Pruefplan BSc WS 14-15_01 Goethe-Universität Frankfurt am Main Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Psychologie Psychologie und Sportwissenschaften Prüfungsausschuss Bachelorstudiengang Psychologie Bekanntgabe Die Vorsitzende Prof. Dr. Sonja Rohrmann Campus Westend, PEG, HPF 61 D-60629 Frankfurt am Main An die zur Bachelorprüfung zugelassenen Studierenden im Bachelorstudiengang Psychologie Telefon: +49 (0)69 798 35306 Telefax: +49 (0)69 798 763 35306 E-Mail: [email protected] Datum. 1. Oktober 2014 Geändert 10.10.14 wegen Raum für 3101 Ergänzt 18.11.14 wegen Prüfungsnummern BO 2014 Prüfungsplan für alle Modulprüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie im Wintersemester 14/15 – Klausuren Termin 01 Studierende nach der Bachelorordnung von 2007, die noch Prüfungen ablegen müssen, melden sich innerhalb des Anmeldezeitraumes persönlich beim Prüfungsamt. Im WiSe 14/15 finden nach Maßgabe der Ordnungen unten aufgeführte Modulprüfungen statt. Die Anmeldung zur Prüfung ist zwingend notwendig und erfolgt vom Studierenden selbst über QIS/LSF innerhalb des Anmeldezeitraumes vom Montag, 12.01. bis Donnerstag, 29.01.2015. Der/die Studierende kann die Modulprüfung/en nur ablegen, sofern er/sie zur Bachelorprüfung zugelassen ist, die entsprechende Modulprüfung noch nicht endgültig nicht bestanden hat und sofern er/sie die nach Maßgabe der Modulbeschreibung für das Modul erforderlichen Leistungs- und Teilnahmenachweise erbracht hat sowie zur Prüfung angemeldet ist. Prüfungsteilnehmer sollen bei Klausuren und mündlichen Prüfungen mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Prüfung am Prüfungsort sein. Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main 1 von 4 Pruefplan BSc WS 14-15_01 Das Modul PsyBSc6: Grundlagen der Psychologie: Vertiefung (BO 2011) besteht aus drei Seminaren in drei unterschiedlichen Fächern aus dem Angebot der sechs Grundlagenfächer. Für die Vergabe der Kreditpunkte müssen die Studienleistungen in jedem Seminar erbracht werden. Der kann Studierende wählen, in welchem Semester er die Prüfungsleistung für dieses Modul erbringen will. Die Wahl erfolgt durch die elektronische Prüfungsanmeldung in QIS/LSF. Datum der Themenausgabe und Bearbeitungsdauer bei Haus- und Projektarbeiten werden vom Prüfer festgelegt und dokumentiert. Die Noten der Haus- und Projektarbeiten sollen spätestens zum Semesterende beim Prüfungsamt vorliegen. Die Überprüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen obliegt dem Prüfer. Das Bewertungsverfahren der Klausuren soll vier Wochen nicht überschreiten. Titel Prüfungsnr. PsyBSc 1: (Ordnung von 2014) Einführung in die Psychologie und ihre Forschungsmethoden 6101 (2014) (Ordnung von 2011) 2104 (2011) Einführung in die Psychologie, ihre Geschichte und ihre Forschungsmethoden PsyBSc 2: (Ordnung von 2014 und 2011) Statistik für Psychologen: Grundlagen 6102 (2014) Prüfungsfor m/ Dauer Klausur 90 Minuten Datum/Uhrzeit/ Raum Prüfer/in Mi.,18.02.2015 10 bis 12 Uhr IG - NG 1.741b Campus Westend Prof. Schweizer E-Klausur 180 Minuten Die., 17.02.2015 9 - 12 Uhr PEG 1.G078, 1.G083 2.G111, 2.G116 Dr. Reiß 2201 (2011) Die konkrete Raumzuteilung erfolgt vom Prüfer und wird kurzfristig in OLAT bekannt gegeben. PsyBSc 4: (Ordnung von 2014)/PsyBSc 3: (Ordnung von 2011) Allgemeine Psychologie I 6104 (2014) Klausur 90 Minuten 2301 (2011) PsyBSc 6: (Ordnung von 2014)/PsyBSc 5: (Ordnung von 2011) Differentielle Psychologie 6106 (2014) Klausur 90 Minuten 2503 (2011) PsyBSc 6: (Ordnung von 2011) Grundlagen der Psychologie: Vertiefung Wahlpflicht, Seminar Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main Bio: 4017 Diff: 4019 All II: 4015 Entw: 4021 Soz : 4023 Hausarbeit 2 von 4 Fr., 13.02.2015 Prof. Vo 9 bis 10.30 Uhr H IV Campus Bockenheim Mo., 09.02.2015 Prof. Rohrmann 10 bis 12 Uhr H IV Campus Bockenheim Bio: Galeano Weber Diff: Prof. Bongard All II: Prof. Windmann Entw: Prof. Knopf Soz : Dipl.-Psych. Hernandez-Bark Dr. Stegmann Pruefplan BSc WS 14-15_01 PsyBSc9a: (Ordnung von 2011) Angewandte Psychologie: Grundlagen Klinische Psychologie (Vorlesung) PsyBSc 10: (Ordnung von 2011) Grundlagen der Diagnostik 2901 Teilklausur 60 Minuten Die., 10.02.2015 14 bis 16 Uhr HZ 10 Do., 19.02.2015 10 bis 12 Uhr Cas. 823 Do., 12.02.2015 10 bis 12 Uhr H IV, Campus Bockenheim Mi., 11.02.2015 10 bis 12 Uhr Hörsaalzentrum HZ 10 3001 Klausur 90 Minuten PsyBSc 11: (Ordnung von 2011) Allgemeine Psychologie II (Vorlesung) 3101 Klausur 90 Minuten PsyBSc 13: (Ordnung von 2011) Sozialpsychologie (Vorlesung) 3301 Klausur 90 Minuten PsyBSc 16: (Ordnung von 2011) Diagnostische Verfahren in Anwendungsfeldern PsyBSc 17+18: (Ordnung von 2011) Angewandte Psychologie, Vertiefung I Seminar 4033 Hausarbeit 3701 Klin je eine Hausarbeit aus den Fächern: Klinische Psychologie 3703 Päd Pädagogische Psychologie 3705 A&O Arbeits- und Organisationspsychologie PD Weck Prof. Rohrmann PD Hahn Prof. van Dick Dr. N. Reiß Klin: Dipl.-Psych. Graneist Dipl.-Psych. Maier Dipl.-Psych. Peters Dipl.-Psych. Struina PD Weck Päd: Prof. Karbach Prof. Kunter Dipl.-Psych. Decker A&O: Dipl.-Psych. Beitler Dipl.-Psych. Trumpold Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist nur innerhalb der bekanntgegebenen Fristen möglich. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfung nur mit triftigen Gründen zulässig. Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte triftige Grund muss der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (innerhalb von 3 Werktagen), schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der/des Studierenden ist ein ärztliches Attest und auf Verlangen ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Eine Vorlage für dieses ärztliche Attest erhalten Sie beim Prüfungsamt direkt bzw. auf dessen Homepage. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Zettel“) ist kein ärztliches Attest. Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main 3 von 4 Pruefplan BSc WS 14-15_01 Eine während einer Prüfungsleistung eintretende Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei der Prüferin/dem Prüfer oder der Prüfungsaufsicht geltend gemacht werden. Die Verpflichtung zur schriftlichen Anzeige und Glaubhaftmachung der Gründe gegenüber dem zuständigen Prüfungsausschuss bleibt unberührt. Soweit die Einhaltung von Fristen für die Meldung zu Prüfungen, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit der/des Studierenden selbst die Krankheit eines von ihr/ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes oder die Krankheit einer/eines nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner), die/der von der/dem Studierenden notwendigerweise alleine betreut wird, gleich. Die Prüfungsleistung gilt als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Studierende zu dem sie/ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder von der angetretenen Prüfung ohne triftigen Grund zurücktritt. Ebenso gilt eine Prüfung als nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung nicht fristgerecht abgegeben wird. Campus Westend • PEG 5.G 108 • Grüneburgplatz 1 • D-60323 Frankfurt am Main 4 von 4
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