Seminar_T_200_15_2480_02_vom_29_04_2015

DGB Bildungswerk Hessen e.V.  Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77  60329 Frankfurt
Gleichlautend an alle
Betriebsräte, JAV und SBV der Metall- und
Elektroindustrie im Tarifgebiet
Rheinland - Rheinhessen
Kopie an VKL und stellv. VKL
DGB Bildungswerk Hessen e.V.
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 273005-70
Telefax: 069 273005-66
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-hessen.de
Unser Zeichen:
CB / 69
Einladung zur „Tarifpolitischen Konferenz zur Umsetzung des
Tarifergebnisses der Metall und Elektroindustrie 2015“
T 200 15 2480 02
Datum:
10.03.2015
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden dich zur gemeinsamen Konferenz der Verwaltungsstellen Koblenz, Neuwied und
Betzdorf ein.
Die Konferenz wird vom DGB Bildungswerk Hessen e.V. in Kooperation mit den
IG Metall Verwaltungsstellen Koblenz, Neuwied und Betzdorf gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 96
Abs. 4 SGB IX durchgeführt.
Beginn:
Ende:
29.04.2015 um 09.00 Uhr
29.04.2015, Ende ca. 17.00 Uhr
Ort:
Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH
Brexbachstraße 11-17
56203 Höhr-Grenzhausen
Tel: 02624 1050
Die Kosten für die Konferenz betragen 125,00 €
(Im Preis sind enthalten: Verpflegung/Seminarkosten)
Fahrtkosten rechne bitte direkt mit deinem Arbeitgeber ab.
Wir bitten dich, dass der Betriebsrat mit dem entsprechenden Beschluss die Freistellung
sicherstellt und diese dem Arbeitgeber mitteilt. Die verbindliche Rückmeldung erbitten wir
bis spätestens 15.04.2015
Seite 2
Hinweise für die Rechnungsstellung bitte beachten:
Rechnungsstellung für Teilnehmer/innen nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw.
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Die Rechnung kann nur dann auf den Arbeitgeber ausgestellt werden, wenn dieser dem DGB
Bildungswerk Hessen e.V. die beigefügte Seminarplatzbestellung unterschrieben zukommen lässt.
Damit gilt der Arbeitgeber steuerrechtlich als Leistungsempfänger und erhält die Rechnung.
Erfolgt seitens des Arbeitgebers keine fristgerechte Anmeldung gilt das teilnehmende
Betriebsratsmitglied steuerrechtlich als Leistungsempfänger. In diesem Falle wird die Rechnung
auf den Teilnehmer / die Teilnehmerin ausgestellt.
Solltest du an der Konferenz nicht teilnehmen können bitten wir um Abmeldung bei deiner
zuständigen Verwaltungsstelle damit der Platz anderweitig vergeben werden kann und
Ausfallgebühren vermieden werden.
Wenn Ausfallkosten nicht vermieden werden können, werden wir sie in Rechnung stellen.
Wir wünschen dir eine gute Anreise, einen angenehmen Aufenthalt sowie eine erfolgreiche
Konferenz.
Freundliche Grüße
DGB Bildungswerk Hessen e. V.
Birgit Groß
gez. Ali Yener
IG Metall Koblenz
gez. Markus Eulenbach
IG Metall Neuwied
gez. Uwe Wallbrecher
IG Metall Betzdorf
Anlagen:
Themenplan
Beschluss Betriebsrat
Anschreiben Arbeitgeber
Seminarplatzbestellung/Kostenübernahme
Anmeldeformular
Wegbeschreibung
Seite 3
Themenplan
Tarifpolitische Konferenz zur
„Umsetzung des Tarifergebnisses der Metall und Elektroindustrie 2015“
am 29. April 2015 der IG Metall Koblenz, Neuwied und Betzdorf.
Seminarnummer: T200 15 2580 02
Referenten: Silke Nötzel, IG Metall Bezirk Mitte
Markus Eulenbach, IG Metall Neuwied
Uwe Wallbrecher, IG Metall Betzdorf
Ali Yener, IG Metall Koblenz
Die Konferenz wird nach § 37 (6) BetrVG durchgeführt. Die Inhalte der Konferenz
vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrates und Jugend- und
Auszubildendenvertretung erforderlich sind. Die Kosten sind gemäß § 40 BetrVG
vom Arbeitgeber zutragen.
Themenplan

Verhandlungsergebnis vom 25.02.2015

TV Flex Ü alt und neu im Tarifgebiet Rheinland-Rheinhessen
o Inhalte der Tarifverträge
o Alte und neue Regelungen im Vergleich
o Betriebliche Anpassung und Umsetzung
 Betriebsvereinbarung / Bestandsschutz und Anpassung
 ATZ Quote für belastete und der allgemeine Anspruch
 Modelle der Altersteilzeit
 Anpassung an die Rente für besonders langjährig Versicherte
 TV Flex Ü neu und TV Bildung im Kontext

TV Bildung neu im Tarifgebiet Rheinland-Rheinhessen
o Inhalt des Tarifvertrages
o Qualifizierungsarten und deren Bedeutung
o Mitbestimmung des Betriebsrates nach §§ 96,98 BetrVG
o Bildungsteilzeit und betriebliche Umsetzung

TV Anspruchsvoraussetzungen (TV AVO)
o Inhalt und Funktionsweise
Seite 4
Bitte zurücksenden bis zum 15.04.2015 an:
IGM Verwaltungsstelle Koblenz
Fax Nr. 0261 - 91517-20
e-mail: [email protected]
IGM Verwaltungsstelle Neuwied
Fax Nr. 02631 – 8638-22
e-mail: [email protected]
oder
IGM Verwaltungsstelle Betzdorf
Fax Nr. 02741 – 9761-50
e-mail: [email protected]
Anmeldung
Konferenz:
Tarifpolitische Konferenz zur „Umsetzung des
Tarifergebnisses der Metall und Elektroindustrie 2015“
am 29. April 2015 der IG Metall Verwaltungsstellen
Koblenz, Neuwied und Betzdorf
T200 15 2480 02 am 29.04.2015 in Höhr-Grenzhausen
Gemäß Beschluss des Betriebsrates nach § 37 Abs. 6 BetrVG vom ___________ melden wir
für die o.g. Konferenz verbindlich an:
Vor- und Nachname:
________________________________________
Adresse:
________________________________________
Betrieb:
________________________________________
Adresse:
________________________________________
Funktion:
________________________________________
Vor- und Nachname:
________________________________________
Adresse:
________________________________________
Betrieb:
________________________________________
Adresse:
________________________________________
Funktion:
________________________________________
________________________
Ort, Datum
_______________________
Unterschrift
Seite 5
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
Der Betriebsrat der Firma
________________________________________
hat in seiner Sitzung am
_________________ beschlossen
die KollegInnen
______________________________
______________________________
______________________________
______________________________
zur Teilnahme am Seminar
„Tarifpolitischen Konferenz zur Umsetzung des
Tarifergebnisses der Metall und Elektroindustrie 2015“
T 200 15 2480 02
von:
29.04.2015
in
Hotel Zugbrücke in Höhr-Grenzhausen
zu entsenden.
Der Betriebsrat geht davon aus, dass es sich bei der Konferenz um eine Bildungsveranstaltung
im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG handelt. Der Betriebsrat hat beschlossen, im Falle der
Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
__________________
Datum
____________________________
Unterschrift
Betriebsrat der Firma: ____________________________
Datum: _____________
Seite 6
An die Geschäftsleitung der Firma
______________________________________________
Beschluss zur Teilnahme an der Konferenz gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit
§ 40 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom ______________ beschlossen, dass
nachfolgend genannte KollegInnen
Name
vom:
Vorname
29.04.2015
bis:
29.04.2015
an der Konferenz der IG Metall mit dem Titel
„Tarifpolitischen Konferenz zur Umsetzung des Tarifergebnisses der Metall und
Elektroindustrie 2015“ T 200 15 2480 02
teilnehmen.
Die Inhalte der Konferenz vermitteln Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrates
erforderlich sind. Die Kosten für die Teilnahme sind gemäß § 40 BetrVG vom Arbeitgeber
zu tragen. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden im Anschluss an das Seminar dem
Unternehmen in Rechnung gestellt. Der Lohn bzw. das Gehalt ist für die Zeit der Konferenz
weiterzuzahlen. Die Fahrtkosten werden nach Konferenzende direkt durch die/den
Teilnehmende/en beim Arbeitgeber abgerechnet.
Wir bitten Sie, die jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten über die Abwesenheit der
Betriebsrats-Mitglieder zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
Betriebsratsvorsitzende(r)
Seite 7
DGB Bildungswerk Hessen e. V.
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069 273005-70
Fax Nr.: 069 273005-66
E-Mail: christine.bandu@dgb-bildungswerk-
hessen.de
Seminarplatzbestellung/Kostenübernahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melden wir Frau / Herrn _________________________________ unter Einhaltung
der von Ihnen vorgegebenen Bestellfrist zu dem nachfolgenden Seminar/Konferenz verbindlich
an:
Seminartitel:
„Tarifpolitischen Konferenz zur Umsetzung des Tarifergebnisses
der Metall und Elektroindustrie 2015“
Seminarnummer:
T200 15 2480 02
Seminardatum:
29.04.2015
Seminarort:
Hotel Zugbrücke in Höhr-Grenzhausen
Senden Sie bitte Ihre Rechnung unter Angabe unserer Bestellnummer (falls vorhanden)
.............................................................................
an folgende Rechnungsanschrift:
..............................................................................
..............................................................................
..............................................................................
..............................................................................
_______________________________
Ort, Datum
____________________________
Firmenstempel, Unterschrift
Nachfolgende Hinweise werden Vertragsbestandteil:
Ausfallkosten: Das DGB Bildungswerk Hessen e. V. behält sich vor für das unentschuldigte Fernbleiben des Teilnehmenden
Ausfallkosten in Form einer Verwaltungspauschale zu berechnen.
Seminarabsage: Ferner behält sich das DGB Bildungswerk Hessen e. V. vor, insbesondere aufgrund zu geringer
Nachfrage das Seminar abzusagen. Die durch eine Seminarabsage eventuell entstandenen Kosten werden nicht übernommen.
Seite 8
Kontakt
Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau GmbH
Brexbachstraße 11 - 17
56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon: 02624 -105 -0
Fax: 02624 -105462
[email protected]
Wegbeschreibung
Autobahn:
Von der A 48, Ausfahrt Höhr-Grenzhausen, unweit des Dernbacher Dreiecks (A3) und des
Koblenzer Kreuzes (A 61), erreichen Sie die ZUGBRÜCKE in weniger als fünf Minuten. Das
Hotel sowie der Stadtteil Grenzau sind beschildert.
Bundesbahn:
Koblenz Hbf, ICE-Bahnhof Montabaur
(je 15 km). Taxi empfehlenswert. Regelmäßige Busverbindung (Linie 7/7A) von Koblenz
Hbf nach Höhr-Grenzhausen (Endstation 1,5 km vom Hotel).
Transfer:
Bei rechtzeitiger Anmeldung ist für Gruppen und Einzelreisende ein Transfer mit Bus oder
PKW von oder nach Koblenz bzw. Montabaur durch ein Taxiunternehmen möglich. Preis
auf Anfrage.