Mitgliederinformation Nr. 02/ 2015 Liebe Tageseltern, liebe Eltern, liebe Interessierte, in unserer heutigen Mitgliederinfo möchten wir Ihnen einen Überblick über Neuigkeiten und Aktivitäten im Tageselternverein geben: Krankenversicherung für Tagespflegepersonen im Jahr 2016 Still- und Wickelplätze in Bruchsal- Freiwillige gesucht! Ein Blick sagt mehr als 1000 Worte: Besichtigung der neuen TigeR-Projekte in Heidelsheim und Helmsheim Schwangerschaft in der Kindertagespflegetätigkeit -was zu beachten ist Krankenversicherung für Tagespflegepersonen im Jahr 2016 Die Tätigkeit als selbständige Tagespflegeperson gilt bei den Krankenkassen derzeit als „nebenberuflich selbständige Tätigkeit“. Das bringt einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag und mit 945 € eine relativ niedrige Mindestbeitragsbemessungsgrenze mit sich. Diese Sonderregelung läuft Ende 2015 aus. Dann würden Sie als selbständige Tagesmutter oder Tagesvater außerhalb der Familienversicherung als hauptberuflich Selbständige eingestuft, was zu deutlich höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen würde. Die Bemessungsgrundlage liegt hier derzeit bei 2126,25 €/ Monat, d.h. Sie müssten auf mindestens diese Summe Ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, auch wenn Ihr tatsächlicher Gewinn viel niedriger läge. Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht, zwar die Einstufung als hauptberuflich Selbständige zu belassen, da diese die Möglichkeit von Krankentagegeld eröffnet, die Beiträge aber am realen Gewinn zu orientieren. Wenn Sie sich für diese Lösung einsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Petition im Internet unter folgendem Link mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen! www.change.org/tagespflege Initiatoren dieser Petition sind die Interessengemeinschaft Kindertagespflege Jork Lühe Horneburg, die Interessengemeinschaft Tagespflege Stade und der Verein Hamburger Tagesmütter und –väter e.V. Mitgliederinformation Nr. 02/ 2015 Seite 1 von 4 Selbstverständlich können wir hier bezogen auf Ihre persönliche Versicherungssituation keine allgemein gültigen Aussagen treffen. Sollten Sie hierzu Unklarheiten oder Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Fachberaterin wenden. Still- und Wickelplätze in Bruchsal- Freiwillige gesucht! Kennen Sie die lästige Suche nach einem ruhigen Platz zum Stillen, wenn Sie in der Stadt unterwegs sind? Haben Sie auch schon verzweifelt überlegt, wo der nächste saubere Wickelplatz zu finden ist? Die Stadt Bruchsal hat Interesse, ihre Familienfreundlichkeit weiter auszubauen. Wunsch und Ziel ist es, einen Flyer zu entwickeln, der mögliche Wickel- und Stillplätze in der Stadt ausweist und damit Besuche in der Stadt für Familien mit Babys und Kleinkindern angenehmer macht. Die teilnehmenden Geschäfte, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen wären dann an entsprechenden Hinweissymbolen erkennbar. Könnten Sie sich vorstellen, bei der Erstellung eines solchen Flyers mitzuhelfen? Kennen Sie Orte, die dafür in Frage kämen oder würden sich gerne engagieren, Kooperationspartner zu gewinnen? Dann sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Rückmeldung in unserer Verwaltung unter der Telefonnummer 07251/981987-0 bzw. E-Mail-Adresse [email protected] . Ein Blick sagt mehr als 1000 Worte: Besichtigung der neuen TigeRProjekte in Heidelsheim und Helmsheim Liebe interessierte Tagesmütter und noch werdende Tagemütter: Weiterhin sind wir auf der Suche nach geeigneten Tagesmüttern in Vollzeit und als Vertretung für die neuen TigeR in Heidelsheim und Helmsheim. Durch die Renovierungen in den letzten Monaten sind tolle Räumlichkeiten entstanden, die darauf warten von kreativen und motivierten Tagesmüttern eingerichtet zu werden. Für die Ausstattung dieser Räumlichkeiten wird den Tageseltern ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt. Am Mittwoch, den 25.03. um 18 Uhr bekommen Sie die einmalige Gelegenheit sich einen Eindruck der beiden neuen Projekte zur verschaffen. Gemeinsam wollen wir uns die kindgerecht umgebauten Räumlichkeiten anschauen und Ihnen bei dieser Gelegenheit noch mal die wichtigsten Infos zur Tätigkeit im TigeR geben. Wir treffen uns um 18 Uhr in der Hegelstraße 1 in Heidelsheim und fahren dann gemeinsam nach Helmsheim, Kurpfalzstraße 54 weiter. Bitte geben Sie uns bis zum 23. März per Mail ([email protected]) Bescheid, ob Sie am Termin teilnehmen werden. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen und Ihnen unsere neuen TigeR präsentieren zu können. Mitgliederinformation Nr. 02/ 2015 Seite 2 von 4 Schwangerschaft beachten ist in der Kindertagespflegetätigkeit- was zu Per Mutterschutzgesetz gibt es Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Umgang mit Kindern im Vorschulalter – besonders unter 3 Jahren – aufgrund erhöhter Ansteckungsgefahren durch den Kontakt zu Kleinkindern Für angestellte Tagespflegepersonen sind diese Regelungen einzuhalten. In Zeiten des Beschäftigungsverbotes ist eine Lohnfortzahlung zu leisten. Über das Ausgleichsverfahren können die Eltern von der zuständigen Krankenkasse Ausgleichszahlungen erhalten. Als selbständige Tagesmutter dürfen Sie Ihre Tätigkeit rein rechtlich auch während der Schwangerschaft ausüben. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Demnach gelten für Selbständige weder die Mutterschutzfristen, noch haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nichts desto trotz bestehen für Sie die gleichen gesundheitlichen Risiken wenn Sie weiterarbeiten. Wenn eine selbstständige Tagespflegeperson während der Schwangerschaft weiter arbeiten möchte, sollte sie die Hinweise der Gewerbeaufsicht zur Anzahl der täglichen Arbeitsstunden, zur Obergrenze von Lärm, zum Heben und Tragen von Lasten sowie Möglichkeiten der Arbeitsunterbrechung etc. berücksichtigen, um die eigene Gesundheit und die des Ungeborenen zu schützen. Entsprechend ihres persönlichen Wohlbefindens und ihrer Leistungsfähigkeit sollte sie überdenken, ob das Betreuungsangebot bzgl. Platzzahl und/oder zeitlichen Umfangs gekürzt werden sollte und rechtzeitig mit den Eltern kommunizieren, ab wann und für wie lange sie voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung steht. Es besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit den Erregern von Kinderkrankheiten zu infizieren, die eine starke Gefährdung für Schwangere und ihr ungeborenes Kind darstellen. Dazu zählen: Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Keuchhusten, Hepatitis A, Hepatitis B, Scharlach, Influenza, Cytomegalie2. Die beste Vorsorge für den Fall einer Schwangerschaft ist eine rechtzeitige Impfung, da es für die meisten der genannten Krankheiten gut verträgliche Impfstoffe gibt. Eine Ausnahme bilden die Viruserkrankungen Ringelröteln und Cytomegalie. Hier gibt es nur die Möglichkeit beim niedergelassenen Gynäkologen eine AnitkörperTiter-Bestimmung durchführen zu lassen. Dabei wird ermittelt, ob durch eine bereits durchgemachte Erkrankung Antikörper vorhanden sind. Damit wäre eine Immunität gegeben. Sie sollten sich frühzeitig (am besten vor der Schwangerschaft!) informieren, ärztlich beraten lassen und eine Entscheidung in Eigenverantwortung treffen, um eine gesundheitliche Gefährdung für sich und Ihr ungeborenes Kind auszuschließen. Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne an Ihre zuständige Fachberaterin. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt der Gewerbeaufsicht BadenWürttemberg „Werdende Mütter bei der vorschulischen Tagesbetreuung von Kindern“ unter http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16329/ . Mitgliederinformation Nr. 02/ 2015 Seite 3 von 4 Veranstaltungshinweise März/April 2015 20.03.2015 16.05.2015 16.06.2015 Frauen Leben in Bruchsal- Veranstaltungen zum internationalen Frauentag (siehe angehängter Flyer) Weltgeschichtentag in Bruchsal mit den Geschichtenerzählern Martin Rausch und Norbert Bögle, begleitet von Katrin Baumgärtner. Rathaus am Marktplatz, 19:00 Uhr im Sitzungssaal, präsentiert vom Familienzentrum Bruchsal „Willkommen in Bruchsal.“ Mit Kindersachenflohmarkt zum internationalen Tag der Familie. Ab 10:00 Uhr. Veranstaltet vom Familienzentrum unter Einbeziehung verschiedener Institutionen. Nähere Informationen unter www.heimattage-bruchsal.de Jahreshauptversammlung des Tageselternvereins- Einladung folgt Sollten Sie zu einzelnen Themen Fragen haben, oder Anregungen zu Themen über die Sie gerne ausführlicher informiert werden möchten, können Sie sich jederzeit gerne an Ihre Fachberaterin wenden. Viele Grüße Ihr TEV-Team Mitgliederinformation Nr. 02/ 2015 Seite 4 von 4
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