Wie ein Arbeitsverhältnis enden kann Wie ein Arbeitsverhältnis

Wie ein
ein Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis enden
enden kann
kann
Wie
Betrieb
Kündigung durch
den Arbeitgeber
Eigenkündigung
Befristetes
Arbeitsverhältnis
Betrieb
i
Aufhebungsvertrag
BR
vorher Anhörung
des Betriebsrates
§ 102 BetrVG
Todesfall
Beendigungskündigung
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
Fristgerechte
Kündigung
Fristlose
Kündigung
Änderungskündigung
Fortsetzung des ArbeitsVerhältnisses zu
geänderten Bedingungen
(§§ 620 - 622 BGB)
TV oder Arbeitsvertrag (§ 626 BGB)
BR-Grundlagen §102 S. 1
sobi 2001
VerschiedeneKündigungsgründe
Kündigungsgründe
Verschiedene
1
2
betriebsbedingte
Kündigung
Betrieb
Der Grund liegt
in der Person
des AN
personenbedingte
Kündigung
Der Grund liegt
in der Person
des AN
Ansichtsexemplar sobi e.V.
?Nur private Nutzung erlaubt
?
Sozialplan
BR-Grundlagen §102 S. 2
verhaltensbedingte
Kündigung
AN Verhalten
verstößt gegen
Arbeitsvertrag
u.a. wegen
Krankheit
Sozialauswahl
notwendig
Betriebsänderung
3
fristgerechte
Kündigung
?
fristlose
Kündigung
?
sobi 2001
1
Besonderer Kündigungsschutz
Kündigungsschutz
Besonderer
STOP
Betriebsräte
nur fristlose Kündigung § 15 KschG während
der Amtszeit ist die BR-Zustimmung nötig
§ 103 BetrVG - gilt bis ein Jahr nach Amtsende
BR
Azubis
Schwangere
nur fristlose Kündigung § 15 BBiG
STOP
Kündigungsverbot § 9 MuschG (nur mit
Zustimmung der Aufsichtsbehörde)
STOP
nur mit Zustimmung der
Hauptfürsorgestelle § 15 SchwbG
Behinderte
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
ArbN bei
veränderten Arbeitszeiten
STOP
Eine Kündigung wegen der Weigerung des
ArbN in ein Vollzeit – oder TeilzeitarbeitsSTOP
verhältnis zu wechseln, ist unwirksam
§ 11 TzBfG
BR-Grundlagen §102 S. 3
sobi 2001
Die Anhörung
Anhörung des
des Betriebsrates
Betriebsrates
Die
nach § 102 BetrVG
Form der Mitteilung:
BR
Unterrichtung des Betriebsrates
über die Kündigungsabsicht:
an eine im Betriebsrat
bevollmächtigte Person
schriftlich oder mündlich
grundsätzlich während der Arbeitszeit in den Arbeitsräumen
Inhalt der Mitteilung:
i
Personalien des Arbeitnehmers
Art der Kündigung
Kündigungsgründe
konkrete Tatsachen als Beleg
Kündigungsfrist / -termin(e)
BR-Grundlagen §102 S. 4
Der Wille zur Kündigung darf noch
nicht abschließend gefasst sein !
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
alle Gründe, die zu dieser
Kündigung führen!
Belastungen, die dem
Betrieb entstehen
i
bei Krankheit: Fehlzeiten
bei betriebsbedingter
Kündigung: Sozialauswahl
sobi 2001
2
DasVorgehen
Vorgehendes
desBetriebsrats
Betriebsrats
Das
bei einer Anhörung nach § 102 BetrVG
Kündigungsabsicht wird Tagesordnungspunkt
BR
bei fristloser Kündigung: BR-Sitzung innerhalb von 3 Tagen
Prüfung des Sachverhalts
betroffene(n) ArbeitnehmerIn hören
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
Beschlussfassung über die Stellungnahme des BR:
BR widerspricht der
fristgerechten Kündigung
(§ 102 Abs. 3 BetrVG)
BR äußert Bedenken und formuliert
Einwände (bei fristloser und fristgerechter Kündigung)
BR lässt Frist verstreichen
(gilt als Zustimmung)
5 Widerspruchsgründe nach § 102 Abs. 3
1. mangelnde soziale Auswahl - bei betriebsbedingter Kündigung
2. bei Verstoß gegen Richtlinie nach § 95 BetrVG
3. wenn ein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden kann
4. wenn eine zumutbare Qualifizierungsmaßnahme möglich ist
5. wenn Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen möglich ist
BR-Grundlagen §102 S. 5
sobi 2001
Die betriebsbedingte
betriebsbedingte Kündigung
Kündigung
Die
Betrieb
Kündigung
Prüfschema für den BR- Übersicht
1.
Welche sachliche Begründung trägt der
Arbeitgeber für seine Entscheidung vor?
Kommt es wirklich zum Beschäftigungsabbau?
2.
Erfüllt der Beschäftigungsabbau den
Tatbestand einer Betriebsänderung ?
BR
§111 BetrVG
3.
Hat der AG den Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" beachtet ? Ist Kündigung das "letzte
Mittel" ? Alle Ausweichstrategien geprüft ?
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung
erlaubt
Welche
Betriebsbereiche werden für die soziale
Auswahl der zu Kündigenden einbezogen ?
4.
5.
BR-Grundlagen §102 S. 6
Welche Kriterien der sozialen Auswahl werden angewandt?
§ Lebensalter
§ Betriebszugehörigkeit
§ Unterhaltsverpflichtungen
§ .......?
sobi 2001
3
Die personenbedingte
personenbedingte Kündigung
Kündigung
Die
Kündigung, weil die Person ihren Arbeitsvertrag nicht (mehr) voll erfüllen kann
Das Arbeitsgericht prüft vor allem, ob dem
AG eine weitere Beschäftigung unter dem
Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht zugemutet
werden kann
Gericht
Der häufigste personenbedingte Kündigungsgrund
ist die langandauernde Krankheit
Andere Gründe sind hier:
§ fehlende Arbeits- und Berufserlaubnis
§ Verbüßung einer Freiheitsstrafe
§ Wehrdienst im Heimatstaat
Ansichtsexemplar sobi e.V.
§ Verlusterlaubt
des Führerscheins bei Fahrerjobs
Nur private Nutzung
§ Verlust der persönlichen Eignung
BR
Was der Betriebsrat dabei vor allem prüfen muss:
Ist dem AG unter sozialen Gesichtspunkten die
Weiterbeschäftigung zumutbar?
evtl. auch an einem anderen Arbeitsplatz
BR-Grundlagen §102 S. 7
sobi 2001
Diekrankheitsbedingte
krankheitsbedingteKündigung
Kündigung
Die
Häufigster Fall einer personenbedingten Kündigung
Prüfungsschema
1.Liegt eine "erhebliche Dauer"
der Krankheit vor ?
4. Entstehen dem Betrieb
"erhebliche" Belastungen ?
Fehlzeiten von ca. 20 % der
Jahresarbeitszeit sind zumutbar
AG Nachweis, welche Belastungen
entstehen z.B.
Ø Arbeitsausfall
Ø Mehrarbeit
Ø Lohnfortzahlungskosten
Ø Kosten für Aushilfskräfte
2. Ist eine Kündigung das letzte Mittel ?
Können die Krankheitsursachen beseitigt werden?
bzw. vermindert oder vermeiden werden?
Ø durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Ø durch Umsetzung
Ø durch Umschulung
Ø durch KuraufenthaltAnsichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
3. Negative Prognose ?
AG Nachweis, das in Zukunft weitere
Fehlzeiten anfallen
AN hat eine "Mitwirkungspflicht"
im
, Beweisverfahren
durch ärztliche Gutachten und
durch Sonderuntersuchungen
BR-Grundlagen §102 S. 8
5. Interessenabwägung
Zwischen wirtschaftliche AG-Interessen
des Betriebes und den sozialen
Belangen des AN
6. Kündigung
Alle fünf Kriterien müssen geprüft
werden und im Sinne des Arbeitgebers
positiv beantwortet sein
sobi 2001
4
Dieverhaltensbedingte
verhaltensbedingteKündigung
Kündigung
Die
Kündigung, weil durch AN Verhalten der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird
Fristlose Kündigung?
Fristgerechte Kündigung?
Grundlage 626 BGB:
Arbeitsvertrag
Schwerwiegende Vertragsverstöße
Gab es Abmahnungen ?
§Gibt es ein "Mitverschulden" des AGs?
§Sind weitere Vertragsverletzungen zu erwarten ?
§Es gibt eine Interessenabwägung:
§Ist dem AG eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf
der Kündigungsfrist nicht zumutbar ?
Kündigung muss innerhalb zwei
Wochen nach Bekanntwerden
des Grundes ausgesprochen werden.
Ø gegen Gesetze und Strafvorschriften
Ø gegen Unfallverhütungsvorschriften
Ø gegen die betriebliche Ordnung
Ø gegen arbeitsvertragliche Pflichten
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
Dabei muss geprüft werden:
Gibt es andere Möglichkeiten?
Ist die Weiterbeschäftigung bis zum
Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ?
BR-Grundlagen §102 S. 9
sobi 2001
Disziplinarmaßnahmen im
im Betrieb
Betrieb
Disziplinarmaßnahmen
Kollektivrechtliche Ebene
Betriebsverfassung
gegen betriebliche Ordnung
§ 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG
Welcher Verstoß?
Verwarnung, Verweis
Ja
•
•
•
•
•
•
Beispiele
BR-Mitbestimmung?
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
Bei Verletzung der MB Rechte
Klärung im Beschlussverfahren
Liegt eine BV vor?
Erteilt der BR seine Zustimmung?
Betroffene können auf Entfernung
aus der Personalakte klagen, wenn
das Verfahren fehlerhaft war
BR-Grundlagen §102 S. 10
gegen den Arbeitsvertrag
Abmahnung
Bezeichnung?
Rauchen
Alkoholkonsum
Radio hören
falsch Parken
Verstoß gegen die
Kleiderordnung
§ 87 Abs. 1 Ziff. 1
§ 99 bei Versetzung
Individualrechtliche
Ebene - Arbeitsvertrag
BR
Rechtsmittel?
•
•
•
•
•
Zu spät kommen
Pausen überziehen
Arbeitsmängel
Mangelnde Sorgfalt
Betriebsgeheimnis verraten
Nein
Aber: mit AN prüfen, ob ein
Verstoß gegen den
Arbeitsvertrag vorliegt
Gegendarstellung in
Personalakte
Beschwerde beim BR
§§ 84 und 85 BetrVG
Klage beim Arbeitsgericht
sobi 2001
5
Die Fristen
Fristen
Die
beider
derAnhörung
Anhörungdes
desBetriebsrates
Betriebsrates§§
§§99
99und
und102
102BetrVG
BetrVG
bei
Für die Berechnung der Fristen
gelten die §§ 186 bis 193 BGB
BR
Welche Tage zählen?
Regel 1
Bei der Berechnung von Fristen zählen alle sieben
Kalendertage von Montag bis Sonntag. Die Arbeitstage
oder Werktage sind zunächst ohne Bedeutung !
Regel 2
Ab wann wird gezählt?
Der Tag, an dem der Betriebsrat eine Information (z.B. über
eine beabsichtigte Kündigung) bekommt, zählt nicht mit.
Der erste Zähltag ist der Tag nach dem Zugang der
Information.
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
Regel 3
Wann verlängert sich die Frist?
Wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder
ein gesetzlicher Feiertag ist, dann verlängert sich die Frist
bis zum nächsten Werktag.
BR-Grundlagen §102 S. 11
sobi 2001
DasVerfahren
Verfahrennach
nach§§102
102BetrVG
BetrVG
Das
Wirksame Anhörung des Betriebsrates?
Betrieb
Der Arbeitgeber
Betrieb
i
will kündigen
hört den BR nicht ordnungsgemäß
an (z.B. unzureichende Angaben,
falsche Fristen, fehlende Begründung)
BR
fordert Fristaussetzung
und erneute Anhörung
Der Arbeitgeber
Betrieb
will kündigen
i
hört den BR
ordnungsgemäß an
BR
BR widerspricht
Der Arbeitgeber
bei fristgerechter
BR hat Bedenken
spricht keine
Kündigung aus
mit anderen Gründen
als den BR genannten
spricht die
Kündigung aus
ohne BR
Anhörung
BR hat sich
nicht geäußert
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt
Kündigung ist unwirksam
Kündigung ist wirksam ausgesprochen
BR-Grundlagen §102 S. 12
sobi 2001
6
DerAblauf
Ablaufder
derKündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklage
Der
mit anderen Gründen
als den BR genannten
BR hat
widersprochen
ohne BR
Anhörung
Kündigung ist unwirksam
Klage beim Arbeitsgericht
spätestens nach 3 Wochen
AN klagt auf
Unwirksamkeit
Kündigungsschutzklage
Weiterbeschäftigung
bis zum Urteil
Gütetermin
1.Instanz:
Arbeitsgericht
der Klage wird
stattgegeben
Ansichtsexemplar sobi e.V.
Nur private Nutzung erlaubt der Klage wird
Wenn der BR
widersprochen hat
BR hat sich
nicht geäußert
Kündigung ist wirksam ausgesprochen
Gericht
AN bietet
Arbeitskraft an
BR hat
Bedenken
2. Instanz:
LAG
stattgegeben
3. Instanz:
BAG
der Klage wird
stattgegeben
Arbeitsverhältnis
besteht weiter
falls nicht oder
zu spät
die Klage wird
abgewiesen
die Klage wird
abgewiesen
die Klage wird
abgewiesen
Arbeitsverhältnis
ist beendet
Arbeitsverhältnis wird
gegen Abfindung aufgelöst
BR-Grundlagen §102 S. 13
sobi 2001
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