Antrag BPT ÖBB ÖWB ÖAAB Eigentum

An den Generalsekretär der Österreichischen Volkspartei
Mag. Gernot Blümel
ÖVP Bundespartei
Lichtenfelsgasse 7
1010 Wien
Antrag
des Österreichischen Wirtschaftsbundes, des Österreichischen Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerbundes und des Österreichischen Bauernbundes vom 12. Mai 2015 an den
Bundesparteitag der Österreichischen Volkspartei
betreffend Eigentum stärkt Familien, Schutz des Eigentums (Privateigentum muss Zukunft
haben) und Sicherung der Eigentumsrechte
Eigentum ist unabdingbarer Bestandteil menschlicher Freiheit und Selbstbestimmung. Auch die
katholische Soziallehre sieht Eigentum als notwendigen Faktor zur Verwirklichung der individuellen
Freiheit jedes Einzelnen und seiner Familie. Gleichzeitig wird die Familie seitens der ÖVP als „Keimzelle
der Gesellschaft“ erachtet. Es sind christlich-soziale Werte wie die Weitergabe über Generationen in der
Familie, der Substanzerhalt, beziehungsweise eine nachhaltige Bewirtschaftung, die mit Eigentum
geschaffen und erhalten werden.
Die Chance sich etwas aufzubauen, das einem selber gehört, initiiert Leistungsanreiz, Verantwortung
sowie wirtschaftliche Weiterentwicklung und trägt besonders zu gesellschaftlichem Wohlstand und
Stabilität in Österreich bei. Zudem wird in der europäischen Grundrechtscharta das Eigentumsrecht als
zentraler Grundsatz in der Europäischen Union hervorgehoben.
Das Thema „Eigentum & Familie“ ist ein übergreifendes Thema und betrifft die gesamte ÖVP. Die ÖVP
sieht im Eigentum einen zentralen Wert, den es zu schützen gilt. Dieser Wert spiegelt auch eine der
Grundlagen der ÖVP-Kernkompetenzen – das Wirtschaftsverständnis wider. Es liegt in unserer
Verantwortung mit einem klaren Bekenntnis zum Eigentum, die Interessen einer breiten
Bevölkerungsschicht zu vertreten – angefangen vom klassischen Haus- und Wohnungseigentümer, über
Gewerbetreibende, den Land- und Forstwirte, bis hin zu kleinen, mittleren und international tätigen
Unternehmen.
In diesem Sinne hat eine christdemokratische Partei dafür Sorge zu tragen, dass Eigentum leistbar bleibt,
sowohl im privaten als auch betrieblichen Bereich. Es muss auch klarer Auftrag sein, eine „Nation von
Eigentümern“ anzustreben, die selbstbestimmt, frei und unabhängig von staatlichen Einflüssen ist.
Die Bedeutung von Eigentum wird in den öffentlichen und politischen Debatten nicht ausreichend
gewürdigt, vielfach wird nicht gesehen, dass es das private Eigentum ist, das die Voraussetzung für
unseren Wohlstand schafft – vielmehr werden Neiddebatten geschürt und Eigentum als unredlich
dargestellt. Daher muss alles daran gesetzt werden, dass Eigentum in der öffentlichen Diskussion wieder
den Stellenwert bekommt, der ihm gebührt. In diesem Zusammenhang hat auch das Bildungswesen
dafür Sorge zu tragen, Eigentum als anzustrebendes Ziel zu kommunizieren und Wege darzustellen,
dieses auch zu erreichen.
Der ÖWB, der ÖAAB und der ÖBB stellen daher den
Antrag,
der Bundesparteitag der Österreichischen Volkspartei am 12. Und 13. Mai 2015 wolle beschließen, dass
alle Funktionäre und Organe der Österreichischen Volkspartei, insbesondere im Rahmen der
Regierungsbeteiligung Forderung mittragen, durchsetzen und entsprechende Rahmenbedingungen
schaffen:
•
„Prinzip des Privategientums“: Die Österreichische Volkspartei bekennt sich klar zum Prinzip des
starken und freien Privateigentums. Dieses Prinzip ist die Basis für die persönliche Freiheit, die
ökosoziale
Marktwirtschaft
und
Grundlage
für
die
gesamtgesellschaftliche
Wohlstandsentwicklung in Österreich und Europa. Eine breite Eigentumsstreuung trägt zur
Stabilität einer demokratischen Gesellschaft bei.
•
„Wunsch nach Eigentum“: Einbeziehung des „Wertes von Eigentum“ als Querschnittsmaterie in
den Schulunterricht, insbesondere Ausweitung des Wirtschaftskunde Unterrichts, wie Eigentum
finanziert werden kann, welche ökonomischen Vorteile es bringt und wie es sich positiv auf
verschiedenste Lebensbereiche auswirkt (z.B. Altersvorsorge).
•
„Möglichkeit Eigentum zu erwerben und zu behalten“: Jede politische Entscheidung der ÖVP
muss unter der Prämisse stehen, Eigentum erwerben und auch behalten zu können. Das
Eigentum wird ausgehöhlt und verliert seinen Wert, wenn es durch staatliche Maßnahmen
keinen Ertrag abwerfen kann und vor allem über seine Ertragsmöglichkeit hinausgehend
besteuert wird. Zur Sicherung des Eigentums als zentrale Grundlage unseres
Gesellschaftssystems muss die Ertragsmöglichkeit gestärkt werden. Privateigentum muss
Zukunft haben. In diesem Sinne gilt es:
•
o
Steuerliche Rahmenbedingungen zu optimieren. Die ÖVP hat dafür Sorge zu tragen,
dass steuerliche Belastungen von Eigentum so gering als möglich ausfallen. Leistungsund eigentumsfeindliche Anhebungen von bzw. die Einführung neuer Substanzsteuern
werden abgelehnt. Vielmehr ist mittel- und langfristig eine Entlastung von Erwerb und
Behalt von Eigentum umzusetzen. Nur durch eine generelle steuerliche Entlastung in
allen Lebensbereichen kann garantiert werden, dass mehr Geld für den Erwerb von
Eigentum bleibt.
o
Attraktive Finanzierung: Die ÖVP hat dafür Sorge zu tragen, Spar- und
Finanzierungsformen, die traditionell für Erwerb von Eigentum genützt werden,
attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig sind auch alternative Finanzierungsformen zu
attraktivieren, um entsprechendes Ansparen zu ermöglichen.
„Übergabe von Eigentum innerhalb der Familie“: Die ÖVP bekennt sich klar zum
Familieneigentum, zu den Familienbetrieben und einer generationenübergreifenden und
nachhaltigen Bewirtschaftung. Die Eigentumsweitergabe und der Eigentumsübertrag in Familien
ist zu ermöglichen und zu garantieren. Die Kosten dafür sind so gering als möglich zu halten.
•
„Entschädigung“: Bei einer allenfalls notwendigen Inanspruchnahme oder Teilinanspruchnahme
von Eigentum aus Gründen des öffentlichen Interesses ist eine rechtzeitige und vollständige
Entschädigung für den Verlust oder die Teilinanspruchnahme des Eigentums vorzusehen.
•
„Eigentumsrechte“: Die Sicherung und Stärkung der Eigentumsrechte muss auch in Zukunft
konsequent weiterverfolgt werden. Vertragliche Maßnahmen, wie z.B. Vertragsnaturschutz,
haben sich in der Praxis besser bewährt als hoheitliche Einschränkungen oder Vorgaben und sind
deshalb jedenfalls vorzuziehen. Sie können nur unter Einbindung und Zustimmung der jeweiligen
Eigentümer weiterentwickelt werden.
Wien, 12. Mai 2015