Mag. Zl. – PL 34/1160/2016 Klagenfurt am Wörthersee, 24. Feb. 2017 LANDESHAUPTSTADT KLAGENFURT am Wörthersee Änderung des Teilbebauungsplanes vom 21.3.2007 für das Grundstück Nr. 657/2, KG St. Martin, Koschatstraße 83 / Adolf‐Tschabuschnigg‐Straße (Kastner ZT–GmbH) K U N D M A C H U N G Es ist beabsichtigt, für die durch das Grundstück Nr. 657/2, KG St. Martin, repräsentierte Fläche in einem Teilbebauungsplan Nachstehendes festzulegen: 1. 2. 3. 4. 5. Mindestgröße des Baugrundstückes: 200 m² Maximal zulässige bauliche Ausnutzung des Baugrundstückes: Geschoßflächenzahl (GFZ) = 1,4 Offene und geschlossene Bebauungsweise Maximal zulässige Geschoßanzahl: 4 Geschoße (gemäß beiliegendem Lageplan) Das Ausmaß der Verkehrsflächen entspricht dem vorgelagerten öffentlichen Gut der Koschatstraße und Adolf‐Tschabuschnigg‐Straße. 6. Die Baulinien, das sind die Grenzlinien innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen, und die Begrenzung des Baugrundstückes sind zeichnerisch dargestellt. Vordächer, Stiegen‐ und Lifthäuser dürfen die Baulinien mit Ausnahme an der nördlichen Bauflucht um maximal 1,50 Meter überragen. Technische Auf‐ und Anbauten dürfen die Baulinie um 75 cm überragen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des textlichen Bebauungsplanes vom 20.09.2016 (Klagenfurter Bebauungsplanverordnung – KBPVO vom 20.09.2016). Der Entwurf dieses Teilbebauungsplanes ist beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee auf Zimmer 606 im 6. Stock des Amtsgebäudes am Domplatz, täglich in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr (Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr ), außer an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen, durch vier Wochen hindurch, also in der Zeit vom 24. Feber 2017 bis einschließlich 24. März 2017 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. steht zum Download auf der Homepage der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee www.klagenfurt.at unter Amtstafel ‐ Kundmachungen zur Verfügung. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung schriftlich begründete Einwendungen gegen diesen Entwurf beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung, einzubringen. Über den kundgemachten Entwurf und allfällige Einwendungen entscheidet der Gemeinderat endgültig. Für die Bürgermeisterin: Der Abteilungsleiter: Dipl.‐Ing. Robert Piechl Angeschlagen am: Abgenommen am:
© Copyright 2024 ExpyDoc