So kann man in der Elternzeit vernünftig riestern

Fondsverband BVI klärt auf
So kann man in der Elternzeit vernünftig riestern
In der Elternzeit wird das Geld oft knapp. Trotzdem müssen junge Eltern, die bereits vor der Geburt ihrer
Kinder geriestert haben, das Sparen nicht einstellen, erklärt der Fondsverband BVI. Denn eine Regel des
Produkts ermöglicht es ihnen, weniger einzuzahlen und trotzdem die volle Förderung zu kassieren.
Meist bleibt nach der Geburt eines Kindes ein Elternteil zuhause. Bei vielen Ehepaaren entfällt damit
vorübergehend ein Verdienst. Trotzdem können sie zu recht schmalem Geld weiter riestern, meint der
Fondsverband BVI.
„Wie bei allen Riester-Verträgen orientiert sich der Mindesteigenbeitrag auch im ersten Jahr der
Elternzeit am Einkommen des Vorjahres. Das bedeutet: Auch wenn der Riester-Sparer im ersten Jahr
der Elternzeit keine Einkünfte hat, müssen Riester-Sparer 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den
Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten“, heißt es von der Aktion „Finanzwissen
für alle“ der Fondsgesellschaften.
Ab dem zweiten Jahr aber müssen die Riester-Sparer in ihrer Elternzeit nur den sogenannten
Sockelbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen – also lediglich 5 Euro im Monat. Nimmt der Riester-Sparer
nach der Elternzeit die Berufstätigkeit wieder auf, genügt im ersten Jahr der beruflichen Tätigkeit die
Zahlung des Sockelbetrags, um weiter in den Genuss der Zulagen zu kommen.
Dieser Artikel erschien am 28.07.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/fondsverband-bvi-klaert-ueber-sonderregelung-auf-so-kann-man-in-der-elternzeit-vernuenftig-riestern-1469698414/
Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis
www.pfefferminzia.de
Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)