Brandschutzordnung Teil B

Brände verhüten
Rauchen verboten
Offenes Feuer verboten
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand melden
Feuermelder
Hausnotruf 155
Feuerwehr 0 - 112
In Sicherheit
bringen
Löschversuch
unternehmen
Gefährdete Personen warnen
Hilfsbedürftige mitnehmen
Türen schließen
Beschilderte Fluchtwege nutzen
Aufzüge nicht benutzen
Anweisungen beachten
Feuerlöscher und
Wandhydrant benutzen
Klinikzentrum Mitte
Brandverhütung
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Patienten und sonstige im Bereich der Klinikum Dortmund gGmbH
beschäftigte Personen haben sich so zu verhalten, daß Brände vermieden werden.
In allen Gebäuden des Klinikums Dortmund besteht ein generelles Rauchverbot.
Eine Ausnahme gilt nur in den dafür besonders ausgewiesenen Bereichen.
Hier sind die Streichhölzer sowie Zigaretten- und Tabakreste nur in die dafür vorgesehenen Aschenbecher zu
werfen.
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Offenes Feuer und Licht ( Kerzen! ) sind im gesamten Bereich der Klinik verboten.
Betriebsbedingte Ausnahmen ( z.B. Bunsenbrenner im Labor ) sind nur mit einer
Sondergenehmigung durch das Sachgebiet Brandschutz möglich.
Mängel und gefährliche Zustände an elektrischen Anlagen und Geräten ( z.B. Schmorgeruch ) oder
Gasleitungen sind sofort über Telefon 155 der Hauptpforte zu melden.
Diese Geräte oder Anlagen müssen umgehend außer Betrieb genommen werden. Reparaturen dürfen nur
von hierzu befugtem Fachpersonal der Technischen Abteilung oder einer dazu beauftragten Fachfirma
durchgeführt werden.
Bei Gasgeruch keinen Lichtschalter betätigen und kein Feuer anzünden. Fenster öffnen!
Die Benutzung privater elektrischer Geräte ( Heizgeräte, Kaffeemaschinen, Kocher, Kochplatten, Radiound Fernsehgeräte, Toaster, Ventilatoren etc. ) ist nicht gestattet.
In Lager- und Abstellräumen ist das Lagergut so unterzubringen, daß alle Fenster zugänglich sind und von
Leuchten ein ausreichender Abstand - mindestens 0,5 m - eingehalten wird.
Auf Fensterbänken und Heizkörpern darf kein Material gelagert werden.
Brennbare Flüssigkeiten sind in nicht zerbrechlichen und dicht schließenden Gefäßen
aufzubewahren.
An den Arbeitsplätzen darf nur jeweils der Tagesbedarf bereitgehalten werden.
Übriggebliebene Mengen müssen nach Arbeitsende in den für die Lagerung brennbarer
Flüssigkeiten vorgesehenen Schränken oder Räumen untergebracht werden.
Leere Behälter sind wie volle Behälter zu behandeln.
Druckgasbehälter dürfen nicht in Fluren, Treppenhäusern und
Aufenthaltsräumen gelagert werden.
Hierzu sind nur die gekennzeichneten Lagerräume zu verwenden.
Brand- und Rauchausbreitung
Brand- und Rauchschutztüren dürfen zu keiner Zeit (z. B. durch Holzkeile, Blumenkübel oder ähnliches) in
offenem Zustand festgestellt werden.
Bei Türen mit Feststellanlagen, die sich im Brandfall automatisch schließen, dürfen sich keine Gegenstände in
deren Schließbereich befinden.
Das Schließen der Zimmertüren darf nicht durch Gegenstände, Tücher, etc. verhindert werden.
Flucht- und Rettungswege
Treppen, Treppenräume, Ausgänge und Flure sind als Flucht- und Rettungswege
stets freizuhalten.
Sie dürfen weder zugestellt noch mit Gegenständen eingeengt werden.
Flucht- und Rettungswege sind durch das nebenstehende Symbol gekennzeichnet.
Die Lage der Flucht- und Rettungswege ist dem aushängenden Flucht- und
Rettungsplan zu entnehmen.
Zufahrtswege und Flächen für Feuerwehr und Rettungsdienst sind ständig
freizuhalten.
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Melde- und Löscheinrichtungen
Melde- und Löscheinrichtungen sind durch folgende Symbole gekennzeichnet:
Druckknopfmelder
NotrufTelefon
Feuerlöscher
Wandhydrant
Durch Betätigen der Druckknopfmelder wird die Feuerwehr direkt alarmiert.
Zusätzlich ist ein Hausnotruf über Telefon 155 abzusetzen.
Telefonisch kann die Feuerwehr unter der Rufnummer 0 - 112 verständigt werden.
Die Lage der Brandmelder und Telefone sowie der Brandschutzeinrichtungen ist in den Flucht- und
Rettungsplänen eingetragen.
Verhalten im Brandfall
Im Brandraum selbst sind - wenn möglich - Türen und Fenster zu schließen.
Nicht lebensnotwendige Maschinen und Geräte sind vor dem Verlassen des Raumes abzuschalten,
Gasflaschen zu schließen und aus dem Gefährdungsbereich zu bringen. Falls dies nicht möglich ist, hat ein
entsprechender Hinweis an die Feuerwehr zu erfolgen.
Sind ohne eigene Gefährdung Rettungsmaßnahmen nicht möglich, so muß unbedingt das Eintreffen der
Feuerwehr oder anderer Hilfskräfte abgewartet werden.
Der ranghöchste anwesende und für den betroffenen Bereich zuständige Mitarbeiter leitet die
Rettungsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr.
Der Einsatzleiter der Feuerwehr ist auch gegenüber dem Krankenhauspersonal weisungsberechtigt.
Brand melden
Der Notruf muß enthalten:
Wer
Was
Wie viele
Wo
Warten
meldet? ( Name )
brennt? ( Gardinen, Fernseher, Mülleimer, usw. )
Menschen sind gefährdet? ( starker Rauch )
brennt es? ( Gebäude, Abteilung, Flur, Station )
auf Rückfragen
In Sicherheit bringen
Die Rettung von Menschen hat Vorrang vor der Brandbekämpfung und der Bergung von Sachwerten.
Bettlägerige oder hilfsbedürftige Personen sind zu unterstützen.
Aufzüge dürfen nicht zur Flucht benutzt werden und sind im Brandfall sofort zu
verlassen.
Über deren Wiederinbetriebnahme entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr.
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Sollten alle Fluchtwege unpassierbar sein, macht man sich am nächstgelegenen Fenster bemerkbar.
Liegt keine unmittelbare Gefährdung vor und wurden keine anderslautenden
Anweisungen von hierzu berechtigten Personen gegeben, sollen Patienten in
ihren Zimmern verbleiben.
Die Türen zum Flur sind zu schließen, aber nicht zu verriegeln.
Nötigenfalls kann die Tür am Boden mit feuchten Tüchern gegen das Eindringen
von Rauch abgedichtet werden.
Bei einer Flucht durch verrauchte Bereiche geht man gebückt oder kriechend vor.
In Bodennähe sind meist noch atembare Luft und eine bessere Sicht vorhanden.
Löschversuche unternehmen
Jeder Mitarbeiter und Patient ist verpflichtet, soweit dies ohne eigene Gefährdung möglich ist,
Entstehungsbrände mit den zur Verfügung stehenden Löschgeräten zu bekämpfen.
Besondere Verhaltensregeln
Es ist zu prüfen, ob die Brand- und Rauchschutztüren geschlossen sind.
Bei verrauchten Treppenräumen oder den angrenzenden Fluren ist die
Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenraum zu betätigen.
Die Auslöseeinrichtungen hierfür befinden sich in den Treppenräumen.
Um die nachfolgende Betreuung der Patienten zu gewährleisten, sind alle
Patientenunterlagen zu sichern und aus dem gefährdeten Bereich zu bringen.
Weisungen des Führungspersonals der Feuerwehr oder des Klinikums ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Bereiche mit besonderen Gefahren, z. B. durch radioaktive Stoffe, Gefahrstoffe, Gentechnik, elektrische
Schalträume, sind mit den nachfolgenden Symbolen gekennzeichnet.
Warnung vor
Biogefährdung
Warnung vor
gesundheitsschädlichen Stoffen
Warnung vor
giftigen Stoffen
Warnung vor
Druckgasflaschen
Warnung vor
elektromagnetischem Feld
Warnung vor
elektrischer Spannung
Warnung vor
ätzenden Stoffen
Warnung vor
feuergefährlichen Stoffen
Warnung vor
radioaktiven Stoffen
Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie das Sachgebiet Brandschutz unter den Telefonnummern 2 19 98,
2 07 20 oder 2 02 32.
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