Wie ein ein Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis enden enden kann kann Wie Betrieb Kündigung durch den Arbeitgeber Eigenkündigung Befristetes Arbeitsverhältnis Betrieb i Aufhebungsvertrag BR vorher Anhörung des Betriebsrates § 102 BetrVG Todesfall Beendigungskündigung Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Fristgerechte Kündigung Fristlose Kündigung Änderungskündigung Fortsetzung des ArbeitsVerhältnisses zu geänderten Bedingungen (§§ 620 - 622 BGB) TV oder Arbeitsvertrag (§ 626 BGB) BR-Grundlagen §102 S. 1 sobi 2001 VerschiedeneKündigungsgründe Kündigungsgründe Verschiedene 1 2 betriebsbedingte Kündigung Betrieb Der Grund liegt in der Person des AN personenbedingte Kündigung Der Grund liegt in der Person des AN Ansichtsexemplar sobi e.V. ?Nur private Nutzung erlaubt ? Sozialplan BR-Grundlagen §102 S. 2 verhaltensbedingte Kündigung AN Verhalten verstößt gegen Arbeitsvertrag u.a. wegen Krankheit Sozialauswahl notwendig Betriebsänderung 3 fristgerechte Kündigung ? fristlose Kündigung ? sobi 2001 1 Besonderer Kündigungsschutz Kündigungsschutz Besonderer STOP Betriebsräte nur fristlose Kündigung § 15 KschG während der Amtszeit ist die BR-Zustimmung nötig § 103 BetrVG - gilt bis ein Jahr nach Amtsende BR Azubis Schwangere nur fristlose Kündigung § 15 BBiG STOP Kündigungsverbot § 9 MuschG (nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde) STOP nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle § 15 SchwbG Behinderte Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt ArbN bei veränderten Arbeitszeiten STOP Eine Kündigung wegen der Weigerung des ArbN in ein Vollzeit – oder TeilzeitarbeitsSTOP verhältnis zu wechseln, ist unwirksam § 11 TzBfG BR-Grundlagen §102 S. 3 sobi 2001 Die Anhörung Anhörung des des Betriebsrates Betriebsrates Die nach § 102 BetrVG Form der Mitteilung: BR Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsabsicht: an eine im Betriebsrat bevollmächtigte Person schriftlich oder mündlich grundsätzlich während der Arbeitszeit in den Arbeitsräumen Inhalt der Mitteilung: i Personalien des Arbeitnehmers Art der Kündigung Kündigungsgründe konkrete Tatsachen als Beleg Kündigungsfrist / -termin(e) BR-Grundlagen §102 S. 4 Der Wille zur Kündigung darf noch nicht abschließend gefasst sein ! Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt alle Gründe, die zu dieser Kündigung führen! Belastungen, die dem Betrieb entstehen i bei Krankheit: Fehlzeiten bei betriebsbedingter Kündigung: Sozialauswahl sobi 2001 2 DasVorgehen Vorgehendes desBetriebsrats Betriebsrats Das bei einer Anhörung nach § 102 BetrVG Kündigungsabsicht wird Tagesordnungspunkt BR bei fristloser Kündigung: BR-Sitzung innerhalb von 3 Tagen Prüfung des Sachverhalts betroffene(n) ArbeitnehmerIn hören Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Beschlussfassung über die Stellungnahme des BR: BR widerspricht der fristgerechten Kündigung (§ 102 Abs. 3 BetrVG) BR äußert Bedenken und formuliert Einwände (bei fristloser und fristgerechter Kündigung) BR lässt Frist verstreichen (gilt als Zustimmung) 5 Widerspruchsgründe nach § 102 Abs. 3 1. mangelnde soziale Auswahl - bei betriebsbedingter Kündigung 2. bei Verstoß gegen Richtlinie nach § 95 BetrVG 3. wenn ein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden kann 4. wenn eine zumutbare Qualifizierungsmaßnahme möglich ist 5. wenn Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen möglich ist BR-Grundlagen §102 S. 5 sobi 2001 Die betriebsbedingte betriebsbedingte Kündigung Kündigung Die Betrieb Kündigung Prüfschema für den BR- Übersicht 1. Welche sachliche Begründung trägt der Arbeitgeber für seine Entscheidung vor? Kommt es wirklich zum Beschäftigungsabbau? 2. Erfüllt der Beschäftigungsabbau den Tatbestand einer Betriebsänderung ? BR §111 BetrVG 3. Hat der AG den Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" beachtet ? Ist Kündigung das "letzte Mittel" ? Alle Ausweichstrategien geprüft ? Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Welche Betriebsbereiche werden für die soziale Auswahl der zu Kündigenden einbezogen ? 4. 5. BR-Grundlagen §102 S. 6 Welche Kriterien der sozialen Auswahl werden angewandt? § Lebensalter § Betriebszugehörigkeit § Unterhaltsverpflichtungen § .......? sobi 2001 3 Die personenbedingte personenbedingte Kündigung Kündigung Die Kündigung, weil die Person ihren Arbeitsvertrag nicht (mehr) voll erfüllen kann Das Arbeitsgericht prüft vor allem, ob dem AG eine weitere Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht zugemutet werden kann Gericht Der häufigste personenbedingte Kündigungsgrund ist die langandauernde Krankheit Andere Gründe sind hier: § fehlende Arbeits- und Berufserlaubnis § Verbüßung einer Freiheitsstrafe § Wehrdienst im Heimatstaat Ansichtsexemplar sobi e.V. § Verlusterlaubt des Führerscheins bei Fahrerjobs Nur private Nutzung § Verlust der persönlichen Eignung BR Was der Betriebsrat dabei vor allem prüfen muss: Ist dem AG unter sozialen Gesichtspunkten die Weiterbeschäftigung zumutbar? evtl. auch an einem anderen Arbeitsplatz BR-Grundlagen §102 S. 7 sobi 2001 Diekrankheitsbedingte krankheitsbedingteKündigung Kündigung Die Häufigster Fall einer personenbedingten Kündigung Prüfungsschema 1.Liegt eine "erhebliche Dauer" der Krankheit vor ? 4. Entstehen dem Betrieb "erhebliche" Belastungen ? Fehlzeiten von ca. 20 % der Jahresarbeitszeit sind zumutbar AG Nachweis, welche Belastungen entstehen z.B. Ø Arbeitsausfall Ø Mehrarbeit Ø Lohnfortzahlungskosten Ø Kosten für Aushilfskräfte 2. Ist eine Kündigung das letzte Mittel ? Können die Krankheitsursachen beseitigt werden? bzw. vermindert oder vermeiden werden? Ø durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes Ø durch Umsetzung Ø durch Umschulung Ø durch KuraufenthaltAnsichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt 3. Negative Prognose ? AG Nachweis, das in Zukunft weitere Fehlzeiten anfallen AN hat eine "Mitwirkungspflicht" im , Beweisverfahren durch ärztliche Gutachten und durch Sonderuntersuchungen BR-Grundlagen §102 S. 8 5. Interessenabwägung Zwischen wirtschaftliche AG-Interessen des Betriebes und den sozialen Belangen des AN 6. Kündigung Alle fünf Kriterien müssen geprüft werden und im Sinne des Arbeitgebers positiv beantwortet sein sobi 2001 4 Dieverhaltensbedingte verhaltensbedingteKündigung Kündigung Die Kündigung, weil durch AN Verhalten der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird Fristlose Kündigung? Fristgerechte Kündigung? Grundlage 626 BGB: Arbeitsvertrag Schwerwiegende Vertragsverstöße Gab es Abmahnungen ? §Gibt es ein "Mitverschulden" des AGs? §Sind weitere Vertragsverletzungen zu erwarten ? §Es gibt eine Interessenabwägung: §Ist dem AG eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ? Kündigung muss innerhalb zwei Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden. Ø gegen Gesetze und Strafvorschriften Ø gegen Unfallverhütungsvorschriften Ø gegen die betriebliche Ordnung Ø gegen arbeitsvertragliche Pflichten Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Dabei muss geprüft werden: Gibt es andere Möglichkeiten? Ist die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ? BR-Grundlagen §102 S. 9 sobi 2001 Disziplinarmaßnahmen im im Betrieb Betrieb Disziplinarmaßnahmen Kollektivrechtliche Ebene Betriebsverfassung gegen betriebliche Ordnung § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG Welcher Verstoß? Verwarnung, Verweis Ja • • • • • • Beispiele BR-Mitbestimmung? Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Bei Verletzung der MB Rechte Klärung im Beschlussverfahren Liegt eine BV vor? Erteilt der BR seine Zustimmung? Betroffene können auf Entfernung aus der Personalakte klagen, wenn das Verfahren fehlerhaft war BR-Grundlagen §102 S. 10 gegen den Arbeitsvertrag Abmahnung Bezeichnung? Rauchen Alkoholkonsum Radio hören falsch Parken Verstoß gegen die Kleiderordnung § 87 Abs. 1 Ziff. 1 § 99 bei Versetzung Individualrechtliche Ebene - Arbeitsvertrag BR Rechtsmittel? • • • • • Zu spät kommen Pausen überziehen Arbeitsmängel Mangelnde Sorgfalt Betriebsgeheimnis verraten Nein Aber: mit AN prüfen, ob ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorliegt Gegendarstellung in Personalakte Beschwerde beim BR §§ 84 und 85 BetrVG Klage beim Arbeitsgericht sobi 2001 5 Die Fristen Fristen Die beider derAnhörung Anhörungdes desBetriebsrates Betriebsrates§§ §§99 99und und102 102BetrVG BetrVG bei Für die Berechnung der Fristen gelten die §§ 186 bis 193 BGB BR Welche Tage zählen? Regel 1 Bei der Berechnung von Fristen zählen alle sieben Kalendertage von Montag bis Sonntag. Die Arbeitstage oder Werktage sind zunächst ohne Bedeutung ! Regel 2 Ab wann wird gezählt? Der Tag, an dem der Betriebsrat eine Information (z.B. über eine beabsichtigte Kündigung) bekommt, zählt nicht mit. Der erste Zähltag ist der Tag nach dem Zugang der Information. Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Regel 3 Wann verlängert sich die Frist? Wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist, dann verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. BR-Grundlagen §102 S. 11 sobi 2001 DasVerfahren Verfahrennach nach§§102 102BetrVG BetrVG Das Wirksame Anhörung des Betriebsrates? Betrieb Der Arbeitgeber Betrieb i will kündigen hört den BR nicht ordnungsgemäß an (z.B. unzureichende Angaben, falsche Fristen, fehlende Begründung) BR fordert Fristaussetzung und erneute Anhörung Der Arbeitgeber Betrieb will kündigen i hört den BR ordnungsgemäß an BR BR widerspricht Der Arbeitgeber bei fristgerechter BR hat Bedenken spricht keine Kündigung aus mit anderen Gründen als den BR genannten spricht die Kündigung aus ohne BR Anhörung BR hat sich nicht geäußert Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt Kündigung ist unwirksam Kündigung ist wirksam ausgesprochen BR-Grundlagen §102 S. 12 sobi 2001 6 DerAblauf Ablaufder derKündigungsschutzklage Kündigungsschutzklage Der mit anderen Gründen als den BR genannten BR hat widersprochen ohne BR Anhörung Kündigung ist unwirksam Klage beim Arbeitsgericht spätestens nach 3 Wochen AN klagt auf Unwirksamkeit Kündigungsschutzklage Weiterbeschäftigung bis zum Urteil Gütetermin 1.Instanz: Arbeitsgericht der Klage wird stattgegeben Ansichtsexemplar sobi e.V. Nur private Nutzung erlaubt der Klage wird Wenn der BR widersprochen hat BR hat sich nicht geäußert Kündigung ist wirksam ausgesprochen Gericht AN bietet Arbeitskraft an BR hat Bedenken 2. Instanz: LAG stattgegeben 3. Instanz: BAG der Klage wird stattgegeben Arbeitsverhältnis besteht weiter falls nicht oder zu spät die Klage wird abgewiesen die Klage wird abgewiesen die Klage wird abgewiesen Arbeitsverhältnis ist beendet Arbeitsverhältnis wird gegen Abfindung aufgelöst BR-Grundlagen §102 S. 13 sobi 2001 7
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