Pressemitteilung BauGB-Novelle: ZIA begrüßt Kabinettsbeschluss, weist aber auf Verbesserungsvorschläge hin Weiterhin Verbesserungspotenziale bei Harmonisierung von Verkehrsund Gewerbelärm sowie Flexibilisierung von Einzelhandelsflächen Sachgerechte Anpassung der TA Lärm entscheidend für Erfolg Berlin, 30.11.2016 – Heute Mittag hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und die Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ beschlossen. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diese Entscheidung und fordert, die nächsten Schritte des Gesetzgebungsverfahrens nun so schnell wie möglich einzuleiten. „Wir setzen uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die städtebaulichen Potenziale unserer Innenstädte ausschöpfen zu können. Das Urbane Gebiet ist dafür elementar. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohnund Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. Der Kabinettsbeschluss ist ein schönes Signal und ein wichtiger Erfolg der aktuellen Baupolitik“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Weiterhin Verbesserungspotenziale Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie gelten für Gewerbelärm höhere Auflagen als für Verkehrslärm. Das Problem dieser Differenzierung ist aber die Benachteiligung von wachsender urbaner Logistik. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. In dem Segment des innerstädtischen Lieferverkehrs geht der Trend hin zur Elektromobilität, die nahezu emissionsfrei gelingt. Dennoch wird dieses Segment nicht als normaler Verkehrslärm behandelt“, sagt Mattner. Zudem wird im aktuellen Entwurf eine weitere Chance zur Stärkung des stationären Handels vergeben. „Die Übernahme der überholten Verkaufsflächenbegrenzung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der 70er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an. ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm Entscheidend sei nun, auch die TA Lärm entsprechend anzupassen, um das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich zu gewährleisten. Bislang finde sich im Entwurf nur eine Absichtserklärung. „In der TA Lärm werden passive Schallschutzmaßnahmen und neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion nach wie vor nicht berücksichtigt. Das muss sich mit der Novellierung ändern, um die Zielsetzung des Urbanen Gebiets auch erfüllen zu können“, sagt Mattner. Der ZIA Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner. Kontakt Andy Dietrich ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Tel.: 030/20 21 585 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.zia-deutschland.de 2
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