Editorial1 SKDBKK Hauptverwaltung | Schultesstraße 19a | 97421 Schweinfurt | Telefon: 09721 9449-0 | Telefax: 09721 9449-333 AUSGABE 03 | 2014 Wir senken unseren Beitragssatz! Ab Januar zahlen Sie weniger für Ihren Krankenversicherungsschutz Wenn ein Baby unterwegs ist Schwangerenvorsorge und neue Extra-Leistungen der SKD BKK Pflegeversicherung 2015 Die wichtigsten Neuerungen im Überblick www.skd-bkk.de Das Gesundheitsmagazin der SKDBKK 2 Editorial Editorial3 Inhalt Wir senken unseren Beitragssatz! Seite Editorial, Kontaktdaten, Impressum 2 Beitrag 2015 3 Schwangerenvorsorge 4 Neue Leistungen für Schwangere 6 Hallo Baby / BabyCare 6 FitPlus-Bonusprogramm 2015 7 Liebe Leserinnen, liebe Leser, Neues Online-Portal: Kindergesundheit 8 in der September-Ausgabe unseres Kundenmagazins haben wir Sie bereits darüber informiert, dass zum 1. Januar 2015 große Veränderungen in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung anstehen: Die Krankenkassen werden ab da nämlich wieder unterschiedliche Beitragssätze haben. Ernährungskurs „Körpergewicht in Balance“ 8 BKK ProPsych – das Projekt zieht Bilanz 9 Mittlerweile steht fest, dass wir Sie ab Januar durch einen niedrigeren Beitragssatz finanziell entlasten werden, ich möchte jedoch an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass dies keinesfalls auf Kosten unseres ausgezeichneten Service- und Leistungsangebots geschieht. Zwar haben wir wegen aufsichtsrechtlicher Vorgaben an unserem FitPlus-Bonusprogramm Anpassungen vornehmen müssen. Weil für uns aber Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie oberste Priorität hat, haben wir unser Angebot an Zusatzleistungen an anderer Stelle erweitert. Ab Januar 2015 werden wir uns deshalb an den Kosten für zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und an den Kosten für die Hebammenrufbereitschaft beteiligen. Mehr über die aktuellen Änderungen unseres Leistungsangebots und über unseren neuen günstigeren Beitragssatz können Sie in diesem Heft nachlesen. Außerdem stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen in der Pflegeversicherung vor, denn auch da wird sich zum Jahreswechsel viel tun. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2015. Ihr Manfred Warmuth Vorstand der SKD BKK SKD BKK Pflegekasse: Neue Leistungen 10 Rentenversicherungsbeitrag 2015 11 Ergänzungsversicherungen der Barmenia 12 Kontakt SKD BKK Hauptverwaltung Schultesstr. 19a 97421 Schweinfurt Telefon: 09721 9449-0 Telefax: 09721 9449-333 Servicezentrum Lüchow Seerauer Str. 27 29439 Lüchow Telefon: 05841 1215-233 Telefax: 05841 1700 Servicezentrum Arnstein Marktstr. 14 97450 Arnstein Telefon: 09363 997707-0 Telefax: 09363 997707-77 Servicezentrum Mühlheim Griesweg 2 78570 Mühlheim a.d.Donau Telefon: 07463 99307-70 Telefax: 07463 99307-80 Servicezentrum Coburg Ketschendorfer Str. 44 96450 Coburg Telefon: 09561 21-2133 Telefax: 09561 21-1167 Servicezentrum Karlstadt Würzburger Str. 16 97753 Karlstadt Telefon: 09353 98403-20 Telefax: 09353 98403-10 Servicezentrum Laufach Hauptstr. 39 - 41 63846 Laufach Telefon: 06093 87224 Telefax: 06093 87390 ACHTUNG: Neue Öffnungszeiten Ab sofort ist unser Servicezentrum in Mühlheim zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr E-Mail: [email protected] Web: www.skd-bkk.de Social Media: www.facebook.com/skdbkk www.twitter.com/skdbkk Impressum Das Kundenmagazin der SKD BKK erscheint mehrmals jährlich im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufklärung über Rechte und Pflichten aus der Sozialversicherung. Herausgeber: SKD BKK / Schultesstr. 19a / 97421 Schweinfurt Tel.: 09721 9449-0 / www.skd-bkk.de / [email protected] Redaktion: Nicole Mauder (V.i.S.d.P.), SKD BKK; Stefan Schlee, SKD BKK Graphische Gestaltung: Riegg & Partner Werbeagentur, www.riegg.com Druck: MediaKom GmbH & Co.KG / Kampenwandstr. 81 83229 Aschau i. Chiemgau Bildnachweise: corbis.de / thinkstock.de / istockphoto.com / fotolia.de / eigene Bilder Ab Januar 2015 zahlen Sie 0,2 Prozent weniger In den vergangenen Jahren bestimmte der Gesetzgeber, wie hoch der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen war. Ab Januar 2015 ist dieser einheitliche Beitragssatz passé. Denn jetzt dürfen die Krankenkassen die Höhe Ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz: GKV FQWG) wurde der Beitragssatz der Krankenkassen um 0,9 Prozent abgesenkt. Dadurch entsteht eine milliardenhohe Finanzierungslücke. Und diese Finanzierungslücke müssen die Kassen jetzt selbst durch einen prozentualen Zusatzbeitrag ausgleichen. Der Beitragssatz, den eine gesetzliche Krankenkasse von Ihrem Mitglied verlangt, setzt sich ab dem 01.01.2015 also aus zwei Bestandteilen zusammen: • Der eine Teil – d.h. der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz – ist vom Gesetzgeber in seiner Höhe vorgeschrieben und stellt gewissermaßen einen Mindestbeitragssatz dar. Der neue individuelle Zusatzbeitrag ist vom Gesetzgeber flächendeckend gewollt, um einen stärkeren Wettbewerb unter den Kassen herbeizuführen. Das bedeutet, dass jetzt nicht nur einige wenige, sondern nahezu alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen, er fällt nur – abhängig von der Finanzlage und dem Angebot an Zusatzleistungen – von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch aus. Wir möchten, dass Sie in Sachen Gesundheit rundum bestens versorgt sind. Aus diesem Grund erhalten Sie bei uns zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlich festgelegten Standard hinausgehen. Aber dank unserer stabilen Finanzlage erhalten Sie dieses hervorragende Service- und Leistungsangebot auch noch zu einem günstigen Preis: Denn der individuelle Zusatzbeitrag beträgt bei der SKD BKK nur 0,7 Prozent. Sie zahlen also ab dem 01.01.2015 0,2 Prozent weniger als bisher. • Der andere Teil wird als kassenindividueller Zusatzbeitrag bezeichnet und ist je nach Finanzbedarf von der einzelnen Krankenkasse selbst festzulegen. bis 31.12.2014 ab 01.01.2015 15,5 % 14,6 % davon Arbeitgeberanteil* 7,3 % 7,3 % davon Versichertenanteil 8,2 % 7,3 % Bei Bedarf in Höhe eines festen Betrages zu erheben, 0,00 € bei der SKD BKK. Direkt vom Mitglied zu zahlen. 0,7 % Wird wie der übrige Beitrag vom Gehalt** einbehalten und vom Arbeitgeber*** an die Kasse abgeführt Allgemeiner Beitragssatz Zusatzbeitrag Gesamtbeitrag bei der SKD BKK 15,5 % * Bei Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger diesen Beitragsanteil. ** Bei Rentenbeziehern: von der Rente. *** Bei Rentnern führt der Rentenversicherungsträger die Beiträge an die Kasse ab. 15,3 % Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 0,9% Weitere Infos zum Zusatzbeitrag 2015 Weil die Leistungsausgaben im Gegensatz zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz nicht sinken, sondern steigen werden, entsteht 2015 eine Finanzierungslücke von rund 11 Milliarden Euro. Um diese Finanzierungslücke auszugleichen, ist rein rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent erforderlich. Dies wurde vom Schätzerkreis – einem Gremium, das sich aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbandes der Krankenkassen zusammensetzt – für 2015 offiziell festgestellt. Editorial Editorial5 4 Wenn ein Baby unterwegs ist Die gesetzlichen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt im Überblick gen wird überprüft, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt oder ob es vielleicht Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt. Und natürlich wird auch kontrolliert, ob Sie möglicherweise Mehrlinge erwarten. Aber auch wenn keine dieser Besonderheiten vorliegen, entscheiden sich doch die meisten Schwangeren für eine Geburt in der Klinik. Ein wichtiges „Pro“ für diese Entscheidung ist wohl, dass dort in den Kliniken für alle Fälle die notwendige Kompetenz und Apparatur zur Verfügung steht – ganz gleich ob es um eine Herztonüberwachung beim Kind, eine Anästhesie der Mutter oder einen nicht geplanten Kaiserschnitt geht. Und dies vermittelt ein Maximum an Sicherheit. Wenn sich Nachwuchs ankündigt, dann ist das immer eine spannende Zeit – für die ganze Familie, besonders aber für die werdende Mutter. Denn bis das Kind das Licht der Welt erblickt, gibt es viele glückliche Momente und Erfahrungen, aber auch die ein oder andere Sorge. Damit Sie immer Bescheid wissen, ob es Ihrem Kind gut geht, ob es sich gut entwickelt, und um auf mögliche Probleme rechtzeitig reagieren zu können, gibt es hierzulande eine umfangreiche Schwangerenvorsorge. Die Inhalte dieser Vorsorge sind übrigens in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Wir möchten Ihnen hier kompakt und übersichtlich die wichtigsten Bestandteile der Schwangerenvorsorge vorstellen. Bei einem absehbar normalen Geburtsverlauf können Sie alternativ auch in einem Geburtshaus entbinden. Die Hebammen verfügen über eine qualifizierte Ausbildung und meist befinden sich Geburtshäuser ganz in der Nähe einer Klinik, so dass bei unerwartet auftretenden Komplikationen eine schnelle Verlegung möglich ist. Die SKD BKK zahlt bei Entbindung in einem Vertragsgeburtshaus die Kosten für die Hebammenleistung sowie eine Betriebskostenpauschale für das Haus und beteiligt sich – ganz neu! – auch an den Kosten für die Hebammenrufbereitschaft. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Beratung Die Vorsorgeuntersuchungen sind dazu da, die Entwicklung des Kindes und Ihren eigenen Gesundheitszustand während der Schwangerschaft kontinuierlich zu beobachten. Dabei wird zwischen der Basisbetreuung einer unauffälligen Schwangerschaft und einer intensiveren Überwachung bei Risikoschwangerschaften oder -geburten unterschieden. Im „Normalfall“ finden die Vorsorgeuntersuchungen zuerst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntätig statt. TIPP: Wenn Sie berufstätig sind, dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen für die Schwangerenvorsorge ohne Verdienstausfall freizugeben. Die Erstuntersuchung sollten Sie möglichst bald nachdem Sie die ersten Anzeichen einer Schwangerschaft bei sich festgestellt haben wahrnehmen. Meist ist das in der fünften Schwangerschaftswoche oder kurz danach. Bei der Erstuntersuchung bestätigt der Arzt zunächst einmal die Schwangerschaft, meist mittels Ultraschall- und Tastuntersuchung. Er wird sie anschließend eingehend untersuchen, dabei Ihren Blutdruck messen, Ihr Gewicht feststellen, eine Urinuntersuchung sowie die ersten Blutuntersuchungen vornehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist beispielsweise eine Hämoglobin-Bestimmung vorgesehen, mit der festgestellt wird, ob Ihr Blut genug Sauerstoff transportieren kann, um den Embryo ausreichend zu versorgen. Außerdem wird Ihr Arzt ein ausführliches Untersuchungsgespräch mit Ihnen führen, dabei Ihre Krankengeschichte erfassen und Fragen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand stellen. Bei den weiteren Vorsorgeuntersuchungen überprüft der Arzt immer die Lage des Kindes und seine Herztöne. Außerdem kontrolliert er jedes Mal Ihren Blutdruck und Ihr Gewicht, analysiert den Urin und ertastet den Stand Ihrer Gebärmutter. Bei manchen Terminen nimmt der Arzt auch Blut ab. Denn nach den MutterschaftsRichtlinien sind – einmalig in bestimmten Stadien der Schwangerschaft oder bei konkretem Bedarf – noch einige weitere (Labor-) Untersuchungen vorgesehen. Dazu gehören zum Beispiel der Schwangerschaftsdiabetestest, verschiedene Tests auf Infektionen (Chlamydien, Hepatits B, Röteln etc.), die Blutgruppenbestimmung und die Bestimmung des Rhesus-Faktors. Krankenhaus? Geburtshaus? Hausgeburt? – Möglichkeiten der Entbindung Wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten, ist Ihre freie Entscheidung – nur bei Risikoschwangerschaften bzw. wenn bei der Geburt Komplikationen zu erwarten sind, sind Sie in der Wahl eingeschränkt, denn dann kommt nur eine Klinik in Frage. >> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe. Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Schwangerenvorsorge ist die Beratung: Ihr Arzt wird immer wieder von sich aus wichtige Themen rund um die Schwangerschaft ansprechen und Ihnen wertvolle Informationen und Tipps geben. Er wird zum Beispiel im Erstgespräch auf die bevorstehenden körperlichen und psychischen Veränderungen eingehen, er wird Sie über gesundheitsbewusstes Verhalten in der Schwangerschaft aufklären, Ihnen Ernährungs-Tipps geben und vieles mehr. Aber auch Sie können natürlich bei jedem Termin Ihre Fragen stellen und sich gezielt Rat einholen. Übrigens: Manche der Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsgespräche können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Der Mutterpass Jede schwangere Frau erhält bei der Erstuntersuchung einen Mutterpass. In diesem Mutterpass werden der Verlauf der Schwangerschaft und weitere wichtige Informationen dokumentiert. Es werden dort alle Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen eingetragen, wie zum Beispiel das Gewicht oder die Größe des Babys. Aber auch Daten über Ihre eigene Gesundheit werden erfasst, beispielsweise relevante Vorerkrankungen. Damit im Notfall auch einem fremden Arzt oder einer fremden Hebamme alle wichtigen Informationen sofort vorliegen, sollten Sie Ihren Mutterpass immer bei sich tragen. Das Ultraschall-Screening Im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Diese drei Untersuchungen werden auch mit dem englischen Begriff für Reihenuntersuchung als „Screening“ bezeichnet. Bei jeder dieser Untersuchun- Die erste dieser Ultraschalluntersuchungen findet zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Der Arzt prüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo bzw. Fötus entwickelt hat. Er kontrolliert den Herzschlag und misst die Körperlänge und den Kopfdurchmesser des Fötus, um daraus den voraussichtlichen Geburtstermin zu berechnen. Die zweite Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Woche und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche dienen vor allem der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Bei diesen beiden Ultraschalluntersuchungen können Sie wählen: Bei dem „normalen“ Basis-Ultraschall werden Wachstum und Größe des Fötus beurteilt, die Vitalfunktionen kontrolliert und es wird die Position der Plazenta überprüft. Bei der „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“ werden zusätzlich noch weitere Körperteile (z.B. Kopf bzw. Hirnkammern, Herz, Bauchwand, Hals, Rücken) genauer untersucht. Wenn bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten, können häufigere Ultraschalluntersuchungen notwendig sein. Die Kosten für diese medizinisch gebotenen Zusatzuntersuchungen werden dann auch von der SKD BKK vollständig übernommen. Bei zusätzlichen Ultraschall-Untersuchungen, die auf Ihren eigenen Wunsch durchgeführt werden, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme. Allerdings haben wir für Sie ab dem 01.01.2015 unser Angebot an Zusatzleistungen bei Schwangerschaft erweitert: In diesem Rahmen können wir uns dann auch an den Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen beteiligen. >> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe. Wenn die Schwangerschaft normal verläuft und sich kein besonderes Risiko bei der Geburt abzeichnet, dann können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihr Kind zuhause zur Welt zu bringen. Auch in diesem Fall zahlt die SKD BKK die Kosten für die Betreuung der Geburt durch die Hebamme vollständig. Im Rahmen einer Satzungsregelung ist ab dem 01.01.2015 auch eine Kostenbeteiligung für die Hebammenrufbereitschaft möglich. >> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe. TIPP: Wenn Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, dann versichern Sie es doch bei der SKD BKK. In unserer kostenfreien Familienversicherung ist Ihr Nachwuchs gut aufgehoben. Außerdem erhalten Sie von uns einen Baby-Bonus in Höhe von 100 Euro! Mehr zum Baby-Bonus können Sie auf Seite 7 dieser Ausgabe nachlesen. Link-Tipps: Sehr empfehlenswert, wenn Sie sich ausführlicher über die Leistungen der Schwangerenvorsorge informieren möchten, sind die folgenden Seiten: www.famlienplanung.de Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.frauenärzte-im-netz.de Herausgeber: Berufsverband der Frauenärzte e.V. Editorial Editorial7 6 Neue Leistungen ab 01.01.2015 Unser Bonusprogramm FitPlus Für mehr Sicherheit in der Schwangerschaft und bei der Entbindung Jetzt mit neuen Teilnahmebedingungen! Zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft Wenn Sie während der Schwangerschaft bestimmte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann erhalten Sie von der SKD BKK einen Zuschuss. Dies gilt bei folgenden Maßnahmen: • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (3D- oder Farbdoppler-Ultraschall) • Toxoplasmose-Screening • Triple-Test * Bitte beachten Sie: Der Zuschuss für die Hebammenrufbereitschaft und für die zusätzlichen Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft beträgt insgesamt maximal 200 Euro, allerdings nicht mehr als 90 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten. Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die zusätzlichen Leistungen in der Schwangerschaft mit maximal 200 Euro. * Kostenübernahme für Hebammenrufbereitschaft Aktivität und Gesundheitsvorsorge zahlen sich für Sie doppelt aus – mit unserem FitPlus-Bonusprogramm. Denn wenn Sie regelmäßig etwas für Ihre Gesundheit tun, dann bleiben Sie nicht nur fit, Sie erhalten außerdem von uns eine Prämie für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten. Und nicht nur Sie sondern auch Ihre Kinder können bei unserem FitPlus-Programm mitmachen. Prämien für die GANZE Familie! Neu: Zum Jahreswechsel haben wir unser Bonusprogramm umgestaltet: Ab sofort erhalten Sie eine pauschale Prämie von 50 Euro, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Kinder bekommen einen Bonus von 35 Euro. FitPlus - Gesundheitsbonus für Erwachsene Gehen Sie jährlich zur Krebsvorsorge? Lassen Sie sich regelmäßig vom Hausarzt durchchecken? Sind Sie aktives Mitglied in einem Sportverein? Oder haben Sie vielleicht eine professionelle Zahnreinigung vornehmen lassen? Prima, dann lassen Sie sich das doch in Ihrem FitPlus-Bonusheft bestätigen. Damit können Sie sich dann von uns eine Prämie von 50 Euro zahlen lassen. Für alle, die sich dafür entschieden haben, ihr Kind nicht in der Klinik, sondern zuhause oder in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen, ist vor allem eines wichtig: Eine Hebamme, die in den letzten Schwangerschaftswochen zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichbar ist und für die Entbindung zur Verfügung steht. Dafür fällt eine Rufbereitschaftspauschale an, für die eine Kostenübernahme bisher noch nicht gesetzlich verankert ist. Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die Rufbereitschaft mit maximal 200 Euro. * Die Teilnahmebedingungen – ganz einfach: Wenn Sie innerhalb eines Jahres die altersabhängigen Pflichtmaßnahmen und zwei von den Wahlaktivitäten erfüllen, dann zahlen wir Ihnen die Prämie auf Ihr Konto. Hallo Baby / Baby Care FitPlus - Kinderbonus FitPlus - Babybonus Unsere Vorsorgeprogramme zur Vermeidung von Frühgeburten Kinder können sich mit einem eigenen Bonusheft jährlich eine Prämie von 35 Euro sichern – als Belohnung z.B. für die aktive Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, das Ablegen der Seepferdchen-Prüfung und vieles mehr. Alle Neugeborenen begrüßen wir mit einem einmaligen Babybonus in Höhe von 100 Euro. Alles was Sie dafür tun müssen, ist Ihr Kind ab Geburt bei der SKD BKK zu versichern und von Beginn an Sorge für die Gesundheit Ihres Babys zu tragen. Und das geht so: • Nehmen Sie die Kinderuntersuchungen U1 bis U3 wahr. • Lassen Sie Ihr Baby impfen. • Nutzen Sie nach der Geburt das Beratungsangebot einer Hebamme. Für alle werdenden Mütter haben wir zwei spezielle Vorsorgeprogramme. Beide Programme sollen dabei helfen, mögliche Risikofaktoren für eine Frühgeburt zu erkennen und zu vermeiden. Ziel von Baby Care ist es, Ihnen durch die fundierte Analyse Ihrer persönlichen Lebens- und Ernährungsgewohnheiten mögliche Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen. Mithilfe eines Fragebogens erstellt das Baby Care-Team Ihr persönliches Gesundheitsprofil mit konkreten und ganz individuellen Empfehlungen für Sie. Außerdem erhalten Sie ein Handbuch mit vielen nützlichen Tipps und Infos. Mit dem Hallo Baby-Programm erhalten Sie bei teilnehmenden Frauenärzten zusätzliche Leistungen: Vor allem werden Sie umfassend und individuell über mögliche Risikofaktoren für eine Frühgeburt beraten. Außerdem erhalten Sie spezielle Testhandschuhe zur pH-Wert-Messung (um mögliche Scheideninfektionen rechtzeitig erkennen zu können). Und dazu gibt es noch zahlreiche InfoMaterialien für werdende Mütter. Mitmachen ist kinderleicht: Es müssen lediglich eine Pflichtmaßnahme und zwei Wahlaktivitäten erfüllt werden – und schon gibt es von uns die Prämie aufs Konto! Editorial Editorial9 8 Kindergesundheit – Das neue Online-Portal Mit unserem neuen interaktiven Online-Portal zur Kindergesundheit möchten wir Ihnen wertvolle Impulse und Anregungen geben, den Alltag mit Ihren Kindern gesund, bewusst und entspannt zu gestalten. Unter www.skd-bkk.de/kindergesundheit finden Sie fundierte Beiträge zu den Themenbereichen … • Gesundheit und Vorsorge • Ernährung und Bewegung • Kind und Psyche Und dass die Beiträge nicht nur informativ sondern auch praxistauglich sind, können Sie ganz leicht selbst ausprobieren: Nutzen Sie doch einfach eines der altbewährten Hausmittel, wenn Ihr Kind das nächste Mal eine leichte Erkältung oder ein aufgeschürftes Knie hat. Und in der Zwergenküche finden Sie viele gesunde und leckere Kochrezepte für Kinder. Ein ganz besonderes Angebot des Portals ist der Online-Coach: In 12 spannenden, interaktiven „Lektionen“ lernen Sie ganz leicht, was Kinder brauchen, um sich gesund zu entwickeln. Der Coach gibt Ihnen jede Menge Gesundheitstipps und Anregungen für mehr Spaß und Bewegung mit der ganzen Familie. Info Übrigens: Kennen Sie schon unsere beiden Onlineportale, die sich jeweils speziell an das vermeintlich starke und schwache Geschlecht richten? • Unter www.skd-bkk.de/männergesundheit findet Mann viele Tipps und Infos rund um seine Gesundheit: Das Portal klärt über „typisch männliche“ Risiken auf und beschreibt die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. Außerdem können Sie sich in einem interaktiven Online-Check schnell und einfach selbst testen. • Frauen können unter www.skd-bkk.de/frauengesundheit alles über „typisch weibliche“ Gesundheitsthemen nachlesen: Sie erfahren, welche Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wichtig sind und erhalten wertvolle Tipps und Infos beispielsweise zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Umgang mit den Wechseljahren. Körpergewicht in Balance Der Ernährungskurs für eine dauerhafte und natürliche Gewichtsregulierung. Gesunde Ernährung kann Spaß machen und schmecken. Vor allem aber ist eine bewusste Ernährungsumstellung sinnvoller und nachhaltiger als kurzfristige Diäten und Kalorienzählen. Unsere Kooperationspartnerin, Frau Stephanie Hesselbach, zeigt Ihnen in ihrem beliebten Ernährungskurs „Körpergewicht in Balance“, wie Sie ganz leicht eine gesunde und ausgewogene Ernährung im Alltag umsetzen können. Speziell für Sie haben wir jetzt wieder zwei Kurse organisiert. Wir erstatten Ihnen nach Abschluss des Kurses die Teilnahmegebühr in voller Höhe; vorausgesetzt Sie haben den Kurs regelmäßig besucht (d.h. Sie haben an mind. 80 % der Kurseinheiten teilgenommen). Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir alle Interessierten, sich vorab bei der SKD BKK für den Kurs anzumelden. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Yvonne Weiglein, erreichen Sie unter der 09721 9449-387 – oder per Mail: [email protected]. Kurs 1: Jeweils mittwochs um 18:00 Uhr Kursbeginn: 14.01.2015 Kurs 2: Jeweils montags um 18:00 Uhr Kursbeginn: 23.02.2015 Kursdauer: 4 x 120 Minuten + 1 Kochabend Kursleitung: Frau Stephanie Hesselbach, Diplom-Oecotrophologin (FH) BKK ProPsych Unser Projekt zur Bewältigung psychischer Belastungen bei Arbeitnehmern zieht erstmals Bilanz Anfang 2013 wurde ein in Unterfranken einzigartiges Projekt ins Leben gerufen, um die Versorgung von psychisch belasteten Arbeitnehmern zu verbessern. Denn wenn Arbeitsüberlastung, Stress, Mobbing oder private Probleme dazu führen, dass die Seele leidet, dann ist schnelle Hilfe geboten. – Die Realität sieht jedoch leider oft anders aus: Hier sind nicht selten eine zermürbende Suche nach einem Therapeuten und monatelange Wartezeiten an der Tagesordnung. Deshalb haben sich die Universität Würzburg (Abteilung für Medizinische Psychologie und Psychotherapie), rund 30 Psychotherapeuten aus der Region und eine Reihe von Betriebskrankenkassen – darunter die SKD BKK – zu einem Kooperationsvertrag zusammengeschlossen. Und dabei haben sich die Vertragspartner hohe Ziele gesteckt, um die Situation für Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen zu verbessern. „Dies ist ein Bruchteil der regulären Wartezeit, die nach einer gemeinsamen Studie der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer mit durchschnittlich sechs Monaten für die Kreisregion Schweinfurt beziffert wird“, erläuterte Dr. Heiner Vogel von der Uniklinik Würzburg. Am Ende der Tagung waren sich die Teilnehmer einig, dass man schon viel erreichen konnte, dass jetzt aber noch weitere Verbesserungen ins Auge zu fassen sind – beispielsweise durch die Einbindung von Arbeitsmedizinern, Rehabilitationsträgern oder anderen Leistungserbringern in den Versorgungsvertrag. Am 10. Oktober 2014 wurde nun erstmals im Rahmen einer Tagung aller Teilnehmer Bilanz gezogen – und die bestätigt einstimmig den Erfolg des Kooperationsprojekts. Die Referenten der Betriebskrankenkassen und der Uniklinik Würzburg konnten anhand konkreter Zahlen darlegen, dass es weitgehend gelungen ist, den Patienten innerhalb sehr kurzer Zeit einen Therapeuten zu vermitteln: Im Schnitt dauerte es nur sieben Wochen vom Erstkontakt mit dem Krankenkassenmitarbeiter über die diagnostischen Beratungen in der Uniklinik bis hin zur ersten ambulanten Therapieeinheit. BKK ProPsych – Ihre Vorteile auf einen Blick: • Umfangreiche diagnostische Beratung innerhalb kürzester Zeit. • Bei Bedarf Vermittlung eines ambulant in Wohnortnähe tätigen psychologischen Psychotherapeuten binnen 14 Tagen nach der diagnostischen Beratung. • Unkomplizierte Zusammenarbeit Ihrer Ärzte untereinander bei garantiertem Datenschutz: Sie entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Informationen an Ihren Hausarzt oder an Ihren Betriebsarzt weitergegeben werden. • Sie werden von Anfang bis Ende Ihrer Teilnahme durch eine speziell geschulte Krankenkassenmitarbeiterin beraten und betreut. • Die Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei. Veranstaltungsort: Praxis für Ernährung & Beratung Rossmarkt 1 (1. Stock über Schuh Schöll) 97421 Schweinfurt Kursgebühr: 150,00 Euro – Dieser Betrag ist bei Kursbeginn vollständig an die Kursleiterin zu entrichten. Ihre Ansprechpartnerin: Wenn unser Projekt BKK ProPsych Sie neugierig gemacht hat, dann wenden Sie sich ganz einfach an: Frau Helga Wirth, Telefon: 09721 9449-372 (vormittags), E-Mail: [email protected] Editorial Editorial11 10 Pflegeversicherung 2015 Mehr Pflegeleistungen für Demenzkranke Für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, deren körperliche Einschränkungen jedoch nicht für eine Einstufung in die Pflegestufe 1 oder höher ausreicht, wurde 2013 die sogenannte Pflegestufe 0 eingeführt. Diese Personen erhalten seither Pflegegeld oder können sich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgen lassen (Pflegesachleistung). Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Das Bundesgesundheitsministerium will in dieser Wahlperiode die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich verbessern. Dies soll in zwei Schritten geschehen. Das erste der beiden Pflegestärkungsgesetze wird zum 01.01.2015 in Kraft treten. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Neuerungen. Ab 2015 haben Demenzkranke in der Pflegestufe 0 auch Anspruch auf alle anderen Leistungen im ambulanten Bereich, insbesondere auf die Kurzzeitpflege und die teilstationäre Tages-/Nachtpflege. Außerdem können künftig alle Pflegebedürftigen die Leistungen der Tages- /Nachtpflege in vollem Umfang neben den ambulanten Sach- und Geldleistungen nutzen; das bisher übliche Anrechnungsverfahren wird abgeschafft. Durch diese Neuregelung kann die Betreuung von Demenzkranken jetzt noch besser sichergestellt werden. Dynamisierung der Leistungsbeträge Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über die zusätzlichen Betreuungsleistungen bis hin zu den Pflegehilfsmitteln – werden angehoben, um die Preisentwicklung der letzten Jahre angemessen auszugleichen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – besser kombinierbar Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind Leistungen, die zur Überbrückung vorübergehender „Ausnahmesituationen“ dienen sollen. Gemeint sind Situationen, in denen die Pflege zuhause kurzfristig nicht sichergestellt ist, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson (Verhinderungspflege) oder wegen eines zeitweilig so stark erhöhten Pflegeaufwands, dass eine Pflege im Heim erforderlich ist (Kurzzeitpflege). Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – jetzt für alle Für Demenzkranke sieht die Pflegeversicherung bereits seit Jahren eine Leistung vor, die für sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden kann: Die Pflegekassen erstatteten in diesem Rahmen einen monatlichen Betrag von 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (bei erhöhtem Betreuungsbedarf), z.B. für stundenweise Betreuung durch einen Pflegedienst bzw. eine Pflegeeinrichtung. Dynamisierung der Leistungsbeträge Pflegegeld 2014 Pflegesachleistung 2015 2014 2015 Vollstationäre Pflege 2014 2015 Pflegestufe 0 (Demenz*) 120 € 123 € 225 € 231 € 0€ 0€ Pflegestufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 € Pflegestufe 1 (Demenz*) 305 € 316 € 665 € 689 € 1.023 € 1.064 € Pflegestufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 € Pflegestufe 2 (Demenz*) 525 € 545 € 1.250 € 1.298 € 1.279 € 1.330 € Pflegestufe 3 700 € 728 € 1.550 € 1.612 € 1.550 € 1.612 € Pflegestufe 3 (Demenz*) 700 € 728 € 1.550 € 1.612 € 1.550 € 1.612 € * Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI. Dies sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen, aber auch Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung. Ab Januar 2015 haben alle Pflegebedürftigen – auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung – Anspruch auf zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro im Monat. Außerdem werden neue zusätzliche Entlastungsleistungen eingeführt, z.B. für Hilfe im Haushalt oder für Alltagsbegleiter (= niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote). TIPP: Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wird eine neue „Umwidmungsmöglichkeit“ eingeführt: Demnach können künftig auch bis zu 40 Prozent des ambulanten Pflegesachleistungsbetrages für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten verwendet werden. Ab Januar 2015 steigt der Anspruch für Verhinderungspflege von vier auf sechs Wochen pro Jahr. Außerdem können die Jahrespauschalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig flexibler eingesetzt und miteinander verrechnet werden: Dadurch ist es möglich, eine je nach individuellem Bedarf passgenaue Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten. Bessere Betreuung in Pflegeheimen Der sogenannte Betreuungsschlüssel wird auf 1:20 erhöht; damit kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufgestockt werden. Außerdem soll das Angebot dieser Betreuungskräfte künftig allen Pflegebedürftigen offen stehen, (bisher waren sie vor allem Demenzkranken vorbehalten). Finanzierung Um die Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende sowie den Pflegevorsorgefonds zu finanzieren, wird der Beitragssatz ab 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Wir informieren Sie gerne Wenn Sie bereits Leistungen der SKD BKK Pflegekasse beziehen, dann erhalten Sie von uns im Januar ein gesondertes Schreiben, in dem wir Sie ausführlicher über die Änderungen, die neuen Leistungen und die neuen Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen informieren. Natürlich können Sie sich bei Fragen zum Pflegestärkungsgesetz auch direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gerne! Sie erreichen das Team der Pflegekasse unter der Rufnummer 09721 9449-340 oder per E-Mail: [email protected] Rentenversicherung 2015 Der Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozent Auch diesmal war es wieder eine intensive Diskussion und ein zähes Verhandeln, doch nun ist es offiziell: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird um 0,2 Prozent gesenkt, d.h. ab Januar sind nur noch 18,7 Prozent zu zahlen. Die zusätzlichen Betreuungskräfte ergänzen die Arbeit der Pflegekräfte indem sie z.B. mit den Pflegebedürftigen malen, basteln, spazieren gehen, ihnen vorlesen oder einfach nur ein offenes Ohr für Ängste und Sorgen haben. Pflege, Familie & Beruf Die Pflegeversicherung zahlt ab 2015 ein Pflegeunterstützungsgeld, um die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern. Dieses Geld wird künftig für bis zu zehn Tage als Lohnersatzleistung gezahlt, wenn für die Pflege eines Angehörigen eine Auszeit vom Beruf genommen wird. Das Pflegestärkungsgesetz stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Pflegevorsorgefonds Es wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Milliarden Euro jährlich) finanziert. Dieser Fonds wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Die Beitragssatzsenkung wird Arbeitgeber und Arbeitnehmer um insgesamt rund zwei Milliarden Euro entlasten. - Ergänzungsversicherungen der Barmenia Ihr Plus an Leistungen im Überblick: Vorsorge+ Pflege+ Optimale Versorgung im Pflegefall Umfassende Vorsorge für Ihre Gesundheit Klinik+ Reise+ Alles Gute für Sie im Krankenhaus Zahn+ Der Zusatzschutz für Ihren Urlaub Der Zusatzschutz für Ihre Zähne Mehr Schutz für die Gesundheit – für Sie und für Ihre Familie. Schließen Sie jetzt die Lücken in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung: mit den maßgeschneiderten Krankenzusatzversicherungen der Barmenia Krankenversicherung a. G., die sich jeder leisten kann. Als BKK-Mitglied profitieren Sie automatisch von exklusiven Vorteilen. Sie bekommen zum Beispiel unseren Zusatzschutz zu besonders günstigen Konditionen. Das rechnet sich besonders für Familien, denn auch Kinder kommen vergünstigt an unsere umfassenden Leistungen. Sichern Sie sich am besten gleich Ihren verbesserten Gesundheitsschutz. Jetzt informieren: • unter www.bkk-extraplus.de • telefonisch beim BKK-Kundenservice der Barmenia: 0202 438-3560 • per Coupon an: Barmenia Krankenversicherung, Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal (oder per Fax: 0202 438-3001) ✃ Ja, ich möchte Informationen zum Zusatzschutz! Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich mein persönliches Vorteilsangebot zu folgenden Themen: Vorsorge & Naturheilkunde+ Zahn+ Reise+ Kombi-Vorsorge+ (Sehhilfe, Reise+, Zahn+) Pflege+ Klinik+ Anrede* PLZ* Titel Straße* Name* Telefon-Nr.* Vorname* E-Mail Geburtsdatum* . . Familienstand: Ort* Haus-Nr.* ledig verheiratet * Pflichtfelder. Meine BKK* SKD BKK Unterschrift/Datum* Aktions-Nr.: 460200 Einwilligungserklärung: Ich bin unabhängig vom Zustandekommen einer Ergänzungsversicherung bei der Barmenia Krankenversicherung a. G. damit einverstanden, dass mich die Unternehmen der Barmenia-Gruppe (Barmenia Krankenversicherung a. G., Barmenia Lebensversicherung a. G und die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG) bis auf Widerruf über die von ihnen angebotenen Kranken-, Lebens- und Sach-/HUK-Versicherungen sowie Finanzdienstleistungsprodukte ihrer Kooperationspartner per Telefon und E-Mail unverbindlich informieren. Ich kann diese Einwilligung jederzeit gegenüber der Barmenia Krankenversicherung a. G., Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal auch für die anderen Barmenia-Unternehmen widerrufen.
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