Mitgliederinformation 02/2015

Mitgliederinformation Nr. 02/ 2015
Liebe Tageseltern, liebe Eltern,
liebe Interessierte,
in unserer heutigen Mitgliederinfo möchten wir Ihnen einen Überblick über
Neuigkeiten und Aktivitäten im Tageselternverein geben:
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Krankenversicherung für Tagespflegepersonen im Jahr 2016
Still- und Wickelplätze in Bruchsal- Freiwillige gesucht!
Ein Blick sagt mehr als 1000 Worte: Besichtigung der neuen TigeR-Projekte in
Heidelsheim und Helmsheim
Schwangerschaft in der Kindertagespflegetätigkeit -was zu beachten ist
Krankenversicherung für Tagespflegepersonen im Jahr 2016
Die Tätigkeit als selbständige Tagespflegeperson gilt bei den Krankenkassen derzeit
als „nebenberuflich selbständige Tätigkeit“. Das bringt einen ermäßigten
Krankenversicherungsbeitrag
und
mit
945
€
eine
relativ
niedrige
Mindestbeitragsbemessungsgrenze mit sich. Diese Sonderregelung läuft Ende 2015
aus. Dann würden Sie als selbständige Tagesmutter oder Tagesvater außerhalb der
Familienversicherung als hauptberuflich Selbständige eingestuft, was zu deutlich
höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen würde. Die Bemessungsgrundlage
liegt hier derzeit bei 2126,25 €/ Monat, d.h. Sie müssten auf mindestens diese
Summe Ihre Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, auch wenn Ihr tatsächlicher
Gewinn viel niedriger läge. Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht, zwar die Einstufung
als hauptberuflich Selbständige zu belassen, da diese die Möglichkeit von
Krankentagegeld eröffnet, die Beiträge aber am realen Gewinn zu orientieren. Wenn
Sie sich für diese Lösung einsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Petition im
Internet unter folgendem Link mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen!
www.change.org/tagespflege
Initiatoren dieser Petition sind die Interessengemeinschaft Kindertagespflege Jork
Lühe Horneburg, die Interessengemeinschaft Tagespflege Stade und der Verein
Hamburger Tagesmütter und –väter e.V.
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Selbstverständlich
können
wir
hier
bezogen
auf
Ihre
persönliche
Versicherungssituation keine allgemein gültigen Aussagen treffen. Sollten Sie hierzu
Unklarheiten oder Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Fachberaterin
wenden.
Still- und Wickelplätze in Bruchsal- Freiwillige gesucht!
Kennen Sie die lästige Suche nach einem ruhigen Platz zum Stillen, wenn Sie in der
Stadt unterwegs sind? Haben Sie auch schon verzweifelt überlegt, wo der nächste
saubere Wickelplatz zu finden ist? Die Stadt Bruchsal hat Interesse, ihre
Familienfreundlichkeit weiter auszubauen. Wunsch und Ziel ist es, einen Flyer zu
entwickeln, der mögliche Wickel- und Stillplätze in der Stadt ausweist und damit
Besuche in der Stadt für Familien mit Babys und Kleinkindern angenehmer macht.
Die teilnehmenden Geschäfte, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen wären
dann an entsprechenden Hinweissymbolen erkennbar. Könnten Sie sich vorstellen,
bei der Erstellung eines solchen Flyers mitzuhelfen? Kennen Sie Orte, die dafür in
Frage kämen oder würden sich gerne engagieren, Kooperationspartner zu
gewinnen? Dann sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns über Ihr Interesse und
Ihre Rückmeldung in unserer Verwaltung unter der Telefonnummer 07251/981987-0
bzw. E-Mail-Adresse [email protected] .
Ein Blick sagt mehr als 1000 Worte: Besichtigung der neuen TigeRProjekte in Heidelsheim und Helmsheim
Liebe interessierte Tagesmütter und noch werdende Tagemütter: Weiterhin sind wir
auf der Suche nach geeigneten Tagesmüttern in Vollzeit und als Vertretung für die
neuen TigeR in Heidelsheim und Helmsheim. Durch die Renovierungen in den
letzten Monaten sind tolle Räumlichkeiten entstanden, die darauf warten von
kreativen und motivierten Tagesmüttern eingerichtet zu werden. Für die Ausstattung
dieser Räumlichkeiten wird den Tageseltern ein entsprechendes Budget zur
Verfügung gestellt. Am Mittwoch, den 25.03. um 18 Uhr bekommen Sie die einmalige
Gelegenheit sich einen Eindruck der beiden neuen Projekte zur verschaffen.
Gemeinsam wollen wir uns die kindgerecht umgebauten Räumlichkeiten anschauen
und Ihnen bei dieser Gelegenheit noch mal die wichtigsten Infos zur Tätigkeit im
TigeR geben. Wir treffen uns um 18 Uhr in der Hegelstraße 1 in Heidelsheim und
fahren dann gemeinsam nach Helmsheim, Kurpfalzstraße 54 weiter. Bitte geben Sie
uns bis zum 23. März per Mail ([email protected]) Bescheid, ob Sie am
Termin teilnehmen werden. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen und Ihnen
unsere neuen TigeR präsentieren zu können.
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Schwangerschaft
beachten ist
in
der
Kindertagespflegetätigkeit-
was
zu
Per Mutterschutzgesetz gibt es Beschäftigungsverbote für werdende und stillende
Mütter im Umgang mit Kindern im Vorschulalter – besonders unter 3 Jahren –
aufgrund erhöhter Ansteckungsgefahren durch den Kontakt zu Kleinkindern
Für angestellte Tagespflegepersonen sind diese Regelungen einzuhalten. In Zeiten
des Beschäftigungsverbotes ist eine Lohnfortzahlung zu leisten. Über das
Ausgleichsverfahren können die Eltern von der zuständigen Krankenkasse
Ausgleichszahlungen erhalten.
Als selbständige Tagesmutter dürfen Sie Ihre Tätigkeit rein rechtlich auch während
der Schwangerschaft ausüben. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für werdende Mütter,
die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Demnach gelten für Selbständige weder die
Mutterschutzfristen, noch haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nichts desto
trotz bestehen für Sie die gleichen gesundheitlichen Risiken wenn Sie weiterarbeiten.
Wenn eine selbstständige Tagespflegeperson während der Schwangerschaft weiter
arbeiten möchte, sollte sie die Hinweise der Gewerbeaufsicht zur Anzahl der
täglichen Arbeitsstunden, zur Obergrenze von Lärm, zum Heben und Tragen von
Lasten sowie Möglichkeiten der Arbeitsunterbrechung etc. berücksichtigen, um die
eigene Gesundheit und die des Ungeborenen zu schützen.
Entsprechend ihres persönlichen Wohlbefindens und ihrer Leistungsfähigkeit sollte
sie überdenken, ob das Betreuungsangebot bzgl. Platzzahl und/oder zeitlichen
Umfangs gekürzt werden sollte und rechtzeitig mit den Eltern kommunizieren, ab
wann und für wie lange sie voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung steht.
Es besteht ein erhöhtes Risiko, sich mit den Erregern von Kinderkrankheiten zu
infizieren, die eine starke Gefährdung für Schwangere und ihr ungeborenes Kind
darstellen. Dazu zählen: Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln,
Keuchhusten, Hepatitis A, Hepatitis B, Scharlach, Influenza, Cytomegalie2.
Die beste Vorsorge für den Fall einer Schwangerschaft ist eine rechtzeitige Impfung,
da es für die meisten der genannten Krankheiten gut verträgliche Impfstoffe gibt.
Eine Ausnahme bilden die Viruserkrankungen Ringelröteln und Cytomegalie. Hier
gibt es nur die Möglichkeit beim niedergelassenen Gynäkologen eine AnitkörperTiter-Bestimmung durchführen zu lassen. Dabei wird ermittelt, ob durch eine bereits
durchgemachte Erkrankung Antikörper vorhanden sind. Damit wäre eine Immunität
gegeben.
Sie sollten sich frühzeitig (am besten vor der Schwangerschaft!) informieren, ärztlich
beraten lassen und eine Entscheidung in Eigenverantwortung treffen, um eine
gesundheitliche Gefährdung für sich und Ihr ungeborenes Kind auszuschließen.
Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne an Ihre zuständige Fachberaterin.
Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt der Gewerbeaufsicht BadenWürttemberg „Werdende Mütter bei der vorschulischen Tagesbetreuung von
Kindern“ unter http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16329/ .
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Veranstaltungshinweise
März/April 2015
20.03.2015
16.05.2015
16.06.2015
Frauen Leben in Bruchsal- Veranstaltungen zum internationalen
Frauentag (siehe angehängter Flyer)
Weltgeschichtentag in Bruchsal mit den Geschichtenerzählern
Martin Rausch und Norbert Bögle, begleitet von Katrin
Baumgärtner. Rathaus am Marktplatz, 19:00 Uhr im
Sitzungssaal, präsentiert vom Familienzentrum Bruchsal
„Willkommen in Bruchsal.“ Mit Kindersachenflohmarkt zum
internationalen Tag der Familie. Ab 10:00 Uhr. Veranstaltet vom
Familienzentrum unter Einbeziehung verschiedener Institutionen.
Nähere Informationen unter www.heimattage-bruchsal.de
Jahreshauptversammlung des Tageselternvereins- Einladung
folgt
Sollten Sie zu einzelnen Themen Fragen haben, oder Anregungen zu Themen über
die Sie gerne ausführlicher informiert werden möchten, können Sie sich jederzeit
gerne an Ihre Fachberaterin wenden.
Viele Grüße
Ihr TEV-Team
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