Mag. Zl. – PL 34/1286/2016 Klagenfurt am Wörthersee, 24. Feb. 2017 LANDESHAUPTSTADT KLAGENFURT am Wörthersee Änderung des Teilbebauungsplanes vom 27.10.1992 für das Grundstück Nr. 491, KG Klagenfurt, St. Ruprechter Straße 3 / Buchengasse 3 / Viktringer Ring 33/35 Landespolizeidirektion Kärnten/Stadtpolizeikommando Klagenfurt (ARE Austrian Real Estate GmbH) K U N D M A C H U N G Es ist beabsichtigt, für die durch das Grundstück Nr. 491, KG Klagenfurt, repräsentierte Fläche in einem Teilbebauungsplan Nachstehendes festzulegen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Mindestgröße des Baugrundstückes muss 10300 m² betragen. Die bauliche Ausnutzung der Bauflächen .506/1/2/3/4 beträgt GFZ max. = 2,0 Als Bebauungsweise wird die offene und geschlossene Bauweise festgelegt. Die Geschoßanzahl wird mit maximal 7 Vollgeschoßen festgelegt (siehe zeichnerische Darstellung). Das Ausmaß der Verkehrsflächen entspricht dem öffentlichen Gut der St. Ruprechter Straße, der Buchengasse, dem Viktringer Ring und der Fromillerstraße. Die Baulinien, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen, sind zeichnerisch dargestellt, Nebengebäude, Technikräume, Tiefgaragen dürfen die Baulinien überragen. Als Vorkehrung zur Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes wird festgelegt, dass die straßenseitigen Fassaden der Häuser Viktringer Ring Nr. 33 und Nr. 35 zu erhalten sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des textlichen Bebauungsplanes vom 20.09.2016 (Klagenfurter Bebauungsplanverordnung – KBPVO vom 20.09.2016). Der Entwurf dieses Teilbebauungsplanes ist beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee auf Zimmer 606 im 6. Stock des Amtsgebäudes am Domplatz, täglich in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr (Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr ), außer an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen, durch vier Wochen hindurch, also in der Zeit vom 24. Feber 2017 bis einschließlich 24. März 2017 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. steht zum Download auf der Homepage der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee www.klagenfurt.at unter Amtstafel ‐ Kundmachungen zur Verfügung. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung schriftlich begründete Einwendungen gegen diesen Entwurf beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung, einzubringen. Über den kundgemachten Entwurf und allfällige Einwendungen entscheidet der Gemeinderat endgültig. Für die Bürgermeisterin: Der Abteilungsleiter: Angeschlagen am: Dipl.‐Ing. Robert Piechl Abgenommen am:
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