Das Gesundheitsmagazin der SKDBKK

Editorial1
SKDBKK Hauptverwaltung | Schultesstraße 19a | 97421 Schweinfurt | Telefon: 09721 9449-0 | Telefax: 09721 9449-333
AUSGABE 03 | 2014
Wir senken
unseren
Beitragssatz!
Ab Januar zahlen
Sie weniger für Ihren
Krankenversicherungsschutz
Wenn ein Baby
unterwegs ist
Schwangerenvorsorge
und neue Extra-Leistungen der SKD BKK
Pflegeversicherung
2015
Die wichtigsten
Neuerungen im
Überblick
www.skd-bkk.de
Das Gesundheitsmagazin der SKDBKK
2
Editorial
Editorial3
Inhalt
Wir senken unseren Beitragssatz!
Seite
Editorial, Kontaktdaten, Impressum
2
Beitrag 2015
3
Schwangerenvorsorge
4
Neue Leistungen für Schwangere
6
Hallo Baby / BabyCare
6
FitPlus-Bonusprogramm 2015
7
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Neues Online-Portal: Kindergesundheit
8
in der September-Ausgabe unseres Kundenmagazins
haben wir Sie bereits darüber informiert, dass zum
1. Januar 2015 große Veränderungen in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung anstehen:
Die Krankenkassen werden ab da nämlich wieder unterschiedliche Beitragssätze haben.
Ernährungskurs „Körpergewicht in Balance“
8
BKK ProPsych – das Projekt zieht Bilanz
9
Mittlerweile steht fest, dass wir Sie ab Januar durch
einen niedrigeren Beitragssatz finanziell entlasten
werden, ich möchte jedoch an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass dies keinesfalls auf Kosten unseres
ausgezeichneten Service- und Leistungsangebots
geschieht.
Zwar haben wir wegen aufsichtsrechtlicher Vorgaben
an unserem FitPlus-Bonusprogramm Anpassungen
vornehmen müssen. Weil für uns aber Ihre Gesundheit
und die Ihrer Familie oberste Priorität hat, haben wir
unser Angebot an Zusatzleistungen an anderer Stelle
erweitert. Ab Januar 2015 werden wir uns deshalb
an den Kosten für zusätzliche Untersuchungen in der
Schwangerschaft und an den Kosten für die Hebammenrufbereitschaft beteiligen.
Mehr über die aktuellen Änderungen unseres Leistungsangebots und über unseren neuen günstigeren
Beitragssatz können Sie in diesem Heft nachlesen.
Außerdem stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen in der Pflegeversicherung vor, denn auch da wird
sich zum Jahreswechsel viel tun.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes
Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr
2015.
Ihr
Manfred Warmuth
Vorstand der SKD BKK
SKD BKK Pflegekasse: Neue Leistungen
10
Rentenversicherungsbeitrag 2015
11
Ergänzungsversicherungen der Barmenia
12
Kontakt
SKD BKK Hauptverwaltung
Schultesstr. 19a
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721 9449-0
Telefax: 09721 9449-333
Servicezentrum Lüchow
Seerauer Str. 27
29439 Lüchow
Telefon: 05841 1215-233
Telefax: 05841 1700
Servicezentrum Arnstein
Marktstr. 14
97450 Arnstein
Telefon: 09363 997707-0
Telefax: 09363 997707-77
Servicezentrum Mühlheim
Griesweg 2
78570 Mühlheim a.d.Donau
Telefon: 07463 99307-70
Telefax: 07463 99307-80
Servicezentrum Coburg
Ketschendorfer Str. 44
96450 Coburg
Telefon: 09561 21-2133
Telefax: 09561 21-1167
Servicezentrum Karlstadt
Würzburger Str. 16
97753 Karlstadt
Telefon: 09353 98403-20
Telefax: 09353 98403-10
Servicezentrum Laufach
Hauptstr. 39 - 41
63846 Laufach
Telefon: 06093 87224
Telefax: 06093 87390
ACHTUNG: Neue
Öffnungszeiten
Ab sofort ist unser Servicezentrum in Mühlheim
zu folgenden Zeiten für Sie
geöffnet:
Montag – Donnerstag:
8:00 – 16:00 Uhr
Freitag:
8:00 – 14:00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Web: www.skd-bkk.de
Social Media:
www.facebook.com/skdbkk
www.twitter.com/skdbkk
Impressum Das Kundenmagazin der SKD BKK erscheint mehrmals jährlich
im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufklärung über Rechte und
Pflichten aus der Sozialversicherung.
Herausgeber: SKD BKK / Schultesstr. 19a / 97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 9449-0 / www.skd-bkk.de / [email protected]
Redaktion: Nicole Mauder (V.i.S.d.P.), SKD BKK; Stefan Schlee, SKD BKK
Graphische Gestaltung: Riegg & Partner Werbeagentur, www.riegg.com
Druck: MediaKom GmbH & Co.KG / Kampenwandstr. 81
83229 Aschau i. Chiemgau
Bildnachweise: corbis.de / thinkstock.de / istockphoto.com / fotolia.de /
eigene Bilder
Ab Januar 2015 zahlen Sie 0,2 Prozent weniger
In den vergangenen Jahren bestimmte der Gesetzgeber, wie hoch
der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen war. Ab Januar 2015 ist dieser einheitliche Beitragssatz passé. Denn jetzt
dürfen die Krankenkassen die Höhe Ihres Beitragssatzes wieder
selbst bestimmen.
Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und
der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz: GKV
FQWG) wurde der Beitragssatz der Krankenkassen um 0,9 Prozent
abgesenkt. Dadurch entsteht eine milliardenhohe Finanzierungslücke. Und diese Finanzierungslücke müssen die Kassen jetzt selbst
durch einen prozentualen Zusatzbeitrag ausgleichen.
Der Beitragssatz, den eine gesetzliche Krankenkasse von Ihrem
Mitglied verlangt, setzt sich ab dem 01.01.2015 also aus zwei Bestandteilen zusammen:
• Der eine Teil – d.h. der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz – ist vom Gesetzgeber in seiner Höhe vorgeschrieben
und stellt gewissermaßen einen Mindestbeitragssatz dar.
Der neue individuelle Zusatzbeitrag ist vom Gesetzgeber flächendeckend gewollt, um einen stärkeren Wettbewerb unter den
Kassen herbeizuführen. Das bedeutet, dass jetzt nicht nur einige
wenige, sondern nahezu alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag
erheben müssen, er fällt nur – abhängig von der Finanzlage und
dem Angebot an Zusatzleistungen – von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch aus.
Wir möchten, dass Sie in Sachen Gesundheit rundum bestens
versorgt sind. Aus diesem Grund erhalten Sie bei uns zahlreiche
Zusatzleistungen, die über den gesetzlich festgelegten Standard
hinausgehen.
Aber dank unserer stabilen Finanzlage erhalten Sie dieses
hervorragende Service- und Leistungsangebot auch noch zu
einem günstigen Preis: Denn der individuelle Zusatzbeitrag
beträgt bei der SKD BKK nur 0,7 Prozent. Sie zahlen also ab
dem 01.01.2015 0,2 Prozent weniger als bisher.
• Der andere Teil wird als kassenindividueller Zusatzbeitrag
bezeichnet und ist je nach Finanzbedarf von der einzelnen
Krankenkasse selbst festzulegen.
bis 31.12.2014
ab 01.01.2015
15,5 %
14,6 %
davon Arbeitgeberanteil*
7,3 %
7,3 %
davon Versichertenanteil
8,2 %
7,3 %
Bei Bedarf in Höhe eines
festen Betrages zu erheben,
0,00 € bei der SKD BKK.
Direkt vom Mitglied zu zahlen.
0,7 %
Wird wie der übrige Beitrag
vom Gehalt** einbehalten und
vom Arbeitgeber*** an die
Kasse abgeführt
Allgemeiner Beitragssatz
Zusatzbeitrag
Gesamtbeitrag bei der SKD BKK
15,5 %
* Bei Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger diesen Beitragsanteil.
** Bei Rentenbeziehern: von der Rente.
*** Bei Rentnern führt der Rentenversicherungsträger die Beiträge an die Kasse ab.
15,3 %
Durchschnittlicher
Zusatzbeitrag: 0,9%
Weitere Infos zum Zusatzbeitrag 2015
Weil die Leistungsausgaben im Gegensatz zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz nicht sinken, sondern steigen werden, entsteht
2015 eine Finanzierungslücke von rund 11 Milliarden Euro. Um diese Finanzierungslücke auszugleichen, ist rein rechnerisch ein
durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent erforderlich. Dies wurde vom Schätzerkreis – einem Gremium, das sich aus
Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbandes der Krankenkassen
zusammensetzt – für 2015 offiziell festgestellt.
Editorial
Editorial5
4
Wenn ein Baby unterwegs ist
Die gesetzlichen Leistungen bei Schwangerschaft
und Geburt im Überblick
gen wird überprüft, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt
oder ob es vielleicht Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.
Und natürlich wird auch kontrolliert, ob Sie möglicherweise
Mehrlinge erwarten.
Aber auch wenn keine dieser Besonderheiten vorliegen, entscheiden sich doch die meisten Schwangeren für eine Geburt in der
Klinik. Ein wichtiges „Pro“ für diese Entscheidung ist wohl, dass
dort in den Kliniken für alle Fälle die notwendige Kompetenz und
Apparatur zur Verfügung steht – ganz gleich ob es um eine Herztonüberwachung beim Kind, eine Anästhesie der Mutter oder einen
nicht geplanten Kaiserschnitt geht. Und dies vermittelt ein Maximum an Sicherheit.
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, dann ist das immer eine spannende Zeit – für die ganze Familie, besonders aber für die werdende Mutter. Denn bis das Kind das Licht der Welt erblickt, gibt es
viele glückliche Momente und Erfahrungen, aber auch die ein oder
andere Sorge. Damit Sie immer Bescheid wissen, ob es Ihrem Kind
gut geht, ob es sich gut entwickelt, und um auf mögliche Probleme
rechtzeitig reagieren zu können, gibt es hierzulande eine umfangreiche Schwangerenvorsorge. Die Inhalte dieser Vorsorge sind
übrigens in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
Wir möchten Ihnen hier kompakt und übersichtlich die wichtigsten
Bestandteile der Schwangerenvorsorge vorstellen.
Bei einem absehbar normalen Geburtsverlauf können Sie alternativ
auch in einem Geburtshaus entbinden. Die Hebammen verfügen
über eine qualifizierte Ausbildung und meist befinden sich Geburtshäuser ganz in der Nähe einer Klinik, so dass bei unerwartet
auftretenden Komplikationen eine schnelle Verlegung möglich ist.
Die SKD BKK zahlt bei Entbindung in einem Vertragsgeburtshaus
die Kosten für die Hebammenleistung sowie eine Betriebskostenpauschale für das Haus und beteiligt sich – ganz neu! – auch an
den Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Beratung
Die Vorsorgeuntersuchungen sind dazu da, die Entwicklung
des Kindes und Ihren eigenen Gesundheitszustand während der
Schwangerschaft kontinuierlich zu beobachten. Dabei wird zwischen der Basisbetreuung einer unauffälligen Schwangerschaft und
einer intensiveren Überwachung bei Risikoschwangerschaften oder
-geburten unterschieden. Im „Normalfall“ finden die Vorsorgeuntersuchungen zuerst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntätig statt.
TIPP: Wenn Sie berufstätig sind, dann ist Ihr Arbeitgeber
verpflichtet, Ihnen für die Schwangerenvorsorge ohne Verdienstausfall freizugeben.
Die Erstuntersuchung sollten Sie möglichst bald nachdem Sie die
ersten Anzeichen einer Schwangerschaft bei sich festgestellt haben wahrnehmen. Meist ist das in der fünften Schwangerschaftswoche oder kurz danach. Bei der Erstuntersuchung bestätigt der
Arzt zunächst einmal die Schwangerschaft, meist mittels Ultraschall- und Tastuntersuchung.
Er wird sie anschließend eingehend untersuchen, dabei Ihren
Blutdruck messen, Ihr Gewicht feststellen, eine Urinuntersuchung
sowie die ersten Blutuntersuchungen vornehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist beispielsweise eine Hämoglobin-Bestimmung vorgesehen,
mit der festgestellt wird, ob Ihr Blut genug Sauerstoff transportieren kann, um den Embryo ausreichend zu versorgen. Außerdem
wird Ihr Arzt ein ausführliches Untersuchungsgespräch mit Ihnen
führen, dabei Ihre Krankengeschichte erfassen und Fragen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand stellen.
Bei den weiteren Vorsorgeuntersuchungen überprüft der Arzt
immer die Lage des Kindes und seine Herztöne. Außerdem kontrolliert er jedes Mal Ihren Blutdruck und Ihr Gewicht, analysiert den
Urin und ertastet den Stand Ihrer Gebärmutter. Bei manchen Terminen nimmt der Arzt auch Blut ab. Denn nach den MutterschaftsRichtlinien sind – einmalig in bestimmten Stadien der Schwangerschaft oder bei konkretem Bedarf – noch einige weitere (Labor-)
Untersuchungen vorgesehen. Dazu gehören zum Beispiel der
Schwangerschaftsdiabetestest, verschiedene Tests auf Infektionen
(Chlamydien, Hepatits B, Röteln etc.), die Blutgruppenbestimmung
und die Bestimmung des Rhesus-Faktors.
Krankenhaus? Geburtshaus? Hausgeburt?
– Möglichkeiten der Entbindung
Wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten, ist Ihre freie Entscheidung – nur bei Risikoschwangerschaften bzw. wenn bei der Geburt
Komplikationen zu erwarten sind, sind Sie in der Wahl eingeschränkt, denn dann kommt nur eine Klinik in Frage.
>> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe.
Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Schwangerenvorsorge ist die
Beratung: Ihr Arzt wird immer wieder von sich aus wichtige Themen rund um die Schwangerschaft ansprechen und Ihnen wertvolle
Informationen und Tipps geben. Er wird zum Beispiel im Erstgespräch auf die bevorstehenden körperlichen und psychischen Veränderungen eingehen, er wird Sie über gesundheitsbewusstes Verhalten in der Schwangerschaft aufklären, Ihnen Ernährungs-Tipps
geben und vieles mehr. Aber auch Sie können natürlich bei jedem
Termin Ihre Fragen stellen und sich gezielt Rat einholen.
Übrigens: Manche der Vorsorgeuntersuchungen und
Beratungsgespräche können auch von einer Hebamme
durchgeführt werden.
Der Mutterpass
Jede schwangere Frau erhält bei der Erstuntersuchung einen Mutterpass. In diesem Mutterpass werden der Verlauf der Schwangerschaft und weitere wichtige Informationen dokumentiert. Es werden dort alle Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen eingetragen,
wie zum Beispiel das Gewicht oder die Größe des Babys. Aber auch
Daten über Ihre eigene Gesundheit werden erfasst, beispielsweise
relevante Vorerkrankungen.
Damit im Notfall auch einem fremden Arzt oder einer fremden
Hebamme alle wichtigen Informationen sofort vorliegen, sollten Sie
Ihren Mutterpass immer bei sich tragen.
Das Ultraschall-Screening
Im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge sind drei
Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Diese drei Untersuchungen werden auch mit dem englischen Begriff für Reihenuntersuchung als „Screening“ bezeichnet. Bei jeder dieser Untersuchun-
Die erste dieser Ultraschalluntersuchungen findet zwischen der
9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Der Arzt prüft, ob sich
die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu
einem Embryo bzw. Fötus entwickelt hat. Er kontrolliert den Herzschlag und misst die Körperlänge und den Kopfdurchmesser des
Fötus, um daraus den voraussichtlichen Geburtstermin zu berechnen.
Die zweite Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Woche und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche dienen vor allem der Überwachung einer normal verlaufenden
Schwangerschaft. Bei diesen beiden Ultraschalluntersuchungen
können Sie wählen: Bei dem „normalen“ Basis-Ultraschall werden
Wachstum und Größe des Fötus beurteilt, die Vitalfunktionen
kontrolliert und es wird die Position der Plazenta überprüft. Bei
der „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“ werden zusätzlich noch weitere Körperteile (z.B. Kopf bzw. Hirnkammern, Herz,
Bauchwand, Hals, Rücken) genauer untersucht.
Wenn bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten,
können häufigere Ultraschalluntersuchungen notwendig sein. Die
Kosten für diese medizinisch gebotenen Zusatzuntersuchungen
werden dann auch von der SKD BKK vollständig übernommen.
Bei zusätzlichen Ultraschall-Untersuchungen, die auf Ihren eigenen Wunsch durchgeführt werden, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme. Allerdings haben wir für Sie ab dem
01.01.2015 unser Angebot an Zusatzleistungen bei Schwangerschaft erweitert: In diesem Rahmen können wir uns dann auch an
den Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen beteiligen.
>> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe.
Wenn die Schwangerschaft normal verläuft und sich kein besonderes Risiko bei der Geburt abzeichnet, dann können Sie sich auch
dafür entscheiden, Ihr Kind zuhause zur Welt zu bringen. Auch in
diesem Fall zahlt die SKD BKK die Kosten für die Betreuung der
Geburt durch die Hebamme vollständig. Im Rahmen einer Satzungsregelung ist ab dem 01.01.2015 auch eine Kostenbeteiligung für die Hebammenrufbereitschaft möglich.
>> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe.
TIPP: Wenn Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, dann
versichern Sie es doch bei der SKD BKK. In unserer kostenfreien Familienversicherung ist Ihr Nachwuchs gut aufgehoben. Außerdem erhalten Sie von uns einen Baby-Bonus in
Höhe von 100 Euro! Mehr zum Baby-Bonus können Sie auf
Seite 7 dieser Ausgabe nachlesen.
Link-Tipps: Sehr empfehlenswert, wenn Sie sich ausführlicher
über die Leistungen der Schwangerenvorsorge informieren
möchten, sind die folgenden Seiten:
www.famlienplanung.de
Herausgeber: Bundeszentrale
für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA)
www.frauenärzte-im-netz.de
Herausgeber: Berufsverband
der Frauenärzte e.V.
Editorial
Editorial7
6
Neue Leistungen ab 01.01.2015
Unser Bonusprogramm FitPlus
Für mehr Sicherheit in der Schwangerschaft und bei der Entbindung
Jetzt mit neuen Teilnahmebedingungen!
Zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft
Wenn Sie während der Schwangerschaft bestimmte zusätzliche
Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann erhalten Sie von der SKD BKK
einen Zuschuss. Dies gilt bei folgenden Maßnahmen:
•
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
(3D- oder Farbdoppler-Ultraschall)
•
Toxoplasmose-Screening
•
Triple-Test
* Bitte beachten Sie: Der Zuschuss für die Hebammenrufbereitschaft und für die zusätzlichen Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft beträgt insgesamt maximal 200 Euro, allerdings nicht
mehr als 90 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten.
Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die zusätzlichen
Leistungen in der Schwangerschaft mit maximal 200 Euro. *
Kostenübernahme für
Hebammenrufbereitschaft
Aktivität und Gesundheitsvorsorge zahlen sich für Sie doppelt aus
– mit unserem FitPlus-Bonusprogramm. Denn wenn Sie regelmäßig
etwas für Ihre Gesundheit tun, dann bleiben Sie nicht nur fit, Sie
erhalten außerdem von uns eine Prämie für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. Und nicht nur Sie sondern auch Ihre Kinder
können bei unserem FitPlus-Programm mitmachen.
Prämien für die
GANZE Familie!
Neu: Zum Jahreswechsel haben wir unser Bonusprogramm umgestaltet: Ab sofort erhalten Sie eine pauschale Prämie von 50 Euro,
wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Kinder bekommen
einen Bonus von 35 Euro.
FitPlus - Gesundheitsbonus für Erwachsene
Gehen Sie jährlich zur Krebsvorsorge? Lassen Sie sich regelmäßig
vom Hausarzt durchchecken? Sind Sie aktives Mitglied in einem
Sportverein? Oder haben Sie vielleicht eine professionelle Zahnreinigung vornehmen lassen? Prima, dann lassen Sie sich das doch in
Ihrem FitPlus-Bonusheft bestätigen. Damit können Sie sich dann
von uns eine Prämie von 50 Euro zahlen lassen.
Für alle, die sich dafür entschieden haben, ihr Kind nicht in der Klinik, sondern zuhause oder in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen, ist vor allem eines wichtig: Eine Hebamme, die in den letzten
Schwangerschaftswochen zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch
erreichbar ist und für die Entbindung zur Verfügung steht. Dafür
fällt eine Rufbereitschaftspauschale an, für die eine Kostenübernahme bisher noch nicht gesetzlich verankert ist. Die SKD BKK beteiligt
sich an den Kosten für die Rufbereitschaft mit maximal 200 Euro. *
Die Teilnahmebedingungen – ganz einfach:
Wenn Sie innerhalb eines Jahres die altersabhängigen Pflichtmaßnahmen und zwei von den Wahlaktivitäten erfüllen, dann zahlen
wir Ihnen die Prämie auf Ihr Konto.
Hallo Baby / Baby Care
FitPlus - Kinderbonus
FitPlus - Babybonus
Unsere Vorsorgeprogramme zur
Vermeidung von Frühgeburten
Kinder können sich mit einem eigenen Bonusheft jährlich eine
Prämie von 35 Euro sichern – als Belohnung z.B. für die aktive
Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, das Ablegen der Seepferdchen-Prüfung und vieles mehr.
Alle Neugeborenen begrüßen wir mit einem einmaligen
Babybonus in Höhe von 100 Euro. Alles was Sie dafür tun müssen, ist Ihr Kind ab Geburt bei der SKD BKK zu versichern und von
Beginn an Sorge für die Gesundheit Ihres Babys zu tragen. Und das
geht so:
• Nehmen Sie die Kinderuntersuchungen U1 bis U3 wahr.
• Lassen Sie Ihr Baby impfen.
• Nutzen Sie nach der Geburt das Beratungsangebot
einer Hebamme.
Für alle werdenden Mütter haben wir zwei spezielle Vorsorgeprogramme. Beide Programme sollen dabei helfen, mögliche Risikofaktoren für eine Frühgeburt zu erkennen und zu vermeiden.
Ziel von Baby Care ist es, Ihnen durch die fundierte Analyse Ihrer persönlichen Lebens- und Ernährungsgewohnheiten mögliche
Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen. Mithilfe eines Fragebogens
erstellt das Baby Care-Team Ihr persönliches Gesundheitsprofil mit
konkreten und ganz individuellen Empfehlungen für Sie. Außerdem
erhalten Sie ein Handbuch mit vielen nützlichen Tipps und Infos.
Mit dem Hallo Baby-Programm erhalten Sie bei teilnehmenden
Frauenärzten zusätzliche Leistungen: Vor allem werden Sie umfassend und individuell über mögliche Risikofaktoren für eine Frühgeburt beraten. Außerdem erhalten Sie spezielle Testhandschuhe zur
pH-Wert-Messung (um mögliche Scheideninfektionen rechtzeitig
erkennen zu können). Und dazu gibt es noch zahlreiche InfoMaterialien für werdende Mütter.
Mitmachen ist kinderleicht:
Es müssen lediglich eine Pflichtmaßnahme und zwei Wahlaktivitäten erfüllt werden – und schon gibt es von uns die Prämie aufs
Konto!
Editorial
Editorial9
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Kindergesundheit – Das neue Online-Portal
Mit unserem neuen interaktiven Online-Portal zur Kindergesundheit möchten wir Ihnen wertvolle Impulse und Anregungen geben,
den Alltag mit Ihren Kindern gesund, bewusst und entspannt zu
gestalten.
Unter www.skd-bkk.de/kindergesundheit
finden Sie fundierte Beiträge zu den
Themenbereichen …
• Gesundheit und Vorsorge
• Ernährung und Bewegung
• Kind und Psyche
Und dass die Beiträge nicht nur informativ sondern auch praxistauglich sind, können Sie ganz leicht selbst ausprobieren: Nutzen
Sie doch einfach eines der altbewährten Hausmittel, wenn Ihr Kind
das nächste Mal eine leichte Erkältung oder ein aufgeschürftes
Knie hat. Und in der Zwergenküche finden Sie viele gesunde und
leckere Kochrezepte für Kinder.
Ein ganz besonderes Angebot des Portals ist der Online-Coach:
In 12 spannenden, interaktiven „Lektionen“ lernen Sie ganz leicht,
was Kinder brauchen, um sich gesund zu entwickeln.
Der Coach gibt Ihnen jede Menge Gesundheitstipps und Anregungen für mehr Spaß und Bewegung mit der ganzen Familie.
Info
Übrigens: Kennen Sie schon unsere beiden Onlineportale, die
sich jeweils speziell an das vermeintlich starke und schwache
Geschlecht richten?
• Unter www.skd-bkk.de/männergesundheit findet Mann viele
Tipps und Infos rund um seine Gesundheit: Das Portal klärt über
„typisch männliche“ Risiken auf und beschreibt die verschiedenen
Vorsorgemöglichkeiten. Außerdem können Sie sich in einem
interaktiven Online-Check schnell und einfach selbst testen.
• Frauen können unter www.skd-bkk.de/frauengesundheit
alles über „typisch weibliche“ Gesundheitsthemen nachlesen:
Sie erfahren, welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wichtig sind und erhalten wertvolle Tipps und Infos
beispielsweise zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft
oder Umgang mit den Wechseljahren.
Körpergewicht in Balance
Der Ernährungskurs für eine dauerhafte und natürliche
Gewichtsregulierung.
Gesunde Ernährung kann Spaß machen und schmecken. Vor
allem aber ist eine bewusste Ernährungsumstellung sinnvoller
und nachhaltiger als kurzfristige Diäten und Kalorienzählen.
Unsere Kooperationspartnerin, Frau Stephanie Hesselbach, zeigt
Ihnen in ihrem beliebten Ernährungskurs „Körpergewicht in Balance“, wie Sie ganz leicht eine gesunde und ausgewogene Ernährung
im Alltag umsetzen können. Speziell für Sie haben wir jetzt wieder
zwei Kurse organisiert.
Wir erstatten Ihnen nach Abschluss des Kurses die Teilnahmegebühr in voller Höhe; vorausgesetzt Sie haben den Kurs regelmäßig
besucht (d.h. Sie haben an mind. 80 % der Kurseinheiten teilgenommen).
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir alle
Interessierten, sich vorab bei der SKD BKK für den Kurs
anzumelden.
Ihre Ansprechpartnerin, Frau Yvonne Weiglein, erreichen
Sie unter der 09721 9449-387 – oder per Mail:
[email protected].
Kurs 1:
Jeweils mittwochs um 18:00 Uhr
Kursbeginn: 14.01.2015
Kurs 2:
Jeweils montags um 18:00 Uhr
Kursbeginn: 23.02.2015
Kursdauer:
4 x 120 Minuten + 1 Kochabend
Kursleitung:
Frau Stephanie Hesselbach,
Diplom-Oecotrophologin (FH)
BKK ProPsych
Unser Projekt zur Bewältigung psychischer Belastungen
bei Arbeitnehmern zieht erstmals Bilanz
Anfang 2013 wurde ein in Unterfranken einzigartiges Projekt ins
Leben gerufen, um die Versorgung von psychisch belasteten Arbeitnehmern zu verbessern. Denn wenn Arbeitsüberlastung, Stress,
Mobbing oder private Probleme dazu führen, dass die Seele leidet,
dann ist schnelle Hilfe geboten. – Die Realität sieht jedoch leider
oft anders aus: Hier sind nicht selten eine zermürbende Suche nach
einem Therapeuten und monatelange Wartezeiten an der Tagesordnung.
Deshalb haben sich die Universität Würzburg (Abteilung für Medizinische Psychologie und Psychotherapie), rund 30 Psychotherapeuten aus der Region und eine Reihe von Betriebskrankenkassen
– darunter die SKD BKK – zu einem Kooperationsvertrag zusammengeschlossen. Und dabei haben sich die Vertragspartner hohe
Ziele gesteckt, um die Situation für Arbeitnehmer mit psychischen
Erkrankungen zu verbessern.
„Dies ist ein Bruchteil der regulären Wartezeit, die nach einer
gemeinsamen Studie der Landespsychotherapeutenkammern und
der Bundespsychotherapeutenkammer mit durchschnittlich sechs
Monaten für die Kreisregion Schweinfurt beziffert wird“, erläuterte
Dr. Heiner Vogel von der Uniklinik Würzburg.
Am Ende der Tagung waren sich die Teilnehmer einig, dass man
schon viel erreichen konnte, dass jetzt aber noch weitere Verbesserungen ins Auge zu fassen sind – beispielsweise durch die Einbindung von Arbeitsmedizinern, Rehabilitationsträgern oder
anderen Leistungserbringern in den Versorgungsvertrag.
Am 10. Oktober 2014 wurde nun erstmals im Rahmen einer Tagung aller Teilnehmer Bilanz gezogen – und die bestätigt einstimmig den Erfolg des Kooperationsprojekts. Die Referenten der Betriebskrankenkassen und der Uniklinik Würzburg konnten anhand
konkreter Zahlen darlegen, dass es weitgehend gelungen ist, den
Patienten innerhalb sehr kurzer Zeit einen Therapeuten zu vermitteln: Im Schnitt dauerte es nur sieben Wochen vom Erstkontakt mit
dem Krankenkassenmitarbeiter über die diagnostischen Beratungen in der Uniklinik bis hin zur ersten ambulanten Therapieeinheit.
BKK ProPsych – Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Umfangreiche diagnostische Beratung innerhalb kürzester Zeit.
• Bei Bedarf Vermittlung eines ambulant in Wohnortnähe tätigen psychologischen Psychotherapeuten binnen 14 Tagen nach der
diagnostischen Beratung.
• Unkomplizierte Zusammenarbeit Ihrer Ärzte untereinander bei garantiertem Datenschutz: Sie entscheiden, ob und gegebenenfalls
welche Informationen an Ihren Hausarzt oder an Ihren Betriebsarzt weitergegeben werden.
• Sie werden von Anfang bis Ende Ihrer Teilnahme durch eine speziell geschulte Krankenkassenmitarbeiterin beraten und betreut.
• Die Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei.
Veranstaltungsort:
Praxis für Ernährung & Beratung
Rossmarkt 1 (1. Stock über Schuh Schöll)
97421 Schweinfurt
Kursgebühr:
150,00 Euro – Dieser Betrag ist bei Kursbeginn vollständig an die Kursleiterin zu
entrichten.
Ihre Ansprechpartnerin:
Wenn unser Projekt BKK ProPsych Sie neugierig gemacht hat, dann wenden Sie sich ganz einfach an:
Frau Helga Wirth, Telefon: 09721 9449-372 (vormittags), E-Mail: [email protected]
Editorial
Editorial11
10
Pflegeversicherung 2015
Mehr Pflegeleistungen für Demenzkranke
Für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, deren körperliche Einschränkungen jedoch nicht für eine Einstufung in die Pflegestufe 1
oder höher ausreicht, wurde 2013 die sogenannte Pflegestufe 0
eingeführt. Diese Personen erhalten seither Pflegegeld oder können sich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgen lassen
(Pflegesachleistung).
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Das Bundesgesundheitsministerium will in dieser Wahlperiode die
Leistungen für Pflegebedürftige deutlich verbessern. Dies soll in
zwei Schritten geschehen. Das erste der beiden Pflegestärkungsgesetze wird zum 01.01.2015 in Kraft treten. Wir informieren Sie
hier über die wichtigsten Neuerungen.
Ab 2015 haben Demenzkranke in der Pflegestufe 0 auch Anspruch
auf alle anderen Leistungen im ambulanten Bereich, insbesondere
auf die Kurzzeitpflege und die teilstationäre Tages-/Nachtpflege.
Außerdem können künftig alle Pflegebedürftigen die Leistungen
der Tages- /Nachtpflege in vollem Umfang neben den ambulanten
Sach- und Geldleistungen nutzen; das bisher übliche Anrechnungsverfahren wird abgeschafft. Durch diese Neuregelung kann die
Betreuung von Demenzkranken jetzt noch besser sichergestellt
werden.
Dynamisierung der Leistungsbeträge
Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld
über die zusätzlichen Betreuungsleistungen bis hin zu den Pflegehilfsmitteln – werden angehoben, um die Preisentwicklung der
letzten Jahre angemessen auszugleichen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – besser kombinierbar
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind Leistungen, die zur
Überbrückung vorübergehender „Ausnahmesituationen“ dienen
sollen. Gemeint sind Situationen, in denen die Pflege zuhause kurzfristig nicht sichergestellt ist, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub
der Pflegeperson (Verhinderungspflege) oder wegen eines zeitweilig so stark erhöhten Pflegeaufwands, dass eine Pflege im Heim
erforderlich ist (Kurzzeitpflege).
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
– jetzt für alle
Für Demenzkranke sieht die Pflegeversicherung bereits seit Jahren
eine Leistung vor, die für sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden kann: Die Pflegekassen erstatteten in
diesem Rahmen einen monatlichen Betrag von 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (bei erhöhtem Betreuungsbedarf), z.B. für
stundenweise Betreuung durch einen Pflegedienst bzw. eine Pflegeeinrichtung.
Dynamisierung der
Leistungsbeträge
Pflegegeld
2014
Pflegesachleistung
2015
2014
2015
Vollstationäre Pflege
2014
2015
Pflegestufe 0 (Demenz*)
120 €
123 €
225 €
231 €
0€
0€
Pflegestufe 1
235 €
244 €
450 €
468 €
1.023 €
1.064 €
Pflegestufe 1 (Demenz*)
305 €
316 €
665 €
689 €
1.023 €
1.064 €
Pflegestufe 2
440 €
458 €
1.100 €
1.144 €
1.279 €
1.330 €
Pflegestufe 2 (Demenz*)
525 €
545 €
1.250 €
1.298 €
1.279 €
1.330 €
Pflegestufe 3
700 €
728 €
1.550 €
1.612 €
1.550 €
1.612 €
Pflegestufe 3 (Demenz*)
700 €
728 €
1.550 €
1.612 €
1.550 €
1.612 €
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI. Dies sind vor allem
an Demenz erkrankte Menschen, aber auch Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung.
Ab Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen – auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung – Anspruch auf zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro im Monat.
Außerdem werden neue zusätzliche Entlastungsleistungen eingeführt, z.B. für Hilfe im Haushalt oder für Alltagsbegleiter (= niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote).
TIPP: Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wird eine neue „Umwidmungsmöglichkeit“ eingeführt: Demnach können künftig auch
bis zu 40 Prozent des ambulanten Pflegesachleistungsbetrages
für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten
verwendet werden.
Ab Januar 2015 steigt der Anspruch für Verhinderungspflege von
vier auf sechs Wochen pro Jahr. Außerdem können die Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig flexibler
eingesetzt und miteinander verrechnet werden: Dadurch ist es
möglich, eine je nach individuellem Bedarf passgenaue Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten.
Bessere Betreuung in Pflegeheimen
Der sogenannte Betreuungsschlüssel wird auf 1:20 erhöht; damit
kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären
Pflegeeinrichtungen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. Außerdem soll das Angebot dieser Betreuungskräfte künftig allen Pflegebedürftigen offen stehen, (bisher waren sie
vor allem Demenzkranken vorbehalten).
Finanzierung
Um die Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende sowie den Pflegevorsorgefonds zu finanzieren, wird der Beitragssatz ab 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht.
Wir informieren Sie gerne
Wenn Sie bereits Leistungen der SKD BKK Pflegekasse beziehen,
dann erhalten Sie von uns im Januar ein gesondertes Schreiben,
in dem wir Sie ausführlicher über die Änderungen, die neuen Leistungen und die neuen Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen
informieren.
Natürlich können Sie sich bei Fragen zum Pflegestärkungsgesetz
auch direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gerne!
Sie erreichen das Team der Pflegekasse unter der Rufnummer
09721 9449-340 oder per E-Mail: [email protected]
Rentenversicherung
2015
Der Beitragssatz sinkt
um 0,2 Prozent
Auch diesmal war es wieder eine intensive Diskussion und ein
zähes Verhandeln, doch nun ist es offiziell: Der Beitragssatz zur
Rentenversicherung wird um 0,2 Prozent gesenkt, d.h. ab Januar
sind nur noch 18,7 Prozent zu zahlen.
Die zusätzlichen Betreuungskräfte ergänzen die Arbeit der Pflegekräfte indem sie z.B. mit den Pflegebedürftigen malen, basteln,
spazieren gehen, ihnen vorlesen oder einfach nur ein offenes Ohr
für Ängste und Sorgen haben.
Pflege, Familie & Beruf
Die Pflegeversicherung zahlt ab 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld, um die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern. Dieses Geld wird künftig für bis zu zehn Tage als Lohnersatzleistung gezahlt, wenn für die Pflege eines Angehörigen eine
Auszeit vom Beruf genommen wird. Das Pflegestärkungsgesetz
stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Pflegevorsorgefonds
Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen
aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Milliarden Euro jährlich) finanziert. Dieser Fonds wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
Die Beitragssatzsenkung wird Arbeitgeber und Arbeitnehmer
um insgesamt rund zwei Milliarden Euro entlasten.
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Lebens- und Sach-/HUK-Versicherungen sowie Finanzdienstleistungsprodukte ihrer Kooperationspartner per Telefon und E-Mail unverbindlich informieren. Ich kann diese Einwilligung jederzeit gegenüber
der Barmenia Krankenversicherung a. G., Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal auch für die anderen Barmenia-Unternehmen widerrufen.