Pruefplan BSc WS 14-15_01 - Goethe

Pruefplan BSc WS 14-15_01
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Psychologie
Psychologie und Sportwissenschaften
Prüfungsausschuss
Bachelorstudiengang Psychologie
Bekanntgabe
Die Vorsitzende
Prof. Dr. Sonja Rohrmann
Campus Westend, PEG, HPF 61
D-60629 Frankfurt am Main
An die
zur Bachelorprüfung
zugelassenen Studierenden im
Bachelorstudiengang Psychologie
Telefon: +49 (0)69 798 35306
Telefax: +49 (0)69 798 763 35306
E-Mail: [email protected]
Datum. 1. Oktober 2014
Geändert 10.10.14 wegen Raum für 3101
Ergänzt 18.11.14 wegen Prüfungsnummern BO 2014
Prüfungsplan für alle Modulprüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie
im Wintersemester 14/15 – Klausuren Termin 01
Studierende nach der Bachelorordnung von 2007, die noch Prüfungen ablegen müssen, melden sich innerhalb des Anmeldezeitraumes persönlich
beim Prüfungsamt.
Im WiSe 14/15 finden nach Maßgabe der Ordnungen unten aufgeführte Modulprüfungen statt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist zwingend notwendig und erfolgt vom Studierenden selbst über QIS/LSF innerhalb des
Anmeldezeitraumes vom Montag, 12.01. bis Donnerstag, 29.01.2015.
Der/die Studierende kann die Modulprüfung/en nur ablegen, sofern er/sie zur Bachelorprüfung zugelassen ist, die entsprechende Modulprüfung noch
nicht endgültig nicht bestanden hat und sofern er/sie die nach Maßgabe der Modulbeschreibung für das Modul erforderlichen Leistungs- und
Teilnahmenachweise erbracht hat sowie zur Prüfung angemeldet ist.
Prüfungsteilnehmer sollen bei Klausuren und mündlichen Prüfungen mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Prüfung am Prüfungsort sein.
Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main
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Pruefplan BSc WS 14-15_01
Das Modul PsyBSc6: Grundlagen der Psychologie: Vertiefung (BO 2011) besteht aus drei Seminaren in drei unterschiedlichen Fächern aus dem
Angebot der sechs Grundlagenfächer. Für die Vergabe der Kreditpunkte müssen die Studienleistungen in jedem Seminar erbracht werden. Der kann
Studierende wählen, in welchem Semester er die Prüfungsleistung für dieses Modul erbringen will. Die Wahl erfolgt durch die elektronische
Prüfungsanmeldung in QIS/LSF.
Datum der Themenausgabe und Bearbeitungsdauer bei Haus- und Projektarbeiten werden vom Prüfer festgelegt und dokumentiert. Die Noten der
Haus- und Projektarbeiten sollen spätestens zum Semesterende beim Prüfungsamt vorliegen.
Die Überprüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen obliegt dem Prüfer. Das Bewertungsverfahren der Klausuren soll vier Wochen nicht
überschreiten.
Titel
Prüfungsnr.
PsyBSc 1: (Ordnung von 2014)
Einführung in die Psychologie und ihre
Forschungsmethoden
6101 (2014)
(Ordnung von 2011)
2104 (2011)
Einführung in die Psychologie, ihre Geschichte und ihre
Forschungsmethoden
PsyBSc 2: (Ordnung von 2014 und 2011)
Statistik für Psychologen: Grundlagen
6102 (2014)
Prüfungsfor
m/
Dauer
Klausur
90 Minuten
Datum/Uhrzeit/
Raum
Prüfer/in
Mi.,18.02.2015
10 bis 12 Uhr
IG - NG 1.741b
Campus Westend
Prof. Schweizer
E-Klausur
180 Minuten
Die., 17.02.2015
9 - 12 Uhr
PEG
1.G078, 1.G083
2.G111, 2.G116
Dr. Reiß
2201 (2011)
Die konkrete Raumzuteilung erfolgt
vom Prüfer und wird kurzfristig in
OLAT bekannt gegeben.
PsyBSc 4: (Ordnung von 2014)/PsyBSc 3: (Ordnung von 2011)
Allgemeine Psychologie I
6104 (2014)
Klausur
90 Minuten
2301 (2011)
PsyBSc 6: (Ordnung von 2014)/PsyBSc 5: (Ordnung von 2011)
Differentielle Psychologie
6106 (2014)
Klausur
90 Minuten
2503 (2011)
PsyBSc 6: (Ordnung von 2011)
Grundlagen der Psychologie: Vertiefung
Wahlpflicht, Seminar
Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main
Bio: 4017
Diff: 4019
All II: 4015
Entw: 4021
Soz : 4023
Hausarbeit
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Fr., 13.02.2015
Prof. Vo
9 bis 10.30 Uhr
H IV
Campus Bockenheim
Mo., 09.02.2015
Prof. Rohrmann
10 bis 12 Uhr
H IV
Campus Bockenheim
Bio: Galeano Weber
Diff: Prof. Bongard
All II: Prof. Windmann
Entw: Prof. Knopf
Soz : Dipl.-Psych. Hernandez-Bark
Dr. Stegmann
Pruefplan BSc WS 14-15_01
PsyBSc9a: (Ordnung von 2011)
Angewandte Psychologie: Grundlagen
Klinische Psychologie (Vorlesung)
PsyBSc 10: (Ordnung von 2011)
Grundlagen der Diagnostik
2901
Teilklausur
60 Minuten
Die., 10.02.2015
14 bis 16 Uhr
HZ 10
Do., 19.02.2015
10 bis 12 Uhr
Cas. 823
Do., 12.02.2015
10 bis 12 Uhr
H IV, Campus
Bockenheim
Mi., 11.02.2015
10 bis 12 Uhr
Hörsaalzentrum
HZ 10
3001
Klausur
90 Minuten
PsyBSc 11: (Ordnung von 2011)
Allgemeine Psychologie II (Vorlesung)
3101
Klausur
90 Minuten
PsyBSc 13: (Ordnung von 2011)
Sozialpsychologie (Vorlesung)
3301
Klausur
90 Minuten
PsyBSc 16: (Ordnung von 2011)
Diagnostische Verfahren in Anwendungsfeldern
PsyBSc 17+18: (Ordnung von 2011)
Angewandte Psychologie, Vertiefung I
Seminar
4033
Hausarbeit
3701 Klin
je eine Hausarbeit aus den Fächern:
Klinische Psychologie
3703 Päd
Pädagogische Psychologie
3705 A&O
Arbeits- und Organisationspsychologie
PD Weck
Prof. Rohrmann
PD Hahn
Prof. van Dick
Dr. N. Reiß
Klin:
Dipl.-Psych. Graneist
Dipl.-Psych. Maier
Dipl.-Psych. Peters
Dipl.-Psych. Struina
PD Weck
Päd:
Prof. Karbach
Prof. Kunter
Dipl.-Psych. Decker
A&O:
Dipl.-Psych. Beitler
Dipl.-Psych. Trumpold
Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist nur innerhalb der bekanntgegebenen Fristen möglich. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfung
nur mit triftigen Gründen zulässig.
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte triftige Grund muss der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich, d.h.
ohne schuldhaftes Zögern (innerhalb von 3 Werktagen), schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der/des Studierenden ist
ein ärztliches Attest und auf Verlangen ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Eine Vorlage für dieses ärztliche Attest erhalten Sie beim Prüfungsamt
direkt bzw. auf dessen Homepage. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Zettel“) ist kein ärztliches Attest.
Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main
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Pruefplan BSc WS 14-15_01
Eine während einer Prüfungsleistung eintretende Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei der Prüferin/dem Prüfer oder der Prüfungsaufsicht
geltend gemacht werden. Die Verpflichtung zur schriftlichen Anzeige und Glaubhaftmachung der Gründe gegenüber dem zuständigen
Prüfungsausschuss bleibt unberührt.
Soweit die Einhaltung von Fristen für die Meldung zu Prüfungen, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen
und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit der/des Studierenden selbst die Krankheit eines
von ihr/ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes oder die Krankheit einer/eines nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Ehe- und
Lebenspartner), die/der von der/dem Studierenden notwendigerweise alleine betreut wird, gleich.
Die Prüfungsleistung gilt als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Studierende zu dem sie/ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen
Grund nicht erscheint oder von der angetretenen Prüfung ohne triftigen Grund zurücktritt.
Ebenso gilt eine Prüfung als nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung nicht fristgerecht abgegeben wird.
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