An den Generalsekretär der Österreichischen Volkspartei Mag. Gernot Blümel ÖVP Bundespartei Lichtenfelsgasse 7 1010 Wien Antrag des Österreichischen Wirtschaftsbundes, des Österreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes und des Österreichischen Bauernbundes vom 12. Mai 2015 an den Bundesparteitag der Österreichischen Volkspartei betreffend Eigentum stärkt Familien, Schutz des Eigentums (Privateigentum muss Zukunft haben) und Sicherung der Eigentumsrechte Eigentum ist unabdingbarer Bestandteil menschlicher Freiheit und Selbstbestimmung. Auch die katholische Soziallehre sieht Eigentum als notwendigen Faktor zur Verwirklichung der individuellen Freiheit jedes Einzelnen und seiner Familie. Gleichzeitig wird die Familie seitens der ÖVP als „Keimzelle der Gesellschaft“ erachtet. Es sind christlich-soziale Werte wie die Weitergabe über Generationen in der Familie, der Substanzerhalt, beziehungsweise eine nachhaltige Bewirtschaftung, die mit Eigentum geschaffen und erhalten werden. Die Chance sich etwas aufzubauen, das einem selber gehört, initiiert Leistungsanreiz, Verantwortung sowie wirtschaftliche Weiterentwicklung und trägt besonders zu gesellschaftlichem Wohlstand und Stabilität in Österreich bei. Zudem wird in der europäischen Grundrechtscharta das Eigentumsrecht als zentraler Grundsatz in der Europäischen Union hervorgehoben. Das Thema „Eigentum & Familie“ ist ein übergreifendes Thema und betrifft die gesamte ÖVP. Die ÖVP sieht im Eigentum einen zentralen Wert, den es zu schützen gilt. Dieser Wert spiegelt auch eine der Grundlagen der ÖVP-Kernkompetenzen – das Wirtschaftsverständnis wider. Es liegt in unserer Verantwortung mit einem klaren Bekenntnis zum Eigentum, die Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht zu vertreten – angefangen vom klassischen Haus- und Wohnungseigentümer, über Gewerbetreibende, den Land- und Forstwirte, bis hin zu kleinen, mittleren und international tätigen Unternehmen. In diesem Sinne hat eine christdemokratische Partei dafür Sorge zu tragen, dass Eigentum leistbar bleibt, sowohl im privaten als auch betrieblichen Bereich. Es muss auch klarer Auftrag sein, eine „Nation von Eigentümern“ anzustreben, die selbstbestimmt, frei und unabhängig von staatlichen Einflüssen ist. Die Bedeutung von Eigentum wird in den öffentlichen und politischen Debatten nicht ausreichend gewürdigt, vielfach wird nicht gesehen, dass es das private Eigentum ist, das die Voraussetzung für unseren Wohlstand schafft – vielmehr werden Neiddebatten geschürt und Eigentum als unredlich dargestellt. Daher muss alles daran gesetzt werden, dass Eigentum in der öffentlichen Diskussion wieder den Stellenwert bekommt, der ihm gebührt. In diesem Zusammenhang hat auch das Bildungswesen dafür Sorge zu tragen, Eigentum als anzustrebendes Ziel zu kommunizieren und Wege darzustellen, dieses auch zu erreichen. Der ÖWB, der ÖAAB und der ÖBB stellen daher den Antrag, der Bundesparteitag der Österreichischen Volkspartei am 12. Und 13. Mai 2015 wolle beschließen, dass alle Funktionäre und Organe der Österreichischen Volkspartei, insbesondere im Rahmen der Regierungsbeteiligung Forderung mittragen, durchsetzen und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen: • „Prinzip des Privategientums“: Die Österreichische Volkspartei bekennt sich klar zum Prinzip des starken und freien Privateigentums. Dieses Prinzip ist die Basis für die persönliche Freiheit, die ökosoziale Marktwirtschaft und Grundlage für die gesamtgesellschaftliche Wohlstandsentwicklung in Österreich und Europa. Eine breite Eigentumsstreuung trägt zur Stabilität einer demokratischen Gesellschaft bei. • „Wunsch nach Eigentum“: Einbeziehung des „Wertes von Eigentum“ als Querschnittsmaterie in den Schulunterricht, insbesondere Ausweitung des Wirtschaftskunde Unterrichts, wie Eigentum finanziert werden kann, welche ökonomischen Vorteile es bringt und wie es sich positiv auf verschiedenste Lebensbereiche auswirkt (z.B. Altersvorsorge). • „Möglichkeit Eigentum zu erwerben und zu behalten“: Jede politische Entscheidung der ÖVP muss unter der Prämisse stehen, Eigentum erwerben und auch behalten zu können. Das Eigentum wird ausgehöhlt und verliert seinen Wert, wenn es durch staatliche Maßnahmen keinen Ertrag abwerfen kann und vor allem über seine Ertragsmöglichkeit hinausgehend besteuert wird. Zur Sicherung des Eigentums als zentrale Grundlage unseres Gesellschaftssystems muss die Ertragsmöglichkeit gestärkt werden. Privateigentum muss Zukunft haben. In diesem Sinne gilt es: • o Steuerliche Rahmenbedingungen zu optimieren. Die ÖVP hat dafür Sorge zu tragen, dass steuerliche Belastungen von Eigentum so gering als möglich ausfallen. Leistungsund eigentumsfeindliche Anhebungen von bzw. die Einführung neuer Substanzsteuern werden abgelehnt. Vielmehr ist mittel- und langfristig eine Entlastung von Erwerb und Behalt von Eigentum umzusetzen. Nur durch eine generelle steuerliche Entlastung in allen Lebensbereichen kann garantiert werden, dass mehr Geld für den Erwerb von Eigentum bleibt. o Attraktive Finanzierung: Die ÖVP hat dafür Sorge zu tragen, Spar- und Finanzierungsformen, die traditionell für Erwerb von Eigentum genützt werden, attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig sind auch alternative Finanzierungsformen zu attraktivieren, um entsprechendes Ansparen zu ermöglichen. „Übergabe von Eigentum innerhalb der Familie“: Die ÖVP bekennt sich klar zum Familieneigentum, zu den Familienbetrieben und einer generationenübergreifenden und nachhaltigen Bewirtschaftung. Die Eigentumsweitergabe und der Eigentumsübertrag in Familien ist zu ermöglichen und zu garantieren. Die Kosten dafür sind so gering als möglich zu halten. • „Entschädigung“: Bei einer allenfalls notwendigen Inanspruchnahme oder Teilinanspruchnahme von Eigentum aus Gründen des öffentlichen Interesses ist eine rechtzeitige und vollständige Entschädigung für den Verlust oder die Teilinanspruchnahme des Eigentums vorzusehen. • „Eigentumsrechte“: Die Sicherung und Stärkung der Eigentumsrechte muss auch in Zukunft konsequent weiterverfolgt werden. Vertragliche Maßnahmen, wie z.B. Vertragsnaturschutz, haben sich in der Praxis besser bewährt als hoheitliche Einschränkungen oder Vorgaben und sind deshalb jedenfalls vorzuziehen. Sie können nur unter Einbindung und Zustimmung der jeweiligen Eigentümer weiterentwickelt werden. Wien, 12. Mai 2015
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