentlichen Spitäler. Im Rahmen dieses Geschäftes müssen die zukünftigen Kompetenzen von Kantonsrat, Regierung und Gesundheitsdepartement bezüglich Spitalwesen klar aufgezeigt werden. Ich freue mich, dass der Rat mit sehr grosser Mehrheit das Geschäft unterstützt. (nr) Zürcher Katholiken wollen weg von Chur Die Zürcher Katholiken wollen ein eigenes Bistum. Diese Forderung richtet der Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich in einem Brief an den Churer BischofVitus Huonder. Dieser hält sich noch bedeckt. Von Denise Alig Chur. – Den Zürcher Katholikinnen und Katholiken reichts: Sie wollen weg vom Bistum Chur und dessen konservativem Bischof Vitus Huonder.Wie Benno Schnüriger, der Präsident des Synodalrates der Katholischen Kirche im Kanton Zürich, gegenüber Radio SRF sagte, wurde die Forderung nach einem eigenen Bis- tum Zürich dem Churer Hof in einem Schreiben übermittelt. «Wir haben dem Bischof das entsprechende Gesuch geschickt», sagte Schnüriger. Man habe Huonder geschrieben, dass man das Gespräch mit ihm suche, um in dieser Angelegenheit gemeinsam eine Lösung zu finden. Noch «kein Kommentar» vom Hof Giuseppe Gracia, Medienverantwortlicher des Bistums Chur, bestätigte den Eingang des Schreibens der Exekutive der Katholischen Kirche im Kanton Zürich und dessen Kenntnisnahme durch Bischof Vitus Huonder. Inhaltlich will sich der Hof aber noch nicht dazu äussern. «Es laufen noch interne Gespräche», so Gracia. Nach deren Abschluss werde man die Verfasser des Briefes nach Chur zu einem Gespräch einladen. «Erst danach wird öffentlich kommuniziert.» «Eine realistische Möglichkeit» Die Idee, ein eigenes Bistum Zürich zu schaffen, ist nicht neu. So hatten die Zürcher Katholiken vor 25 Jahren aus Protest gegen die Ernennung von Wolfgang Haas zum Bischof von Chur schon die gleiche Forderung aufgestellt – damals an die Adresse der Schweizer Bischofskonferenz. Seither hat diese Pläne für ein Bistum Zürich beziehungsweise für eine Neueinteilung der Schweizer Bistümer in der Schublade. Dass diese Pläne nun aufgrund des neuen Zürcher Vorstosses wieder hervorgeholt werden könnten, hält Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz, für möglich, wie er sagte. «Es ist eine rea- listische Möglichkeit, dass eine Neueinteilung zustandekommt, zumal die kirchlichen Gremien sich schon früher dafür ausgesprochen haben.» Zuerst wolle die Bischofskonferenz aber abwarten, was die Gespräche zwischen Bischof Huonder und der Zürcher Landeskirche ergäben. Die Katholische Kirche Zürich wurde erst vor 50 Jahren anerkannt, da die Katholiken in der Stadt des Reformators Ulrich Zwingli lange einen schweren Stand hatten. Nach deren Anerkennung wurde sie dem Bistum Chur zugewiesen, gewissermassen als kirchenpolitische Beigabe. Die Befürworter eines eigenen Bistums Zürich argumentieren denn auch, dass die Zugehörigkeit der immer noch wachsenden Zürcher Kirche zum Bistum Chur nicht mehr zeitgemäss sei. Balkonsturz wegen Baupfusch Es war wohl ein Suizid Der Einsturz von vier Balkonen in Rapperswil-Jona ist geklärt: Gravierende Baumängel sind die Ursache. Das zeigt das Gutachten der Staatsanwaltschaft. Von Roland Lieberherr Rapperswil-Jona. – Der Schock sass tief:Am 11. Juli kurz vor 18 Uhr passiert das Unglück. Im Mehrfamilienhaus an der Alten Jonastrasse 65 in Rapperswil-Jona löst sich plötzlich der Balkon im vierten Stock. Mit lautem Getöse stürzt er in die Tiefe – und reisst drei darunterliegende Balkone mit. Es grenzt an ein Wunder, dass niemand verletzt wird, als die Trümmer zu Boden donnern. Was Bewohner bereits damals vermuteten, bestätigt jetzt auf Anfrage die St. Galler Staatsanwaltschaft, die den Fall untersucht hat. Ursache für den Balkoneinsturz ist definitiv ein Baufehler. «Das belegt das entsprechende Gutachten», sagt Sprecherin Natalie Häusler. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Balkonkonstruktion falsch ausgeführt wurde. Konkret fehlten in den Betonböden der Balkone die Armierungseisen. Diese gewährleisten im Normalfall die Tragsicherheit der Balkone. Da der Baupfusch am Mehrfamilienhaus bereits über 40 Jahre zurückliegt, ist der Fall für die Staatsanwaltschaft strafrechtlich verjährt. Dass jemand für die Baumängel zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist sehr unwahrscheinlich. Die 14 Stockwerkeigentümer des Hauses müssen die hohen Kosten für die Sanierung sämtlicher Balkone wohl selbst berappen. Kriessern/St. Gallen. – Nach dem Todesfall vom Freitagabend auf der Autobahn A13 bei Kriessern geht die Staatsanwaltschaft aufgrund der ersten Untersuchungen von einem Suizid aus. Die verstorbene Frau sei höchstwahrscheinlich von der Brücke vor der Einfahrt zur Raststätte Kriessern gesprungen, heisst es in einer Medienmitteilung. Zur Klärung des Falles werden immer noch Zeugen gesucht. Insbesondere die Person, welche die Frau als erste überrollt hatte, ist noch unbekannt. Mehrfach überfahren Erste Untersuchungsergebnisse ergaben, dass sich die verstorbene Frau höchstwahrscheinlich selbst töten wollte, indem sie von der Brücke vor der Einfahrt zur Raststätte Kriessern auf die A13 sprang. Ob die Frau bereits tot war, als sie danach von meh- reren Fahrzeugen überrollt wurde, ist unklar. Aufgrund von ersten Spurenauswertungen des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei St.Gallen wird angenommen, dass die 26-jährige Frau, deren Fahrzeug sich nach einem versuchten Ausweichmanöver überschlagen hatte, nicht als erste über die Frau gerollt ist. Polizei sucht Zeugen Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei St.Gallen suchen zur Klärung des Falles weiterhin Zeugen. Insbesondere wird nach derjenigen Person gesucht, welche die Frau als erste überrollt hatte. Personen, welche diesbezügliche Angaben machen können, werden gebeten, sich mit dem PolizeistützpunktThal (Tel. 058 229 80 00) in Verbindung zu setzen. Die Identität der verstorbenen Frau steht noch nicht eindeutig fest. (sa)
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