Arbeitssicherheit und medizinische Vorsorge in Ihrem Betrieb

Arbeitssicherheit und medizinische Vorsorge in Ihrem Betrieb
Sie sind gesetzlich verpflichtet für Ihren Betrieb eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung durchführen zu lassen. Eine Umsetzung muss lt. Gesetzgeber nach DGUV Vorschrift
2 erfolgen.
Arbeitsmedizinische Dienstleistungen und Arbeitssicherheit können von externen Firmen übernommen werden. Diese sind Aufgaben und Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der
Unfallverhütungs-Vorschrift nach DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) der Berufsgenossenschaft. Diese Dienstleistung übernimmt bei Ihnen die Firma
U.B.U. in Ettlingen.
In Anlehnung an den branchenspezifischen Aufgabenkatalog nach DGUV Vorschrift 2 wird die
Betreuung sowie eine jährliche Begehung und Beratung nach Absprache vor Ort durchgeführt.
Des Weiteren ist eine ASA jährlich nach dem Arbeitssicherheitsgesetzt verpflichtend für
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ab 20 Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort durchzuführen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist u.a. zuständig für:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Unterstützung zum Gesamtkonzept, Implementierung, Beobachtung der Praxis
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
Verhältnisprävention des eigenen Handelns in Bezug auf bestehende Arbeitssysteme und
Veränderung von Arbeitsbedingungen
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitssicherheit
Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Motivation, Aufklärung, kollektive
arbeitsmedizinische Beratung
Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung
Unterstützung bei Aufbauorganisation, Unternehmensführung, betriebliche Prozesse,
notwendige Ressourcen, ständige Verbesserung
Untersuchung nach Ereignissen
Untersuchung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin zum Bsp. zum Thema
altersgerechte Arbeitsgestaltung
Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von
Meldepflichten
Dokumentationen, Meldepflichten bei Unfallversicherungsträgern und Behörden,
Dokumentation der eigenen Tätigkeiten wie technische Prüfungen, Unterweisungen,
Vorsorgeuntersuchungen
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
direkte Beratung, Besprechungen mit Führungskräften, betrieblich Beauftragten und
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
Selbstorganisation
ständige Fortbildung, Wissensmanagement, Erfassung Hinweise Beschäftigte,
Erfahrungsaustausch Unfallversicherungsträger
Sicherheitsbeauftragte
Mitwirken bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
Unfallverhütungsvorschriften – DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention – neue Regelung ab 2014
lohn-ag.de Aktiengesellschaft
Baden-Baden:
Flugstraße 15
Frankfurt:
Mergenthalerallee 55
Berlin:
Möllendorffstraße 47
Sömmerda:
Stadtring 16
München:
Münchner Str. 41/43
Düsseldorf:
Berliner Allee 57
76532 Baden-Baden
65760 Eschborn
10367 Berlin
99610 Sömmerda
85221 Dachau
47906 Kempen
Tel. 07221-39399-10
Tel. 06196-80196-0
Tel. 030-9927799–0
Tel. 03634-37210-70
Tel. 08131 318131-0
Tel. 02152-80960-70
Fax 07221-39399-54
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Fax 02152-80960-77
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Internet: www.lohn-ag.de
Firmensitz Baden-Baden | Amtsgericht Mannheim | HRB 202301 | USt-ID DE 212157155
Vorstandsvorsitzender:
Ekkehard Herbst
Vorstand: Patrick Jarlan, Alexander Allgaier, Thorsten Klein
Aufsichtsratsvorsitzender: Christoph Riedel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aufsicht srat: Hartmut Mirau, Rechtsanwalt und Steuerberater | Alfred Untch, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Der Betriebsarzt ist u.a. zuständig für:
Hauptaufgabe der Betriebsärzte ist die Beratung des Arbeitgebers und der für den
Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.
Dazu gehören entsprechend des Arbeitssicherheitsgesetzes:
1.
Beratung bei der Ausgestaltung von Betriebsanlagen und sozialen sowie sanitären
Einrichtungen
2.
Beratung bei der Einführung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen und technischen
Arbeitsmitteln
3.
Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
4.
Beratung bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, ergonomischen und
arbeitshygienischen Fragen. Wie z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der
Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufs, des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der
Pausenregelung
5.
Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen
6.
Beratung bei der Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess
7.
Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Unterstützung bei der
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
8.
Beobachtung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, Untersuchung der
Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen
9.
Hinwirken auf sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten durch aktives zugehen
auf den Arbeitgeber und die Mitarbeiter
10.
Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Mitwirkung bei der Auswahl und
Schulung der Ersthelfer
und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen - Pflicht-, Angebots- und
Wunschuntersuchungen.
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Rechtsquellen und Normen
Gesetze und Verordnungen
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): § 80 Allgemeine Aufgaben, § 87 (1) Nr.7 Mitbestimmung, § 89 Kooperation
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPersVG): § 74 (1) Nr. 6, 16 und § 81 Mitbestimmungsrechte
Bundes-Personalvertretungsgesetz (BPersVG): § 75 (3) Nr. 11, 16 und § 81 Mitbestimmungsrechte
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit (Mustertext unter www.dguv.de)
Auslegung und Rechtsprechung
Bundesarbeitsgericht BAG vom 10.4.1979, AZ: 1 ABR 34/77 : Mitbestimmung des Betriebsrates nach BetrVG § 87 (1) Nr. 7 bei der Wahl der Betreuungsform nach ASiG § 9 Abs. 3
Die Angaben dienen lediglich als Hinweise. Sie können und sollen eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden.
ASD - Stand 30.11.2014 – Redaktion Ekkehard Herbst
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