Festlegung eines Teilbebauungsplanes KG

Mag. Zl. – PL 34/889/2015
Klagenfurt am Wörthersee, 2. Sept. 2016
LANDESHAUPTSTADT KLAGENFURT am Wörthersee
Festlegung eines Teilbebauungsplanes auf der KIKA-Liegenschaft, Grundstück Nr. 389/7,
KG Welzenegg, Völkermarkter Straße
(KIKA Immobilien GmbH)
KUNDMACHUNG
Es ist beabsichtigt, für die durch das Grundstück Nr. 389/7, KG Welzenegg, repräsentierte Fläche in einem
Teilbebauungsplan Nachstehendes festzulegen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Die Mindestgröße des Baugrundstückes muss 4500 m² betragen.
Die maximal zulässige bauliche Ausnutzung des Baugrundstückes beträgt: Geschoßflächenzahl
(GFZ) = 1,2
Als Bebauungsweise wird die offene und geschlossene Bauweise festgelegt.
Die maximal zulässige Bauhöhe wird mit 7 m festgelegt.
Das Ausmaß der Verkehrsflächen entspricht dem öffentlichen Gut der vorgelagerten Korngasse bzw.
Völkermarkter Straße.
Die Baulinien, das sind die Grenzlinien auf einem Baugrundstück, innerhalb derer Gebäude errichtet
werden dürfen, und die Begrenzung des Baugrundstückes sind zeichnerisch dargestellt.
Über die Baulinie dürfen Tiefgaragen, Tiefgaragenzu- und abfahrten, Nebengebäude, Technikräume,
Mülllagerräume und Ahnliches bis an die Grundgrenze heranragen. Entlang der Korngasse sind
entsprechende Lärmschutzmaßnahmen und Bepflanzungsmaßnahmen zu treffen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des textlichen Bebauungsplanes vom 27.9.2011 (Klagenfurter
Bebauungsplanverordnung – KBPVO vom 27.9.2011).
Der Entwurf dieses Teilbebauungsplanes ist beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am
Wörthersee auf Zimmer 606 im 6. Stock des Amtsgebäudes am Domplatz, täglich in der Zeit von 8.00 –
12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr (Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr ), außer an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen, durch vier Wochen hindurch, also in der Zeit vom
2. September 2016 bis einschließlich 30. September 2016
zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. steht zum Download auf der Homepage der Landeshauptstadt
Klagenfurt am Wörthersee www.klagenfurt.at unter Amtstafel - Kundmachungen zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab
dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung schriftlich begründete Einwendungen gegen diesen Entwurf
beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung, einzubringen.
Über den kundgemachten Entwurf und allfällige Einwendungen entscheidet der Gemeinderat endgültig.
Für die Bürgermeisterin:
Der Abteilungsleiter:
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Dipl.-Ing. Robert Piechl
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung
A 9010 Klagenfurt, Paulitschgasse 13, T 0463-537’3311, F 0463-537’6245
[email protected]