Lerninsel Eigentumsübertragung nach BGB Wirtschaftslehre Merkregeln (Arbeit mit dem Gesetzestext): Unterscheidung von Schuldrecht und Sachenrecht Das Schuldrecht befasst sich mit der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Personen (= schuldrechtliche Forderungen (beispielsweise Ansprüche aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB). Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechten der Personen an Sachen (=dingliche Rechte, z.B. Eigentum). Unterscheidung Besitz und Eigentum Besitz beschreibt die tatsächliche körperliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache (§ 903 BGB). Formen der Eigentumsübertragung Eigentum geht nach BGB über: bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§ 929 Satz 1) bei Grundstücken durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 925 (1) Satz 1) bei bereits im Besitz befindlichen Sachen durch „schlichte“ Einigung (§ 929 Satz 2) bei z.Zt. nicht im Besitz befindlichen Sachen durch Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruches (§ 931) bei Sicherungsübereignung durch Einigung und die Vereinbarung eines Besitzkonstitutes (§ 930) Formvorschriften für Eigentumsübertragung Beim Erwerb von Grundstücken muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein (§ 311 b (1) BGB). Erweiternde Übungen: Beurteilen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob in nachfolgenden Fällen eine wirksame Eigentumsübertragung stattgefunden hat: 1. Jim Beam hat in einer Kneipe 10 Flaschen guten Whisky gestohlen und schenkt sie Jack Daniels. _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ 2. Johnny Walker verkauft an Drew Barrymore wertvolle Whiskygläser. Diese hatte er vor 1 Woche von Jim Beam geliehen bekommen. Drew Barrymore ging davon aus, dass diese Johnny Walker gehörten. _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ © Fachbereich Steuern Lerninsel Eigentumsübertragung nach BGB Wirtschaftslehre Merkregeln: Unterscheidung von Schuldrecht und Sachenrecht Das Schuldrecht befasst sich mit der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Personen (= schuldrechtliche Forderungen (beispielsweise Ansprüche aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB). Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechten der Personen an Sachen (=dingliche Rechte, z.B. Eigentum). Unterscheidung Besitz und Eigentum Besitz beschreibt die tatsächliche körperliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Eigentum beschreibt die rechtliche Herrschaft über eine Sache (§ 903 BGB). Formen der Eigentumsübertragung Eigentum geht nach BGB über: bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§ 929 Satz 1) bei Grundstücken durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 925 (1) Satz 1) bei bereits im Besitz befindlichen Sachen durch „schlichte“ Einigung (§ 929 Satz 2) bei z.Zt. nicht im Besitz befindlichen Sachen durch Einigung und Abtretung des Herausgabeanspruches (§ 931) bei Sicherungsübereignung durch Einigung und die Vereinbarung eines Besitzkonstitutes (§ 930) Formvorschriften für Eigentumsübertragung Beim Erwerb von Grundstücken muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein (§ 311 b (1) BGB). Erweiternde Übungen: Beurteilen Sie unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, ob in nachfolgenden Fällen eine wirksame Eigentumsübertragung stattgefunden hat: 1. Jim Beam hat in einer Kneipe 10 Flaschen guten Whisky gestohlen und schenkt sie Jack Daniels. Nein, weil ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen nicht möglich ist (§ 935 BGB). 2. Johnny Walker verkauft an Drew Barrymore wertvolle Whiskygläser. Diese hatte er vor 1 Woche von Jim Beam geliehen bekommen. Drew Barrymore ging davon aus, dass diese Johnny Walker gehörten. Ja, weil gutgläubiger Erwerb von sogenannten „Nichteigentümern“ möglich ist (§ 932 BGB). © Fachbereich Steuern
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