Heiligengeistplatz - Klostergasse - (23.08.2016)

Mag. Zl. – PL 34/591/2016
Klagenfurt am Wörthersee, 26. Juli 2016
LANDESHAUPTSTADT KLAGENFURT am Wörthersee
Änderung des Teilbebauungsplanes vom 26.2.1991 für die Grundstücke Nr. 149/1, 151/1, 152 und die
Bauflächen Nr. .397, .398, .404, .1606, Heiligengeistplatz / Klostergasse, KG Klagenfurt
HG Pla 4 Beta GmbH / ARP Sixteen GmbH
(Dr. Franz Peter Orasch)
KUNDMACHUNG
Es ist beabsichtigt, für die durch die Grundstücke Nr. 148/1, 151/1, 152 und und die Bauflächen Nr. .397,
.398, .404, .1606, KG Klagenfurt, repräsentierte Fläche in einem Teilbebauungsplan Nachstehendes
festzulegen:
1.
Die Mindestgröße des Baugrundstückes muss 1.000 m² betragen.
2.
Das Ausmaß der maximalen Verkaufsfläche beträgt 7.340 m².
3.
Die bauliche Ausnutzung der Bauflächen .397, .398, .404, .1606 beträgt GFZ max. = 4,65
4.
Als Bebauungsweise wird die geschlossene Bauweise festgelegt.
5.
Die Geschoßanzahl wird mit maximal 5 Vollgeschoßen festgelegt (siehe zeichnerische Darstellung).
6.
Das Ausmaß der Verkehrsflächen entspricht dem öffentlichen Gut des Heiligengeistplatzes und
Stauderplatzes sowie der Klostergasse.
7.
Die Baulinien, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen, sind zeichnerisch dargestellt,
Erker- und Pergolakonstruktionen dürfen die Baulinien um 1,0 m überragen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des textlichen Bebauungsplanes vom 27.9.2011 (Klagenfurter
Bebauungsplanverordnung – KBPVO vom 27.9.2011).
Der Entwurf dieses Teilbebauungsplanes ist beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am
Wörthersee auf Zimmer 606 im 6. Stock des Amtsgebäudes am Domplatz, täglich in der Zeit von 8.00 –
12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr (Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr ), außer an Samstagen, Sonn- und
Feiertagen, durch vier Wochen hindurch, also in der Zeit vom
26. Juli 2016 bis einschließlich 23. August 2016
zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. steht zum Download auf der Homepage der Landeshauptstadt
Klagenfurt am Wörthersee www.klagenfurt.at unter Amtstafel - Kundmachungen zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab
dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung schriftlich begründete Einwendungen gegen diesen Entwurf
beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung, einzubringen.
Über den kundgemachten Entwurf und allfällige Einwendungen entscheidet der Gemeinderat endgültig.
Für die Bürgermeisterin:
Der Abteilungsleiter:
Dipl.-Ing. Robert Piechl
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung
A 9010 Klagenfurt, Paulitschgasse 13, T 0463-537’3311, F 0463-537’6245
[email protected]