K U N D M A C H U N G

 Mag. Zl. – PL 34/1254/2016 Klagenfurt am Wörthersee, 24. Feb. 2017 LANDESHAUPTSTADT KLAGENFURT am Wörthersee Festlegung eines Teilbebauungsplanes für den Umbau des „Hotels Wörthersee“, Villacher Straße 338, Grundstück Nr. 615/1, KG Gurlitsch (MW Hotel Wörthersee GmbH) K U N D M A C H U N G Es ist beabsichtigt, für die durch das Grundstück Nr. 615/1, KG Gurlitsch, repräsentierte Fläche in einem Teilbebauungsplan Nachstehendes festzulegen: 1.
2.
3.
4.
Die Mindestgröße des Baugrundstückes muss 400 m² betragen. Die bauliche Ausnutzung des Baugrundstückes beträgt GFZ max. = 2,0 Als Bebauungsweise wird die offene Bauweise festgelegt. Die Geschoßanzahl wird mit maximal 4 Geschoßen über Niveau des Erdgeschoßes festgelegt. Die maximale Geschoßhöhe darf 6,00 Meter nicht überschreiten. 5. Die maximale Traufenhöhe des Bestandsgebäudes beträgt max. +13,30 Meter über dem Niveau des Erdgeschoßes. 6. Die maximale Firsthöhe des Bestandsgebäudes beträgt max. +18,55 Meter über dem Niveau des Erdgeschoßes. 7. Die maximale Attikahöhe der Anbauten beträgt max. +16,50 Meter über dem Niveau des Erdgeschoßes. 8. Das Ausmaß der Verkehrsflächen entspricht dem öffentlichen Gut der Villacher Straße und der Zillhöhenstraße. 9. Die Baulinien, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen, sind zeichnerisch dargestellt. Tiefgaragen und Nebengebäude, wie beispielsweise Haustechnikräume, Lichthöfe, Müllabstellgebäude u. ä. dürfen bis an die Grundgrenze heranreichen. 10. Die bestehenden Balkone dürfen die Baulinie um 1,30 Meter überragen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des textlichen Bebauungsplanes vom 20.9.2016 (Klagenfurter Bebauungsplanverordnung – KBPVO vom 20.9.2016). Der Entwurf dieses Teilbebauungsplanes ist beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee auf Zimmer 606 im 6. Stock des Amtsgebäudes am Domplatz, täglich in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr (Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr ), außer an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen, durch vier Wochen hindurch, also in der Zeit vom 24. Feber 2017 bis einschließlich 24. März 2017 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. steht zum Download auf der Homepage der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee www.klagenfurt.at unter Amtstafel ‐ Kundmachungen zur Verfügung. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Anschlages dieser Kundmachung schriftlich begründete Einwendungen gegen diesen Entwurf beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Stadtplanung, einzubringen. Über den kundgemachten Entwurf und allfällige Einwendungen entscheidet der Gemeinderat endgültig. Für die Bürgermeisterin: Der Abteilungsleiter: Dipl.‐Ing. Robert Piechl Angeschlagen am: Abgenommen am: