Was zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört Was zum Arbeits

Was zum
zum ArbeitsArbeits-und
undGesundheitsschutz
Gesundheitsschutzgehört
gehört
Was
ÆVerhütung von Arbeitsunfällen
ÆVerhütung von Berufskrankheiten
ÆVerhütung von arbeitsbedingten Krankheiten
ÆVermeidung von Verschleißschäden
ÆSchutz des "sittlichen" Empfindens
Arbeits-und
Gesundheitsschutz
ÆSicherung der Arbeitszufriedenheit
ÆSicherung der Freizeit
ÆSicherung einer menschenwürdigen Unterkunft (Wohnheime)
ÆAufenthaltsräume, Waschräume und Toiletten
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Arbeits-und Gesundheitsschutz
Juli 2000
sobi 2000
Betriebsratund
undArbeitsschutz
Arbeitsschutz
Betriebsrat
"Gesetzlicher Arbeitsschutz":
"Autonomer Arbeitsschutz":
beinhaltet alle Gesetze, Verordnungen
und die Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften.
Vereinbarungen zwischen BR und
AG sollen die Humanisierung der
Arbeitswelt sicherstellen
§§
Sozialgesetzbuch VII (SGB)
Gesetzliche Unfallversicherung
BR
§ 89 BetrVG
Sicherheitsbeauftragter § 22
In Unternehmen mit mehr als
20 Beschäftigten
regelt die Zusammenarbeit zwischen BR
und den Stellen, die für Arbeitsschutz und
Unfallverhütung zuständig sind.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 90 BetrVG
garantiert die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit (ArbSichG)
Bestellung des Betriebsarztes § 2
Bestellung der Fachkraft für
Arbeitssicherheit § 5
Arbeitsschutzausschuss § 11
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Juli 2000
Betriebsvereinbarung
sichert den Betriebsrat Unterrichtungs u. Beratungsrechte bei Veränderungen
der Arbeitsbedingungen.
§ 91 BetrVG
widersprechen neue Arbeitsbedingungen
"gesicherten arbeitswissenschaftliche"
Erkenntnisse, kann der BR Änderungen
verlangen.
Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Info-Rechte des
des BR
BR nach
nach §§ 80
80 Abs.
Abs. 22 BetrVG
BetrVG
Info-Rechte
Æ Vorlage von Unfallstatistiken
Unfälle
BR
Æ Informationen über besondere
Arbeitsbelastungen (Bildschirmarbeit, Schichtarbeit etc.)
i
Æ Angabe über Personen, die
besonderen Schutzgesetzen unterliegen
(Schwangere, Jugendliche,
Schwerbehinderte)
Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Æ Vorlage von Gutachten über die
Gestaltung von Arbeitsverfahren,
Arbeitsbelastungen etc.
Æ Vorlage von Unterlagen über die
Planung von Neu- u. Umbauten,
technischen Anlagen, Veränderung
von Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren
und Abläufen i.V. mit § 90 BetrVG
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Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Ziff. 7
Arbeits-und
undGesundheitsschutz
Gesundheitsschutz
ArbeitsVerhütung
von
Berufskrankheiten
§87
Verhütung von Berufskrankheiten §87
Mitbestimmungsbereich
Mitbestimmungsaufgaben
Zweck ist eine effektive Gestaltung
des gesetzlichen Arbeitsschutzes
durch betriebliche Konkretisierung
betrifft alle Maßnahmen,
im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften oder der UVV
§ Verhütung von Arbeitsunfällen
§ Verhütung von Berufskrankheiten
§ Verhütung von Gesundheitsgefahren
§ Humanisierung der Arbeitswelt
Experten
der Gesundheitsbegriff umfasst
Øtechnische und medizinische
Aspekte
Økörperliche Probleme sowie
Ømentale und psychische Belastungen
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Juli 2000
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Experten
BR- Zustimmung bei der Berufung
bzw.Abberufung von Betriebsärzten
und Fachkräften für Arbeitssicherheit
(§ 9 Abs. 3 ASiG)
BR-Initiativrecht bei der Erweiterung bzw.
Beschränkung der Arbeitsaufgaben des
Betriebsarztes und der Fachkraft
Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Arbeitsschutz§89
§89BetrVG
BetrVG
Arbeitsschutz
und Umweltschutz
Experten
Der BR hat beim Arbeitsschutz selbständige
Überwachungsrechte und eine Überwachungspflicht
Der BR kann hierzu Betriebsbesichtigungen durchführen und unangekündigte Stichproben machen
Der BR ist bei allen Unfalluntersuchungen
und Fragen der Unfallverhütung zu beteiligen
Der BR überwacht auch die Einhaltung des
Arbeitsschutzes durch die ArbN
Unfallanzeigen hat der BR zu unterschreiben
Der BR unterstützt alle Institutionen, die
für den Arbeitsschutz zuständig sind z.B.
ÆGewerbeaufsichtsämter
Æstaatliche Gewerbeärzte
ÆTÜV
ÆBerufsgenossenschaften
ÆBaubehörden
ÆUmweltschutzbehörde
Der BR erhält Kopien von
§Betriebsbesichtigungen
§Unfalluntersuchungen
§Protokolle über Unfallverhütungsmaßnahmen
Bei der Bestellung bzw. Abberufung des
Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII) hat
der BR ein Mitwirkungsrecht
Der BR kann Betriebskontrollen durch
die jeweilige Aufsichtsbehörde anregen
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Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Unterrichtungs- u.
u. Beratungsrechte
Beratungsrechte §§ 90
90 BetrVG
BetrVG
Unterrichtungs-
Der Arbeitgeber hat den BR
über die Planung von
Und mit dem BR zu beraten
Ziel: menschengerechte Gestaltung
der betrieblichen Arbeitsbedingungen
§Neubauten
§Umbauten
§Erweiterungsbauten
§technischen Anlagen
Beratungsgegenstand:
}technische
}organisatorische
}wirtschaftliche
}finanzielle Fragen
}Umweltschutz
}arbeitswissenschaftliche
§Arbeitsverfahren
§Arbeitsabläufen
§Arbeitsplätzen
rechtzeitig unter Vorlage
der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten
i
Erkenntnisse
BR
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Mitbestimmungsrechtund
undGesundheitsschutz
Gesundheitsschutz§§91
91BetrVG
BetrVG
Mitbestimmungsrecht
Widersprechen Veränderungen
beim Arbeitsablauf und Umgebung gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
kann der BR fordern
BR
Maßnahmen zur Abwendung
§ ergonomische Gestaltung
§ Einsatz von technische Mitteln
§ geringere Bandgeschwindigkeit
§ Abbau von Nachtschichten etc.
besondere Belastungen –
negative Umgebungseinflüsse
§Lärm
§Nässe
§Vibrationen
§Lichtmangel
besondere Belastungen –
negative Beanspruchung
§Arbeitstempo
§einseitige Beanspruchung
§Zwangshaltung
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Maßnahmen zur Milderung
§ Erholzeiten
§ Mischarbeitsplätze - Gruppenarbeit
§ Einsatz von Gehörschutz und Brillen
§ Schutzkleidung etc.
Kommt eine
Einigung nicht
zustande, ent scheidet die
Einigungsstelle
Maßnahmen zum Ausgleich
§ Zusatzurlaub
§ Lohnzuschläge
§ Duschräume
§ Ruheräume etc.
Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Zusammenarbeitmit
mitdem
demBetriebsrat
Betriebsrat --§9
§9ArbSichG
ArbSichG
Zusammenarbeit
Betriebsärzteund
undFachkräfte
Fachkräftefür
fürArbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
Betriebsärzte
Betriebsärzte
§ 9 Abs. 1
Betriebsärzte und die Fachkräfte
für Arbeitssicherheit (FfS) arbeiten
mit dem BR zusammen
BR
bei der Bestellung des
Betriebsarztes und der
FfS hat der BR ein Mitbestimmungsrecht
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 9 Abs. 2
§ 87 Abs 1. Ziff. 7
i
Kommt eine Einigung
nicht zustande, ent scheidet die Einigungsstelle
Betriebsärzte und die FfS unterrichten
den BR über wichtige Angelegenheiten
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Machen sie dem AG Vorschläge, so ist der BR zu informieren.
Der BR kann Beratung verlangen
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Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Der Arbeitsschutzausschuss
Arbeitsschutzausschuss §11
§11 ArbSichG
ArbSichG
Der
Aufgaben:
Mitglieder des Arbeitschutzausschusses
Beratung des
Arbeitsschutzes
und der
Unfallverhütung
Treffen:
mindestens 1x
im 1/4 Jahr
Vertreter der GL
Betriebsarzt
§ 2 ArbSichG
2 BR- Mitglieder
Sicherheitsbeauftragter
§ 22 Sozialgesetzbuch VII
Fachkraft für ArbeitsSicherheit § 5 ArbSichG
Æ Wo:
in Betrieben mit mehr als
20 Beschäftigten
ÆBerechnung:
§ Beschäftigte mit bis 20 Std./W. mit Faktor 0,50
§ Beschäftigte mit bis 30 Std./W. mit Faktor 0,75
§ Beschäftigte mit mehr Std./W. mit Faktor 1
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Arbeits-und Gesundheitsschutz
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Der Gesundheitszirkel
Gesundheitszirkel (GZ)
(GZ)
Der
Ziel:
Reduzierung des Krankenstandes durch
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Erfolg
Problem
Mitglieder im
Gesundheitszirkel
Zielbestimmung
ein Moderator
beteiligte MA
Durchführung
Auswertung
Planung
GZ
Analyse
beteiligte MA
beteiligte MA
Beobachtung
Ausführung
beteiligte MA
Experte
GL-Vertreter
Lösung
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Arbeits-und Gesundheitsschutz
BR-Mitglied
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