Brandschutzordnung für die Katholische Hochschule Mainz

Brandschutzordnung
für die
Katholische Hochschule Mainz
Saarstraße 3, 55122 Mainz
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Allgemeines
1+2
2
Brandverhütung
2
3
Brand- und Rauchausbreitung
3
4
Flucht- und Rettungswege
3
5
Melde- und Löscheinrichtungen
3
6
Verhalten im Brandfall
3
7
Brand melden
3
8
Alarmsignale und Anweisungen beachten
4
9
In Sicherheit bringen
4
10
Löschversuche unternehmen
4
11
Umgang mit Feuerlöschern
4+5
12
Besondere Verhaltensregeln
5
13
Anlagen
5, 6 + 7
- Merkblatt über das Verhalten im Brandfall
- Wichtige Rufnummern und Hinweise
1.0
Allgemeines
1.1
Die Brandschutzordnung richtet sich an alle an der Kath. Hochschule Mainz
hauptamtlich Beschäftigten, Lehrbeauftragten und sonstige Beschäftigten sowie an
das Personal der Cafeteria und den Studentischen Verein SKH e.V. (nachfolgend
Mitglieder der Kath. Hochschule Mainz genannt).
1.2
Diese Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eine wesentliche Voraussetzung zur
Brandverhütung und für die organisierte Durchführung von Brandschutzmaßnahmen.
Die Brandschutzordnung ist allen Mitgliedern einmal im Semester zur Kenntnis zu
geben.
2.0
Brandverhütung
Brände bilden eine Gefahr für Leben und Gesundheit. Jedes Mitglied ist daher
gehalten, im Allgemeinen und im persönlichen Interesse Brände zu verhüten.
Ordnung und Sauberkeit sind grundlegende Voraussetzungen zur Brand- und
Unfallverhütung.
Jedes Mitglied hat daher
- seinen Arbeitsplatz in Ordnung und sauber zu halten,
- brennbare Abfälle sicher zu entsorgen,
- auf das Rauchverbot und den Umgang mit offenem Feuer und Licht in den mit
Rauchverbot gekennzeichneten Räumen zu achten (insbesondere in der Bibliothek
sowie in den Werkräumen einschl. Fotolabor),
- in den übrigen Bereichen glimmende Tabakreste oder Streichhölzer nicht achtlos
wegzuwerfen,
- den Inhalt von Aschenbechern nicht in Papierkörbe oder sonstige Behälter zu
entleeren, deren Material aus brennbaren Stoffen besteht,
- das Einbringen und das Benutzen von Koch- und Heizgeräten in Büro- und
Lehrräumen zu unterlassen,
- das Einverständnis zum Benutzen von Kochplatten, Tauchsiedern usw. bei
der Verwaltung einzuholen. Die Benutzung ist nur an den dafür vorgesehenen
Stellen statthaft (Teeküchen 1. bis 4. Obergeschoß, Cafeteria-Küche),
- elektrische Anlagen und Geräte - soweit betrieblich möglich- nach Büroschluss
abzuschalten,
- Beschädigungen und Mängel an elektrischen Betriebsmitteln (z.B. schadhafte
Lichtschalter, Steckdosen, Elektrokabel u.ä.) unverzüglich dem Hausmeister (Tel.
28944-120) oder der Verwaltung (Tel. 28944-260 oder -320) zu melden.
Änderungen und Reparaturen dürfen nur von hierfür beauftragten Fachkräften
ausgeführt werden.
3.0
Brand und Rauchausbreitung
Um eine Brand- und Rauchausbreitung im Gebäude zu verhindern, sind
Brandschutztüren und -tore grundsätzlich geschlossen zu halten. Sie dürfen nicht
durch Keile, Bildfäden, Draht o.ä. zwangsweise offen gehalten werden.
4.0
Flucht- und Rettungswege
Als Flucht- und Rettungswege dienen die Flure, die Treppenräume und die Zugänge
zu dem festgelegten Sammelplatz (Wendekreis vor der Grundstückseinfahrt/ausfahrt der Kath. Hochschule Mainz).
Flure, Treppenräume, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen sind von
Gegenständen aller Art freizuhalten.
Flucht- und Rettungswege sind mit Hinweisschildern nach DIN 4844
gekennzeichnet.
5.0
Melde- und Löscheinrichtungen
Als Meldeeinrichtungen dienen Telefon und Feuermelder (Wand Pförtnerloge,
Treppenaufgänge Haupttreppenhaus). Als Löscheinrichtungen für Klein- und
Entstehungsbrände dienen Feuerlöscher und Wandhydranten in den Fluren bzw.
Treppenräumen.
Informieren Sie sich deshalb über Lage und Bedienung der Melde- und
Löscheinrichtungen.
6.0
Verhalten im Brandfall
Das richtige Verhalten im Brandfall ist für die wirkungsvolle Durchführung von
Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Unüberlegtes Handeln kann zur Panik führen.
Die beigefügte Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A (Merkblatt) dient allen
Mitarbeitern als Hinweis und zur Information.
Das Merkblatt ist auch an markanten Stellen (Flure, Kreuzungspunkte etc.) im
Gebäude gut sichtbar angebracht.
7.0
Brand melden (siehe DIN 14096, Teil A)
Jeder Brand ist der Feuerwehr zu melden.
Schon gelöschte Kleinbrände sind ggf. der Feuerwehr (Nachkontrolle) zu melden.
Nach dem Brand darf zur Feststellung der Schadenssache die Brandstelle nicht
verändert werden.
Die Benutzung von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher und
Wandhydranten) sind unverzüglich der Verwaltung (Tel. 28944-260 oder -320)
zu melden, damit die Betriebsbereitschaft wieder hergestellt wird.
8.0
Alarmsignale und Anweisungen beachten
Im Gebäude sind Alarmierungseinrichtungen zur Warnung der Mitglieder und
Besucher installiert, die im Brand- und Gefahrenfall von zentralen Stellen aus bedient
werden können. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
9.0
In Sicherheit bringen
Bei Auslösung des akustischen Warnsignals (Heulton in kurzen Intervallen) ist das
Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege
(Flure,Treppenräume)
ruhig und geordnet zu verlassen.
Möglichst alle Türen (Fenster) sind zu schließen.
Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.
Hilfsbedürftige sowie hausfremde Personen sind zu unterstützen.
Der festgelegte Sammelplatz ist aufzusuchen.
10.0
Löschversuche unternehmen
Löschversuche mit den vorhandenen Löschgeräten (Feuerlöscher, Wandhydranten)
dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchgeführt werden.
11.0
Umgang mit Feuerlöschern:
Es gibt verschiedene Feuerlöscher-Modelle. Die Bedienungsanleitung ist auf jedem
Feuerlöscher aufgedruckt.
Informieren Sie sich regelmäßig über die Anleitung und die Hinweise auf den
Feuerlöschern. Viele Feuerlöscher sind mit einem Schlauch ausgerüstet.
Im Allgemeinen gelten folgende Regeln:
Feuerlöscher aus dem Halter nehmen
und auf den Boden stellen.
Feuerlöscher entsichern.
Schlauch in die Hand nehmen und
kräftig festhalten (Löscher steht
unter Überdruck bis 15 bar!)
kurz auf Druckhebel und
Schlagknopf
drücken bzw. Handrad der
Treibmittelflasche aufdrehen; ein Zischen
zeigt an, dass das Druckgas in den roten
Behälter strömt: der Feuerlöscher ist
"löschbereit".
Feuerlöscher aufheben, senkrecht
halten und Schlauch auf den Brandherd richten.
Auf den Druckhebel oder Hebel der
Löschpistole drücken; das
Löschmittel strömt aus. Beim Loslassen des
Hebels wird der Löschstrahl unterbrochen.
Setzen Sie den Feuerlöscher richtig ein
Feuer in Windrichtung angreifen
Flächenbrände von vorne beginnend
ablöschen
Von unten nach oben löschen
Jedoch bei Tropf- und Fließbränden
(z.B. brennende Flüssigkeit aus
Rohrleitung) von oben nach unten
löschen
Möglichst mehrere Löscher
gleichzeitig, nicht einzeln
hintereinander einsetzen
Auf Wiederentzündung achten
(Löschreserve bereithalten)
Soweit möglich, sind leicht brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes zu entfernen.
12.0 Besondere Verhaltensregeln
Im Brandfall ist den Anweisungen der Feuerwehr Folge zu leisten.
13.0 Anlagen
-Merkblatt über das Verhalten im Brandfalle
-Wichtige Rufnummern und Hinweise
Mainz, November 2014
gez. Straub
Wichtige Rufnummern
Notruf
Feuerwehr
Polizei/Notruf
Rettungsleitstelle
Sanitätsraum:
Verbandskasten:
112
110
19222
1. Obergeschoß Raum 1.002
Sanitätsraum 1. Obergeschoß Raum 1.002
Personalraum 4. Obergeschoß Raum 4.021
Nächste Ärzte für Erste Hilfe
über Rettungsleitstelle
Telefon 19222
Kranken- bzw. Notarztwagen anfordern
Ärzte und Krankenhäuser in der Nähe
Uni-Klinik Mainz
St. Hildegardis-Krankenhaus Mainz
St. Vincenz- u. Elisabeth-Hospital Mainz
Giftnotruf Mainz
Dr. Engelmann, Forsterstraße 20,
Unfall-Durchgangsarzt
Dr. Wendel, Bonifaziusplatz 7,
Durchgangsärztin
Dr. Börner, Wallstraße 3 -5
Internist
17-0
147-0
575-0
19240
63 24 24
61 64 61
24 04 30
Ärztliche Notfalldienstzentrale
Telefon 19292
Mo., Di., Do.
19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Mi
ab
14.00 Uhr
Fr.
ab
19.00 Uhr bis Mo. 07.00 Uhr
WICHTIGE HINWEISE
Nächster öffentlicher Münz-Fernsprecher
Jeanbon-St.-Andre-Straße / gegenüber Haupteingang Friedhof
Absperrorgane für Heizung, Wasser, Strom
Haustechnik der Kath. Hochschule Mainz über
Hausmeister erreichbar
Tel. 28944-120 bis -123
Zu verständigende Personen
Rektorat Kath. Hochschule
Tel. 28944-270/260/280/320 od.-410
Tel. 28944-450 od. -440
Hausmeister Kath. Hochschule
Tel. 28944-120 bis -123
Kath. Hochschule Mainz
Erfassungsbogen bei ausgelöstem Brandalarm
Standort
Objekt: Katholische Hochschule Mainz
Straße: Saarstraße 3
Ort:
55122 Mainz
Tel.: 28944-0
Verantwortlicher
Name: Herr Straub, Verwaltungsleiter
Tel.: 28944270
bei Meldungseingang zu verständigen während der Dienstzeit:
Name
Telefon dienstlich
Herr Straub
28944270/260/280/320 od. -410
Herr Cutaia/ Herr Schärf oder Herr Wenz, Hausmeister 28944120 bis -123
bei Meldungseingang zu verständigen außerhalb der Dienstzeit:
Name
Herr Cutaia
Herr Schärf
Herr Wenz
Frau Schleichert
Herr Hommel
Telefon privat
937478 oder 0176/40249003
06733/8776 oder 0170/8428937
06721/6517 oder 0173/8385395
638641
368741
soweit vorstehende Personen
nicht erreichbar:
Herr Straub, Limburg
06431/51857