Musterschreiben zur Elternzeit (Schoof 2016) - Bund

Elternzeit und Eltern-Teilzeit
1. Musterschreiben: Inanspruchnahme der Elternzeit (§ 16 BEEG) 1
Quelle: »Betriebsratspraxis von A bis Z« von Christian Schoof
An Firma
…
Ort …, Datum …
Inanspruchnahme von Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich gemäß § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) meinen Anspruch auf
Elternzeit geltend.
Die Elternzeit soll am … beginnen.
Ich möchte die Elternzeit für folgenden Zeitraum/folgende Zeiträume in Anspruch nehmen: von … bis
….
Mit freundlichen Grüßen
…
(Unterschrift Arbeitnehmer/in)
1
Hinweis:
Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
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
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen
und

für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des
Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen
(§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).
Der Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG beginnt ab dem Zeitpunkt, von dem an
Elternteilzeit verlangt worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum
vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit
zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
© Bund-Verlag GmbH
Stand: 22.02.2017
Alle Rechte vorbehalten.
Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de
2. Musterschreiben: Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit bei Elternzeit
(= Elternteilzeitarbeit; § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG) 2
Firma
… Ort …, Datum …
Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG mit Wirkung ab … Verringerung der vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit von derzeit 35 Stunden pro Woche auf 21 Stunden pro Woche.
Ich schlage vor, die verbleibende Arbeitszeit auf die Werktage von Montag bis Mittwoch zu verteilen
(täglich 7 Stunden von … Uhr bis … Uhr).
Aus meiner Sicht stehen der von mir gewünschten Änderung der Arbeitszeit keine dringenden
betrieblichen Gründe entgegen. Ich bitte deshalb um Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
…
(Unterschrift Arbeitnehmer/in)
2
Hinweis:
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit muss dem Arbeitgeber
•
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und
•
für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des
Kindes 13 Wochenvor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt werden (§ 15 Abs. 7 Nr. 5
BEEG).
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Stand: 22.02.2017
Alle Rechte vorbehalten.
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Quelle:
Christian Schoof
Betriebsratspraxis von A bis Z
Das Lexikon für die betriebliche
Interessenvertretung (inklusive Online
Zugriff auf alle Inhalte)
2016, 2304 Seiten, Buch inkl. OnlineNutzung, 12. Aufl.
ISBN: 978-3-7663-6496-8
Verlag: Bund-Verlag
Ladenpreis: € 56,00
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Stand: 22.02.2017
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