Wie weiter mit Spitalbauten? - Valentin Rehli

MITTWOCH, 18. SEPTEMBER 2013
Am Dienstag im
St. Galler Kantonsrat
• Die Spitalimmobilien sollen den
jeweiligen Spitalverbunden übertragen werden – unabhängig von
den anstehenden Sanierungen.
Der Kantonsrat hiess entsprechende Anträge im Rahmen eines Berichtes gut. Der Rat verlangte, dass
die Botschaft für ein solches Geschäft noch vor 2016 vorzulegen
sei.
• Der Bericht über das Energiekonzept im Teilbereich Strom wurde diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die SP-Initiative, die pro
Jahr 50 Millionen Franken für
Energiespar- und -fördermassnahmen verlangt, wurde aber abgelehnt. Der Gegenvorschlag erhöht
die Mittel für die Förderprogramme von heute 2,4 auf künftig 5,4
Millionen Franken.
• Die Revision des Finanzausgleichs- und des Pflegefinanzierungsgesetzes konnte der Rat am
Dienstagnachmittag nicht abschliessen. Die Fraktionen begaben sich auf die traditionellenAusflüge. (psg)
Kein «Fall Carlos» im
Kanton St. Gallen
Im Kanton St. Gallen gibt es
keinen «Fall Carlos» wie im
Kanton Zürich: Die St. Galler
Regierung hat eine dringliche
SVP-Interpellation mit dem
Titel «Zu viel Therapie – zu
wenig Strafe auch im Kanton
St. Gallen?» beantwortet.
St. Gallen. – Die SVP hatte mit ihrem
Vorstoss Fragen gestellt wie beispielsweise: «Wie viele Fälle von Einzeltherapien (‘Sonder-Settings’) für straffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene, die eine stationäre Betreuung ausserhalb der dafür vorgesehenenVollzugsinstitutionen bekommen,
gibt es im Kanton St.Gallen?»
Die St.Galler Regierung antwortete
darauf, die Jugendanwaltschaft führe
keine «Sonder-Settings», die mit dem
«Fall Carlos» vergleichbar wären, weder hinsichtlich der Massnahmekosten noch hinsichtlich der Ausgestaltung der Massnahmen.
Die St.Galler Jugendanwaltschaft
habe im Moment 48 Jugendliche in
anerkannten Einrichtungen untergebracht. Diese Unterbringungen kosten laut Regierung monatlich 4300 bis
25 600 Franken. Dabei handle es sich
um Bruttokosten, einschliesslich der
Therapien. Am teuersten seien auf
drei Monate beschränkte Unterbringungen in der geschlossenen Wohngruppe im Massnahmenzentrum
«Platanenhof». (sda)
Interessenkonflikt im
Gesundheitswesen?
St. Gallen. – Die St.Galler Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann
(SP, Walenstadt) ist auch Präsidentin
des Verwaltungsrates der Spitalverbunde. Dadurch entstünden Interessenkonflikte, sind die Fraktionen von
SVP und FDP der Meinung – beide
Parteien wollen das rasch ändern.
Die Fraktionen der beiden bürgerlichen Parteien haben gestern im Kantonsrat wie angekündigt eine entsprechende Motion eingereicht. Das Gesetz über die Spitalverbunde müsse
dahingehend geändert werden, dass
dieVorsteherin oder derVorsteher des
Gesundheitsdepartements nicht den
Spitalverbunde-Verwaltungsrat präsidieren dürfe.
Die heute von Heidi Hanselmann
eingenommene Doppelrolle habe sich
mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung akzentuiert, schreiben
die Fraktionen von SVP und FDP in
ihrem Vorstoss. (sda)
KANTONSRAT / OSTSCHWEIZ
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Wie weiter mit Spitalbauten?
Immobilien der öffentlichen
Spitäler im Kanton St. Gallen
sollen künftig nicht mehr dem
Kanton oder den Gemeinden
gehören, sondern den Spitalregionen – unabhängig davon,
wie es mit dem Sanierungsprogramm für Spitäler weitergeht.
Von René Hornung
St. Gallen. – In einem Bericht legte
die St.Galler Regierung ihre Immobilienstrategie für die Spitalverbunde
vor. Gestern diskutierte der Kantonsrat darüber. Regierung und vorberatende Kommission waren sich weitgehend einig: Weil die Spitalfinanzierung mit den Fallpauschalen und der
Aufteilung der Kosten zwischen
Krankenkassen und Kantonen neu
geregelt wurde, drängt sich auch eine
neue Immobilienstrategie auf. Die
Fallpauschalen decken nämlich auch
Investitionskosten und Abschreibungen ab.Alle Kantone diskutieren deshalb gegenwärtig über die Spitalimmobilien.
Spitäler den Spitalregionen
In Zukunft sollen auch im Kanton
St.Gallen die Gebäude der öffentlichen Spitäler direkt den jeweiligen
Spitalregionen gehören. Das verlangt
allerdings nach aufwendigen Bewertungsverfahren. Klar war für den Kantonsrat, dass alle Gebäude übertragen
werden sollen, auch jene, in denen eigentliche «Nebenbetriebe» untergebracht sind. Noch abzuklären bleibt
allerdings, ob nur die Gebäude selbst
oder auch die betreffenden Grundstücke die Hand wechseln sollen. Je nach
Entscheid sind später nämlich auch
noch Baurechtsverträge auszuhandeln.
Während die Linke von dieser ganzen Übung nichts wissen wollte, weil
die behauptete Konkurrenz und die
angeblich gleich langen Spiesse im
Gesundheitswesen sowieso eine Illusion blieben, drängten die bürgerlichen Fraktionen auf einen raschen
Entscheid. Sie brachten durch, dass
der Kantonsrat noch in der laufenden
Legislatur, also vor 2016, eine entsprechende Botschaft behandeln
kann – unabhängig vom Entscheid,
wie es mit den Um- und Neubauten
und dem Gesamtkonzept für die Spitäler weitergehen wird. Das Konzept
wird Anfang Oktober vorgestellt.
Betont wurde auch, dass man hier
das Rad nicht neu erfinden müsse,
sondern verschiedene andere Kantone diese Immobilienstrategie bereits
umgesetzt hätten.
In der Diskussion kam auch die Frage auf, wieso nur die Liegenschaften
der Akutspitäler, nicht aber jene der
Psychiatrischen Kliniken den Spitalverbunden übertragen werden.
Regierung erachtet es als sinnvoll
Regierungsrätin Heidi Hanselmann
als Gesundheitschefin und RegierungsratWilli Haag als Bauchef betonten ihrerseits, dass diese Übertragung
eine sinnvolle Lösung sei. Heidi Hanselmann wies darauf hin, dass der
Kanton heute auch an ausserkantonale Hospitalisationen zahlen müsse –
das sei teurer, als die Patienten im eigenen Kanton zu behandeln. Diese
Konkurrenzsituation stelle Anforderungen an den Ausbaustandard der
st.gallischen Spitäler. Deshalb sei es
richtig, dass Gebäude und Betrieb zusammengehören.
Regierungsrat Willi Haag war mit
der Forderung einverstanden, das Geschäft vor 2016 behandlungsreif auszuarbeiten – dies entschied der Rat
dann auch.
Spitäler den Spitalregionen
Die Immobilien der öffentlichen Spitäler könnten den Besitzer wechseln.
Kantonsrat und Regierung wollen
diese den Spitalregionen übertragen
– aber erst nach 2016. Die angefragten CVP-Kantonsräte – beides Ärzte
– befürworten das.
Valentin Rehli (CVP,Walenstadt): Es
geht um die Übertragung der Spitalbauten und
deren Liegenschaften an
die Spitalverbunde, welche
heute
noch im Besitz des Kantons sind.Viele Kantone
haben diesen
Schritt
bereits vollzogen. Es besteht deshalb
eine gewisse Wettbewerbsverzerrung. Eine eigene Immobiliengesell-
schaft wird abgelehnt. Handlungsbedarf ist angesichts der neuen Spitalfinanzierung (Fallpauschalen) ausgewiesen. Öffentliche Spitäler sollen
gestärkt werden. Zu den benachbarten Kantonen müssen wir aufAugenhöhe bleiben. Raschere und flexiblere Entscheidungsabläufe sind in diesem Umfeld notwendig. Eine ertragsabhängige Investitionsmöglichkeit
ist gefordert. Der Einfluss der Politik
wird notwendigerweise zurückgehen. Die endgültige Beschlussfassung soll noch in diese Legislatur (bis
2016) erfolgen.
Thomas Warzinek (CVP, Mels): Die
Finanzierung der Spitäler wurde in
den letzten Jahren elementar verändert. Der Wettbewerb zwischen unseren öffentlichen und den privaten
wie auch ausserkantonalen Spitälern
hat sich dadurch markant verschärft.
Damit unsere öffentlichen Spitäler in
ihrer Planung und Entwicklung kei-
ne schlechteren Bedingungen haben,
müssen ihnen, wie bei
den konkurrierenden
Spitälern
schon längstens geschehen, die Spitalimmobilien übertragen werden.
Dieser komplexeVorgang sollte möglichst rasch,
einfach und klar vollzogen werden.
Zögern schwächt unsere öffentlichen
Spitäler.
Im Rahmen dieses Geschäftes
müssen die zukünftigen Kompetenzen von Kantonsrat, Regierung und
Gesundheitsdepartement bezüglich
Spitalwesen klar aufgezeigt werden.
Ich freue mich, dass der Rat mit sehr
grosser Mehrheit das Geschäft unterstützt. (nr)
Zürcher Katholiken wollen weg von Chur
Die Zürcher Katholiken wollen
ein eigenes Bistum. Diese
Forderung richtet der Synodalrat der Katholischen Kirche im
Kanton Zürich in einem Brief
an den Churer BischofVitus
Huonder. Dieser hält sich noch
bedeckt.
Von Denise Alig
Chur. – Den Zürcher Katholikinnen
und Katholiken reichts: Sie wollen
weg vom Bistum Chur und dessen
konservativem Bischof Vitus Huonder.Wie Benno Schnüriger, der Präsident des Synodalrates der Katholischen Kirche im Kanton Zürich, gegenüber Radio SRF sagte, wurde die
Forderung nach einem eigenen Bis-
tum Zürich dem Churer Hof in einem
Schreiben übermittelt. «Wir haben
dem Bischof das entsprechende Gesuch geschickt», sagte Schnüriger.
Man habe Huonder geschrieben, dass
man das Gespräch mit ihm suche, um
in dieser Angelegenheit gemeinsam
eine Lösung zu finden.
Noch «kein Kommentar» vom Hof
Giuseppe Gracia, Medienverantwortlicher des Bistums Chur, bestätigte
den Eingang des Schreibens der Exekutive der Katholischen Kirche im
Kanton Zürich und dessen Kenntnisnahme durch Bischof Vitus Huonder.
Inhaltlich will sich der Hof aber noch
nicht dazu äussern. «Es laufen noch
interne Gespräche», so Gracia. Nach
deren Abschluss werde man die Verfasser des Briefes nach Chur zu einem
Gespräch einladen. «Erst danach wird
öffentlich kommuniziert.»
«Eine realistische Möglichkeit»
Die Idee, ein eigenes Bistum Zürich
zu schaffen, ist nicht neu. So hatten
die Zürcher Katholiken vor 25 Jahren
aus Protest gegen die Ernennung von
Wolfgang Haas zum Bischof von Chur
schon die gleiche Forderung aufgestellt – damals an die Adresse der
Schweizer Bischofskonferenz. Seither
hat diese Pläne für ein Bistum Zürich
beziehungsweise für eine Neueinteilung der Schweizer Bistümer in der
Schublade. Dass diese Pläne nun aufgrund des neuen Zürcher Vorstosses
wieder hervorgeholt werden könnten,
hält Walter Müller, Sprecher der
Schweizer Bischofskonferenz, für
möglich, wie er sagte. «Es ist eine rea-
listische Möglichkeit, dass eine Neueinteilung zustandekommt, zumal die
kirchlichen Gremien sich schon früher dafür ausgesprochen haben.» Zuerst wolle die Bischofskonferenz aber
abwarten, was die Gespräche zwischen Bischof Huonder und der Zürcher Landeskirche ergäben.
Die Katholische Kirche Zürich wurde erst vor 50 Jahren anerkannt, da
die Katholiken in der Stadt des Reformators Ulrich Zwingli lange einen
schweren Stand hatten. Nach deren
Anerkennung wurde sie dem Bistum
Chur zugewiesen, gewissermassen als
kirchenpolitische Beigabe. Die Befürworter eines eigenen Bistums Zürich
argumentieren denn auch, dass die
Zugehörigkeit der immer noch wachsenden Zürcher Kirche zum Bistum
Chur nicht mehr zeitgemäss sei.
Balkonsturz wegen Baupfusch Es war wohl ein Suizid
Der Einsturz von vier Balkonen
in Rapperswil-Jona ist geklärt:
Gravierende Baumängel sind
die Ursache. Das zeigt das Gutachten der Staatsanwaltschaft.
Von Roland Lieberherr
Rapperswil-Jona. – Der Schock sass
tief:Am 11. Juli kurz vor 18 Uhr passiert das Unglück. Im Mehrfamilienhaus an der Alten Jonastrasse 65 in
Rapperswil-Jona löst sich plötzlich
der Balkon im vierten Stock. Mit
lautem Getöse stürzt er in die Tiefe –
und reisst drei darunterliegende Balkone mit. Es grenzt an ein Wunder,
dass niemand verletzt wird, als die
Trümmer zu Boden donnern.
Was Bewohner bereits damals vermuteten, bestätigt jetzt auf Anfrage
die St. Galler Staatsanwaltschaft, die
den Fall untersucht hat. Ursache für
den Balkoneinsturz ist definitiv ein
Baufehler. «Das belegt das entsprechende Gutachten», sagt Sprecherin
Natalie Häusler.
Das Gutachten kommt zum
Schluss, dass die Balkonkonstruktion falsch ausgeführt wurde. Konkret
fehlten in den Betonböden der Balkone die Armierungseisen. Diese gewährleisten im Normalfall die Tragsicherheit der Balkone.
Da der Baupfusch am Mehrfamilienhaus bereits über 40 Jahre zurückliegt, ist der Fall für die Staatsanwaltschaft strafrechtlich verjährt.
Dass jemand für die Baumängel zur
Rechenschaft gezogen werden kann,
ist sehr unwahrscheinlich. Die 14
Stockwerkeigentümer des Hauses
müssen die hohen Kosten für die Sanierung sämtlicher Balkone wohl
selbst berappen.
Kriessern/St. Gallen. – Nach dem Todesfall vom Freitagabend auf der Autobahn A13 bei Kriessern geht die
Staatsanwaltschaft aufgrund der ersten Untersuchungen von einem Suizid aus. Die verstorbene Frau sei
höchstwahrscheinlich von der Brücke
vor der Einfahrt zur Raststätte Kriessern gesprungen, heisst es in einer Medienmitteilung. Zur Klärung des Falles werden immer noch Zeugen gesucht. Insbesondere die Person, welche die Frau als erste überrollt hatte,
ist noch unbekannt.
Mehrfach überfahren
Erste Untersuchungsergebnisse ergaben, dass sich die verstorbene Frau
höchstwahrscheinlich selbst töten
wollte, indem sie von der Brücke vor
der Einfahrt zur Raststätte Kriessern
auf die A13 sprang. Ob die Frau bereits tot war, als sie danach von meh-
reren Fahrzeugen überrollt wurde, ist
unklar. Aufgrund von ersten Spurenauswertungen des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei
St.Gallen wird angenommen, dass die
26-jährige Frau, deren Fahrzeug sich
nach einem versuchten Ausweichmanöver überschlagen hatte, nicht als
erste über die Frau gerollt ist.
Polizei sucht Zeugen
Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei St.Gallen suchen zur Klärung des
Falles weiterhin Zeugen. Insbesondere wird nach derjenigen Person gesucht, welche die Frau als erste überrollt hatte. Personen, welche diesbezügliche Angaben machen können,
werden gebeten, sich mit dem PolizeistützpunktThal (Tel. 058 229 80 00) in
Verbindung zu setzen.
Die Identität der verstorbenen Frau
steht noch nicht eindeutig fest. (sa)