Re: Was ist Kriegsbeute - Derkeiler.com

Re: Was ist Kriegsbeute
Re: Was ist Kriegsbeute
Source: http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/De/de.soc.recht.misc/2010−02/msg00687.html
• From: Stefan Weidenrauch <nightkin@xxxxxx>
• Date: Wed, 10 Feb 2010 00:33:18 +0100
Thomas Hochstein schrieb:
Doch. Wer Eigentum erwirbt, erwirbt auch legales Eigentum; wer kein
Eigentum erwirbt − wie in diesem Fall −, bei dem stellt sich die Frage
nach der Legalität der gar nicht vorhandenen Eigentümerstellung auch
nicht.
Was bitte meinst Du denn mit "legales Eigentum"? Das ist kein Fachbegriff, sondern Laiensprache. Ich habe
versucht, die Laiensprache des OP etwas juristisch aufzuarbeiten.
Und ich versuchte schon oben darauf hinzuweisen, dass es meiner Meinung nach im OP nicht um die Frage
der "Legalität der Eigentümerstellung", wie Du es nennst, geht.
Ich kann Dir zwar nicht folgen, kann Dir aber bestätigen, daß der
Erwerb von Eigentum bspw. an BtM beim üblichen illegalen Handel an §
134 BGB zu scheitern pflegt.
Darum ging es in meinem Beitrag nicht. Ich habe ja sogar unterstellt, *dass* wenn wirksam Eigentum
erworben wird, dennoch eine Sache nicht "legal" wird (was ich unter der Laienbezeichnung von legal
verstehe, habe ich bereits erklärt).
Wieso sollte es angesichts der von Bernhard bereits zitierten Normen
darauf ankommen?
Siehe oben. Eigentum an beweglichen Sachen wird fast immer gem. § 929 BGB übertragen. Beispiel: Ich
übereigne einem Anderen gem. § 929 BGB eine völlig authentisch nachempfundene SS−Uniform (oder
ähnliches). Der Andere wird Eigentümer. Trotzdem heißt das nicht, dass der Andere nun eine Sache sein
Eigen nennt, die nicht verboten ("illegal") sein kann. Wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft die Uniform findet,
wird ihn seine lupenreine Eigentümerstellung also nicht vor einem Strafverfahren schützen.
In diese Richtung zielte meinem Verständnis nach Markus' Frage. Auf gutgläubigen Erwerb würde es nach
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Re: Was ist Kriegsbeute
diesem Verständnis nicht ankommen. Macht aber keinen Sinn, jetzt weiter darüber zu diskutieren, bevor sich
der Ersteller mal zu dieser Frage geäußert hat.
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