Pruefplan MSc SoSe 15 _Termine 01 - Goethe

Pruefplan MSc SoSe 15 _Termine 01
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prüfungsamt Psychologie
Fachbereich Psychologie und
Sportwissenschaften
Prüfungsausschuss
Masterstudiengang Psychologie
Aushang
An die
zur Masterprüfung
zugelassenen Studierenden im
Masterstudiengang Psychologie
Der Vorsitzende
Prof. Dr. Ulrich Stangier
PEG-Gebäude
Hauspostfach 61
D-60629 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 798 35306
Fax:
+49 (0)69 798 763 35306
E-Mail
[email protected]
Datum: 2. März 2015
Geändert 9.3.15 wg. Raum für 5002 und Termin für 5121
Geändert 9.4.15 wg. Prüfer Knopf für 5102
Geändert 12.6.15 wg. Prüfer Zapf für 5143
Prüfungsplan für die Modulprüfungen im Masterstudiengang Psychologie im Sommersemester 2015
_bei Klausuren Termin 01
Im Sommersemester 2015 finden nach Maßgabe der Ordnung unten aufgeführte Modulprüfungen statt.
Die Anmeldung zur Prüfung ist zwingend notwendig und erfolgt vom Studierenden selbst über QIS/LSF innerhalb des
Anmeldezeitraumes vom 15. Juni bis 02. Juli 2015.
Der/die Studierende kann die Modulprüfung/en nur ablegen, sofern er/sie zur Bachelorprüfung zugelassen ist, die entsprechende Modulprüfung noch
nicht endgültig nicht bestanden hat und sofern er/sie die nach Maßgabe der Modulbeschreibung für das Modul erforderlichen Leistungs- und
Teilnahmenachweise erbracht hat sowie zur Prüfung angemeldet ist.
Die Überprüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen obliegt dem Prüfer.
Prüfungsteilnehmer sollen bei Klausuren und mündlichen Prüfungen mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Prüfung am Prüfungsort sein.
Hausanschrift: Goethe-Universität • Prüfungsamt Psychologie • PEG-Gebäude 5.G108 • Theodor-W.-Adorno-Platz 6 • D-60323 Frankfurt am Main
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Bei einer Prüfungsleistung in Form von Haus- oder Projektarbeit zu zweisemestrigen Modulen kann der Studierende wählen, in welchem Semester er
die Prüfungsleistung erbringen will. Die Wahl erfolgt durch die elektronische Prüfungsanmeldung in QIS/LSF.
Datum der Themenausgabe und Bearbeitungsdauer bei Hausarbeiten und Projektarbeiten werden vom Prüfer festgelegt und dokumentiert. Die
Ergebnisse der Haus- und Projektarbeiten sollen spätestens zum Semesterende beim Prüfungsamt vorliegen.
Das Bewertungsverfahren der Klausuren soll vier Wochen nicht überschreiten.
Titel
PsyMSc 1:
Forschungsmethoden und Evaluation II
Prüfungsnummer
5002
Prüfungsform/
Dauer
Klausur
90 Minuten
Datum/Uhrzeit/
Raum
Mo., 13.07.15
12 bis 14 Uhr
H IV
Hörsaaltrakt
Campus Westend
Prüfer/in
Prof. Klein
Studienbereich Psychologische Methoden und Diagnostik
PsyMSc 5(F&E):
Forschungsmodul
5008
Projektarbeit
Prof. Schermelleh-Engel
PsyMSc 5(Diff&Dia):
Forschungsmodul
5011
Projektarbeit
Prof. Rohrmann
Schwerpunkt Kognitions- und Neurowissenschaften
PsyMSc 3A(Kog):
Cogito Ergo Sum
5101
Klausur
90 Minuten
Die.,14.7.15
10 bis 12 Uhr
HZ 10
Hörsaaltrakt
Campus Westend
PsyMSc 3B(Kog):
Aktuelle Themen der Kognitions- und
Neurowissenschaften
PsyMSc 3C(Kog):
Ausgewählte Themen der Kognitions- und
Neurowissenschaften
PsyMSc 4(Kog):
Praxismodul
5102
Hausarbeit
Prof. Fiebach
Prof. Knopf
5103
Hausarbeit
5104
Projektarbeit
Prof. Fiebach
Prof. Knopf
Dr. Haberstroh
Prof. Windmann
Hausanschrift: Goethe-Universität • Prüfungsamt Psychologie • PEG-Gebäude 5.G108 • Theodor-W.-Adorno-Platz 6 • D-60323 Frankfurt am Main
Prof. Windmann
(alle Prüfungen im Praxismodul KOG nur
bei Prof. Windmann anmelden)
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PsyMSc 5(Kog):
Forschungsmodul
5105
Projektarbeit
PsyMSc 3A(Klin):
Psychische Störungen: Ätiologie, Diagnostik
und Behandlung II
5128
Klausur
60 Minuten
Gesamtklausur für Studierende nach der
Masterordnung von 2011.
Wird in diesem Semester letztmalig angeboten!
5121 (MO 2011)
Klausur
90 Minuten
5122
Hausarbeit
PsyMSc 3C(Klin):
Psychotherapie
5123
Hausarbeit
PsyMSc 4(Klin):
Praxismodul
5124
Projektarbeit
PsyMsc 5(Klin):
Forschungsmodul
5125
Projektarbeit
Prof. Fiebach
Prof. Knopf
Schwerpunkt Klinische Psychologie
PsyMSc 3A(Klin):
Psychische Störungen: Ätiologie, Diagnostik
und Behandlung I und II
PsyMSc 3B(Klin):
Spezielle Ansätze der Klinischen Psychologie
und Psychotherapie
Mi., 15.07.15
10 bis 12 Uhr
HZ 10
Hörsaaltrakt
Campus Westend
Mi., 15.07.15
10 bis 12 Uhr
HZ 10
Hörsaalzentrum Campus
Westend
Prof. Habermas
Prof. Habermas
Dr. Butzer
Prof. Fiebach
Dr. Haberstroh
Prof. Knopf
Dipl.-Psych. Köber
Prof. Siegfried
Dipl.-Psych. Traub
Prof. Habermas
Prof. Stangier
Dr. Steil
Dr. Müller-Engelmann
Dipl.-Psych. Römisch
Prof. Stangier
Dr. Teuber
Dipl.-Psych. Traub
Prof. Habermas
Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie
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PsyMSc 3A(A&O):
Arbeitspsychologie/Work Psychology
5141
Mündliche
Prüfung
20 Minuten
Mo., 20.07.15
Die., 21.07.15
PEG 5. G027
Prof. Zapf
Beisitz: Bestellung durch Prüfer
Konkrete Zeiteinteilung wird
vom Prüfer bekannt gegeben
PsyMSc 3C(A&O):
Ausgewählte Themen der
Personalpsychologie/Advanced Personnel
Psychology
PsyMsc 4(A&O):
Praxismodul
5143
Hausarbeit
Dr. Steidle
Kern, M.Sc.
Prof. Zapf
5144
Projektarbeit
Dr. Holz
Rohrmann
PsyMsc 5(A&O):
Forschungsmodul
5145
Projektarbeit
Prof. Zapf
Dipl.-Psych. Schoppmann
Dr. Dreisörner
Dr. Lonnemann
Dr. Lindberg
Prof. Kunter
Schwerpunkt Pädagogische Psychologie
PsyMSc 4(Päd): Praxismodul
5163
Projektarbeit
PsyMsc 5(Päd.): Forschungsmodul
5165
Projektarbeit
Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist nur innerhalb der bekanntgegebenen Fristen möglich. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfung
nur mit triftigen Gründen zulässig.
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte triftige Grund muss der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich, d.h.
ohne schuldhaftes Zögern (innerhalb von 3 Werktagen), schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der/des Studierenden ist
ein ärztliches Attest und auf Verlangen ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Eine Vorlage für dieses ärztliche Attest erhalten Sie beim Prüfungsamt
direkt bzw. auf dessen Homepage. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Zettel“) ist kein ärztliches Attest.
Eine während einer Prüfungsleistung eintretende Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei der Prüferin/dem Prüfer oder der Prüfungsaufsicht
geltend gemacht werden. Die Verpflichtung zur schriftlichen Anzeige und Glaubhaftmachung der Gründe gegenüber dem zuständigen
Prüfungsausschuss bleibt unberührt.
Soweit die Einhaltung von Fristen für die Meldung zu Prüfungen, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen
und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit der/des Studierenden selbst die Krankheit eines
von ihr/ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes oder die Krankheit einer/eines nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Ehe- und
Lebenspartner), die/der von der/dem Studierenden notwendigerweise alleine betreut wird, gleich.
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Die Prüfungsleistung gilt als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die/der Studierende zu dem sie/ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen
Grund nicht erscheint oder von der angetretenen Prüfung ohne triftigen Grund zurücktritt.
Ebenso gilt eine Prüfung als nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung nicht fristgerecht abgegeben wird.
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