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Pressemitteilung
Geplante Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
ZIA: Mietobergrenze schadet Praxistauglichkeit der SonderAfA
Berlin, 01.06.2016 – Anlässlich des heutigen Koalitionsausschusses weist der ZIA Zentraler
Immobilien Ausschuss erneut auf die Notwendigkeit einer praxisnahen Ausgestaltung der
geplanten Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau hin. „Weitere Anpassungen, wie
sie
aktuell
diskutiert
werden,
könnten
der
Gesetzgebung
schaden
und
die
Sonderabschreibung zum Papiertiger verkommen lassen“, erklärt Dr. Andreas Mattner,
Präsident des ZIA. So sei beispielsweise die von der SPD geforderte Mietobergrenze
keinesfalls zielführend für die Nutzbarkeit der zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeit. „Diese
Kappung wäre ein zusätzlicher künstlicher Eingriff in den Markt und würde lediglich die
Attraktivität dieses eigentlich als Anreiz geplanten Instruments erheblich reduzieren. Eine
Mietobergrenze wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft das Aus der Sonder-AfA“, sagt
Mattner.
Baubeginnanzeige als zusätzlicher Zeitpunkt
Zudem regt der ZIA weiterhin dazu an, den Anreiz neben der Baugenehmigung auch auf die
Baubeginnanzeige als Zeitpunkt abzustellen. „In der jetzigen Form, die ausschließlich auf
den Zeitpunkt der Baugenehmigung abzielt, könnten bereits genehmigte Projekte weiter
verzögert werden. Dabei ist es gerade bei diesen Maßnahmen wichtig, eine schnelle
Umsetzung zu forcieren“, erklärt Mattner. „Ein entsprechender steuerlicher Anreiz, der auch
an die Baubeginnanzeige gekoppelt ist, würde die gewünschten Effekte der Sonder-AfA
erzielen.“
Ein weiteres Problem könnte die Festlegung der maximalen Herstellungskosten auf 3.000
Euro pro Quadratmeter darstellen. „Bei Planungs- und Entwicklungsphasen können
unerwartete Kostensteigerungen auftreten. Sollten diese dann dazu führen, dass Bauträger
plötzlich keine Sonderabschreibung mehr erhalten, könnte dies unter Umständen das
gesamte Projekt gefährden“, sagt Mattner. Deshalb schlägt der ZIA eine flexiblere Lösung
der Obergrenze der Herstellungskosten vor. „Denkbar wäre, die Bemessungsgrundlage
prozentual zu reduzieren, wenn die Maximalgrenze der Herstellungskosten überschritten
wird. Diese flexiblere Ausgestaltung würde Bauträgern mehr Gestaltungsspielraum
gewähren“, erklärt Mattner.
Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der
Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter
diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der
Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung
geben, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband
verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene –
und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas
Mattner.
Kontakt
Andy Dietrich
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zia-deutschland.de
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