Arbeitgerberseite Juli 2016

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Analysen, Trends und Entwicklungen aus erster Hand von den Arbeitgeberverbänden für die Firmen der Region
Die Themen des Monats Juli 2016 im Überblick
Arbeitsrecht
• BAG: Inanspruchnahme von
Elternzeit-Schriftformerfordernis
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis
zum vollendeten dritten Lebensjahr
des Kindes beanspruchen will, muss
sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der
Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten Elternzeit genommen werden soll. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es
nicht. Das Elternzeitverlangen erfordert die strenge Schriftform iSv.
§ 126 Abs. 1 BGB. Es muss deshalb
von der Arbeitnehmerin oder dem
Arbeitnehmer eigenhändig durch
Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens
unterzeichnet werden. Ein Telefax
oder eine E-Mail wahrt die von § 16
Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene
Schriftform nicht und führt gemäß
§ 125 Satz 1 BGB zur Nichtigkeit der
Erklärung, so das BAG mit Urteil
vom 10. Mai 2016, 9 AZR 145/15.
Die Klägerin erhielt mit Schreiben
vom 15. November 2013 die Kündi-
RECHTSANWALT
UTA-SUSANNE WEISS
gung. Im Kündigungsschutzverfahren machte die Klägerin geltend, sie
sei in Elternzeit. Sie habe dem Beklagten nach der Geburt ihrer Tochter
per Telefax am 10. Juni 2013 mitgeteilt, dass sie Elternzeit für zwei Jahre in Anspruch nehme. Der Beklagte
habe deshalb das Arbeitsverhältnis
nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG nicht
kündigen dürfen. Die Revision des
Beklagten hatte Erfolg. Das Arbeitsverhältnis ist durch die Kündigung
des Beklagten vom 15. November
2013 aufgelöst worden. Die Klägerin
besitzt keinen Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG.
Sie hatte mit ihrem Telefax vom
10. Juni 2013 nicht wirksam Elternzeit verlangt.
• Grafik des Monats: Flüchtlinge:
Viele sind schulpflichtig
Fast 442.000 Menschen haben im
Jahr 2015 in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. Knapp jeder
Dritte davon ist noch nicht volljährig.
Weit über die Hälfte ist jünger als
25 Jahre. Ihr Schlüssel zur Integration heißt Bildung. Das in der UN-Kinderrechtskonvention
verankerte
Recht auf Bildung greift auch hier.
Für alle in Deutschland lebenden Kinder gilt ab einem Alter zwischen fünf
und sieben Jahren über einen Zeitraum von neun oder zehn Schuljahren die gesetzliche Schulpflicht. Die
Ausgestaltung und ob und inwieweit
Asylbewerber in diese Schulpflicht
einbezogen werden, ist Ländersache. In Baden-Württemberg beginnt
die Schulpflicht für Asylbewerber 6
Monate nach Zuzug. Ziel der Länder
ist es, die jugendlichen Flüchtlinge
möglichst schnell in den Regelunterricht zu integrieren. Deutschkenntnisse sind hierzu unerlässlich. Viele Länder haben spezielle Förderklassen eingerichtet. Hamburg startete erfolgreich mit einem Programm „Ausbildungsvorbereitung für Migranten“,
welches den Schulbesuch für 16- bis
18-Jährige mit einem betrieblichen
Praktikum verknüpft.
Nähere Informationen erhalten Sie
über: [email protected]
• China-Konferenz
18./19.09.2016 in Stuttgart
Präsenz und Investitionen in China
gewinnen auch für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg immer mehr Bedeutung. Für interessierte Unternehmensvertreter
bietet hier die „INNOVATION
MITTELSTAND“ Conference am
18. und 19. September 2016 in der
„Alten Reithalle“ in Stuttgart die passende Gelegenheit, sich über Rahmenbedingungen zu informieren und
mit möglichen Kooperationspartnern aus China zu vernetzen.
Die Konferenz, zu der zwischen
100 und 200 chinesische Gäste aus
Wirtschaft und Politik erwartet werden, wird von der Stadt Jieyang und
der ZhongDe Metal Group gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband
Südwestmetall
veranstaltet.
Schwerpunkte der Konferenz mit
zahlreichen hochkarätigen Referenten werden die Themen Industrie
4.0, „Made in China 2025“, Umwelttechnologie in China sowie Innovationspartnerschaften für den
Mittelstand sein.
Seitens der chinesischen Wirtschaftsvertreter besteht Interesse
an Gesprächsterminen und Besuchen in Industrieunternehmen am
Folgetag der Konferenz (20. September 2016). Interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt
dazu melden. Bitte senden Sie in
diesem Fall eine Mail an [email protected] mit Angaben zu
Ihrem Unternehmen und insbesondere zu den gewünschten Ge-
sprächspartnern (Branche, Produkte,
Art der evtl. Geschäftsbeziehungen
etc.). Eine Angabe, ob eine Firmenbesichtigung bei Ihnen vor Ort am
20. September angeboten wird, ist
ebenfalls erforderlich.
„Checklisten
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Onlineversion
Lehrerbetriebspraktika
geben
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Nachbereitung sowie Durchführung
von Lehrerbetriebspraktika zusammengetragen. Qualitätskriterien geben zusätzlich Hilfestellung zur Um-
setzung von Lehrerbetriebspraktika
mit Qualität.
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Unternehmen, Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte sowie Führungskräfte im Schulwesen
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Angereichert mit Beispielen, Interviews und
ergänzenden Literaturhinweisen sind
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lehrerbetriebspraktikum abrufbar.
Seminarangebot im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft
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Projektmanagement
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Ihrer Mitarbeiter
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Bei Interesse wenden Sie sich bitte
an: [email protected]
Kontakt:
Südwestmetall
Bezirksgruppe Ostwürttemberg
Telefon 0 73 61 92 56-0
[email protected]
www.suedwestmetall.de