Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt
für die Stadt Büren
7. Jahrgang
11.02.2015
Nr. 3 / S. 1
Inhalt
-Die amtliche Bekanntmachung Nr. 5 aus dem Amtsblatt Nr. 2 vom 02.02.2015 ist als
gegenstandslos zu betrachten.1. Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (STFNP)
 Offenlegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Herausgeber: Stadt Büren, Der Bürgermeister,
Königstr. 16, 33142 Büren
Telefon: 02951/970-145
Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Büren abholen. Zudem besteht die Möglichkeit das
Amtsblatt im Internet unter www.bueren.de abzurufen.
Das Amtsblatt der Stadt Büren erscheint unregelmäßig, je nach Bedarf.
7. Jahrgang
11.02.2015
Nr. 3 / S. 2
Stadt B ü r e n
Königstraße 16
33142 Büren
Amtliche Bekanntmachung
-Die amtliche Bekanntmachung Nr. 5 aus dem Amtsblatt Nr. 2 vom 02.02.2015 ist als
gegenstandslos zu betrachten.Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (STFNP)
 Offenlegungsbeschluss gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Der Rat der Stadt Büren hat am 29.01.2015 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlegung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" mit den in der Sitzung besprochenen
Änderungen im Erläuterungsbericht Teil B (Umweltbericht), Kapitel 5 und 7, gem. §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB durchzuführen."
Gem. § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in der Fassung vom
26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW 2023) wird die öffentliche Bekanntmachung
dieses Beschlusses angeordnet.
Der Offenlegungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst das
gesamte Bürener Stadtgebiet.
Dieser Sachliche Teilflächennutzungsplan dient dem Zweck, die Nutzung der Windenergie im
Bürener Stadtgebiet zu ordnen. Dazu werden in dem Plan Konzentrationszonen mit
Ausschlusswirkung dargestellt, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist.
Außerhalb dieser Zonen ist eine Windenergienutzung nicht möglich. Die frühzeitige
Beteiligung hat in der Zeit zwischen dem 04.08.2014 und dem 05.09.2014 stattgefunden.
Zum Entwurf des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" gehören die Begründung, der
Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag Teil 1-3 und die FFH-/SPAVorprüfungen zu den Natura-2000-Gebieten.
Umweltbericht gem. § 2a Baugesetzbuch:
Themen: Beschreibung des Umweltzustandes und Analyse der umwelterheblichen
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen (einschließlich Gesundheit,
Bevölkerung gesamt), Klima/Luft, Boden, Wasser, Pflanzen (einschließlich biologische
Vielfalt), Tiere (einschließlich biologische Vielfalt), Landschaft sowie Kultur- und sonstige
Sachgüter. Des Weiteren erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Nichtdurchführung der Planung, eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, eine Darstellung der alternativen
Planungsmöglichkeiten und eine Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Umweltauswirkungen.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Menschen (einschließlich Gesundheit, Bevölkerung
gesamt), Klima/Luft, Boden, Wasser, Pflanzen (einschließlich biologische Vielfalt), Tiere
(einschließlich biologische Vielfalt), Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teil 1 - Erfassung der Avifauna
Themen: Erfassung der planungsrelevanten und artenschutzrechtlich relevanten Vogelarten
gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz, von denen bekannt ist, dass sie durch den Betrieb von
Windenergieanlagen beeinträchtigt werden können oder deren Brutplätze durch dem Bau der
Anlagen beeinträchtigt werden (zum Beispiel Schwarzstorch, Rotmilan, Uhu, Wachtel,
Wachtelkönig etc.).
7. Jahrgang
11.02.2015
Nr. 3 / S. 3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teil 2 - Erfassung der Fledermäuse
Themen: Erfassung der Fledermausvorkommen. Beschreibung der potentiellen
Konfliktsituationen und Empfindlichkeit der nachgewiesenen Arten im Zusammenhang mit
einer möglichen Windkraftnutzung.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teil 3 - Bewertung der artenschutzrechtlichen
Konfliktpotenziale hinsichtlich der Ausweisung von Windkraft-Konzentrationszonen
Themen: Bewertung der einzelnen geplanten Windvorrangzonen hinsichtlich ihrer
artenschutzrechtlichen Konfliktpotenziale.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Vögel, Fledermäuse)
FFH-bzw. SPA-Vorprüfung gem. § 34 Bundesnaturschutzgesetz:
Themen: Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des
Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“ und der FFH-Gebiete "Eringerfelder Wald und
Prövenholz", "Afte", "Leiberger Wald", "Wälder und Quellen des Almetals" und "Wälder bei
Büren". Prüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der in den
Gebieten lebenden Populationen von Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (z.B.
Schwarzstorch, Rotmilan, Rohr-, Korn- und Wiesenweihe, Schwarz-, Grau- und Mittelspecht
und Neuntöter) ausgeschlossen werden können.
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere (Vögel)
Außerdem werden alle umweltrelevanten Stellungnahmen offen gelegt:
Öffentlichkeit:
Einwender 1, Schreiben vom 26.08.2014: Hinweis auf Artenvorkommen im Bereich der
Konzentrationszone "Molmsche"
Einwender 2, Schreiben vom 31.08.2014: Hinweis auf Artenvorkommen im Bereich BürenHarth
Einwender 3, Schreiben vom 02.09.2014: Hinweis auf verändertes Arteninventar im Bereich
von Windkraftanlagen
Einwender 4, Schreiben vom 03.09.2014: Hinweis auf das Arteninventar im Bereich
Mühlenberg/Oberfeld
Einwender 5, Schreiben vom 03.09.2014: Allgemeiner Hinweis auf den Vogelzug (Kraniche)
Einwender 6. Schreiben vom 04.09.2014: Hinweis auf verändertes Arteninventar im Umfeld
der Heinestraße
Einwender 7, Schreiben vom 05.09.2014: Hinweis auf das Arteninventar im Bereich
Haiperfeld-Weiberg, Volbrexen und Ringelstein
Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 02.09.2014: Hinweis auf den
Umgang mit Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen
Bezirksregierung Detmold, Dezernate 33 und 54, E-Mail vom 02.09.2014: Hinweise auf
schutzwürdige Böden
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 05.09.2014: Hinweise
zum Arteninventar im Ringelsteiner Wald
Kreis Paderborn, Schreiben vom 10.09.2014: Hinweise auf Biotopstrukturen und Altstandorte
im Ringelsteiner Wald
Der Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie" mit den vorliegenden
umweltrelevanten Stellungnahmen liegt in der Zeit von
Donnerstag, 19.02.2015 bis einschließlich Freitag, 20.03.2015
im Rathaus der Stadt Büren, Königstraße 16, 33142 Büren, Abteilung IV -Planen und Bauen Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich aus:
7. Jahrgang
Montag bis Donnerstag
Freitag
11.02.2015
Nr. 3 / S. 4
8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
8.30 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke und
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen zu dem
Änderungsentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht können auch innerhalb der
Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu den o. g. Zeiten bei der Stadtverwaltung
Büren, Königstraße 16, Zimmer 5, 33142 Büren, vorgebracht werden.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person
nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2
des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen
können.
Büren, 10.02.2015
gez.
Burkhard Schwuchow
Bürgermeister
7. Jahrgang
11.02.2015
Nr. 3 / S. 5
Ohne Maßstab