Holzbrief 1/2015

2015
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HolzBrief
AUSGABE 1/2015
BETRIEBLICHER
BRANDSCHUTZ
– EINE INVESTITION, DIE SICH LOHNT
präsentiert von Ihrem Fachhandel für
TISCHLER + SCHREINER
2
Betrieblicher Brandschutz –
eine Investition, die sich lohnt
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass
mit der Entstehung eines Brandes praktisch
jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht,
dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für
den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
(Oberverwaltungsgericht Münster; 10 A 363/86 vom.
11.12.1987; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen; 5 K
werden u.a. im Umgang mit den örtlichen Feuerlöscheinrichtungen, in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes sowie zum Verhalten
im Brandfall geschult.
Bei erhöhter Brandgefahr durch z.B. eine große
Mitarbeiterzahl, körperlich eingeschränkte Beschäftige oder gefährliche Maschinen und Arbeitsmittel erhöht sich die Zahl der zu Schulenden entsprechend.
dieser zu schulen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet des Arbeitgebers.
Die Schulung der Mitarbeiter findet im Rahmen
einer Brandschutzunterweisung statt, welche vor
Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend 1x
jährlich durchgeführt werden. Sie klärt u.a. über
mögliche Brandgefährdungen und die Abwendung dieser auf. Genaue Angaben über die Inhalte finden sich in Tabelle 1.
Brandschutzhelfer führen Kontrollen bei Arbeiten
mit Feuer oder Hitze durch, übernehmen im Bedarfsfall erste Löschversuche, bedienen Brandschutzeinrichtungen wie die Rauch- und Wärmeabzüge und weisen die eintreffende Feuerwehr
ein. Eine Übersicht über die Ausbildung findet
sich in Tabelle 2.
1012/85 vom 14.11.1985)
Brandschutzhelfer
Im Brandfall kann es im Betrieb zu enormem
Personen- und Sachschaden in und um das
Betriebsgebäude sowie zu Produktionsausfällen
kommen. Wäre der Schadensfall durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu verhindern
oder einzuschränken gewesen sind in der Öffentlichkeit außerdem Rufschädigungen des Unternehmens möglich.
Bestehen im Betrieb keine besonderen Brandgefahren, so muss der Arbeitgeber außerdem 5%
der versicherten Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden oder ausbilden lassen. Diese
Die Ausbildung sollte sich alle drei bis fünf Jahre
wiederholen.
Tabelle 1: Übersicht Ausbildung Brandschutzunterweisung (Quelle: DGUV: BGI/GUV-I 5182. Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung, Berlin, 2014)
Holz be- und verarbeitende Betriebe gehören per
Definition der DIN VDE 0100-482 sowie VdS 2046
zu den feuergefährdeten Betriebsstätten.
Brandschutzunterweisung
(§12 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt 6.1 und §4 BGV/GUV-V A1)
Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit
Sowohl Warenvorräte, Fertigprodukte und Rohstoffe als auch für die Oberflächenbehandlung
eingesetzte brennbare Hilfsstoffe erhöhen die betriebsbedingte Brandlast enorm. Explosions- und
Schwefelbrandgefahr entsteht durch die, sich bei
der Holzverarbeitung entwickelnden, brennbaren
Stäube. Nicht selten kommt es daher in Holz beund verarbeitende Betrieben im Brandfall zum
Totalschaden, der durch entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen meist verhindert hätte werden
können.
Wer den Brandschutz in seiner Firma ernst
nimmt, investiert also in die Zukunft.
Bei Tätigkeiten auftretende Brandgefährdung
Umgang mit Zünd-
Maßnahmen gegen
Verhalten im
Flucht- und
Arbeitsplatz
quellen
Entstehungsbrände
Brandfall
Rettungswege
(z.B. Gefährdungs-
(z.B. Betriebs-
und Explosionen
(z.B. Brandschutz-
(z.B. Gebäude-
beurteilung)
anweisungen
ordnung Teil A+B)
räumung, Fluchtund Rettungsplan)
Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges Verhalten im
Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr
Kenntnisse der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen
(Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bzw. Brandschutzordnung)
Tabelle 2: Übersicht Ausbildung Brandschutzhelfer (Quelle: DGUV: BGI/GUV-I 5182. Brandschutzhelfer.
Ausbildung und Befähigung, Berlin, 2014)
Ausbildung Brandschutzhelfer
Pflichten des Arbeitgebers
Verantwortlich für den betrieblichen Brandschutz
ist nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes der Arbeitgeber.
Er sorgt für die Anordnung, Errichtung und Instandhaltung der baulichen Anlagen sowie der erforderlichen, technischen und organisatorischen
Maßnahmen so, dass Brandschäden vermieden
und gemindert werden. Außerdem schafft und unterhält er die Einrichtungen zur Brandbekämpfung.
Maßnahmen zur Abwendung von Brandgefährdungen
Brandgefahren am
(vgl. § 22 BGV/GUV-V A1) zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
(Brandschutzhelfer i.S. d. ASR A2.2 Abschnitt 6.2 und 7(1))
Unterweisungsdauer ca. 1,5 bis 2 Stunden
Grundzüge des
Betriebliche Brand-
Verhalten im
Gefahren durch
Funktions- und Wir-
vorbeugenden
schutzorganisation
Brandfall
Brände (z. B.
kungsweise von Feu-
Brandschutzes
(z.B. Verantwortung,
(z.B. Brandschutz-
Entstehungsbrand,
erlöscheinrichtungen
(z.B. allgemeine
Zuständigkeiten,
ordnung Teil C)
Ausbreitung von
(z.B. Bedienung,
Brandschutzmaß-
Alarmpläne)
Feuer und Rauch)
Einsatzgrenzen und
Löschtaktik)
nahmen)
+ Praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen
Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
Brandschutzunterweisung
Mitarbeiter auf die möglichen Gefahren hinzuweisen und sie in Vermeidung und Abwendung
ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten
Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzmaßnah-
Kenntnisse der Brandbekämpfung, der Funktion
men und der betrieblichen Brandschutzorganisation
und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
3
Pflichten der Beschäftigten
Durch entsprechendes Verhalten im Betrieb trägt
der Beschäftigte zur Vermeidung von Bränden
und Explosionen bei.
Er hat den Anweisungen zur Brandverhütung Folge zu leisten. Dies gilt auch für externe Mitarbeiter
von Fremdfirmen, die bei Auftragsannahme verpflichtet werden, sich den Vorschriften entsprechend zu verhalten.
Geregelt werden die Vorschriften zum korrekten
Verhalten in der Brandschutzordnung (s. Punkt
„Brandschutzordnung”).
Anweisungen durch Vorgesetzte werden vor allem erteilt für:
- Rettung gefährdeter Personen
- Einstellen der Produktion
- Abschalten bestimmter Anlagen
- Schließen der Feuerschutzabschlüsse
- Sicherstellen von wichtigen Unterlagen
und Sachwerten
Brandschutzbeauftragter (BSB)
Brandschutzbeauftragte können stellvertretend für den Arbeitgeber den Brandschutz
übernehmen und werden von diesem überwacht. Sie sind durch mehrjährige einschlägige Praxis oder entsprechende Ausbildung
ausreichend geschult in allen Bereichen des
vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Abbildung 1: Brandschutzordnung Teil A
Abbildung 2: durch Brandlasten verstellter
Notausgang
Brandschutzordnung (BSO) nach
DIN 14096
Fluchtwege
Die BSO regelt das Verhalten der Personen innerhalb des Betriebes im Brandfall und die Brandverhütungsmaßnahmen. Sie ist in folgende drei Teile
aufgeteilt:
Teil A Da nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ebenfalls
für den Brandschutz zuständig, kann auch die
Sicherheitsfachkraft diesen Posten übernehmen.
Der BSB ist zuständig für die Erstellung der
Brandschutzordnung (s. Punkt „Brandschutzordnung“), der Alarm-, Feuerwehreinsatzplänen und
ggf. von Räumungsplänen (Katastrophenpläne).
Um der Feuerwehr im Bedarfsfall ein schnelles
Handeln zu ermöglichen, kann es sinnvoll sein,
zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erarbeiten.
Außerdem organisiert und überwacht der BSB die
Brandschutzkontrollen im Betrieb. Er gibt Anweisungen zur Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und überwacht diese. Sollten
Brandschutzeinrichtungen ausfallen oder außer
Betrieb gesetzt werden legt der BSB Ersatzmaßnahmen fest.
Ebenso steht er z.B. bei Betriebsveränderungen,
Planung von Neu- und Umbauten oder dem Aufbau einer Werkfeuerwehr beratend zur Seite.
All dies verwirklicht er im ständigen Kontakt zur
zuständigen Feuerwehr, mit welcher er gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen plant.
- richtet sich an alle Menschen, die sich innerhalb
des Betriebes aufhalten
- umfasst i.d.R. eine DIN A4 Seite, die im Betrieb
mehrfach und an gut sichtbaren Stellen ausgehängt wird (s. Abb. 1)
-enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im
Brandfall
Das Abstellen und Lagern von Gegenständen in
Fluchtwegen und vor Fluchttüren ist grundsätzlich verboten, um eine uneingeschränkte Nutzung
dieser jederzeit zu gewährleisten und Brandlasten
zu vermeiden (s. Abb. 2).
Der Verlauf der Fluchtwege ist bis zum Sammelpunkt mit Piktogrammen zu kennzeichnen.
Fluchttüren sind unter keinen Umständen abzuschließen und somit ggf. mit Panikbeschlägen
auszustatten. Sie müssen sich immer nach außen
und ohne Hilfsmittel von innen öffnen lassen.
Feuerlöscheinrichtungen
Teil B -richtet sich vor allem an die Beschäftigten
- wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt
- enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von
Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung
der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen
Teil C - richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die
mit Brandschutzaufgaben betraut sind
- enthält Anweisungen zur Durchführung von
vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen
Zu den Feuerlöscheinrichtungen gehören Handfeuerlöscher und Wandhydranten. Sie sind gut
sichtbar und deutlich zu installieren oder mit
Schildern zu kennzeichnen und stets zugänglich
zu halten sowie vor Beschädigung zu schützen.
Jede Benutzung muss sofort der Betriebsleitung
gemeldet und die Einrichtung im Anschluss unverzüglich wieder betriebsbereit gemacht werden.
Feuerlöscheinrichtungen müssen amtlich geprüft
und zugelassen sein und jährlich (Wandhydranten) bzw. alle zwei Jahre (Feuerlöscher) durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Missbräuchliche Benutzung ist verboten.
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4
Feuer – der richtige Umgang
mit einem machtvollen Element
Erst das Beherrschen des Elements Feuer hat
die Entwicklung des Menschen in der Steinzeit einen großen Schritt vorangebracht. Sie
konnten durch das Erzeugen von Licht und
Wärme auch in kalten Gegenden sesshaft
werden, Fleisch und andere Nahrungsmittel
zubereiten, die ihnen Energie gaben und es
zur Verteidigung und Herstellung von Waffen
nutzen. Doch ist der Umgang mit Feuer bis
heute Segen und Bedrohung zugleich. Gerät
es einmal außer Kontrolle, ist der Schaden oft
groß und kann Menschenleben und Existenzen bedrohen.
Geeignete Brandschutzmaßnahmen, Materialund Baustoffkunde und das richtige Verhalten
in Brandsituationen helfen jedoch, die Gefahren zu minimieren.
Wie ein Feuer entsteht.
Für die Entstehung eines Feuers müssen drei
Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst müssen
Brennmaterial, Sauerstoff und eine Hitzequelle
vorhanden sein. Nur durch das Zusammenwirken dieser drei Komponenten kann ein Feuer entstehen. Im Brandfall – also einem unkontrollierten
Verbrennungsvorgang - gerät eine Hitzequelle
außer Kontrolle und entzündet in der Nähe befindliches brennbares Material wie Papier, Holz oder
Benzin. Je nach Zündtemperatur des Materials
beginnt dieses zu brennen. Trockenes Holz entzündet sich beispielsweise bei 300 °C, Zeitungspapier bereits bei etwa 180 °C.
Von der Zündung zum Vollbrand Die Phasen eines Feuers
In der Entstehungs- oder Zündphase gerät entflammbares Material durch eine Zündquelle in
Brand. Meist handelt es sich um einen unbeabsichtigten Initial- oder Schwelbrand. Geeignete
Brandschutzmaßnahmen sind die regelmäßige
Wartung und Kontrolle möglicher Zündquellen, da
diese meistens durch eine Fehlfunktion oder aus
Unachtsamkeit außer Kontrolle geraten. Ebenso
kann die Brandsicherheit durch den Einsatz feuerhemmender Baustoffe, die sehr hohe Zündtemperaturen haben bzw. wenig Hitze weiterleiten,
erhöht werden. In der zweiten Phase entwickelt
sich der Brandherd zu einem lokalen Feuer, das
die Luft im Raum stark aufheizt. Dabei greifen die
Flammen auf andere Materialien über und heiße,
brennbare Gase steigen nach oben und können
sich entzünden bzw. explodieren. Dieses Phänomen des „Flashovers“ ist bei Feuerwehrleuten
gefürchtet. In der dritten Phase entwickelt sich
das Feuer zu einem heftigen Vollbrand und verbrennt bei hohen Temperaturen allen Brennstoff.
Um dem Feuer möglichst wenig Nahrung in Form
von Brennmaterial und Sauerstoff zu geben und
seine Ausbreitung zu verhindern, sollte in der Prävention bereits eine geeignete Raumaufteilung
gewählt werden, Brandschutztüren eingesetzt
werden und feuerhemmende Konstruktionen und
Baustoffe eingesetzt werden.
In der letzten Phase, der Abkühlphase, lässt die
Intensität des Feuers nach, da kein Brennmaterial
mehr zur Verfügung steht oder der Sauerstoff verbraucht ist - die Temperatur sinkt.
Eingreifen ist fast immer brandgefährlich – Verhalten im Brandfall
Gelingt es nicht, ein aus der Kontrolle geratenes Feuer in der Zündphase zu löschen, wird
es schnell gefährlich. Rauchgase, die bei dem
Brand entstehen, sind für Menschen und Tiere
eine ebenso große Gefahrenquelle wie das Feuer selbst. Daher sollte man sich und Andere im
Brandfall in Sicherheit bringen und sofort die Feuerwehr alarmieren.
Ist das Feuer einmal entzündet und hat genug
Nahrung, breitet es sich rasch aus. Das kann
durch Strahlung der großen Flammen geschehen, so dass das Feuer auf in der Nähe befindliches Material übergreift. Die große Hitze, die bei
einem Feuer entsteht, kann sich allerdings auch
auf andere Materialien übertragen. Durch diese
thermische Leitfähigkeit kann nicht brennbares
Metall beispielsweise Wärme viel schneller als
Holz weiterleiten und zu einer weiteren Hitzequelle werden, das Material entzündet. Aber auch
durch die Wärmeströmung (Konvektion) erhitzter
Luft und Gase können andere Materialien so stark
aufheizen, dass ihre Zündungstemperatur erreicht
wird und sie anfangen zu brennen.
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Das Feuer breitet sich aus.
5
Brandschutzmaßnahmen helfen
Katastrophen vermeiden
Bauverordnungen und
Euroklassifizierungen
Brandschutz in Holzwerkstoffbetrieben
Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen können
Brandgefahren wirksam vorgebeugt werden.
Schon bei der Konstruktion von Gebäuden und
der Auswahl geeigneter Baustoffe ist darauf zu
achten. Für Bauherren, Architekten und Handwerker ist es wichtig zu wissen, wie sich Baustoffe im
Brandfall verhalten. Sind sie leicht entflammbar?
Entwickeln sie beim Brand Rauch oder Gase?
Wie beständig sind sie bei extremen Temperaturen? Schmelzen sie wie Kunststoff oder verbiegen
sich wie Stahl, so dass ganze Gebäudekonstruktionen instabil werden können? Im Laufe der Zeit
wurden viele feuerhemmende Materialien für den
Bausektor entwickelt, die helfen, Gebäude immer
feuersicherer auszustatten.
Seit dem 1. Juli 2013 ist die neue Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) in Kraft und löste die seit
1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Seitdem müssen Hersteller für jedes
Bauprodukt eine Leistungserklärung erbringen
und die Produkte entsprechend zertifizieren. Mit
der CE-Norm (CE stand ursprünglich für „Communautés Européennes“, also europäische Gemeinschaft) bestätigt der Hersteller, dass sein
Produkt allen gesetzlichen Anforderungen und
der aktuellen Bauprodukteverordnung (CPR) entspricht. Bei der Klassifizierung spielt der Brandwiderstand eines Bauteils beziehungsweise das
Brandverhalten eines Stoffes eine bedeutende
Rolle. Ausschlaggebend ist die Dauer, für die ein
Bauteil im Brandfall seine Funktion behält (Feuerwiderstand).
Holzbe- und verarbeitende Betriebe gelten nach
DIN-Norm als feuergefährdete Betriebsstätten. In
Tischlereien und Schreinereien ist die Brandlast
betriebsbedingt besonders hoch, da hier brennbare Rohstoffe, fertige Produkte und Vorräte
lagern, ebenso Abfälle und brennbare Hilfsstoffe, die für Behandlung von Oberflächen genutzt
werden. Eine besondere Gefahrenquelle ist beispielsweise der bei jeder Bearbeitung anfallende
Holzstaub oder Späne. Gerade in Abluftfiltern und
Silos können explosionsfähige Staub/Luft-Gemische entstehen. Ein einziger Funke reicht unter
Umständen aus, dieses kleinflächige Brandgut in
Verbindung mit Sauerstoff schnell zu entzünden.
Im Brandfall kann sich ein Feuer in diesem Umfeld
effektiv ausbreiten und eine Brandbekämpfung
erschweren. Deshalb gelten für diese Betriebe besonders strenge Regeln. Ein spezifisches
Brandschutzkonzept beinhaltet bauliche und
betriebliche Maßnahmen, Brandschutzeinrichtungen und –organisation bis hin zur Sicherung des
Betriebsgeländes gegen Brandstifter.
Wer hätte das gedacht –
Holz als Feuerhemmer
Stellen wir uns ein loderndes Feuer vor, ist es
meist Holz, was wir brennen sehen. Dabei hat
Holz gegenüber anderen Materialien eine durchaus feuerhemmende Eigenschaft. Während des
Brandes bildet Holz nämlich eine isolierende Holzkohleschicht (Karbonisierung) auf der Oberfläche,
die wie ein Hitzeschild wirkt. Die thermische Leitfähigkeit des Holzes wird dadurch stark reduziert
und eine Ausbreitung des Feuers zunächst verzögert. Unter der Holzkohleschicht bleibt das Holz
dabei intakt und behält auch seine mechanischen
Eigenschaften, sprich seine Stabilität. Im Brandfall
kann diese Widerstandsfähigkeit für den Erhalt eines Gebäudes ausschlaggebend sein.
Vergleicht man die Stabilität von Stahl, Aluminium
und Holz im Brandfall, setzt Holz dem Feuer den
meisten Widerstand entgegen.
Stahl und Aluminium sind zwar nicht brennbare
Materialien, dafür leiten sie Wärme sehr gut weiter
und verlieren bei hohen Temperaturen – wie bei
einem Brand – schnell ihre Stabilität. Im Bau werden Stahlkonstruktionen daher oft mit feuerhemmenden Holzverkleidungen ummantelt, da sie wie
ein Hitzeschild wirken und die darunterliegenden
Materialien im Brandfall so lange wie möglich vor
Erwärmung schützen.
Tab. 1: Feuerwiderstand
Material
Zeit bis zum
Einsturz (in Min.)
Aluminiumkonstruktion
Stahlkonstruktion
4,0
9,5
Holzbalken (25 x 50 mm)
13,5
Holzbalken (50 x 100 mm)
24,5
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6
Rauchverbot
Ein Rauchverbot muss ausgesprochen werden
für alle feuergefährdeten Bereiche, Freilager und
auch für nicht feuerbeständig abgetrennte Büround Sozialräume. Alle Personen, Betriebsfremde
ebenso wie Mitarbeiter, müssen entsprechend
unterwiesen werden und zusätzlich Schilder angebracht werden.
Zu empfehlen sind ausgewiesene Raucherzonen
mit Sicherheitsaschenbechern, sowie Löschmitteln und Warnschildern, durch die geheimes Rauchen gehemmt werden kann.
Ordnung im Betrieb
Unsachgemäßer Umgang mit einem Feuerlöscher
Handfeuerlöscher
In Holz be- und verarbeitenden Betrieben kommen vorwiegend Stoffe der Brandklasse A (feste,
glutbildende Stoffe) vor, für die der Einsatz von
Wasserlöschern empfohlen wird.
In Bereichen mit Stoffen der Klasse B (flüssige,
brennbare Stoffe) sollten Wasserlöscher mit Zusatz oder Schaumlöscher genutzt werden.
Wandhydranten
Mithilfe der, an die Wandhydranten angeschlossenen, Schläuche muss jeder Bereich der Lagerund Produktionsräume wirkungsvoll erreichbar
sein.
Bestenfalls sind die Schläuche formbeständig
und mit einem Mehrzweckstrahlrohr ausgestattet.
So kann das Löschsystem auch von einer Person
alleine bedient werden.
Die Einstellung des Sprühstrahls am Strahlrohr des
Wandhydranten ist zur Vermeidung von Staubaufwirbelungen (Explosionsgefahr!), dem Vollstrahl grundsätzlich vorzuziehen (Abb.1).
Abbildung 1: zu benutzende Einstellungen eines
Mehrzweckstrahlrohres
Durch die Reinhaltung der Lager- und Betriebsräume kann das Brandentstehungsrisiko im Betrieb stark reduziert werden. So wird es angeraten
leicht brennbare Abfälle täglich zu entsorgen und
bis zur Abfuhr, Vernichtung oder Verwertung in
feuerbeständigen Räumen oder an geschützter
und verschlossener Stelle auf dem Betriebsgelände mit einem Mindestabstand zum Gebäude von
15 m zu lagern.
Zusätzlich sind alle Räume, Bauteile und Einrichtungen, wie Maschinen regelmäßig von Holzstaub
zu befreien, um das Brand- und Explosionsrisiko
zu vermindern.
Späneabsauganlagen nach
BGI 739-2
Aufgrund der Brennbarkeit von Holzstaub- und
spänen und dem Umstand, dass diese mit mit
Luftsauerstoff explosionsfähige Gemische bilden,
muss im Umgang mit diesen Materialien ganz besonders sorgfältig gearbeitet werden.
In den Arbeitsräumen ist, solange eine funktionierende Absauganlage installiert ist und zusätzlich
eine korrekte Reinigung von Arbeitsmitteln und
-plätzen stattfindet, nicht mit erhöhtem Ex-Risiko
zu rechnen.
Grundsätzlich muss aber in Silos, in Förderleitungen zwischen Silos und Filteranlagen sowie
in Filteranlagen selbst mit einem Explosionsrisiko
gerechnet werden.
Absaugleitungen
In den Leitungen der Absauganlage kann es vermehrt bei verschiedenen Schleifmaschinen mit
Kalibrierfunktion sowie bei der Herstellung von
Parkett, Leisten, Türen und Spanplatten zur Entstehung von Funken kommen. Diese können in
die Absauganlage gelangen. Es ist eine Funkenlöschanlage zwischen Maschine und Filteranlage
erforderlich, die zusätzlich zu den ohnehin vorgeschriebenen Löschanlagen im Filterbereich und
im Silo errichtet wird.
Treten Funken auf, werden diese von Sensoren
erkannt und Löschwasser durch Düsen in die
Leitungen eingesprüht. Das Erreichen der Funken
bei nachgeschalteten Anlagen wie Filter oder Silo
abgewendet.
Für ordnungsgemäße Absaugleitungen müssen
die in Tabelle 1 angegebenen Hinweise eingehalten werden.
Filteranlagen
Filteranlagen dürfen aufgrund ihres Gefahrenpotenzials ausschließlich in dafür geeigneten separaten Räumen oder im Freien mit einem Abstand
von 1 m zu Gebäuden errichtet werden.
Tabelle 1: Hinweise zur ordnungsgemäßen Errichtung von Absaugleitungen
Errichtungshinweise Absaugleitungen
allgemein
Schläuche zwischen fest verlegten Leitungen
und Maschinenabsaugstutzen
- fest verlegt
- auch flexibel erlaubt
- nicht brennbar (kein Kunststoff!)
- mind. schwerentflammbar
- Abstand zu brennbaren Bauteilen mind. 100 mm
- nach DIN 12779 max. 0,5 m
- im Inneren metallisch blank und keine aufladbare
- wenn länger nötig, dann Länge max. 5-faches des Beschichtungen
- gestreckte Rohrleitungsführung
- runde Leitungsquerschnitte
- konisch ausgeführte Leitungsübergänge
- Radius von Leitungskrümmungen mind. 3-facher
Leitungsdurchmesser
Durchmessers
- elektrostatisch ableitfähig oder mit eingearbeiteter
Stahlwendel
7
Ausgenommen sind Entstauber nach DIN 8416
und mit integriertem Filter versehene Schleiftische, da diese die Forderungen von Brand- und
Explosionsschutz erfüllen. Sollten Überdruck-Filteranlagen mit rohluftseitigem Ventilator vorhanden sein, dürfen diese nach wie vor verwendet
werden, wenn:
-diese vor 1992 aufgestellt wurden
-der Volumenstrom ≤ 6.000 m3/h beträgt
-die Staub- und Spänesammelsäcke dicht angeschlossen und unversehrt sind
- das Filtermaterial unbeschädigt ist
Wie bereits erwähnt müssen Filteranlagen ebenfalls mit einer Feuerlöscheinrichtung ausgestattet
sein. Ergänzend ist eine Explosionsdruckentlastung vorzusehen, die im Notfall den Schaden begrenzen kann.
Die Entlastung darf nicht in Arbeitsbereiche zeigen. Durch Rückschlagklappen in den Absaugrohrleitungen und Druckentlastungseinrichtungen
in 90° Umlenkungen kann ein Ausbreiten von
Druck oder Flammen in andere Bereiche vermieden werden.
Silos
Sollte dem Silo die Filteranlage nicht vor-, sondern
nachgeschaltet sein und die Rohluft direkt über
einen Ventilator eingetragen werden, muss auf die
Verwendung eines regelmäßig gewarteten Ventilators mit offenem Laufrad bestanden werden. So
kann die Entstehung von Zündungsfunken vermieden werden. Sicherheit bringt die Anordnung
des Ventilators auf der Reinluftseite.
Im Silo selber herrscht Explosionsgefahr. Zwischen Silo und Filteranlage muss sich daher eine
Zellenradschleuse oder wahlweise an beiden
Bauwerken Druckentlastungeinrichtungen befinden.
Eine weitere Schadensbegrenzung im Explosionsfall wird durch eine Rückschlagklappe in den
materialführenden Leitungen direkt vor dem Silo
erreicht.
Weiterführende Informationen finden sich in der
BG-Information 739-2 „Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne. Brand- und Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Holz und
Metall.
Elektrische Betriebsmittel
Holzverarbeitende- und bearbeitende Betriebe
sind besonders anfällig für Brände, die durch
elektrische Anlagen hervorgerufen werden.
Es treten Stäube, Dämpfe, Nebel und Gase mit
hohem Explosionspotenzial auf.
Lagern und Verarbeiten
feuergefährlicher Stoffe
Elektrische Anlagen müssen daher nach der DIN
VDE 0100-482 der Schutzart IP 5X (vollständiger
Berührungsschutz und Schutz gegen schädliche
Staubablagerungen im Innern) entsprechen. In
Ex-Bereichen wie in Lagern für brennbare Flüssigkeiten oder in Räumlichkeiten der Oberflächenbehandlung sind alle elektrischen Betriebsmittel und
Anlagen ex-geschützt zu realisieren.
Grundsätzlich ist beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen den Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der feuergefährlichen Stoffe und den
geltenden Sicherheitsvorschriften zu folgen.
Notausschalter gewährleisten ein sofortiges und
sicheres Abschalten von stationären Holzbearbeitungsmaschinen.
Besonders zu achten ist auf folgende Gefahrenschwerpunke:
- unsachgemäße Kabelverlegung
- Betrieb von Heizungsanlagen und Wärmegeräten wider der Herstellerangaben
- zu nahe Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen an elektr. Anlagen (Gefahr von hohen Temperaturen und Lichtbögen)
-
Betrieb fehlerhafter Anlagen (mechanische
Schäden, fehlerhafte Verbindungsstellen, Versprödung, Alterung)
Sicherung des Betriebsgeländes
und Schutz gegen Brandstiftung
Von Stoffen wie Farben und Lacken, die brennbare Lösemittel enthalten, darf in den Arbeitsbereichen nur die benötigte Tagesmenge vorgehalten werden. Sie sollte in ausreichendem Abstand
zentral und mit Auffangewangen sowie in Sicherheitsgefäßen oder bruchsicher und verschließbar
aufbewahrt werden. Für alle anderen Stoffmengen gilt die Lagerung in abgetrennten, belüfteten
und feuerbeständigen Räumen.
Befinden sich an Anlagen- und Gebäudeteilen
Ablagerungen von Beschichtungsstoffen, sind
diese regelmäßig mit einem als nicht-funkenreißend gekennzeichneten Werkzeug zu entfernen. Sollten feuergefährliche Betriebs- und
Hilfsstoffe verschüttet werden, dürfen brennbare
Stoffe wie Papier keinesfalls zum Aufsaugen oder
Auffangen genutzt werden.
Quellen
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt-
Laut der Versicherer zählt Brandstiftung in Gewerbe und Industrie zu den häufigsten Brandursachen.
schaft e.V. (GDV): Holz bearbeitende und verarbei-
Durch den Schutz vor unbefugtem Betreten von
Firmengelände und -gebäuden kann das Risiko
bereits minimiert werden. Zu erreichen ist dies
z.B. über
-Alarmanlage, Überwachungssysteme
-Beleuchtung von Grundstück und Gebäude
-Einfriedung mit Übersteigsicherung
-massive Wände
-einbruchsichere Türen und Fenster
Deutsche
tende Betriebe. Richtlinie für den Brandschutz, VDS
Schadenvergütung GmbH, Köln, 2000.
Gesetzliche
Unfallversicherung
e.V.
(DGUV): Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung, DGUV, Berlin, 2014.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM):
BG-Information 739-2. Absauganlagen und Silos
für Holzstaub- und späne. Brand- und Explosionsschutz, BGHM, Mainz, 2012
Zusätzlich kann der Schutz durch Sicherheitspersonal, wahlweise mit Unterstützung eines Wachhundes, erhöht werden.
Wie bereits erwähnt sollten Abfälle, wenn im Freien gelagert, mind. 15 m vom Gebäude entfernt
und verschlossen deponiert werden. Ein ausreichender Abstand zur Einfriedung muss zusätzlich
eingehalten werden. Für Lager brennbarer Materialien gelten die gleichen Abstände. Ebenso sollten
diese nicht unter Vordächern oder auf Rampen
entstehen.
Leicht entflammbare Stoffe dürfen nur in dafür
vorgesehenen Bereichen und sicher verschlossen
gelagert werden.
IMPRESSUM:
Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH &
Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau,
der holzbrief erscheint 3 x jährlich, Ausgabe 1/2015
Verantwortlicher Redakteur: Herbert Knelange, Tel. 05191 802-0;
Verantwortlich für Anzeigen: Herbert Knelange, Tel. 05191 802-0
Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH,
Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0
Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der
Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau
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