Verordnung - Büren an der Aare

Verordnung
über die Berechtigungsregelung
GERES / ZPV
14. Oktober 2008
(inkl. Abänderung vom 7. April 2015)
G:\GERES\Verordnung, Zugriffsberechtigung.doc
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Büren an der Aare,
gestützt auf Art. 4 der Verordnung vom 12. März 2008 über die Harmonisierung der amtlichen Register (RegV)1),
beschliesst:
Gegenstand
Berechtigungen für
das GERES
Art. 1 Diese Berechtigungsregelung bestimmt,
a
welchen Behördenmitgliedern oder Angestellten und Informationssystemen der Einwohnergemeinde Büren an der Aare welche
Detailprofile im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 und der Anhänge 1 und
2 RegV zugeteilt werden,
b
welche Behördenmitglieder oder Angestellte der Einwohnergemeinde Büren an der Aare dem Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) für GERES und der Steuerverwaltung des Kantons Bern (SV) für ZPV die Eröffnung, Änderung
oder Aufhebung der GERES- und ZPV-Benutzerkonti für Behördenmitglieder, Angestellte und Informationssysteme beantragen
können.
Art. 2 Die Zuteilung erfolgt für das GERES wie folgt:
Funktion / System
1.
Einwohnerkontrolle der Gemeinde Büren an der Aare
1.1
Gemeindeschreiber
2
1.2
Leiter Einwohner-/Fremdenkontrolle
2
1.3
Mitarbeiter Einwohner-/Fremdenkontrolle
2
1.4
Lernende Einwohner-/Fremdenkontrolle
2
1.5
EDV-Verantwortlicher
2
2.
Steuerbehörde der Gemeinde Büren an der Aare
2.1
Finanzverwalter
3
2.2
Mitarbeiter Steuerbehörde
3
2.3
Lernender Steuerbehörde
3
Legende: Vgl. Legende zum Anhang 1 der RegV
Detailprofile: Nr. Bezeichnung
2 Einwohnerkontrollbehörde einer bernischen Gemeinde
3 Steuerbehörde einer bernischen Gemeinde
1)
BSG 152.051
berechtigte
Behörde
Nr.
Berechtigungen
die ZPV
für
Art. 3 Die Zuteilung erfolgt für die ZPV wie folgt:
Detailprofile
Nr.
Funktion / System
0
5
8
9
1.
Steuerbehörde der Gemeinde Büren an der Aare
1.1
Finanzverwalter
X
X X
1.2
Mitarbeiter Steuerbehörde
X
X X
1.3
Lernender Steuerbehörde
X
X X
Legende: Vgl. Legende zum Anhang 2 der RegV
Detailprofile: Nr. Bezeichnung
0 Basisprofil
5 Erweiterte Auskunft mit Angaben über Vormundschaften und umfassende Beistandschaften
8 Mutation von Standarddaten
9 Mutation von Daten zu Vormundschaften und umfassende Beistandschaften
Antragsrecht
Inkrafttreten
Art. 4 Folgende Behördenmitglieder oder Angestellte der Einwohnergemeinde Büren an der Aare sind berechtigt, dem KAIO bzw. der SV
die Eröffnung, Änderung oder Aufhebung der GERES- und ZPVBenutzerkonti jeweils für ihre Unterstellten bzw. für die Informationssysteme in ihrem Verantwortungsbereich zu beantragen:
a
GemeindeschreiberIn
b
FinanzverwalterIn
Art. 5 Diese Verordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.
Beschlossen im Gemeinderat am 14. Oktober 2008.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat
Hermann Käser
Gemeindepräsident
Thomas Sitter
Sekretär Stv.
Abänderung der Berechtigung für die ZPV
Der Gemeinerat von Büren a.A. hat an seiner Sitzung vom 7. April 2015 die Abänderung von Art. 3 (Löschung der Einwohnerkontrollorgane) beschlossen. Diese Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2015 in Kraft.
Büren a.A., 7. April 2015
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat
Claudia Witschi-Herrmann
Gemeindepräsidentin
Marco Reber
Sekretär
Diese Verordnung ist gratis
erhältlich am Schalter der
Gemeindeschreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10
(Tel. 032 352 03 10)
Sie kann auch via Internet
http://www.bueren.ch
eingesehen werden.
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