2015 Foto: ®Thinkstock HolzBrief AUSGABE 1/2015 BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ – EINE INVESTITION, DIE SICH LOHNT präsentiert von Ihrem Fachhandel für TISCHLER + SCHREINER 2 Betrieblicher Brandschutz – eine Investition, die sich lohnt „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster; 10 A 363/86 vom. 11.12.1987; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen; 5 K werden u.a. im Umgang mit den örtlichen Feuerlöscheinrichtungen, in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes sowie zum Verhalten im Brandfall geschult. Bei erhöhter Brandgefahr durch z.B. eine große Mitarbeiterzahl, körperlich eingeschränkte Beschäftige oder gefährliche Maschinen und Arbeitsmittel erhöht sich die Zahl der zu Schulenden entsprechend. dieser zu schulen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet des Arbeitgebers. Die Schulung der Mitarbeiter findet im Rahmen einer Brandschutzunterweisung statt, welche vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend 1x jährlich durchgeführt werden. Sie klärt u.a. über mögliche Brandgefährdungen und die Abwendung dieser auf. Genaue Angaben über die Inhalte finden sich in Tabelle 1. Brandschutzhelfer führen Kontrollen bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze durch, übernehmen im Bedarfsfall erste Löschversuche, bedienen Brandschutzeinrichtungen wie die Rauch- und Wärmeabzüge und weisen die eintreffende Feuerwehr ein. Eine Übersicht über die Ausbildung findet sich in Tabelle 2. 1012/85 vom 14.11.1985) Brandschutzhelfer Im Brandfall kann es im Betrieb zu enormem Personen- und Sachschaden in und um das Betriebsgebäude sowie zu Produktionsausfällen kommen. Wäre der Schadensfall durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu verhindern oder einzuschränken gewesen sind in der Öffentlichkeit außerdem Rufschädigungen des Unternehmens möglich. Bestehen im Betrieb keine besonderen Brandgefahren, so muss der Arbeitgeber außerdem 5% der versicherten Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden oder ausbilden lassen. Diese Die Ausbildung sollte sich alle drei bis fünf Jahre wiederholen. Tabelle 1: Übersicht Ausbildung Brandschutzunterweisung (Quelle: DGUV: BGI/GUV-I 5182. Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung, Berlin, 2014) Holz be- und verarbeitende Betriebe gehören per Definition der DIN VDE 0100-482 sowie VdS 2046 zu den feuergefährdeten Betriebsstätten. Brandschutzunterweisung (§12 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt 6.1 und §4 BGV/GUV-V A1) Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit Sowohl Warenvorräte, Fertigprodukte und Rohstoffe als auch für die Oberflächenbehandlung eingesetzte brennbare Hilfsstoffe erhöhen die betriebsbedingte Brandlast enorm. Explosions- und Schwefelbrandgefahr entsteht durch die, sich bei der Holzverarbeitung entwickelnden, brennbaren Stäube. Nicht selten kommt es daher in Holz beund verarbeitende Betrieben im Brandfall zum Totalschaden, der durch entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen meist verhindert hätte werden können. Wer den Brandschutz in seiner Firma ernst nimmt, investiert also in die Zukunft. Bei Tätigkeiten auftretende Brandgefährdung Umgang mit Zünd- Maßnahmen gegen Verhalten im Flucht- und Arbeitsplatz quellen Entstehungsbrände Brandfall Rettungswege (z.B. Gefährdungs- (z.B. Betriebs- und Explosionen (z.B. Brandschutz- (z.B. Gebäude- beurteilung) anweisungen ordnung Teil A+B) räumung, Fluchtund Rettungsplan) Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges Verhalten im Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr Kenntnisse der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen (Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bzw. Brandschutzordnung) Tabelle 2: Übersicht Ausbildung Brandschutzhelfer (Quelle: DGUV: BGI/GUV-I 5182. Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung, Berlin, 2014) Ausbildung Brandschutzhelfer Pflichten des Arbeitgebers Verantwortlich für den betrieblichen Brandschutz ist nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes der Arbeitgeber. Er sorgt für die Anordnung, Errichtung und Instandhaltung der baulichen Anlagen sowie der erforderlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen so, dass Brandschäden vermieden und gemindert werden. Außerdem schafft und unterhält er die Einrichtungen zur Brandbekämpfung. Maßnahmen zur Abwendung von Brandgefährdungen Brandgefahren am (vgl. § 22 BGV/GUV-V A1) zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (Brandschutzhelfer i.S. d. ASR A2.2 Abschnitt 6.2 und 7(1)) Unterweisungsdauer ca. 1,5 bis 2 Stunden Grundzüge des Betriebliche Brand- Verhalten im Gefahren durch Funktions- und Wir- vorbeugenden schutzorganisation Brandfall Brände (z. B. kungsweise von Feu- Brandschutzes (z.B. Verantwortung, (z.B. Brandschutz- Entstehungsbrand, erlöscheinrichtungen (z.B. allgemeine Zuständigkeiten, ordnung Teil C) Ausbreitung von (z.B. Bedienung, Brandschutzmaß- Alarmpläne) Feuer und Rauch) Einsatzgrenzen und Löschtaktik) nahmen) + Praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden Brandschutzunterweisung Mitarbeiter auf die möglichen Gefahren hinzuweisen und sie in Vermeidung und Abwendung ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzmaßnah- Kenntnisse der Brandbekämpfung, der Funktion men und der betrieblichen Brandschutzorganisation und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen 3 Pflichten der Beschäftigten Durch entsprechendes Verhalten im Betrieb trägt der Beschäftigte zur Vermeidung von Bränden und Explosionen bei. Er hat den Anweisungen zur Brandverhütung Folge zu leisten. Dies gilt auch für externe Mitarbeiter von Fremdfirmen, die bei Auftragsannahme verpflichtet werden, sich den Vorschriften entsprechend zu verhalten. Geregelt werden die Vorschriften zum korrekten Verhalten in der Brandschutzordnung (s. Punkt „Brandschutzordnung”). Anweisungen durch Vorgesetzte werden vor allem erteilt für: - Rettung gefährdeter Personen - Einstellen der Produktion - Abschalten bestimmter Anlagen - Schließen der Feuerschutzabschlüsse - Sicherstellen von wichtigen Unterlagen und Sachwerten Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschutzbeauftragte können stellvertretend für den Arbeitgeber den Brandschutz übernehmen und werden von diesem überwacht. Sie sind durch mehrjährige einschlägige Praxis oder entsprechende Ausbildung ausreichend geschult in allen Bereichen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Abbildung 1: Brandschutzordnung Teil A Abbildung 2: durch Brandlasten verstellter Notausgang Brandschutzordnung (BSO) nach DIN 14096 Fluchtwege Die BSO regelt das Verhalten der Personen innerhalb des Betriebes im Brandfall und die Brandverhütungsmaßnahmen. Sie ist in folgende drei Teile aufgeteilt: Teil A Da nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ebenfalls für den Brandschutz zuständig, kann auch die Sicherheitsfachkraft diesen Posten übernehmen. Der BSB ist zuständig für die Erstellung der Brandschutzordnung (s. Punkt „Brandschutzordnung“), der Alarm-, Feuerwehreinsatzplänen und ggf. von Räumungsplänen (Katastrophenpläne). Um der Feuerwehr im Bedarfsfall ein schnelles Handeln zu ermöglichen, kann es sinnvoll sein, zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erarbeiten. Außerdem organisiert und überwacht der BSB die Brandschutzkontrollen im Betrieb. Er gibt Anweisungen zur Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und überwacht diese. Sollten Brandschutzeinrichtungen ausfallen oder außer Betrieb gesetzt werden legt der BSB Ersatzmaßnahmen fest. Ebenso steht er z.B. bei Betriebsveränderungen, Planung von Neu- und Umbauten oder dem Aufbau einer Werkfeuerwehr beratend zur Seite. All dies verwirklicht er im ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr, mit welcher er gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen plant. - richtet sich an alle Menschen, die sich innerhalb des Betriebes aufhalten - umfasst i.d.R. eine DIN A4 Seite, die im Betrieb mehrfach und an gut sichtbaren Stellen ausgehängt wird (s. Abb. 1) -enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall Das Abstellen und Lagern von Gegenständen in Fluchtwegen und vor Fluchttüren ist grundsätzlich verboten, um eine uneingeschränkte Nutzung dieser jederzeit zu gewährleisten und Brandlasten zu vermeiden (s. Abb. 2). Der Verlauf der Fluchtwege ist bis zum Sammelpunkt mit Piktogrammen zu kennzeichnen. Fluchttüren sind unter keinen Umständen abzuschließen und somit ggf. mit Panikbeschlägen auszustatten. Sie müssen sich immer nach außen und ohne Hilfsmittel von innen öffnen lassen. Feuerlöscheinrichtungen Teil B -richtet sich vor allem an die Beschäftigten - wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt - enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen Teil C - richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind - enthält Anweisungen zur Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen Zu den Feuerlöscheinrichtungen gehören Handfeuerlöscher und Wandhydranten. Sie sind gut sichtbar und deutlich zu installieren oder mit Schildern zu kennzeichnen und stets zugänglich zu halten sowie vor Beschädigung zu schützen. Jede Benutzung muss sofort der Betriebsleitung gemeldet und die Einrichtung im Anschluss unverzüglich wieder betriebsbereit gemacht werden. Feuerlöscheinrichtungen müssen amtlich geprüft und zugelassen sein und jährlich (Wandhydranten) bzw. alle zwei Jahre (Feuerlöscher) durch einen Sachkundigen geprüft werden. Missbräuchliche Benutzung ist verboten. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6 4 Feuer – der richtige Umgang mit einem machtvollen Element Erst das Beherrschen des Elements Feuer hat die Entwicklung des Menschen in der Steinzeit einen großen Schritt vorangebracht. Sie konnten durch das Erzeugen von Licht und Wärme auch in kalten Gegenden sesshaft werden, Fleisch und andere Nahrungsmittel zubereiten, die ihnen Energie gaben und es zur Verteidigung und Herstellung von Waffen nutzen. Doch ist der Umgang mit Feuer bis heute Segen und Bedrohung zugleich. Gerät es einmal außer Kontrolle, ist der Schaden oft groß und kann Menschenleben und Existenzen bedrohen. Geeignete Brandschutzmaßnahmen, Materialund Baustoffkunde und das richtige Verhalten in Brandsituationen helfen jedoch, die Gefahren zu minimieren. Wie ein Feuer entsteht. Für die Entstehung eines Feuers müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst müssen Brennmaterial, Sauerstoff und eine Hitzequelle vorhanden sein. Nur durch das Zusammenwirken dieser drei Komponenten kann ein Feuer entstehen. Im Brandfall – also einem unkontrollierten Verbrennungsvorgang - gerät eine Hitzequelle außer Kontrolle und entzündet in der Nähe befindliches brennbares Material wie Papier, Holz oder Benzin. Je nach Zündtemperatur des Materials beginnt dieses zu brennen. Trockenes Holz entzündet sich beispielsweise bei 300 °C, Zeitungspapier bereits bei etwa 180 °C. Von der Zündung zum Vollbrand Die Phasen eines Feuers In der Entstehungs- oder Zündphase gerät entflammbares Material durch eine Zündquelle in Brand. Meist handelt es sich um einen unbeabsichtigten Initial- oder Schwelbrand. Geeignete Brandschutzmaßnahmen sind die regelmäßige Wartung und Kontrolle möglicher Zündquellen, da diese meistens durch eine Fehlfunktion oder aus Unachtsamkeit außer Kontrolle geraten. Ebenso kann die Brandsicherheit durch den Einsatz feuerhemmender Baustoffe, die sehr hohe Zündtemperaturen haben bzw. wenig Hitze weiterleiten, erhöht werden. In der zweiten Phase entwickelt sich der Brandherd zu einem lokalen Feuer, das die Luft im Raum stark aufheizt. Dabei greifen die Flammen auf andere Materialien über und heiße, brennbare Gase steigen nach oben und können sich entzünden bzw. explodieren. Dieses Phänomen des „Flashovers“ ist bei Feuerwehrleuten gefürchtet. In der dritten Phase entwickelt sich das Feuer zu einem heftigen Vollbrand und verbrennt bei hohen Temperaturen allen Brennstoff. Um dem Feuer möglichst wenig Nahrung in Form von Brennmaterial und Sauerstoff zu geben und seine Ausbreitung zu verhindern, sollte in der Prävention bereits eine geeignete Raumaufteilung gewählt werden, Brandschutztüren eingesetzt werden und feuerhemmende Konstruktionen und Baustoffe eingesetzt werden. In der letzten Phase, der Abkühlphase, lässt die Intensität des Feuers nach, da kein Brennmaterial mehr zur Verfügung steht oder der Sauerstoff verbraucht ist - die Temperatur sinkt. Eingreifen ist fast immer brandgefährlich – Verhalten im Brandfall Gelingt es nicht, ein aus der Kontrolle geratenes Feuer in der Zündphase zu löschen, wird es schnell gefährlich. Rauchgase, die bei dem Brand entstehen, sind für Menschen und Tiere eine ebenso große Gefahrenquelle wie das Feuer selbst. Daher sollte man sich und Andere im Brandfall in Sicherheit bringen und sofort die Feuerwehr alarmieren. Ist das Feuer einmal entzündet und hat genug Nahrung, breitet es sich rasch aus. Das kann durch Strahlung der großen Flammen geschehen, so dass das Feuer auf in der Nähe befindliches Material übergreift. Die große Hitze, die bei einem Feuer entsteht, kann sich allerdings auch auf andere Materialien übertragen. Durch diese thermische Leitfähigkeit kann nicht brennbares Metall beispielsweise Wärme viel schneller als Holz weiterleiten und zu einer weiteren Hitzequelle werden, das Material entzündet. Aber auch durch die Wärmeströmung (Konvektion) erhitzter Luft und Gase können andere Materialien so stark aufheizen, dass ihre Zündungstemperatur erreicht wird und sie anfangen zu brennen. Foto: ®Thinkstock Das Feuer breitet sich aus. 5 Brandschutzmaßnahmen helfen Katastrophen vermeiden Bauverordnungen und Euroklassifizierungen Brandschutz in Holzwerkstoffbetrieben Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen können Brandgefahren wirksam vorgebeugt werden. Schon bei der Konstruktion von Gebäuden und der Auswahl geeigneter Baustoffe ist darauf zu achten. Für Bauherren, Architekten und Handwerker ist es wichtig zu wissen, wie sich Baustoffe im Brandfall verhalten. Sind sie leicht entflammbar? Entwickeln sie beim Brand Rauch oder Gase? Wie beständig sind sie bei extremen Temperaturen? Schmelzen sie wie Kunststoff oder verbiegen sich wie Stahl, so dass ganze Gebäudekonstruktionen instabil werden können? Im Laufe der Zeit wurden viele feuerhemmende Materialien für den Bausektor entwickelt, die helfen, Gebäude immer feuersicherer auszustatten. Seit dem 1. Juli 2013 ist die neue Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) in Kraft und löste die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Seitdem müssen Hersteller für jedes Bauprodukt eine Leistungserklärung erbringen und die Produkte entsprechend zertifizieren. Mit der CE-Norm (CE stand ursprünglich für „Communautés Européennes“, also europäische Gemeinschaft) bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt allen gesetzlichen Anforderungen und der aktuellen Bauprodukteverordnung (CPR) entspricht. Bei der Klassifizierung spielt der Brandwiderstand eines Bauteils beziehungsweise das Brandverhalten eines Stoffes eine bedeutende Rolle. Ausschlaggebend ist die Dauer, für die ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält (Feuerwiderstand). Holzbe- und verarbeitende Betriebe gelten nach DIN-Norm als feuergefährdete Betriebsstätten. In Tischlereien und Schreinereien ist die Brandlast betriebsbedingt besonders hoch, da hier brennbare Rohstoffe, fertige Produkte und Vorräte lagern, ebenso Abfälle und brennbare Hilfsstoffe, die für Behandlung von Oberflächen genutzt werden. Eine besondere Gefahrenquelle ist beispielsweise der bei jeder Bearbeitung anfallende Holzstaub oder Späne. Gerade in Abluftfiltern und Silos können explosionsfähige Staub/Luft-Gemische entstehen. Ein einziger Funke reicht unter Umständen aus, dieses kleinflächige Brandgut in Verbindung mit Sauerstoff schnell zu entzünden. Im Brandfall kann sich ein Feuer in diesem Umfeld effektiv ausbreiten und eine Brandbekämpfung erschweren. Deshalb gelten für diese Betriebe besonders strenge Regeln. Ein spezifisches Brandschutzkonzept beinhaltet bauliche und betriebliche Maßnahmen, Brandschutzeinrichtungen und –organisation bis hin zur Sicherung des Betriebsgeländes gegen Brandstifter. Wer hätte das gedacht – Holz als Feuerhemmer Stellen wir uns ein loderndes Feuer vor, ist es meist Holz, was wir brennen sehen. Dabei hat Holz gegenüber anderen Materialien eine durchaus feuerhemmende Eigenschaft. Während des Brandes bildet Holz nämlich eine isolierende Holzkohleschicht (Karbonisierung) auf der Oberfläche, die wie ein Hitzeschild wirkt. Die thermische Leitfähigkeit des Holzes wird dadurch stark reduziert und eine Ausbreitung des Feuers zunächst verzögert. Unter der Holzkohleschicht bleibt das Holz dabei intakt und behält auch seine mechanischen Eigenschaften, sprich seine Stabilität. Im Brandfall kann diese Widerstandsfähigkeit für den Erhalt eines Gebäudes ausschlaggebend sein. Vergleicht man die Stabilität von Stahl, Aluminium und Holz im Brandfall, setzt Holz dem Feuer den meisten Widerstand entgegen. Stahl und Aluminium sind zwar nicht brennbare Materialien, dafür leiten sie Wärme sehr gut weiter und verlieren bei hohen Temperaturen – wie bei einem Brand – schnell ihre Stabilität. Im Bau werden Stahlkonstruktionen daher oft mit feuerhemmenden Holzverkleidungen ummantelt, da sie wie ein Hitzeschild wirken und die darunterliegenden Materialien im Brandfall so lange wie möglich vor Erwärmung schützen. Tab. 1: Feuerwiderstand Material Zeit bis zum Einsturz (in Min.) Aluminiumkonstruktion Stahlkonstruktion 4,0 9,5 Holzbalken (25 x 50 mm) 13,5 Holzbalken (50 x 100 mm) 24,5 Foto: ®Thinkstock 6 Rauchverbot Ein Rauchverbot muss ausgesprochen werden für alle feuergefährdeten Bereiche, Freilager und auch für nicht feuerbeständig abgetrennte Büround Sozialräume. Alle Personen, Betriebsfremde ebenso wie Mitarbeiter, müssen entsprechend unterwiesen werden und zusätzlich Schilder angebracht werden. Zu empfehlen sind ausgewiesene Raucherzonen mit Sicherheitsaschenbechern, sowie Löschmitteln und Warnschildern, durch die geheimes Rauchen gehemmt werden kann. Ordnung im Betrieb Unsachgemäßer Umgang mit einem Feuerlöscher Handfeuerlöscher In Holz be- und verarbeitenden Betrieben kommen vorwiegend Stoffe der Brandklasse A (feste, glutbildende Stoffe) vor, für die der Einsatz von Wasserlöschern empfohlen wird. In Bereichen mit Stoffen der Klasse B (flüssige, brennbare Stoffe) sollten Wasserlöscher mit Zusatz oder Schaumlöscher genutzt werden. Wandhydranten Mithilfe der, an die Wandhydranten angeschlossenen, Schläuche muss jeder Bereich der Lagerund Produktionsräume wirkungsvoll erreichbar sein. Bestenfalls sind die Schläuche formbeständig und mit einem Mehrzweckstrahlrohr ausgestattet. So kann das Löschsystem auch von einer Person alleine bedient werden. Die Einstellung des Sprühstrahls am Strahlrohr des Wandhydranten ist zur Vermeidung von Staubaufwirbelungen (Explosionsgefahr!), dem Vollstrahl grundsätzlich vorzuziehen (Abb.1). Abbildung 1: zu benutzende Einstellungen eines Mehrzweckstrahlrohres Durch die Reinhaltung der Lager- und Betriebsräume kann das Brandentstehungsrisiko im Betrieb stark reduziert werden. So wird es angeraten leicht brennbare Abfälle täglich zu entsorgen und bis zur Abfuhr, Vernichtung oder Verwertung in feuerbeständigen Räumen oder an geschützter und verschlossener Stelle auf dem Betriebsgelände mit einem Mindestabstand zum Gebäude von 15 m zu lagern. Zusätzlich sind alle Räume, Bauteile und Einrichtungen, wie Maschinen regelmäßig von Holzstaub zu befreien, um das Brand- und Explosionsrisiko zu vermindern. Späneabsauganlagen nach BGI 739-2 Aufgrund der Brennbarkeit von Holzstaub- und spänen und dem Umstand, dass diese mit mit Luftsauerstoff explosionsfähige Gemische bilden, muss im Umgang mit diesen Materialien ganz besonders sorgfältig gearbeitet werden. In den Arbeitsräumen ist, solange eine funktionierende Absauganlage installiert ist und zusätzlich eine korrekte Reinigung von Arbeitsmitteln und -plätzen stattfindet, nicht mit erhöhtem Ex-Risiko zu rechnen. Grundsätzlich muss aber in Silos, in Förderleitungen zwischen Silos und Filteranlagen sowie in Filteranlagen selbst mit einem Explosionsrisiko gerechnet werden. Absaugleitungen In den Leitungen der Absauganlage kann es vermehrt bei verschiedenen Schleifmaschinen mit Kalibrierfunktion sowie bei der Herstellung von Parkett, Leisten, Türen und Spanplatten zur Entstehung von Funken kommen. Diese können in die Absauganlage gelangen. Es ist eine Funkenlöschanlage zwischen Maschine und Filteranlage erforderlich, die zusätzlich zu den ohnehin vorgeschriebenen Löschanlagen im Filterbereich und im Silo errichtet wird. Treten Funken auf, werden diese von Sensoren erkannt und Löschwasser durch Düsen in die Leitungen eingesprüht. Das Erreichen der Funken bei nachgeschalteten Anlagen wie Filter oder Silo abgewendet. Für ordnungsgemäße Absaugleitungen müssen die in Tabelle 1 angegebenen Hinweise eingehalten werden. Filteranlagen Filteranlagen dürfen aufgrund ihres Gefahrenpotenzials ausschließlich in dafür geeigneten separaten Räumen oder im Freien mit einem Abstand von 1 m zu Gebäuden errichtet werden. Tabelle 1: Hinweise zur ordnungsgemäßen Errichtung von Absaugleitungen Errichtungshinweise Absaugleitungen allgemein Schläuche zwischen fest verlegten Leitungen und Maschinenabsaugstutzen - fest verlegt - auch flexibel erlaubt - nicht brennbar (kein Kunststoff!) - mind. schwerentflammbar - Abstand zu brennbaren Bauteilen mind. 100 mm - nach DIN 12779 max. 0,5 m - im Inneren metallisch blank und keine aufladbare - wenn länger nötig, dann Länge max. 5-faches des Beschichtungen - gestreckte Rohrleitungsführung - runde Leitungsquerschnitte - konisch ausgeführte Leitungsübergänge - Radius von Leitungskrümmungen mind. 3-facher Leitungsdurchmesser Durchmessers - elektrostatisch ableitfähig oder mit eingearbeiteter Stahlwendel 7 Ausgenommen sind Entstauber nach DIN 8416 und mit integriertem Filter versehene Schleiftische, da diese die Forderungen von Brand- und Explosionsschutz erfüllen. Sollten Überdruck-Filteranlagen mit rohluftseitigem Ventilator vorhanden sein, dürfen diese nach wie vor verwendet werden, wenn: -diese vor 1992 aufgestellt wurden -der Volumenstrom ≤ 6.000 m3/h beträgt -die Staub- und Spänesammelsäcke dicht angeschlossen und unversehrt sind - das Filtermaterial unbeschädigt ist Wie bereits erwähnt müssen Filteranlagen ebenfalls mit einer Feuerlöscheinrichtung ausgestattet sein. Ergänzend ist eine Explosionsdruckentlastung vorzusehen, die im Notfall den Schaden begrenzen kann. Die Entlastung darf nicht in Arbeitsbereiche zeigen. Durch Rückschlagklappen in den Absaugrohrleitungen und Druckentlastungseinrichtungen in 90° Umlenkungen kann ein Ausbreiten von Druck oder Flammen in andere Bereiche vermieden werden. Silos Sollte dem Silo die Filteranlage nicht vor-, sondern nachgeschaltet sein und die Rohluft direkt über einen Ventilator eingetragen werden, muss auf die Verwendung eines regelmäßig gewarteten Ventilators mit offenem Laufrad bestanden werden. So kann die Entstehung von Zündungsfunken vermieden werden. Sicherheit bringt die Anordnung des Ventilators auf der Reinluftseite. Im Silo selber herrscht Explosionsgefahr. Zwischen Silo und Filteranlage muss sich daher eine Zellenradschleuse oder wahlweise an beiden Bauwerken Druckentlastungeinrichtungen befinden. Eine weitere Schadensbegrenzung im Explosionsfall wird durch eine Rückschlagklappe in den materialführenden Leitungen direkt vor dem Silo erreicht. Weiterführende Informationen finden sich in der BG-Information 739-2 „Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne. Brand- und Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Elektrische Betriebsmittel Holzverarbeitende- und bearbeitende Betriebe sind besonders anfällig für Brände, die durch elektrische Anlagen hervorgerufen werden. Es treten Stäube, Dämpfe, Nebel und Gase mit hohem Explosionspotenzial auf. Lagern und Verarbeiten feuergefährlicher Stoffe Elektrische Anlagen müssen daher nach der DIN VDE 0100-482 der Schutzart IP 5X (vollständiger Berührungsschutz und Schutz gegen schädliche Staubablagerungen im Innern) entsprechen. In Ex-Bereichen wie in Lagern für brennbare Flüssigkeiten oder in Räumlichkeiten der Oberflächenbehandlung sind alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen ex-geschützt zu realisieren. Grundsätzlich ist beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen den Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der feuergefährlichen Stoffe und den geltenden Sicherheitsvorschriften zu folgen. Notausschalter gewährleisten ein sofortiges und sicheres Abschalten von stationären Holzbearbeitungsmaschinen. Besonders zu achten ist auf folgende Gefahrenschwerpunke: - unsachgemäße Kabelverlegung - Betrieb von Heizungsanlagen und Wärmegeräten wider der Herstellerangaben - zu nahe Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen an elektr. Anlagen (Gefahr von hohen Temperaturen und Lichtbögen) - Betrieb fehlerhafter Anlagen (mechanische Schäden, fehlerhafte Verbindungsstellen, Versprödung, Alterung) Sicherung des Betriebsgeländes und Schutz gegen Brandstiftung Von Stoffen wie Farben und Lacken, die brennbare Lösemittel enthalten, darf in den Arbeitsbereichen nur die benötigte Tagesmenge vorgehalten werden. Sie sollte in ausreichendem Abstand zentral und mit Auffangewangen sowie in Sicherheitsgefäßen oder bruchsicher und verschließbar aufbewahrt werden. Für alle anderen Stoffmengen gilt die Lagerung in abgetrennten, belüfteten und feuerbeständigen Räumen. Befinden sich an Anlagen- und Gebäudeteilen Ablagerungen von Beschichtungsstoffen, sind diese regelmäßig mit einem als nicht-funkenreißend gekennzeichneten Werkzeug zu entfernen. Sollten feuergefährliche Betriebs- und Hilfsstoffe verschüttet werden, dürfen brennbare Stoffe wie Papier keinesfalls zum Aufsaugen oder Auffangen genutzt werden. Quellen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirt- Laut der Versicherer zählt Brandstiftung in Gewerbe und Industrie zu den häufigsten Brandursachen. schaft e.V. (GDV): Holz bearbeitende und verarbei- Durch den Schutz vor unbefugtem Betreten von Firmengelände und -gebäuden kann das Risiko bereits minimiert werden. Zu erreichen ist dies z.B. über -Alarmanlage, Überwachungssysteme -Beleuchtung von Grundstück und Gebäude -Einfriedung mit Übersteigsicherung -massive Wände -einbruchsichere Türen und Fenster Deutsche tende Betriebe. Richtlinie für den Brandschutz, VDS Schadenvergütung GmbH, Köln, 2000. Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung, DGUV, Berlin, 2014. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM): BG-Information 739-2. Absauganlagen und Silos für Holzstaub- und späne. Brand- und Explosionsschutz, BGHM, Mainz, 2012 Zusätzlich kann der Schutz durch Sicherheitspersonal, wahlweise mit Unterstützung eines Wachhundes, erhöht werden. Wie bereits erwähnt sollten Abfälle, wenn im Freien gelagert, mind. 15 m vom Gebäude entfernt und verschlossen deponiert werden. Ein ausreichender Abstand zur Einfriedung muss zusätzlich eingehalten werden. Für Lager brennbarer Materialien gelten die gleichen Abstände. Ebenso sollten diese nicht unter Vordächern oder auf Rampen entstehen. Leicht entflammbare Stoffe dürfen nur in dafür vorgesehenen Bereichen und sicher verschlossen gelagert werden. IMPRESSUM: Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau, der holzbrief erscheint 3 x jährlich, Ausgabe 1/2015 Verantwortlicher Redakteur: Herbert Knelange, Tel. 05191 802-0; Verantwortlich für Anzeigen: Herbert Knelange, Tel. 05191 802-0 Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0 Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau HolzFibel Fachwissen für Tischler + Schreiner Ausgabe 2015 HolzFibel Fachwissen für TISCHLER + SCHREINER Neu in der Ausgabe 2015/2016: Sonderkapitel Brandschutz Normenglossar für TISCHLER + SCHREINER + + + + + + über 270 Seiten fundiertes Fachwissen inklusive 50-seitigem Parketthandbuch DekorFinder mit den Dekoren der wichtigsten Holzwerkstoffhersteller HolzFibel – exklusiv bei Ihrem FACHHANDEL FÜR TISCHLER + SCHREINER Sonderkapitel Brandschutz Normenglossar für Tischler + Schreiner präsentiert von Ihrem Fachhandel für TISCHLER + SCHREINER DekorFinder online Mit der DekorFinder-App alles auf einen Blick + + + über 4.500 Dekore in einer Datenbank Dekore einfach suchen, finden und vergleichen Einblicke in das Lagerprogamm Ihres Fachhändlers
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