BGB Eigentumsübertragung

Lerninsel
Eigentumsübertragung nach BGB
Wirtschaftslehre
Merkregeln (Arbeit mit dem Gesetzestext):
Unterscheidung von Schuldrecht und Sachenrecht
Das Schuldrecht befasst sich mit der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Personen (=
schuldrechtliche Forderungen (beispielsweise Ansprüche aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB). Das
Sachenrecht befasst sich mit den Rechten der Personen an Sachen (=dingliche Rechte, z.B.
Eigentum).
Unterscheidung Besitz und Eigentum
Besitz beschreibt die tatsächliche körperliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB).
Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache (§ 903 BGB).
Formen der Eigentumsübertragung
Eigentum geht nach BGB über:





bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§ 929 Satz 1)
bei Grundstücken durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 925 (1) Satz 1)
bei bereits im Besitz befindlichen Sachen durch „schlichte“ Einigung (§ 929 Satz 2)
bei z.Zt. nicht im Besitz befindlichen Sachen durch Einigung und Abtretung des
Herausgabeanspruches (§ 931)
bei Sicherungsübereignung durch Einigung und die Vereinbarung eines Besitzkonstitutes (§ 930)
Formvorschriften für Eigentumsübertragung
Beim Erwerb von Grundstücken muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein (§ 311 b (1) BGB).
Erweiternde Übungen:
Beurteilen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob in nachfolgenden Fällen eine wirksame
Eigentumsübertragung stattgefunden hat:
1. Jim Beam hat in einer Kneipe 10 Flaschen guten Whisky gestohlen und schenkt sie Jack Daniels.
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2. Johnny Walker verkauft an Drew Barrymore wertvolle Whiskygläser. Diese hatte er vor 1 Woche
von Jim Beam geliehen bekommen. Drew Barrymore ging davon aus, dass diese Johnny Walker
gehörten.
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Eigentumsübertragung nach BGB
Wirtschaftslehre
Merkregeln:
Unterscheidung von Schuldrecht und Sachenrecht
Das Schuldrecht befasst sich mit der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Personen (=
schuldrechtliche Forderungen (beispielsweise Ansprüche aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB). Das
Sachenrecht befasst sich mit den Rechten der Personen an Sachen (=dingliche Rechte, z.B.
Eigentum).
Unterscheidung Besitz und Eigentum
Besitz beschreibt die tatsächliche körperliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB).
Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache (§ 903 BGB).
Formen der Eigentumsübertragung
Eigentum geht nach BGB über:





bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§ 929 Satz 1)
bei Grundstücken durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 925 (1) Satz 1)
bei bereits im Besitz befindlichen Sachen durch „schlichte“ Einigung (§ 929 Satz 2)
bei z.Zt. nicht im Besitz befindlichen Sachen durch Einigung und Abtretung des
Herausgabeanspruches (§ 931)
bei Sicherungsübereignung durch Einigung und die Vereinbarung eines Besitzkonstitutes (§ 930)
Formvorschriften für Eigentumsübertragung
Beim Erwerb von Grundstücken muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein (§ 311 b (1) BGB).
Erweiternde Übungen:
Beurteilen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob in nachfolgenden Fällen eine wirksame
Eigentumsübertragung stattgefunden hat:
1. Jim Beam hat in einer Kneipe 10 Flaschen guten Whisky gestohlen und schenkt sie Jack Daniels.
Nein, weil ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen nicht möglich ist (§ 935 BGB).
2. Johnny Walker verkauft an Drew Barrymore wertvolle Whiskygläser. Diese hatte er vor 1 Woche
von Jim Beam geliehen bekommen. Drew Barrymore ging davon aus, dass diese Johnny Walker
gehörten.
Ja, weil gutgläubiger Erwerb von sogenannten „Nichteigentümern“ möglich ist (§ 932 BGB).
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