Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 11.02.2015 Nr. 3 / S. 1 Inhalt -Die amtliche Bekanntmachung Nr. 5 aus dem Amtsblatt Nr. 2 vom 02.02.2015 ist als gegenstandslos zu betrachten.1. Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (STFNP) Offenlegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister, Königstr. 16, 33142 Büren Telefon: 02951/970-145 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das Amtsblatt im Internet unter www.bueren.de abzurufen. Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf. 7. Jahrgang 11.02.2015 Nr. 3 / S. 2 Stadt B ü r e n Königstraße 16 33142 Büren Amtliche Bekanntmachung -Die amtliche Bekanntmachung Nr. 5 aus dem Amtsblatt Nr. 2 vom 02.02.2015 ist als gegenstandslos zu betrachten.Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (STFNP) Offenlegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Der Rat der Stadt Büren hat am 29.01.2015 folgenden Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlegung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen im Erläuterungsbericht Teil B (Umweltbericht), Kapitel 5 und 7, gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen." Gem. § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in der Fassung vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW 2023) wird die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses angeordnet. Der Offenlegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst das gesamte Bürener Stadtgebiet. Dieser Sachliche Teilflächennutzungsplan dient dem Zweck, die Nutzung der Windenergie im Bürener Stadtgebiet zu ordnen. Dazu werden in dem Plan Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung dargestellt, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist. Außerhalb dieser Zonen ist eine Windenergienutzung nicht möglich. Die frühzeitige Beteiligung hat in der Zeit zwischen dem 04.08.2014 und dem 05.09.2014 stattgefunden. Zum Entwurf des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" gehören die Begründung, der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag Teil 1-3 und die FFH-/SPAVorprüfungen zu den Natura-2000-Gebieten. Umweltbericht gem. § 2a Baugesetzbuch: Themen: Beschreibung des Umweltzustandes und Analyse der umwelterheblichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen (einschließlich Gesundheit, Bevölkerung gesamt), Klima/Luft, Boden, Wasser, Pflanzen (einschließlich biologische Vielfalt), Tiere (einschließlich biologische Vielfalt), Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Des Weiteren erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, eine Darstellung der alternativen Planungsmöglichkeiten und eine Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen. Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Menschen (einschließlich Gesundheit, Bevölkerung gesamt), Klima/Luft, Boden, Wasser, Pflanzen (einschließlich biologische Vielfalt), Tiere (einschließlich biologische Vielfalt), Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teil 1 - Erfassung der Avifauna Themen: Erfassung der planungsrelevanten und artenschutzrechtlich relevanten Vogelarten gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz, von denen bekannt ist, dass sie durch den Betrieb von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden können oder deren Brutplätze durch dem Bau der Anlagen beeinträchtigt werden (zum Beispiel Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig etc.). 7. Jahrgang 11.02.2015 Nr. 3 / S. 3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teil 2 - Erfassung der Fledermäuse Themen: Erfassung der Fledermausvorkommen. Beschreibung der potentiellen Konfliktsituationen und Empfindlichkeit der nachgewiesenen Arten im Zusammenhang mit einer möglichen Windkraftnutzung. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teil 3 - Bewertung der artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale hinsichtlich der Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen Themen: Bewertung der einzelnen geplanten Windvorrangzonen hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale. Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Vögel, Fledermäuse) FFH-bzw. SPA-Vorprüfung gem. § 34 Bundesnaturschutzgesetz: Themen: Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“ und der FFH-Gebiete "Eringerfelder Wald und Prövenholz", "Afte", "Leiberger Wald", "Wälder und Quellen des Almetals" und "Wälder bei Büren". Prüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der in den Gebieten lebenden Populationen von Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (z.B. Schwarzstorch, Rotmilan, Rohr-, Korn- und Wiesenweihe, Schwarz-, Grau- und Mittelspecht und Neuntöter) ausgeschlossen werden können. Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Vögel) Außerdem werden alle umweltrelevanten Stellungnahmen offen gelegt: Öffentlichkeit: Einwender 1, Schreiben vom 26.08.2014: Hinweis auf Artenvorkommen im Bereich der Konzentrationszone "Molmsche" Einwender 2, Schreiben vom 31.08.2014: Hinweis auf Artenvorkommen im Bereich BürenHarth Einwender 3, Schreiben vom 02.09.2014: Hinweis auf verändertes Arteninventar im Bereich von Windkraftanlagen Einwender 4, Schreiben vom 03.09.2014: Hinweis auf das Arteninventar im Bereich Mühlenberg/Oberfeld Einwender 5, Schreiben vom 03.09.2014: Allgemeiner Hinweis auf den Vogelzug (Kraniche) Einwender 6. Schreiben vom 04.09.2014: Hinweis auf verändertes Arteninventar im Umfeld der Heinestraße Einwender 7, Schreiben vom 05.09.2014: Hinweis auf das Arteninventar im Bereich Haiperfeld-Weiberg, Volbrexen und Ringelstein Behörden und Träger öffentlicher Belange: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 02.09.2014: Hinweis auf den Umgang mit Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen Bezirksregierung Detmold, Dezernate 33 und 54, E-Mail vom 02.09.2014: Hinweise auf schutzwürdige Böden Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 05.09.2014: Hinweise zum Arteninventar im Ringelsteiner Wald Kreis Paderborn, Schreiben vom 10.09.2014: Hinweise auf Biotopstrukturen und Altstandorte im Ringelsteiner Wald Der Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" mit den vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen liegt in der Zeit von Donnerstag, 19.02.2015 bis einschließlich Freitag, 20.03.2015 im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und Bauen Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus: 7. Jahrgang Montag bis Donnerstag Freitag 11.02.2015 Nr. 3 / S. 4 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht können auch innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu den o. g. Zeiten bei der Stadtverwaltung Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht werden. Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Büren, 10.02.2015 gez. Burkhard Schwuchow Bürgermeister 7. Jahrgang 11.02.2015 Nr. 3 / S. 5 Ohne Maßstab
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