Elternzeit und Eltern-Teilzeit 1. Musterschreiben: Inanspruchnahme der Elternzeit (§ 16 BEEG) 1 Quelle: »Betriebsratspraxis von A bis Z« von Christian Schoof An Firma … Ort …, Datum … Inanspruchnahme von Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich gemäß § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) meinen Anspruch auf Elternzeit geltend. Die Elternzeit soll am … beginnen. Ich möchte die Elternzeit für folgenden Zeitraum/folgende Zeiträume in Anspruch nehmen: von … bis …. Mit freundlichen Grüßen … (Unterschrift Arbeitnehmer/in) 1 Hinweis: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Der Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG beginnt ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternteilzeit verlangt worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes. © Bund-Verlag GmbH Stand: 22.02.2017 Alle Rechte vorbehalten. Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de 2. Musterschreiben: Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit bei Elternzeit (= Elternteilzeitarbeit; § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG) 2 Firma … Ort …, Datum … Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG mit Wirkung ab … Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von derzeit 35 Stunden pro Woche auf 21 Stunden pro Woche. Ich schlage vor, die verbleibende Arbeitszeit auf die Werktage von Montag bis Mittwoch zu verteilen (täglich 7 Stunden von … Uhr bis … Uhr). Aus meiner Sicht stehen der von mir gewünschten Änderung der Arbeitszeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen. Ich bitte deshalb um Zustimmung. Mit freundlichen Grüßen … (Unterschrift Arbeitnehmer/in) 2 Hinweis: Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit muss dem Arbeitgeber • für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes sieben Wochen und • für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochenvor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt werden (§ 15 Abs. 7 Nr. 5 BEEG). © Bund-Verlag GmbH Stand: 22.02.2017 Alle Rechte vorbehalten. Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de Quelle: Christian Schoof Betriebsratspraxis von A bis Z Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive Online Zugriff auf alle Inhalte) 2016, 2304 Seiten, Buch inkl. OnlineNutzung, 12. Aufl. ISBN: 978-3-7663-6496-8 Verlag: Bund-Verlag Ladenpreis: € 56,00 © Bund-Verlag GmbH Stand: 22.02.2017 Alle Rechte vorbehalten. Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de
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