Brände verhüten Rauchen verboten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuermelder Hausnotruf 155 Feuerwehr 0 - 112 In Sicherheit bringen Löschversuch unternehmen Gefährdete Personen warnen Hilfsbedürftige mitnehmen Türen schließen Beschilderte Fluchtwege nutzen Aufzüge nicht benutzen Anweisungen beachten Feuerlöscher und Wandhydrant benutzen Klinikzentrum Mitte Brandverhütung Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Patienten und sonstige im Bereich der Klinikum Dortmund gGmbH beschäftigte Personen haben sich so zu verhalten, daß Brände vermieden werden. In allen Gebäuden des Klinikums Dortmund besteht ein generelles Rauchverbot. Eine Ausnahme gilt nur in den dafür besonders ausgewiesenen Bereichen. Hier sind die Streichhölzer sowie Zigaretten- und Tabakreste nur in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu werfen. Brandschutzordnung Teil B ( Mitte ) - Seite 1 von 4 Stand 04 / 05 Offenes Feuer und Licht ( Kerzen! ) sind im gesamten Bereich der Klinik verboten. Betriebsbedingte Ausnahmen ( z.B. Bunsenbrenner im Labor ) sind nur mit einer Sondergenehmigung durch das Sachgebiet Brandschutz möglich. Mängel und gefährliche Zustände an elektrischen Anlagen und Geräten ( z.B. Schmorgeruch ) oder Gasleitungen sind sofort über Telefon 155 der Hauptpforte zu melden. Diese Geräte oder Anlagen müssen umgehend außer Betrieb genommen werden. Reparaturen dürfen nur von hierzu befugtem Fachpersonal der Technischen Abteilung oder einer dazu beauftragten Fachfirma durchgeführt werden. Bei Gasgeruch keinen Lichtschalter betätigen und kein Feuer anzünden. Fenster öffnen! Die Benutzung privater elektrischer Geräte ( Heizgeräte, Kaffeemaschinen, Kocher, Kochplatten, Radiound Fernsehgeräte, Toaster, Ventilatoren etc. ) ist nicht gestattet. In Lager- und Abstellräumen ist das Lagergut so unterzubringen, daß alle Fenster zugänglich sind und von Leuchten ein ausreichender Abstand - mindestens 0,5 m - eingehalten wird. Auf Fensterbänken und Heizkörpern darf kein Material gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten sind in nicht zerbrechlichen und dicht schließenden Gefäßen aufzubewahren. An den Arbeitsplätzen darf nur jeweils der Tagesbedarf bereitgehalten werden. Übriggebliebene Mengen müssen nach Arbeitsende in den für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten vorgesehenen Schränken oder Räumen untergebracht werden. Leere Behälter sind wie volle Behälter zu behandeln. Druckgasbehälter dürfen nicht in Fluren, Treppenhäusern und Aufenthaltsräumen gelagert werden. Hierzu sind nur die gekennzeichneten Lagerräume zu verwenden. Brand- und Rauchausbreitung Brand- und Rauchschutztüren dürfen zu keiner Zeit (z. B. durch Holzkeile, Blumenkübel oder ähnliches) in offenem Zustand festgestellt werden. Bei Türen mit Feststellanlagen, die sich im Brandfall automatisch schließen, dürfen sich keine Gegenstände in deren Schließbereich befinden. Das Schließen der Zimmertüren darf nicht durch Gegenstände, Tücher, etc. verhindert werden. Flucht- und Rettungswege Treppen, Treppenräume, Ausgänge und Flure sind als Flucht- und Rettungswege stets freizuhalten. Sie dürfen weder zugestellt noch mit Gegenständen eingeengt werden. Flucht- und Rettungswege sind durch das nebenstehende Symbol gekennzeichnet. Die Lage der Flucht- und Rettungswege ist dem aushängenden Flucht- und Rettungsplan zu entnehmen. Zufahrtswege und Flächen für Feuerwehr und Rettungsdienst sind ständig freizuhalten. Brandschutzordnung Teil B ( Mitte ) - Seite 2 von 4 Stand 04 / 05 Melde- und Löscheinrichtungen Melde- und Löscheinrichtungen sind durch folgende Symbole gekennzeichnet: Druckknopfmelder NotrufTelefon Feuerlöscher Wandhydrant Durch Betätigen der Druckknopfmelder wird die Feuerwehr direkt alarmiert. Zusätzlich ist ein Hausnotruf über Telefon 155 abzusetzen. Telefonisch kann die Feuerwehr unter der Rufnummer 0 - 112 verständigt werden. Die Lage der Brandmelder und Telefone sowie der Brandschutzeinrichtungen ist in den Flucht- und Rettungsplänen eingetragen. Verhalten im Brandfall Im Brandraum selbst sind - wenn möglich - Türen und Fenster zu schließen. Nicht lebensnotwendige Maschinen und Geräte sind vor dem Verlassen des Raumes abzuschalten, Gasflaschen zu schließen und aus dem Gefährdungsbereich zu bringen. Falls dies nicht möglich ist, hat ein entsprechender Hinweis an die Feuerwehr zu erfolgen. Sind ohne eigene Gefährdung Rettungsmaßnahmen nicht möglich, so muß unbedingt das Eintreffen der Feuerwehr oder anderer Hilfskräfte abgewartet werden. Der ranghöchste anwesende und für den betroffenen Bereich zuständige Mitarbeiter leitet die Rettungsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Der Einsatzleiter der Feuerwehr ist auch gegenüber dem Krankenhauspersonal weisungsberechtigt. Brand melden Der Notruf muß enthalten: Wer Was Wie viele Wo Warten meldet? ( Name ) brennt? ( Gardinen, Fernseher, Mülleimer, usw. ) Menschen sind gefährdet? ( starker Rauch ) brennt es? ( Gebäude, Abteilung, Flur, Station ) auf Rückfragen In Sicherheit bringen Die Rettung von Menschen hat Vorrang vor der Brandbekämpfung und der Bergung von Sachwerten. Bettlägerige oder hilfsbedürftige Personen sind zu unterstützen. Aufzüge dürfen nicht zur Flucht benutzt werden und sind im Brandfall sofort zu verlassen. Über deren Wiederinbetriebnahme entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr. Brandschutzordnung Teil B ( Mitte ) - Seite 3 von 4 Stand 04 / 05 Sollten alle Fluchtwege unpassierbar sein, macht man sich am nächstgelegenen Fenster bemerkbar. Liegt keine unmittelbare Gefährdung vor und wurden keine anderslautenden Anweisungen von hierzu berechtigten Personen gegeben, sollen Patienten in ihren Zimmern verbleiben. Die Türen zum Flur sind zu schließen, aber nicht zu verriegeln. Nötigenfalls kann die Tür am Boden mit feuchten Tüchern gegen das Eindringen von Rauch abgedichtet werden. Bei einer Flucht durch verrauchte Bereiche geht man gebückt oder kriechend vor. In Bodennähe sind meist noch atembare Luft und eine bessere Sicht vorhanden. Löschversuche unternehmen Jeder Mitarbeiter und Patient ist verpflichtet, soweit dies ohne eigene Gefährdung möglich ist, Entstehungsbrände mit den zur Verfügung stehenden Löschgeräten zu bekämpfen. Besondere Verhaltensregeln Es ist zu prüfen, ob die Brand- und Rauchschutztüren geschlossen sind. Bei verrauchten Treppenräumen oder den angrenzenden Fluren ist die Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenraum zu betätigen. Die Auslöseeinrichtungen hierfür befinden sich in den Treppenräumen. Um die nachfolgende Betreuung der Patienten zu gewährleisten, sind alle Patientenunterlagen zu sichern und aus dem gefährdeten Bereich zu bringen. Weisungen des Führungspersonals der Feuerwehr oder des Klinikums ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bereiche mit besonderen Gefahren, z. B. durch radioaktive Stoffe, Gefahrstoffe, Gentechnik, elektrische Schalträume, sind mit den nachfolgenden Symbolen gekennzeichnet. Warnung vor Biogefährdung Warnung vor gesundheitsschädlichen Stoffen Warnung vor giftigen Stoffen Warnung vor Druckgasflaschen Warnung vor elektromagnetischem Feld Warnung vor elektrischer Spannung Warnung vor ätzenden Stoffen Warnung vor feuergefährlichen Stoffen Warnung vor radioaktiven Stoffen Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie das Sachgebiet Brandschutz unter den Telefonnummern 2 19 98, 2 07 20 oder 2 02 32. Brandschutzordnung Teil B ( Mitte ) - Seite 4 von 4 Stand 04 / 05
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