BauGB-Novelle: ZIA begrüßt Kabinettsbeschluss, weist aber auf

Pressemitteilung
BauGB-Novelle: ZIA begrüßt Kabinettsbeschluss, weist aber
auf Verbesserungsvorschläge hin
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Weiterhin Verbesserungspotenziale bei Harmonisierung von Verkehrsund Gewerbelärm sowie Flexibilisierung von Einzelhandelsflächen
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Sachgerechte Anpassung der TA Lärm entscheidend für Erfolg
Berlin, 30.11.2016 – Heute Mittag hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und die Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ beschlossen. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt diese
Entscheidung und fordert, die nächsten Schritte des Gesetzgebungsverfahrens nun so
schnell wie möglich einzuleiten. „Wir setzen uns bereits seit mehreren Jahren dafür ein, die
städtebaulichen Potenziale unserer Innenstädte ausschöpfen zu können. Das Urbane Gebiet
ist dafür elementar. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohnund Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Möglichkeiten für die
Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus bieten. Der Kabinettsbeschluss ist ein schönes
Signal und ein wichtiger Erfolg der aktuellen Baupolitik“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.
Weiterhin Verbesserungspotenziale
Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie gelten für
Gewerbelärm höhere Auflagen als für Verkehrslärm. Das Problem dieser Differenzierung ist
aber die Benachteiligung von wachsender urbaner Logistik. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. In dem Segment des innerstädtischen Lieferverkehrs geht der Trend
hin zur Elektromobilität, die nahezu emissionsfrei gelingt. Dennoch wird dieses Segment
nicht als normaler Verkehrslärm behandelt“, sagt Mattner. Zudem wird im aktuellen Entwurf
eine weitere Chance zur Stärkung des stationären Handels vergeben. „Die Übernahme der
überholten Verkaufsflächenbegrenzung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der 70er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an.
ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm
Entscheidend sei nun, auch die TA Lärm entsprechend anzupassen, um das Nebeneinander
von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich zu gewährleisten. Bislang finde sich
im Entwurf nur eine Absichtserklärung. „In der TA Lärm werden passive Schallschutzmaßnahmen und neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion nach wie vor nicht
berücksichtigt. Das muss sich mit der Novellierung ändern, um die Zielsetzung des Urbanen
Gebiets auch erfüllen zu können“, sagt Mattner.
Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der
Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter
diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der
gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt
Andy Dietrich
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zia-deutschland.de
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