l Analysen, Trends und Entwicklungen aus erster Hand von den Arbeitgeberverbänden für die Firmen der Region Die Themen des Monats Juli 2016 im Überblick Arbeitsrecht • BAG: Inanspruchnahme von Elternzeit-Schriftformerfordernis Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten Elternzeit genommen werden soll. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht. Das Elternzeitverlangen erfordert die strenge Schriftform iSv. § 126 Abs. 1 BGB. Es muss deshalb von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene Schriftform nicht und führt gemäß § 125 Satz 1 BGB zur Nichtigkeit der Erklärung, so das BAG mit Urteil vom 10. Mai 2016, 9 AZR 145/15. Die Klägerin erhielt mit Schreiben vom 15. November 2013 die Kündi- RECHTSANWALT UTA-SUSANNE WEISS gung. Im Kündigungsschutzverfahren machte die Klägerin geltend, sie sei in Elternzeit. Sie habe dem Beklagten nach der Geburt ihrer Tochter per Telefax am 10. Juni 2013 mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Beklagte habe deshalb das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht kündigen dürfen. Die Revision des Beklagten hatte Erfolg. Das Arbeitsverhältnis ist durch die Kündigung des Beklagten vom 15. November 2013 aufgelöst worden. Die Klägerin besitzt keinen Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG. Sie hatte mit ihrem Telefax vom 10. Juni 2013 nicht wirksam Elternzeit verlangt. • Grafik des Monats: Flüchtlinge: Viele sind schulpflichtig Fast 442.000 Menschen haben im Jahr 2015 in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. Knapp jeder Dritte davon ist noch nicht volljährig. Weit über die Hälfte ist jünger als 25 Jahre. Ihr Schlüssel zur Integration heißt Bildung. Das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Bildung greift auch hier. Für alle in Deutschland lebenden Kinder gilt ab einem Alter zwischen fünf und sieben Jahren über einen Zeitraum von neun oder zehn Schuljahren die gesetzliche Schulpflicht. Die Ausgestaltung und ob und inwieweit Asylbewerber in diese Schulpflicht einbezogen werden, ist Ländersache. In Baden-Württemberg beginnt die Schulpflicht für Asylbewerber 6 Monate nach Zuzug. Ziel der Länder ist es, die jugendlichen Flüchtlinge möglichst schnell in den Regelunterricht zu integrieren. Deutschkenntnisse sind hierzu unerlässlich. Viele Länder haben spezielle Förderklassen eingerichtet. Hamburg startete erfolgreich mit einem Programm „Ausbildungsvorbereitung für Migranten“, welches den Schulbesuch für 16- bis 18-Jährige mit einem betrieblichen Praktikum verknüpft. Nähere Informationen erhalten Sie über: [email protected] • China-Konferenz 18./19.09.2016 in Stuttgart Präsenz und Investitionen in China gewinnen auch für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg immer mehr Bedeutung. Für interessierte Unternehmensvertreter bietet hier die „INNOVATION MITTELSTAND“ Conference am 18. und 19. September 2016 in der „Alten Reithalle“ in Stuttgart die passende Gelegenheit, sich über Rahmenbedingungen zu informieren und mit möglichen Kooperationspartnern aus China zu vernetzen. Die Konferenz, zu der zwischen 100 und 200 chinesische Gäste aus Wirtschaft und Politik erwartet werden, wird von der Stadt Jieyang und der ZhongDe Metal Group gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Südwestmetall veranstaltet. Schwerpunkte der Konferenz mit zahlreichen hochkarätigen Referenten werden die Themen Industrie 4.0, „Made in China 2025“, Umwelttechnologie in China sowie Innovationspartnerschaften für den Mittelstand sein. Seitens der chinesischen Wirtschaftsvertreter besteht Interesse an Gesprächsterminen und Besuchen in Industrieunternehmen am Folgetag der Konferenz (20. September 2016). Interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt dazu melden. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Mail an [email protected] mit Angaben zu Ihrem Unternehmen und insbesondere zu den gewünschten Ge- sprächspartnern (Branche, Produkte, Art der evtl. Geschäftsbeziehungen etc.). Eine Angabe, ob eine Firmenbesichtigung bei Ihnen vor Ort am 20. September angeboten wird, ist ebenfalls erforderlich. „Checklisten Lehrerbetriebspraktikum“ von SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland mit Materialien und Praxisbeispielen in der Onlineversion Lehrerbetriebspraktika geben wichtige Impulse zur Vertiefung und Verbesserung der Berufsorientierung an Schulen. Deshalb haben SCHULEWIRTSCHAFT-Experten, Vertreter der Lehrerbildung an den Hochschulen, Fachleute betrieblicher Ausbildung und der Berufsberatung sowie Lehramtsstudierende ihr Know-how in Form von Checklisten zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrerbetriebspraktika zusammengetragen. Qualitätskriterien geben zusätzlich Hilfestellung zur Um- setzung von Lehrerbetriebspraktika mit Qualität. Adressaten der Checklisten sind Unternehmen, Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte sowie Führungskräfte im Schulwesen und in der Schulverwaltung. Die Checklisten sind als Broschüre erhältlich (per Mail anfordern über [email protected]). Angereichert mit Beispielen, Interviews und ergänzenden Literaturhinweisen sind die „Checklisten Lehrerbetriebspraktikum“ auch online unter www.schulewirtschaft.de\ lehrerbetriebspraktikum abrufbar. Seminarangebot im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft • Die wichtigsten Grundlagen im Projektmanagement 19.-20. September 2016, Haus Bleibach • Erfolgreich agieren in internationalen Märkten (Leadership L7) 22.-23. September 2016, Haus Bleibach • Steigern Sie die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter 23. September 2016, Haus Reutlingen Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: [email protected] Kontakt: Südwestmetall Bezirksgruppe Ostwürttemberg Telefon 0 73 61 92 56-0 [email protected] www.suedwestmetall.de
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