Was zum zum ArbeitsArbeits-und undGesundheitsschutz Gesundheitsschutzgehört gehört Was ÆVerhütung von Arbeitsunfällen ÆVerhütung von Berufskrankheiten ÆVerhütung von arbeitsbedingten Krankheiten ÆVermeidung von Verschleißschäden ÆSchutz des "sittlichen" Empfindens Arbeits-und Gesundheitsschutz ÆSicherung der Arbeitszufriedenheit ÆSicherung der Freizeit ÆSicherung einer menschenwürdigen Unterkunft (Wohnheime) ÆAufenthaltsräume, Waschräume und Toiletten Seite 1 Arbeits-und Gesundheitsschutz Juli 2000 sobi 2000 Betriebsratund undArbeitsschutz Arbeitsschutz Betriebsrat "Gesetzlicher Arbeitsschutz": "Autonomer Arbeitsschutz": beinhaltet alle Gesetze, Verordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Vereinbarungen zwischen BR und AG sollen die Humanisierung der Arbeitswelt sicherstellen §§ Sozialgesetzbuch VII (SGB) Gesetzliche Unfallversicherung BR § 89 BetrVG Sicherheitsbeauftragter § 22 In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten regelt die Zusammenarbeit zwischen BR und den Stellen, die für Arbeitsschutz und Unfallverhütung zuständig sind. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 90 BetrVG garantiert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ArbSichG) Bestellung des Betriebsarztes § 2 Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit § 5 Arbeitsschutzausschuss § 11 Seite 2 Juli 2000 Betriebsvereinbarung sichert den Betriebsrat Unterrichtungs u. Beratungsrechte bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen. § 91 BetrVG widersprechen neue Arbeitsbedingungen "gesicherten arbeitswissenschaftliche" Erkenntnisse, kann der BR Änderungen verlangen. Arbeits-und Gesundheitsschutz sobi 2000 1 Info-Rechte des des BR BR nach nach §§ 80 80 Abs. Abs. 22 BetrVG BetrVG Info-Rechte Æ Vorlage von Unfallstatistiken Unfälle BR Æ Informationen über besondere Arbeitsbelastungen (Bildschirmarbeit, Schichtarbeit etc.) i Æ Angabe über Personen, die besonderen Schutzgesetzen unterliegen (Schwangere, Jugendliche, Schwerbehinderte) Arbeits- und Gesundheitsschutz Æ Vorlage von Gutachten über die Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsbelastungen etc. Æ Vorlage von Unterlagen über die Planung von Neu- u. Umbauten, technischen Anlagen, Veränderung von Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Abläufen i.V. mit § 90 BetrVG Seite 3 Arbeits-und Gesundheitsschutz Juli 2000 Ziff. 7 Arbeits-und undGesundheitsschutz Gesundheitsschutz ArbeitsVerhütung von Berufskrankheiten §87 Verhütung von Berufskrankheiten §87 Mitbestimmungsbereich Mitbestimmungsaufgaben Zweck ist eine effektive Gestaltung des gesetzlichen Arbeitsschutzes durch betriebliche Konkretisierung betrifft alle Maßnahmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der UVV § Verhütung von Arbeitsunfällen § Verhütung von Berufskrankheiten § Verhütung von Gesundheitsgefahren § Humanisierung der Arbeitswelt Experten der Gesundheitsbegriff umfasst Øtechnische und medizinische Aspekte Økörperliche Probleme sowie Ømentale und psychische Belastungen Seite 4 Juli 2000 sobi 2000 Experten BR- Zustimmung bei der Berufung bzw.Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 9 Abs. 3 ASiG) BR-Initiativrecht bei der Erweiterung bzw. Beschränkung der Arbeitsaufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft Arbeits-und Gesundheitsschutz sobi 2000 2 Arbeitsschutz§89 §89BetrVG BetrVG Arbeitsschutz und Umweltschutz Experten Der BR hat beim Arbeitsschutz selbständige Überwachungsrechte und eine Überwachungspflicht Der BR kann hierzu Betriebsbesichtigungen durchführen und unangekündigte Stichproben machen Der BR ist bei allen Unfalluntersuchungen und Fragen der Unfallverhütung zu beteiligen Der BR überwacht auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes durch die ArbN Unfallanzeigen hat der BR zu unterschreiben Der BR unterstützt alle Institutionen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind z.B. ÆGewerbeaufsichtsämter Æstaatliche Gewerbeärzte ÆTÜV ÆBerufsgenossenschaften ÆBaubehörden ÆUmweltschutzbehörde Der BR erhält Kopien von §Betriebsbesichtigungen §Unfalluntersuchungen §Protokolle über Unfallverhütungsmaßnahmen Bei der Bestellung bzw. Abberufung des Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII) hat der BR ein Mitwirkungsrecht Der BR kann Betriebskontrollen durch die jeweilige Aufsichtsbehörde anregen Seite 5 Juli 2000 Arbeits-und Gesundheitsschutz sobi 2000 Unterrichtungs- u. u. Beratungsrechte Beratungsrechte §§ 90 90 BetrVG BetrVG Unterrichtungs- Der Arbeitgeber hat den BR über die Planung von Und mit dem BR zu beraten Ziel: menschengerechte Gestaltung der betrieblichen Arbeitsbedingungen §Neubauten §Umbauten §Erweiterungsbauten §technischen Anlagen Beratungsgegenstand: }technische }organisatorische }wirtschaftliche }finanzielle Fragen }Umweltschutz }arbeitswissenschaftliche §Arbeitsverfahren §Arbeitsabläufen §Arbeitsplätzen rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten i Erkenntnisse BR Seite 6 Juli 2000 Arbeits-und Gesundheitsschutz sobi 2000 3 Mitbestimmungsrechtund undGesundheitsschutz Gesundheitsschutz§§91 91BetrVG BetrVG Mitbestimmungsrecht Widersprechen Veränderungen beim Arbeitsablauf und Umgebung gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen kann der BR fordern BR Maßnahmen zur Abwendung § ergonomische Gestaltung § Einsatz von technische Mitteln § geringere Bandgeschwindigkeit § Abbau von Nachtschichten etc. besondere Belastungen – negative Umgebungseinflüsse §Lärm §Nässe §Vibrationen §Lichtmangel besondere Belastungen – negative Beanspruchung §Arbeitstempo §einseitige Beanspruchung §Zwangshaltung Seite 7 Maßnahmen zur Milderung § Erholzeiten § Mischarbeitsplätze - Gruppenarbeit § Einsatz von Gehörschutz und Brillen § Schutzkleidung etc. Kommt eine Einigung nicht zustande, ent scheidet die Einigungsstelle Maßnahmen zum Ausgleich § Zusatzurlaub § Lohnzuschläge § Duschräume § Ruheräume etc. Arbeits-und Gesundheitsschutz Juli 2000 sobi 2000 Zusammenarbeitmit mitdem demBetriebsrat Betriebsrat --§9 §9ArbSichG ArbSichG Zusammenarbeit Betriebsärzteund undFachkräfte Fachkräftefür fürArbeitssicherheit Arbeitssicherheit Betriebsärzte Betriebsärzte § 9 Abs. 1 Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FfS) arbeiten mit dem BR zusammen BR bei der Bestellung des Betriebsarztes und der FfS hat der BR ein Mitbestimmungsrecht Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 9 Abs. 2 § 87 Abs 1. Ziff. 7 i Kommt eine Einigung nicht zustande, ent scheidet die Einigungsstelle Betriebsärzte und die FfS unterrichten den BR über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Machen sie dem AG Vorschläge, so ist der BR zu informieren. Der BR kann Beratung verlangen Seite 8 Juli 2000 Arbeits-und Gesundheitsschutz sobi 2000 4 Der Arbeitsschutzausschuss Arbeitsschutzausschuss §11 §11 ArbSichG ArbSichG Der Aufgaben: Mitglieder des Arbeitschutzausschusses Beratung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Treffen: mindestens 1x im 1/4 Jahr Vertreter der GL Betriebsarzt § 2 ArbSichG 2 BR- Mitglieder Sicherheitsbeauftragter § 22 Sozialgesetzbuch VII Fachkraft für ArbeitsSicherheit § 5 ArbSichG Æ Wo: in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ÆBerechnung: § Beschäftigte mit bis 20 Std./W. mit Faktor 0,50 § Beschäftigte mit bis 30 Std./W. mit Faktor 0,75 § Beschäftigte mit mehr Std./W. mit Faktor 1 Seite 9 Arbeits-und Gesundheitsschutz Juli 2000 sobi 2000 Der Gesundheitszirkel Gesundheitszirkel (GZ) (GZ) Der Ziel: Reduzierung des Krankenstandes durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen Erfolg Problem Mitglieder im Gesundheitszirkel Zielbestimmung ein Moderator beteiligte MA Durchführung Auswertung Planung GZ Analyse beteiligte MA beteiligte MA Beobachtung Ausführung beteiligte MA Experte GL-Vertreter Lösung Seite 10 Juli 2000 Arbeits-und Gesundheitsschutz BR-Mitglied sobi 2000 5
© Copyright 2025 ExpyDoc