ses für Urbanes Gebiet - Zentraler Immobilien Ausschuss

Pressemitteilung
BauGB-Novelle: ZIA begrüßt Entscheidung des Bauausschusses für Urbanes Gebiet
Berlin, 09.03.2017 – Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat gestern seine Empfehlungen für die Anpassung der Novellierung des
Baugesetzbuches (BauGB) eingereicht. Damit ist der Weg für den Beschluss für die
Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ im Bundestag, der heute erwartet wird, geebnet. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diese Entscheidung und fordert nun auch eine schnelle Behandlung im Bundesrat. „Wir setzen
uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die städtebaulichen Potenziale unserer
Innenstädte ausschöpfen zu können. Die effizientere Bebauung in Kombination mit
einer Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren
und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. Der
heute anstehende Beschluss im Bundestag ist ein wichtiger Meilenstein“, erklärt Dr.
Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Die Anpassungsvorschläge des Bauausschusses insbesondere für die Außenbereiche der Urbanen Gebiete sind wohldurchdacht
und verbessern den vorliegenden Entwurf.“
Weiterhin Verbesserungspotenziale zur Stärkung von Handel & Logistik
Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie gelten für Gewerbelärm höhere Auflagen als für Verkehrslärm. Das Problem dieser Differenzierung ist aber die Benachteiligung von wachsender urbaner Logistik. Ihre
Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. In dem Segment des innerstädtischen
Lieferverkehrs geht der Trend hin zur Elektromobilität, die nahezu emissionsfrei gelingt. Dennoch wird dieses Segment nicht als normaler Verkehrslärm behandelt“, sagt
Mattner.
Zudem wird im aktuellen Entwurf eine Chance zur Stärkung des stationären Handels
vergeben. „Die Übernahme der überholten Verkaufsflächenbegrenzung und Sortimentsbeschränkung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der
70er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an. Zudem
werde der stationäre Handel weiterhin im Wettbewerb mit dem Onlinehandel blockiert. „In Anbetracht der Bedeutung des Einzelhandels als lebendiges Rückgrat der
Städte sollten die Rahmenbedingungen so günstig wie möglich sein. Das ist auch im
Interesse der Städte und Gemeinden in Deutschland“, sagt Mattner.
ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm
Der ZIA begrüßt die moderate Anhebung der Grenzwerte der TA Lärm auf tags 63
dB (A) und nachts 48 dB (A) im Urbanen Gebiet. „Darüber hinaus müssen aber die
Festsetzungsmöglichkeiten des passiven Schallschutzes unbedingt gestärkt werden“, meint Mattner. „Nur so kann das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich gewährleistet werden.“ Inzwischen gebe es zahlreiche
neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion, von denen Immobiliennutzer dauerhaft profitieren können. „Das sollte der Gesetzgeber entsprechend berücksichtigen“, sagt Mattner.
Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der
Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter
diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der
gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt
Andy Dietrich
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zia-deutschland.de
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